Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Klassische Nullung und Erneuerung der Leitungsschutzschalter?


von Matthias L. (matze88)


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Hallo zusammen,

sind hier Elektriker unter uns? Ich habe zur Zeit folgendes "Problem": 
Mein Kumpel zieht gerade in ne Mietswohnung um, Reihen-"hochhaus" mit 3 
Etagen und 5 Eingängen. Baujahr unbekannt. Die komplette 
Elektroverkabelung in seiner Wohnung ist nach der uralten klassischen 
Nullung aufgebaut (die ankommenden Phasen im Sicherungskasten sind noch 
schwarz/rot/grau; Nullleiter ist braun.

Im Sicherungskasten befinden sich B16 Automaten, die verdammt neu 
aussehen. Außerdem sind alle Steckdosen und Lichtschalter definitiv neu.
Meine Frage: Zählt dieser Umbau schon als so gravierend, dass eine 
Neuverlegung der Stromkabel mit PE hätte erfolgen müssen? Natürlich 
kommt auch im Sicherungskasten der Wohnung kein PE an, somit müsste 
entweder ein lokales TN-C-S "System" aufgebaut werden oder aber das 
halbe Haus neu verkabelt... Wobei das natürlich nicht meine Sache ist.

Gibts qualifizierte Kommentare dazu?

Dankeschön!

Matthias


PS: Ist es üblich, dass Maler lose Drahtenden an der Decke beim 
streichen komplett überpinseln? So sieht das nämlich an den ganzen 
Lampen-stellen aus...

PPS:(edit) Ich frage mich gerade, ob ich überhaupt eine Deckenlampe 
anschließen darf? Also natürlich würde ich das einfach machen; Aber dann 
hätte ich selbst das Problem, dass ich mangels Schutzleiter eine 
Klassische Nullung herstellen muss und irgendwie behagt mir das nicht... 
Aber immernoch besser Null aufs Gehäuse der Lampe als garnichts, oder?

von Frank501 (Gast)


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Zu deiner eigentlichen Frage kann ich jetzt gerade nichts sagen, kann 
mich aber morgen mal schlau machen, inwieweit es als neuinstallation 
gilt und ab wann neue Leitungen verlegt werden müssen.
Das ab den Sicherungskasten das Netz aufgetrennt wird ist durchaus nicht 
unüblich, aber die Frage ist, inwieweit ist es Sinnvoll, es erst ab dort 
zu tun. Denn wer weiss in so einer alten Installation, wo und wie der 
PEN geerdet ist. Aber es ist besser als die klassische Nullung.

>PS: Ist es üblich, dass Maler lose Drahtenden an der Decke beim
>streichen komplett überpinseln? So sieht das nämlich an den ganzen
>Lampen-stellen aus...

Ja, das ist leider üblich so aber noch harmlos. Wenn die Maler erst mal 
in den Steckdosen alle Schutzleiteranschlüsse übermalt haben und deshalb 
wegen einem defekten Gerät die Spüle in der Küche unter Spannung steht, 
kommt der Kunde erst mal zum Elektriker und scheisst den zusammen. Und 
der darf dem Kunden oder im schlimmeren Fall dem Staatsanwalt dann erst 
mal erklären, das nicht er sondern der Maler schuld daran ist.
Leider sind die wenigsten Handwerker im Bauhauptgewerbe davon zu 
überzeugen das sie, was solche "Kleinigkeiten" angeht ziemlich oft Mist 
machen. Ihr Verhalten diesbezüglich ändern aber sie trotzdem nicht und 
malen munter drauf los ohne abzukleben.


>PPS:(edit) Ich frage mich gerade, ob ich überhaupt eine Deckenlampe
>anschließen darf? Also natürlich würde ich das einfach machen; Aber dann
>hätte ich selbst das Problem, dass ich mangels Schutzleiter eine
>Klassische Nullung herstellen muss und irgendwie behagt mir das nicht...
>Aber immernoch besser Null aufs Gehäuse der Lampe als garnichts, oder?

Das beste wäre es in solch einem Fall, Leuchten zu nehmen, die keinen 
Schutzleiteranschluss benötigen.
Aber da das wahrcheinlich eher kontraproduktiv ist, würde ich dort eine 
klassische Nullung machen.

Frank

von Winfried (Gast)


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Kann mir nicht vorstellen, dass lediglich der Austausch von 
Sicherungsautomaten, Steckdosen und Lichtschaltern eine Neuinstallation 
ist. Geht ja nur um den Ersatz defekter Teile. Ein Lichtschalter, der 
nicht mehr funktioniert, den tauscht man aus. Und wenn jemand 
vorsorglich einfach alle Schalter austauscht, ist das im Grunde nichts 
anderes.

Wenn hingegen neue Steckdosen verlegt werden (=neue Kabel fest verlegt), 
wird man dort nicht mehr nullen dürfen.

von Matthias L. (matze88)


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Ich danke soweit schonmal für eure Antworten. Klassische Nullung ist ja 
immer sone Sache und irgendwie kommt mir dabei einfach Unbehagen hervor. 
Wenn man überlegt tritt ja dabei sogar der Fall auf, dass über 
Audio/Video Verbindungen zwischen 2 geerdeten Geräten ein Teil des 
Stroms fließt, da das Signalkabel ja sozusagen parallel zum Nullleiter 
betrieben wird... Gut, da die Verbindung über die Steckdose im 
Normalfall wesentlich niederohmiger ist dürfte das kaum auffallen, aber 
trotzdem...

Naja, ich versteh andrerseits auch, dass nicht alle Leitungen 
rausgerissen werden können.

Vielleicht weiß ja nochmal jemand 100%ig was dazu :-)

Matthias

von space (Gast)


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Moin,

Du hast doch einen PE, nämlich den roten Draht.
Das Austauschen der Leitungen ist tatsächlich aufwändig. Auch ich
habe mich dazu entschlossen an meinem Elternhaus die alten Leitungen
rauszuschmeissen und alles neu zu machen. Es ist heftig!
Viel Glück
Stefan

von min (Gast)


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Zu dem Thema habe ich auch eine Frage: In unserem Haus gibt es keinen
Erdleiter. Der Nullleiter ist auf grün-gelb (Erde?). Wenn man also 
klassisch eine Lampe an braune und blaue Ader anschliesst passiert 
nichts. Erst wenn
man statt dem blauen den grün-gelben nimmt, fliesst Strom. Auf Anfrage 
beim
Elektriker, der das Haus um 1970 verkabelt hat, wurde mir gesagt, dass 
es zu der Zeit üblich war, Erde und Null zusammenzulegen. Kann das sein?

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Ja, das kann ohne weiteres sein. Hatten wir auch bei uns im Haus. Nur 
dort gab es noch nicht einmal eine GnGe-Leitung. Schutzkontakt und Null 
wurden in den Steckdosen mittels Brücke zusammengeschlossen.

Ist ja auch so weit in Ordnung, was anderes passiert ja auch im 
Sicherungskasten nicht.

Nur hat ein FI hier keine volle Funktionalität.
Ein FI kann hier nur dann einen Fehlerstrom feststellen, wenn er vor Ort 
über die Erde abgeleitet wird (also, wenn jemand ans Gehäuse des 
defekten Gerätes langt). Bei getrenntem Schutzleiter wird der FI auch 
bereits bei einen Krichstrom über das Gehäuse (= Schutzleiter) 
feststellen und auslösen.

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Hier noch ein Absatz aus der Wikipedia. Ist eventuell auch interessant, 
ob ein Vermieter (bzw man selber) vielleicht doch die Verkabelung 
erneuern sollte:

Dennoch haftet der Betreiber einer Anlage für die von der Anlage 
ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 
1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist - bzw. seit 1990 in den 
neuen Bundesländern - und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt 
(regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen 
Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen_Teil_1), kann im Falle eines 
Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies 
kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz 
erlischt.

von Jürgen B. (hicom)


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Christian H. schrieb:

> Ist ja auch so weit in Ordnung, was anderes passiert ja auch im
> Sicherungskasten nicht.

Das stimmt aber da habe ich eine 16mm² Brücke, in der Steckdose nur 
1,5mm². Und was passiert wenn der Nulleiter in der Steckdose eine 
Unterbrechung hat?

von Tishima (Gast)


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Moin,
wenn ich die letzten Stunden in der Meisterschule nicht geschlafen habe, 
gilt dieser Umbau der Leitungsschutzschalter und Schalter nicht als 
Neuinstallation, somit gilt der Bestandschutz für solche Anlagen. Anders 
sieht es aus, wenn die Anlage erweitert wurde.

mfg,
Bjoern

von Matthias L. (matze88)


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Ich möchte euch an dieser Stelle abschließend danken, ich denke es ist 
soweit alles gesagt. Dann weiß ich ja jetzt, dass wohl keine Chance auf 
Mietminderung oder Umbau oder so besteht.

Viele Grüße,

Matthias

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Jürgen Berger schrieb:
> Das stimmt aber da habe ich eine 16mm² Brücke, in der Steckdose nur
> 1,5mm². Und was passiert wenn der Nulleiter in der Steckdose eine
> Unterbrechung hat?
Klar, vergaß ich zu schreiben:
- Wenn das Gehäuse schutzisoliert ist, nichts.
- Wenn das (Metall-)Gehäuse geerdet ist, und niemand anfässt, nichts.
- Wenn das (Metall-)Gehäuse geerdet ist, und jemand anfässt, Stromfluss 
über jemand gegen Erde.

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