Hab ein kleines Problem was ich gern abstellen würde. Das die Post sich erlaubt Packete an meine Nachbarn auszuliefern gegen eine Unterschrift find ich sch... . Ich weis nicht wie man dazu kommt da diese nicht meinen Wohnraum tangieren und somit nicht als MItbewohner gelten. Es geht in dem Fall konkret um ein Packet - Wert Ware 50 Eus. Habe auf das Packet "keine Ersatzlieferung" schreiben lassen (ist über das halbe Packet geschrieben..nicht zu übersehen). Jetzt haben meine Nachbar das Packet angenommen und es kommt wie es kommen musste - der Inhalt ist Beschädigt (da die Sendung von meinen Eltern ist, ist zu erwarten das es beim abschicken heile war). Jetzt stellt man bei der Post Quer - man habe das Packet übergeben und somit gehen die Ersatzleistungsansprüche die Post nix mehr an sondern ich soll meine Nachbarn Terrorisieren... Anwalt lohnt nicht - NAchbarn haben auch die Schnautze voll und machen die Tür nicht mehr auf... und ich hab Lehrgeld bezahlt - OK damit kann ich Leben aber wie vermeinde ich in Zuckunft nochmals so ein Fall. 1) "keine Ersatzlieferung" scheint nix zu bringen 2) Packetstation - muss mal schauen 3) Nachbar - nie wieder 4) Nachnahme - teuer ;) In meinen Recherchen habe ich nur Vermutungen gefunden aber keiner hat konkrete Aussage - kan ich der Post irgendwie Untersagen das meine Nachbarn das Packet bekommen auf der Grundlage der Haftung und Schutz meiner Nachbarn gegenüber ggf meiner Ansprüchen? Am liebsten währ mir halt eine Vorlage die ich bei der Post reinschmeissen würde wo steht "blahh Verboten blahh Nachbarn blahh auf Grundlage das die nicht meine Mitbewohner sind blahh Versicherungshaftung" hat einer einen Rat? P:S Hermes/UPS sind leider bei mir hier in der Ecke keine alternative da die Lagerhäuser von dennen ausserhalb der Stadt liegen und ich somit erst weit fahren müsste :P
Und wie oft kommt sowas vor? 1 Mal in 10 Jahren? Macht 5 Euro pro Jahr. Schlimm. Du Armer. Die Post zahlt aus meiner Erfahrung sogut wie niw für Beschädigungen. Da kommen immer irgendwelche Ausreden.
Sicher ausschließen können wirst Du eine "Ersatzzustellung" nur, wenn Du das Paket (ohne c) als Einschreiben versenden lässt. Ansonsten: 6.7 Was passiert, wenn ich bei Abholung oder Zustellung nicht zu Hause bin? Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von 7 Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt. (Quelle: http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3001524#13321question13348) Einzige Abhilfe scheint wohl die "Packstation" zu sein. Vielleicht aber sollte statt "Ersatzlieferung" auf dem Paket stehen: Keine Ersatzzustellung Nicht an Ersatzempfänger ausliefern Möglicherweise genügt das.
Tipp: Bitte doch deine Nachbarn darum, keine an dich adressierten Sendungen anzunehmen...
Karl Otto (knorke) Wenn man nix zu Sagen hat sollte man die F... halten - danke - hab doch geschrieben das ich mich in dem Fall abgefunden hab aber sowas will ich nicht nochmal haben... @ Rufus genau DAS ist das Problem - meine Nachbar sind mir eben nicht Verwand, die Wohnen nicht in meinen Räumen (das wüsst ich) - deshalb verstehe ich diese dreisstigkeit der Post nicht! Vollmacht bekommen meine Nachbarn sowieso nicht - für mich also eigendlich Verstoss gegen eigene AGBs... P:S war grad auf der Post... lustigerweise wie das letzte mal - nee wir nix blahh dann aber (anscheinend ist der Man ein Guter) hat mich der Verkäufer zuseite genommen und gemeint da gäbe es keine Möglichkeit ausser den Nachbarn sagen die sollen nix Annehmen aber selbst DAS bring nicht viel - je nach Fahrer wird das Packet woanders abgegeben... Das hängt wohl mit Postfahrer haben Durchschnittszeit per Packet und die Packete müsen raus und ggf halt auch Strasse weiter! das hiesse ich müsste hier (4x4x16 + x)-1 Parteien informieren das die nix Annehmen sollen... . Sollange die Post eine Unterschrift hat begnügt man sich..und das kann ich mir nicht Vorstellen das das so rechtens ist.
http://www.dhl.de/dhl?xmlFile=1192&lang=de_DE Ich bin übrigens bislang immer sehr froh darüber gewesen, wenn DHL (oder andere Paketdienste mittlerweile auch) das Paket in meiner Abwesenheit bei einem Nachbarn hinterlassen haben, da das dann viel einfacher ist, als zur nächsten Postfiliale gehen zu müssen.
Ich versteh dein Problem nicht, ich freu mich wenn der/die Nachbarn ein Paket für mich angenommen haben, spart den Weg zur Post einen Tag später. Hab aber auch schon beides erlebt, also sowohl Karte im Kasten als auch beim Nachbarn abgegeben. Zur Vermeidung: Soweit ich mich erinnern kann gibts auf den PAKET (nicht Päckchen)-Aufklebern ein Feld "eigenhändig". Kann aber sein das die DPAG sich das extra bezahlen lässt. Übrigens muss man manche der Sätze echt zweimal lesen um zu merken das da noch was fehlt und um sie zu verstehen...
Hubba Bubba schrieb: > die Wohnen nicht in meinen Räumen (das wüsst ich) - deshalb verstehe ich > diese dreisstigkeit der Post nicht! Vollmacht bekommen meine Nachbarn Dan lies nochmal genau was Rufus gepostet hat: anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn ... Außerdem: War es ein Paket oder Päkchen? > sich..und das kann ich mir nicht Vorstellen das das so rechtens ist. Kommt drauf an, wenn du genug Geld hinlegt geben Sie die Postsache nur gegen Ausweis raus. Beschädigungen sind zudem bei der Annahme anzuzeigen, dann bekommt man eine Karte ausgehändigt wo bestätigt wird das das Paket bei anlieferung beschädigt war und nicht erst später ausversehen von einem Windstoß vom Balkon geweht wurde...
Reinhard S. schrieb: > Ich versteh dein Problem nicht, ich freu mich wenn der/die Nachbarn ein > Paket für mich angenommen haben, spart den Weg zur Post einen Tag > später. An sich ja. Ist nur blöd, wenn man alle Nachbarn abklappern muss wenn man weder erfährt wo noch ob überhaupt. Und wenn wie hier das Paket trotz Beschädigung angenommen wurde, dann kann man nur noch schlecht reklamieren - den Nachbarn zu verklagen ist ja keine wirklich gute Idee.
A. K. schrieb: > Reinhard S. schrieb: > >> Ich versteh dein Problem nicht, ich freu mich wenn der/die Nachbarn ein >> Paket für mich angenommen haben, spart den Weg zur Post einen Tag >> später. > > An sich ja. Ist nur blöd, wenn man alle Nachbarn abklappern muss wenn > man weder erfährt wo noch ob überhaupt. Wieso? Da klingelt der Nachbarn irgendwann am Abend "Hey, ich hab da was für dich". Bei mir gibts zudem nur 2 Nachbarn. Links & rechts vom Haus :) > Und wenn wie hier das Paket trotz Beschädigung angenommen wurde, dann > kann man nur noch schlecht reklamieren - den Nachbarn zu verklagen ist > ja keine wirklich gute Idee. Das ist wohl war. Aber ich hatte bisher noch keine Probleme mit Transportschäden.
A. K. schrieb: >> Ich versteh dein Problem nicht, ich freu mich wenn der/die Nachbarn ein >> Paket für mich angenommen haben, spart den Weg zur Post einen Tag >> später. > > An sich ja. Ist nur blöd, wenn man alle Nachbarn abklappern muss wenn > man weder erfährt wo noch ob überhaupt. Die Karte für die erfolgte Ersatzzustellung sollte natürlich auf jeden Fall im Briefkasten sein.
Jörg Wunsch schrieb: > Die Karte für die erfolgte Ersatzzustellung sollte natürlich auf > jeden Fall im Briefkasten sein. Allerdings ist das oft zuviel Arbeit für den Zusteller, das ganze sieht nämlich nicht selten so aus: Er klingelt, keiner macht auf, also gehts weiter zum nächsten Haus, da macht auch keiner auf, dann zum nächsten, dort wird er das Paket los. Jetzt nochmal die 100m zurück fahren nur um die Karte einzuwerfen? Nein, rückwärts fahren ist auf der Straße nicht möglich, und laufen? Nein das kostet zuviel Zeit, die letztendlich von seiner Freizeit abgeht, denn die Bezahlung erfolgt nicht nach Arbeitszeit sondern als Pauschale oder nach Paketen. Die Definition von Nachbarn wird meist auch etwas freier ausgelegt, ich habe auch schon Pakete von Leuten angenommen die rund 500m entfernt wohnen, da alle näheren Nachbarn arbeiten waren. Alternativ hätten die rund 50km zum nächsten Auslieferungslager fahren und es dort selbst abholen müssen (das ist der Nachteil von den kleineren Paketdiensten die nicht ganz so flächendeckend ihre Filialen habe).
Jörg Wunsch schrieb: > Die Karte für die erfolgte Ersatzzustellung sollte natürlich auf > jeden Fall im Briefkasten sein. Sollte - klar. War aber nicht. Ich wusste das eins da sein sollte und bin die nächsten Häuser durch. Kann natürlich sein, dass deren Bewohner später mal vorbeigesehen hätten. Solchem Zirkus wegen lasse ich mir gern in die Firma schicken, erst recht wenn via UPS, Hermes usw.
Danke für die Antworten - ich geb zu der Text oben ist etwas lang und wirr - war halt etwas aufgeregt ;) Ich habe nix gegen meine Nachbarn um es mal vorerst klarzustellen. Mein Problem ist an sich simpel - Ich habe ein Packet! da welches Ordentlich verpackt war und nun einen Beschädigten Inhalt aufweist. Von aussen ist es nur leicht angequetscht gewessen - könnte mir aber gut vorstellen wenn das Packet irgendwo rumgeschleudert wurde das diese Spuren aussen entstehen und innen halt Schaden. Nun weigert sich die Post mir den Schaden zu regulieren da das nicht mehr in Ihrer zuständigkeit sei. Laut Post muss ich zusehen das ich Schadensersatz vom Nachbar bekomme. Das ist halt etwas suboptimal da dieser seine Versicherung nicht bemühen will und die Tür nicht mehr aufmacht... jetzt bleibe ich auf den Kosten sitzen (habs als Lehrgeld verbucht) aber möchte irgendwie vermeiden nochmal in so eine Situation zu kommen. Ich würde mich auch freuen das mit Nachbarn beizubehalten das die das annehmen aber wenn dadurch die Versicherung erlicht und ich zusehen kann wie ich an das Geld komme ist die Lösung nicht das wahre. Wieso kann man nicht einfach angeben - bitte zur Filiale an der Ecke (post) bringen und abgeben fertig - der Fahrer schmeisst nur noch sein Oranges Blättchen rein - man holt es ab - das sollte sogar den logistischen Aufwand verringern
Hubba Bubba schrieb: > Nun weigert sich die Post mir den Schaden zu regulieren da das nicht > mehr in Ihrer zuständigkeit sei. Laut Post muss ich zusehen das ich > Schadensersatz vom Nachbar bekomme. Du könntest natürlich genauso gut DHL verklagen. Der Schaden ist ja offenbar bei ihnen entstanden, also sind sie erst einmal dafür verantwortlich. Wenn die äußerliche Beschädigung nicht wirklich offensichtlich war, ist es dem Nachbarn nicht zuzumuten gewesen, nur deshalb die Annahme des Pakets gleich zu verweigern, da er in gutem Glauben gehandelt hat, dir einen Gefallen zu tun. Sofort reklamiert werden müssen nur offensichtliche äußere Schäden. Dafür solltest du natürlich alle Beweisstücke behalten und einen gehörigen Batzen Zeit mitbringen. Zivilprozesse dauern ziemlich lange. > Wieso kann man nicht einfach angeben - bitte zur Filiale an der Ecke > (post) bringen und abgeben fertig Siehe oben, gegen eine Gebühr von EUR 1,80 kann der Absender den Vermerk "eigenhändig" vorsehen lassen.
Hallo? Wo leben wir eigentlich? Ich hatte so ein Problem auch mal. Ich hab dann mit meinen Nachbars einfach abgemacht, dass sie keine Pakete für mich annehmen, wenn sie irgendwie beschädigt sind. Einfach mal freundlich mit den Nachbarn reden und schon ist das Problem gelöst.
A. K. schrieb: > An sich ja. Ist nur blöd, wenn man alle Nachbarn abklappern muss wenn > man weder erfährt wo noch ob überhaupt. Ich nehme Pakete für Nachbarn nur unter der Bedingung an, daß der Postbote dem Empfänger eine Karte in den Briefkasten wirft. Dann hab ich keine Rennerei, das Paket dort hin zu schaffen, wo es hingehört. > Und wenn wie hier das Paket trotz Beschädigung angenommen wurde, dann > kann man nur noch schlecht reklamieren - den Nachbarn zu verklagen ist > ja keine wirklich gute Idee. Nein, das ist falsch. Der, der das Paket entgegennimmt, kann/darf nicht feststellen, ob der Inhalt beschädigt ist. Bei äußeren Beschädigungen kann das der Postbote sofort aufnehmen - er ist ja daran interessiert, das Paket loszuwerden - oder man nimmt es eben nicht an. Wenn sich nachträglich noch Schäden herausstellen, dann reklamiert man eben, nach dem Öffnen des Paktes - man öffnet ja auch ein direkt zugestelltes Paket nicht in Gegenwart des Postlers. Die Ersatzzustellung ist zum Vorteil der Post. Daraus darf dem Empfänger kein Nachteil entstehen. Falls es irgendwelche Reibereien wegen Ersatzzustellung gibt, dann nimmt man für Dritte nichts mehr an, bzw. droht damit. Ich hatte mal mit einem der zuständigen Paketzusteller ein Problem und habe darauf hin nichts mehr von ihm für Nachbarn angenommen. Das machte ihm unter dem Strich einiges an Mehrarbeit...
Wir betreiben eine kleines Lager und sind da natürlich nicht ständig vor Ort. Deswegen haben wir einen Zettel an der Tür "Pakete bitte nebenan abgeben". Da ist ein 6-24h Kiosk. UPS, GLS, DPD, Transoflex schaffen es auch und ich kann problemlos den Krempel im Kiosk abholen. NUR der DHL-Freak schafft es nicht. Günstigstensfalls haben wir ne Pappe im Kasten und können es auf der Post abholen. Manchmal gehen die Pakete sogar mit "Empfänger unbekannt" zurück.
Oliver Stellebaum schrieb: > Wir betreiben eine kleines Lager und sind da natürlich nicht ständig vor > Ort. Deswegen haben wir einen Zettel an der Tür "Pakete bitte nebenan > abgeben". Da ist ein 6-24h Kiosk. > UPS, GLS, DPD, Transoflex schaffen es auch und ich kann problemlos den > Krempel im Kiosk abholen. > NUR der DHL-Freak schafft es nicht. Günstigstensfalls haben wir ne Pappe > im Kasten und können es auf der Post abholen. Manchmal gehen die Pakete > sogar mit "Empfänger unbekannt" zurück. Dafür gibt's eine kleine Broschüre, die man als Rückantwortkuvert kostenlos zurückschicken kann. Darin wir der Ersatzempfänger oder eine Ablagestelle genehmigt. Hatte ich letzt auch im Briefkasten, da ich so gut wie nie tagsüber daheim bin. Seither klappt das mit den Nachbarn oder dem Ablageort problemlos.
Da Dieter (dieter) wieso reden Leute mit rein die es nicht schaffen mal den Thread durchzulesen - es geht nicht um mal "freundlich" mit dem Nachbar reden... Es ist einfach eine Sauerei das das Packet welches Versichert ist bei irgendwem abgegeben wird und diese Person/Haushalt dann die Haftung übernimmt. Man sieht nicht jedem Packet an das drin was kaputt ist... Und dem Nachbarn zu untersagen Packete anzunehmen ist sinnlos - wenn man etwas im Web recherchiert kann der Postman wenn er es drauf anlegt das Packet paar hundert Meter weg abgeben... und wenn du noch so ein faules Schw... hast welches dir keine blaue Karte reinhaut -> weist nix von und stresst den Versender und der muss Nachforschungsantrag stellen (geht ja noch nicht mal mit jeder Postsendung...) - wieso kann ich als Empfänger nicht die Nummer vorlegen und damit den Nachforschungsauftrag auslösen. @ Uhu Das die Ersatzzustellung für die Post und für mich ein Vorteil sein sollte sehe ich auch, aber mir ist dadurch jetzt ein Nachteil entstanden den ich so nicht erwartet hätte - ist halt blöd - aber zum Glück nicht so teuer das Lehrgeld. Werd doch halt per Nachnahme bestellen ;) auch wenn es mir nicht passt das Geld dennnen in den rachen zu werfen
Guten Morgen, wie wärs denn mit einer Pack-Station? Ich meine so einen Automat an den man Pakete liefern lassen kann? Gruß Andreas
Hubba Bubba schrieb: > Es ist einfach eine Sauerei das das Packet welches Versichert ist bei > irgendwem abgegeben wird und diese Person/Haushalt dann die Haftung > übernimmt. Man sieht nicht jedem Packet an das drin was kaputt ist... Aber genau in dem Falle, dass man das dem Paket (nach wie vor ohne "ck") nicht ansieht, haftet der Nachbar eben nicht. Warum auch? Du selbst hättest das Paket in der gleichen Situation doch auch erst einmal angenommen, oder öffnest du deine Pakete sofort im Beisein des Paketbotens? (So viel Zeit hat der gar nicht, so gestresst, wie diese Leute werden.) Schreib bei DHL eine Schadensanzeige, statt dich von denen auf den Nachbarn vertrösten zu lassen. Wenn sie dir schriftlich den Schaden- ersatz verweigern (was die Dame da am Schalter erzählt, darauf kannst du dich hinterher sowieso nicht mehr berufen), dann kannst du ihnen doch zumindest eine Klage androhen. Ob du sie dann durchziehst, oder ob das den Aufwand nicht Wert ist, kannst du später immer noch entscheiden. Zivilrechtlich ist erst einmal entscheidend dafür, dass du einen Anspruch gegenüber DHL hast, dass der Schaden bei denen entstanden ist, und nicht etwa bei deinem Nachbarn.
>Tipp: Bitte doch deine Nachbarn darum, keine an dich adressierten >Sendungen anzunehmen... Scheißtip, weil die Deppen meine Weisung nach Monaten dann wieder vergessen haben und nicht mehr NEIN sagen können wenn die jemand freundlich bittet. Daher hab ich an meinen Briefkasten ein Schild: "Nicht zustellbare Sendungen bei Abwesenheit bitte nur zur Abholung im Depot deponieren" fertig und seitdem keine Problem und der Hausfrieden bleibt fiedlich. Evtl. muss man den Eigentümer um Zustimmung bitten damit der keinen Ärger macht wegen verunstalteter Briefkästen.
Moinsen Jörg nach meinem Auffassen hat die Post dafür zu haften - aber gesunder Menschenvertand < Gesetz ... und ja soweit es geht mache ich das Packet da auf - ist doch sein Problem wenn er 2 min warten muss - ist sein job... Grad eine Mail von der Post erhalten - nö man fülle sich nicht zuständig -> ich soll meinen Nachbarn quellen. Als Begründung gibt man an das man ja den Vertrag erfüllt habe und das Packet hinter "eine verschlossene Tür" gebracht habe - somit ist für die der fall erledigt. Beim recherchieren hab ich festgestellt das ich nicht der einzige bin mit diesem Problem. http://www.jumpradio.de/scripts/quicktipp/quicktipp_rubrik_wsx.cfm?rubrik=Recht&date=2007-10-09%2000:00:00 ist ganz interessant - leider geben die keine Angabe an ob das nur von dennen die MEinung ist oder ob das von einem Anwalt zusammengestellt wurde. als Verkäufer kann man auch auf die Fresse fallen... http://www.frag-einen-anwalt.de/Paket-verschwunden-DHL-lehnt-Regulierung-ab-__f58465.html alles irgendwie alles nicht befriedigend... muss mal schauen wie das mit den Packstationen abläuft - muss man sich da irgendwo anmelden oder muss der Versender angeben "in Packstation packen"? - mal sehen
Hubba Bubba schrieb: > Jörg nach meinem Auffassen hat die Post dafür zu haften - aber gesunder > Menschenvertand < Gesetz ... und ja soweit es geht mache ich das Packet > da auf - ist doch sein Problem wenn er 2 min warten muss - ist sein > job... Nein, sein Job ist es, das Paket abzuliefern. Bei offensichtlichen äußeren Beschädigungen ist der Empfänger verpflichtet, dies sofort anzuzeigen. Niemand ist verpflichtet, bereits in dem Moment den gesamten Inhalt auf Unversehrtheit zu prüfen -- nicht du, und auch nicht dein Nachbar. > Grad eine Mail von der Post erhalten - nö man fülle sich nicht zuständig > -> ich soll meinen Nachbarn quellen. Quellen kannst du den sowiel, wie du willst, davon quillt er nur auf. :-) Mit emails brauchst du dich da auch nicht erst rumschlagen, das hat keinen Sinn. Schriftlich und mit Angabe einer Frist, alles andere ist witzlos. Da hinein kommt die exakte Beschreibung, welcher Schaden entstanden ist, die Erklärung, warum der Nachbar diesen Schaden bei der Entgegennahme noch nicht bemerken konnte, sowie eine Schadenersatzforderung. Du kannst sie ja noch darauf hinweisen, dass sie sich gern bei dir durch Augenschein vom Schaden überzeugen können. > Als Begründung gibt man an das man > ja den Vertrag erfüllt habe und das Packet hinter "eine verschlossene > Tür" gebracht habe - somit ist für die der fall erledigt. Zu ihrem Vertrag gehört halt nicht nur die Ablieferung hinter einer verschlossenen Tür, sondern beim Paket ist der Versand versichert, d. h. sie müssen die Ware unversehrt dahin bringen. Ansonsten hätte der Absender ja gleich ein (billigeres) Päckchen senden können.
Hubba Bubba schrieb: > als Verkäufer kann man auch auf die Fresse fallen... > > http://www.frag-einen-anwalt.de/Paket-verschwunden-DHL-lehnt-Regulierung-ab-__f58465.html Hier ist der Fall aber anders. Ganz offensichtlich hatte DHL das Paket hier sehr wohl ordentlich abgeliefert. Hier ist in der Tat der Nachbar der Schuldige. Bei dir ist der Nachbar aber komplett raus, denn den Schaden hat DHL selbst verursacht.
Jörg Wunsch schrieb:
> d. h. sie müssen die Ware unversehrt dahin bringen.
Wobei es da aber auch Einschränkungen gibt:
Sagen wir mal ich versende ein unverpacktes, rohes Ei als versichertes
Paket, ich denke kaum dass dafür garantiert wird, dass dies unbeschädigt
ankommt.
Von daher wird sich vermutlich die Post quer stellen und eben behaupten
das Paket wäre unzureichend verpackt worden, da es äußerlich nicht
beschädigt war.
Zitat aus dem Jumplink *** Unterschrift Der Paketzusteller muss seine Ware persönlich übergeben. Allerdings sagen die AGBs von UPS, DHL, GP und Co: Wenn die betreffende Person gerade nicht da ist, können sie auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn entgegen nehmen - wenn sie dafür unterschreiben. Bedeutet: Wer unterschreibt haftet auch dafür und der Postzusteller ist raus aus der ganzen Angelegenheit. Ausnahme Pakete von Unternehmen wie Versandhäusern, Online-Shops oder auch Ebay-Powersellern. Das wird als so genannter Verbrauchsgüterkauf bezeichnet. Hier haftet der Verkäufer, wenn das Paket wegkommt oder der Inhalt kaputt geht. So sagt es das Gesetz. *** Da ich kein Verbrauchsgüterkauf getätigt hab -> schlecht. Werde es aber per Brief nochmals bei der Post probieren - danke Jörg. P.S hab jetzt den halben Brifkastendeckel mit "Nicht zustellbare Sendungen bei Abwesenheit bitte nur zur Abholung im Depot deponieren" zugekleistert - mal schauen :)
Benedikt K. schrieb: >> d. h. sie müssen die Ware unversehrt dahin bringen. > > Wobei es da aber auch Einschränkungen gibt: > Sagen wir mal ich versende ein unverpacktes, rohes Ei als versichertes > Paket, ich denke kaum dass dafür garantiert wird, dass dies unbeschädigt > ankommt. Ja, klar. Ich hatte mal in Erinnerung, dass die Verpackung so beschaffen sein muss, dass bei 1 m freiem Fall keine Beschädigung eintritt, finde das allerdings hier nicht wieder: http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3006407 > Von daher wird sich vermutlich die Post quer stellen und eben behaupten > das Paket wäre unzureichend verpackt worden, da es äußerlich nicht > beschädigt. Da liegt natürlich dann schon das Hauptproblem, das man im Zweifels- fall nachweisen muss, dass die Verpackung ausreichend gewesen ist (was der OP ja erst einmal so behauptet hat). Was aber eben nicht geht ist, dass DHL eine nicht sofort erkennbare Beschädigung einfach als Privatangelegenheit zwischen den Nachbarn abwimmelt. Wenn wiederum die Beschädigung offensichtlich gewesen ist, dann stellt sich die Frage, warum der DHL-Zusteller den Nachbarn nicht auf die mögliche Beschädigung hingewiesen hat. Das könnte ja im Zweifelsfalle sogar auf versuchten Betrug hinauslaufen.
Jörg Wunsch schrieb: > Was aber eben nicht geht ist, dass DHL eine nicht sofort erkennbare > Beschädigung einfach als Privatangelegenheit zwischen den Nachbarn > abwimmelt. Sollte mir sowas widerfahren, dann werde ich das sämtlichen Nachbarn bekannt machen, incl. dem Namen des Zustellers. Der wird dann keine nicht direkt zustellbare Sendung mehr los. Ich schätze, daß die DHL-Fritzen sich gut überlegen werden, ob sie wegen eines Transportschadens, den DHL zu vertreten hat, Streß machen werden.
Hubba Bubba schrieb: > Bedeutet: Wer > unterschreibt haftet auch dafür und der Postzusteller ist raus aus der > ganzen Angelegenheit. Das ist doch Quatsch. Damit ist doch nur erst einmal die Leistung von DHL dahingehend erfüllt, dass sie ihrer Pflicht zur (termin- gerechten) Ablieferung nachgekommen sind. Die Haftung ist doch davon unberührt. (4) Zeigt der Absender oder der Empfänger (Teil-)Verlust oder Beschädigung der DHL nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Bei Express-Sendungen gilt diese Ver- mutung auch, soweit äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Liefer- frist erlöschen, wenn der Absender oder Empfänger der DHL die Überschreitung nicht inner- halb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den Absender schriftlich anzeigt. § 438 HGB bleibt im Übrigen unberührt. (Btw.: du wirst vermutlich keine Express-Sendung erhalten haben, sondern ein normales DHL-Paket. Damit entfällt also ohnehin -- auch für den Nachbarn -- die zwingende sofortige Anzeigepflicht.) > Pakete von Unternehmen wie Versandhäusern, Online-Shops oder auch > Ebay-Powersellern. Das wird als so genannter Verbrauchsgüterkauf > bezeichnet. Hier haftet der Verkäufer, wenn das Paket wegkommt oder > der Inhalt kaputt geht. So sagt es das Gesetz. Das hat aber nichts mit der Haftung von DHL zu tun. Das bestimmt nur, dass ein Kauf eines Endkunden bei einem gewerblichen Verkäufer erst zur Erfüllung kommt, wenn der Endkunde die Ware in den Händen hält. Damit wird die Last, ggf. zivilrechtliche Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen, bei einem gewerblichen Kauf nicht dem Endkunden, sondern dem Verkäufer übergeholfen. In der von dir zitierten URL bedeutet das, dass der Verkäufer seine Schadenersatzansprüche gegen den vermutlichen Dieb geltend machen muss, nicht der Endkunde. Der Versender hat ja in diesem Falle (anders als bei dir) seinen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt. > P.S hab jetzt den halben Brifkastendeckel mit "Nicht zustellbare > Sendungen bei Abwesenheit bitte nur zur Abholung im Depot > deponieren" zugekleistert - mal schauen :) Das muss nichts helfen, denn die AGB ermächtigen ja den DHL-Zusteller nach wie vor, dass er eine Ersatzzustellung vornimmt. Man könnte sich dann höchstens mit DHL drüber streiten, ob ein derartiger, gut sichtbarer Vermerk halt begründet, dass die Voraussetzungen von: 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbe- wohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ^^^^^ ausgehändigt. ...nicht mehr erfüllt sind. Wirklich sicher ist eine eigenhändige Auslieferung halt beim Service "eigenhändig". Gegen schlechte Verpackung hilft der natürlich auch nicht, und er hilft auch nicht dagegen, dass du ggf. deine Ansprüche gegen DHL beim Eintreten eines Transportschadens trotzdem noch durchsetzen müsstest. Du bist damit eigentlich keinen Deut besser dran als jetzt, nur dahingehend schlechter, dass du dir dann jeglichen (auch völlig unversehrten) Krempel stets bei der nächsten Postfiliale (und dann auch in der Regel erst 1 Tag später) abholen darfst.
Jörg Wunsch schrieb: >> P.S hab jetzt den halben Brifkastendeckel mit "Nicht zustellbare >> Sendungen bei Abwesenheit bitte nur zur Abholung im Depot >> deponieren" zugekleistert - mal schauen :) > > Das muss nichts helfen, denn die AGB ermächtigen ja den DHL-Zusteller > nach wie vor, dass er eine Ersatzzustellung vornimmt. Man könnte sich > dann höchstens mit DHL drüber streiten, ob ein derartiger, gut > sichtbarer > Vermerk halt nicht mehr die Voraussetzungen von: > > 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie > dessen Hausbe- wohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach > ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ > angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt > ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ > sind; Der Hinweis auf dem Briefkasten sagt doch ganz klar, daß es eben keine Umstände gibt, aus denen geschlossen werden kann, daß ein Nachbar zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Aber Hubba Bubba sollte gründlich lesen und sorgfältig nachdenken - das erspart viel Chaos...
Darf man eigentlich fragen was du versendet hast und wie der Schaden ausssieht?
Jörg Wunsch schrieb: > Ja, klar. Ich hatte mal in Erinnerung, dass die Verpackung so > beschaffen sein muss, dass bei 1 m freiem Fall keine Beschädigung > eintritt, finde das allerdings hier nicht wieder: Diese Klausel gibt es auch, ich finde sie aber auch nicht. Ich denke es waren sogar 1,2m.
Stephan Watterott schrieb: > Diese Klausel gibt es auch, ich finde sie aber auch nicht. > Ich denke es waren sogar 1,2m. Ich hatte mich letztens beim Versand eines Geräts mit 40 kg Eigenmasse dann schon gefragt, 1.) wie man sowas wirklich noch verpacken will, dass es 1 m freien Fall übersteht, und 2.) wie die Aufschlagstelle danach aussieht. :-) Vielleicht sind die Formulierungen ja deshalb jetzt etwas allgemeiner geworden. Ich denke nicht, dass es möglich ist, eine derart schwere Kiste wirklich mit vertretbarem Aufwand für diese Anforderung tauglich zu verpacken.
Die Post nimmt aber nur bis 31,5kg mit :-) Das ist Theorie und Praxis, ich hatte bei DHL den Fall. Mir wurde auch nichts ersetzt, ich hatte zwar die Möglichkeit das Gerät samt Verpackung einzuschicken. Und von Fachleuten die Tauglichkeit der Verpackung untersuchen zulassen. Das Angebot habe ich dankend abgelehnt, da ich nicht wollte, dass das Teil nochmal aus 1m Höhe auf den Boden fällt. Andere Versandunternehmen sind da relativ unkompliziert in der Hinsicht: z.B. Erstattung der Summe innerhalb 14 Tage.
Stephan Watterott schrieb: > Diese Klausel gibt es auch, ich finde sie aber auch nicht. > Ich denke es waren sogar 1,2m. google findet eine Menge Foreneinträge wo 80cm bei DHL angegeben werden, aber nirgends habe ich etwas offizielles gefunden. Auf deren Seite findet man nur das hier: http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3000422
>"Nicht zustellbare Sendungen bei Abwesenheit bitte nur zur Abholung im >Depot deponieren" zugekleistert - mal schauen :) Na hoffentlich gehen da dann noch Briefe rein.
Uhu Uhuhu schrieb: > Aber Hubba Bubba sollte gründlich lesen und sorgfältig nachdenken - das > erspart viel Chaos... Wenn er sich bei den Nachbarn so aufgeführt hat wie hier, dann wundert mich gar nichts mehr. Die haben sicher schon das Bozo Bit gesetzt http://en.wikipedia.org/wiki/Bozo_bit Übrigens glaube ich Hubba Bubbas Geschichte nicht. Seit wann versenden Eltern 50 Euro Warenpakete? Nicht, dass das ein Paket von einem bekannten Flensburger Versandhaus war und die Nachbarn jetzt über seine Vorlieben bescheid wissen ...
Hannes Jaeger schrieb: > Übrigens glaube ich Hubba Bubbas Geschichte nicht. Seit wann versenden > Eltern 50 Euro Warenpakete? Nicht, dass das ein Paket von einem > bekannten Flensburger Versandhaus war und die Nachbarn jetzt über seine > Vorlieben bescheid wissen ... Meine Eltern haben mir schon teurere Sachen geschickt. Im Studentenleben durchaus üblich. Wenn ich dran denke, wie die Leute der Post das ganze Geld zu unserer Hochzeit in den Briefen anvertraut haben....möchte nicht wissen, wieviel davon "weggekommen" ist. Übrigens werden die Pakete aus Flensburg in neutraler Aufmachung und nur einem Postfach als Absender geschickt. Dann weiß zwar trotzdem jeder Bescheid, woher es kommt, aber man kann ja nicht rein gucken :) Übrigens ist das Thema ja gegessen, selbst wenn er es direkt angenommen hätte, wäre es kaputt, und er hat genauso die 7 Tage Zeit zur Reklamation. Die Aufregung ist also völlig sinnlos. Ich bin auch dankbar dafür, dass ich liebe Nachbarn habe, die Pakete annehmen. Selbst hier in Dresden öffnet die Post, nachdem ich auf Arbeit gefahren bin und schließt, bevor ich wieder nach Hause komme. Da könnte ich höchstens Samstag die Pakete abholen. Super Service. Dann lieber bei den Nachbarn.
Ich habe kürzlich ein DHL-Paket bekommen, auf dessen Seiten groß folgender Aufdruck prangt: Nicht an Kinder aushändigen Keine Nachbarschaftsabgabe Ich war nicht da und durfte das Paket beim Nachbarn abholen.
Es hilft auch, wenn man empfindliche Ware die im Packet verschickt wird, ordentlich poltert und verpackt. Nimmt man z.B. eine zu kleine Schachtel, dann muss man sich nicht wundern wenn alles zerdeppert ankommt.
Darum gehts doch garnicht. Der Punkt ist, daß der Absender dem Paket eine Verfügung mitgegeben hat und der Postler sich einen feuchten Kehricht darum kümmert.
Uhu Uhuhu schrieb: > Darum gehts doch garnicht. Der Punkt ist, daß der Absender dem Paket > eine Verfügung mitgegeben hat und der Postler sich einen feuchten > Kehricht darum kümmert. Vermutlich da irgenwelche irgenwie notierten Hinweise für ihn nicht bindend sind... Extrawünsche muß man halt wohl dann doch extra zahlen wie so oft.
Bei Briefen kann man auch solche Vorausverfügungen machen, z.B. "Falls verzogen bitte an Absender zurück". Warum soll das bei einem Paket nicht auch gehen?
Ach Uhu, du bist doch sonst so schlau. Das liegt vermutlich daran, dass der von dir erwähnte Passus in den AGB oder sonstwo schon geregelt ist. Man kann auf einen Brief wie auch auf ein Paket allerlei sinnige und weniger sinnige Hinweise schreiben, wenn es nichts ist, was der Postmann machen MUSS, dann macht er es auch nicht. Bestellt euch euer Zeug einfach zur Arbeit, damit fahre ich seit Jahren bestens.
Hallo Max, ich wundere mich immer wieder, wie Menschen so verachtend über ihre Mitmenschen reden: Max M. schrieb: [...] > Scheißtip, weil die Deppen meine Weisung nach Monaten dann wieder > vergessen haben und nicht mehr NEIN sagen können wenn die jemand > freundlich bittet. so so, Deine Nachbarn sind Deppen, denen Du Weisungen erteilst. Also ich würde mir von Dir keine Weisungen erteilen und mich schon garnicht als Depp bezeichnen lassen. Und dann nimmst Du den Leuten ihre Gutmütigkeit krumm. Grausam, solche Menschen wie Dich muss man eigentlich bemitleiden. Du hast bestimmt viele Freunde... [...] Marcus
Reinhard S. schrieb: > Zur Vermeidung: Soweit ich mich erinnern kann gibts auf den PAKET (nicht > Päckchen)-Aufklebern ein Feld "eigenhändig". Kann aber sein das die DPAG > sich das extra bezahlen lässt. Das was Rheinhard S. oben geschrieben hat, dürfte doch den gewünschten Effekt haben. "Eigenhändig" auf dem Paket ankreuzen, bzw. den Absender Bitten das zu tun. Dann drücken die nur DIR das Paket in die Hand. Wenn sie dich mehrfach nicht erwischen kommt das Paket zunächst wieder zur Postfiliale, wo du es abholen kannst. (glaub max. ne Woche oder so). Danach geht es wieder zurück. Außerdem: Selbst wenn du das Paket persönlich angenommen hättest - die Post weiß schon wie sie sich herrausreden kann. Wenn das Paket schon sichtbare äußere Schäden hat und man es in Gegenwart des Postboten aufmacht, hat man ne Chance es als Transportschaden anerkannt zu bekommen. Sonst kann man das fast vergessen... Ist traurig, aber leider wahr. Deine Nachbarn deswegen anzugreifen finde ich aber ziemlich daneben. Die waren so freundlich das Paket anzunehmen und haben bestimmt nich mutwillig drauf rumgetreten oder es fallen lassen um dich zu ärgern. Die Pakete werden bei der Post ziemlich rumgeschmissen ("Zerbrechlich"-Zeichen schaut sich leider auch nicht jeder in der Lieferkette genau an....) - das ist Fakt und man muss sich darauf einstellen. Empfindliches (und insbesondere schwere Sachen wie Vasen ect.) müssen also wirklich "1a" verpackt werden. N bisschen Zeitung dazwischenstopfen reicht dann nicht aus. (ich hab das Paket natürlich nicht gesehen, aber in den meisten Fällen ist die Verpackung bzw. das Füllmaterial nicht ausreichend ausgeführt.) Ich drehe Pakete grundsätzlich nach dem Verpacken auf alle Seiten und rüttel drann, und wenn ich merke dass sich noch irgendwas bewegen kann, wird nochmal nachgebessert bis alles sitzt. Deshalb sammel sich auch professionelles Füllmaterial von erhaltenen Sendungen (Luftpolsterfolie, Luftpolsterbeutel, Styropor- ....ähm... - "Flipps" ;) u.s.w. Gerade für schwere Gegenstände ist das Super.) Sowas ist ärgerlich, aber das passiert nunmal hin und wieder. Es lohnt sich aber nicht, das Verhältnis mit den Nachbarn deshalb aufs Spiel zu setzen.
>NAchbarn haben auch die Schnautze voll und machen die Tür nicht mehr auf...
Kann ich auch verstehen. Da kommt man dem Nachbar entgegen und wird nach
hinein beschuldigt die Sendung kaputt gemacht zu haben. Deren Reaktion
ist noch harmlos :) sei froh!
PS: Die Post geht mit den Paketen wie mit Bastelbällen um, also sind
deine Eltern schuld, wenn sie die Sachen nicht sachgerecht verpackt
haben.
Wieso meinen Leute die mich gar nicht kennen anzugreifen und mir zu unterstellen das ich die Nachbarn angreife... Tatsache ist ICH habe niemanden um hilfe gebeten und bin der gef... im nachhinein. Und ja ich bin so ehrlich und arrogant zu sagen das mir mein Wohl über dem aller anderen steht! (ausgenommen Familie aber das ist anderes Thema). Ich will mit meinen Nachbarn bzt den Leuten die nebenan wohnen GAR NICHTS zu tun haben. Jörg wird die gegend kennen wo ich derzeit leider wohne (DD Reick ;) ) und da leben nunmal personnengruppen die sagen wir mal anders sind... Aber dank den Tips bin ich bei allen Miietparteien die zu meinem Wohnhauseingang gehören durchgegangen und gebeten keine Packete anzunehmen..gab kein wiederspruch. SO AUFPASSEN JETZT DER LUSTIGE PART: Gestern bestellten Drucker geliefert bekommen - na wer ahnt es wo ich das Packet abgeholt habe: a) Post b) Postschein im Briefkasten mit Vermerk morgen bei Post abzuholen c) Nachbarn nein nicht a oder b...wieder c - dazu kann man nur sagen DÄMMLICH... P.S so klar scheint das Problem nicht zu sein wer schuld hat bei schäden am Gegenstand X den in letzten Tagen haben sich die Erreignisse bei mir überschalgen - aufeinmal soll ich den Schaden der Post melden und es wird geregelt und nebenbei hab ich hier ein BRief der Versicherung von dem Nachbarn liegen das man bitte dennen den Schaden sagen soll ...das wird dann geregelt... also einz ist klar das nix klar ist... Ach und artur selbst wenn ich ein Packet annehmen würde und sehen würde das die Verpackung schrammen hat würde ich mindestens auf die schriftliche Niederschrift durch den Postbeamten bestehen...eher aber abweise -das sagt normalerweise der gesunde Menschliche verstand...
>PS: Die Post geht mit den Paketen wie mit Bastelbällen um, also sind >deine Eltern schuld, wenn sie die Sachen nicht sachgerecht verpackt >haben. DAS kannst DU auch beurteilen weil DU das Packet geshen hast... Das Packet war aus Pappe (packet halt) mit Zeitung ausgekleidet die zusammengeknüllt war damit das nicht hin und herrutscht. Der Gegenstand war mit dieser Luftbläschenfolie unkleidet ..also wenn das nicht genug ist..
OT: Ich nehm oefter Pakete fuer meine Nachbarn an. Wenn ich die denen dann aushaendige, tun die immer so als ob ich denen gerade ein Auto geschenkt haette. Ist das ein so grosser Gefallen? Ich fand das immer selbstverstaendlich ;)
Hubba Bubba schrieb:
> DAS kannst DU auch beurteilen weil DU das Packet geshen hast...
Zumindest hast du selbst nach wochenlanger Diskussion immer noch
nicht begriffen, dass man Packet ohne "ck" schreibt. Oh je...
Jörg Wunsch schrieb: > Zumindest hast du selbst nach wochenlanger Diskussion immer noch > nicht begriffen, dass man Packet ohne "ck" schreibt. Oh je... Mannche lerrnen eß nieh.
> Zumindest hast du selbst nach wochenlanger Diskussion immer noch > nicht begriffen... Er blamiert die ganze Innung, da muss man sich ja fast schämen, an der Elbe zu wohnen... ;-) Und ja, auch ich nehme Pakete für die abwesende Nachbarschaft an, wenn ich vormittags zu Hause bin. Und meine Nachbarn nehmen auch Pakete für mich an, wenn sie in meiner Abwesenheit vormittags zu Hause sind. Meine Nachbarn wohnen nicht im selben Haus und es gab noch nie Probleme. Ein Zettel im Briefkasten ist dabei eine Selbstverständlichkeit (der Postzustellerin). Die Reklamation zerdepperter Pollin-Artikel hat noch nie Probleme bereitet, eine Reklamation wegen fehlender Teile eines beschädigten Reichelt-Paketes ging auch problemlos über die Bühne: Zur Drogerie (Post-Agentur) gefahren, Formular ausgefüllt und unterschrieben, drei Tage später Ersatz geliefert bekommen. > das(s) mir mein Wohl über dem aller anderen steht! Mit dieser Einstellung kommst Du nicht weit, wenn Dein Umfeld das begriffen hat, wirst Du sehr allein sein. Aber das ist wieder ein anderes Thema. ...
Hannes Lux schrieb: > Mit dieser Einstellung kommst Du nicht weit, wenn Dein Umfeld das > begriffen hat, wirst Du sehr allein sein. Aber das ist wieder ein > anderes Thema. Deswegen wohnt er ja in der Nachbarschaft dieser... andersartigen Personengruppen. Hat sich also offenbar schon ausgezahlt. :D /Hannes
Hubba Bubba schrieb: > Danke für die Antworten - ich geb zu der Text oben ist etwas lang und > wirr - war halt etwas aufgeregt ;) Wirr ist noch etwas zu milde ausgedrückt, sowohl Deine Grammatik als auch die Rechtschreibung lassen sehr zu wünschen übrig. Dein Geschreibsel ist praktisch nicht zu entziffern und daher unverständlich. Bevor Du mir jetzt mit deinem Lieblingskürzel - hdf - kommst: Halte doch bitte lieber selbst die Fresse. Oder schreib' deine Sendungen einfach ein. Rosette!
Ich versteh's auch nicht.( Der Stess mit den Nachbarn ) Ich wohne in einem Gewerbegebiet und nehme öfters Pakete für Andere in Empfang.( Meistens am Wochenende ) Wenn ich die am Montag bei meinen Nachbarn abliefere, entsteht ein kleiner Plausch und Alles ist in Ordnung. Aber wie man in den Wald ruft,....
Johannes Studt schrieb: > Deswegen wohnt er ja in der Nachbarschaft dieser... andersartigen > Personengruppen. Hat sich also offenbar schon ausgezahlt. :D Er ist schon einer von IHNEN, er hat es nur noch nicht gemerkt.
Aua-ha... - Ihr seid ja fast noch böser als ich... ;-) ...
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