Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitnehmererfindung


von Pele Lowitz (Gast)


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Werte Mitdiskutanten,

ich bin Informatiker und habe in meiner freien Zeit etwas entwickelt. Es 
ist in einer Programmiersprache geschrieben, die im Betrieb nicht 
engesetzt wird und ich habe noch während meines Studiums damit 
angefangen.

Wie sieht es aus? Muss ich das meinem Arbeitgeber als 
Arbeitnehmererfindung melden? Außerdem wollte ich die Software sowieso 
unter der GPL veröffentlichen.

von Klaus W. (mfgkw)


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Wenn es nicht Teil der Arbeit war (nicht Auftrag des Chefs und
in der Freizeit oder vor Antritt der Stelle geschrieben), dann
ist es deines.

von Falk B. (falk)


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@  Pele Lowitz (Gast)

>Wie sieht es aus? Muss ich das meinem Arbeitgeber als
>Arbeitnehmererfindung melden?

Nöö. Ist ja nicht im Rahmen deiner Arbeit entstanden, sondern in der 
Freizeit auf einem anderen Gebiet.

> Außerdem wollte ich die Software sowieso unter der GPL veröffentlichen.

Dann tu das.

MFG
Falk

von Helmut S. (helmuts)


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> Es ist in einer Programmiersprache geschrieben, die im Betrieb nicht
engesetzt wird und ich habe noch während meines Studiums damit
angefangen.


Die Software darf auf keinen Fall deinem jetzigen Arbeitgeber schaden, 
das heißt z.B. Aufträge wegnehmen. In welcher Sprache die Software 
geschrieben wurde ist unerheblich.

von Forumleser (Gast)


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JEDE erfindung die patentfähig ist muss dem arbeitgeber gemeldet werden, 
der entscheidet dann obs nichts mit der arbeit zu tun hat oder nicht. 
und ob er darauf eine inanspruchnahme erheben kann. Kann ja jeder sagen, 
dass die erfindung nix mit der abreit zu tun hat ;)

von Tom (Gast)


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Ein Stück Software ist per se sowieso erstmal keine Erfindung. Wenn 
überhaupt (und darüber kann man sich auch trefflich streiten), sind es 
bestimmte Algorithmen.

von Schwups.... (Gast)


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>Kann ja jeder sagen, dass die erfindung nix mit der abreit zu tun hat ;)

Kann ja jeder sagen, dass die Erfindung mit der Arbeit zu tun hat ;)

Wenn der Chef keinen Quelltext hat, ist er sowieso der gelackte oder
was der nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Anderslautende Auffassungen
werden in der Regel nur von Arbeitgebern vertreten die aber auch alles 
raffen wollen.

von P. S. (Gast)


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Tom schrieb:
> Ein Stück Software ist per se sowieso erstmal keine Erfindung.

Nicht per se, sondern de jure.

von Roger K. (subitus)


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http://www.arbeitnehmererfindergesetz.de/

2. Freie Erfindungen: § 18 - Mitteilungspflicht

(1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses 
eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich 
durch Erklärung in Textform mitzuteilen.
....

Mfg - subitus

von Gast123 (Gast)


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>Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
>eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich
>durch Erklärung in Textform mitzuteilen.


Ergänzend : Damit dieser schnell Besitzansprüche anmelden kann... .

In Ernst - ich programmiere etwas und muss es Melden -> AG sagt -> das 
hast du nur dank meiner Ausbildung und dem Erfahrungsschatz aus den 
Projekten schaffen können und kann somit Besitzansprüche anmelden? Ist 
das so einfach?

von Helmut S. (helmuts)


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Pele hat eine Software entwickelt die eventuell das Geschäftsinteresse 
seines Arbeitgebers tangiert. Sollte das der Fall sein, dann kann er das 
mit "veröffentlichen" gleich mal vergessen. Da müsste er sich dann erst 
von seinem Arbeitgeber das OK holen.

von Gast123 (Gast)


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Naja nehmen wir Worst Case: Ich Arbeite in einer Firma als Programmierer 
für µC(AVR, PIC, Whatever) in Embeddedsector (nehmen wir mal 
Hausautomation). Dann dürfte ich gar nix basteln und veröffentlichen was 
mit Automation zu tun hat? ist doch Käse :/

von Falk B. (falk)


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@  Gast123 (Gast)

>Hausautomation). Dann dürfte ich gar nix basteln und veröffentlichen was
>mit Automation zu tun hat? ist doch Käse :/

Basteln ja, veröffentlichen erst nach Freigabe des Arbeitgebers!

MfG
Falk

von Gast123 (Gast)


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Gibt es da eine Mindestüberlappung? Sonnt könnte der Arbeitgeber ja 
schon im Grunde alles verbieten was mit AVR/PIC/whatever (um beim 
Beispiel Hausautomation zu bleiben) zu tun hat. Könnte ja Ihm alles 
schaden...weil es auf dem µC läuft und ich ja meine "Erfahrung" und mein 
"Können" ja durch seine Schulungen bekommen habe.

Ich mein ein Guter AG wird das nicht machen..der MA bildet sich in 
seiner Freizet fort - was will man mehr.

von Ulli B. (ulli-b)


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Hast Du das Stück Software Zuhause, in Deiner Freizeit, mit Deinem 
eigenen Computer und Deinem eigenen KnowHow erstellt, dann geht das 
Deinen AG erst mal garnichts an.

Hat es etwas damit zu tun, womit Dein AG sein Geld verdient, dann geht 
es Deinen AG auch nichts an.

ABER: Hat es wirklich etwas mit dem zu tun, womit Dein AG sein Geld 
verdient, dann sein bitte nicht sauer, wenn Du hinterher entlassen wirst 
und noch ein bisschen Schadensersatz bezahlen musst!

Nochmal ein ABER: Wenn Du es mit einem Computer (oder sonst etwas) 
Deines AGs erstellt hast, dann ist es nicht mehr wirklich Deins.


Mein Tip: Rede mit Deinem AG einfach darüber.
Du kannst ja das Ganze erst mal nur als Idee in den Raum stellen und 
musst nicht gleich erzählen, dass es schon fertig ist. Er weiss dann 
zwar, dass es doch schon fertig ist, aber wie will er es beweisen wenn 
es nur bei Dir Zuhause auf der Festplatte liegt ?
Vielleicht sieht er es ja auch als Hinweis darauf, dass Du ein ganz 
toller Hecht bist !?

MfG
Ulli

von Schwups.... (Gast)


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Das Gesetz stammt wohl noch aus der feudallistischen Zeit und ist
an heutige Verhältnisse anzupassen wohl vergessen worden?
Das Know-How gehört dem der es erworben hat. Wenn der Arbeitnehmer
dies dem Arbeitgeber freiwillig Vertragskonform gegen Entgelt zur
Verfügung stellt erfolgt das ausschließlich freiwillig. (Freiheits-
grundsatz des Grundgesetzes). Juristisch kann das weder durchgesetzt
noch erzwungen werden. Verbot der Zwangsarbeit! Wie auch?
Durch Androhung von Schadenersatzforderungen? Halte ich für 
unrealistisch.
Aber in diesem Land kann vor Gericht ja viel passieren, siehe
Bulettenkrieg.
Das ist jedenfalls meine Meinung.

von Falk B. (falk)


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@  Ulli B. (ulli-b)

>Hast Du das Stück Software Zuhause, in Deiner Freizeit, mit Deinem
>eigenen Computer und Deinem eigenen KnowHow erstellt, dann geht das
>Deinen AG erst mal garnichts an.

Dann lies mal den Gesetzestext und die üblichen Arbeitsverträge!

>Hat es etwas damit zu tun, womit Dein AG sein Geld verdient, dann geht
>es Deinen AG auch nichts an.

Doppelfalsch!

MfG
Falk

von Franz (Gast)


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@ Pele Lowitz , als TE hast du jetzt eine ganze Menge verschiedenster 
Meinungen und Auffassungen vernommen.
Hoffentlich liest hier keiner aus deiner Firma mit, und wenn du schon 
RealNamen verwendest, dann hoffentlich nicht deinen echten bürgerlichen.
In der Welt des realen Kapitalismus gibt es bei Sachen, wo es sich um 
größere Geldbeträge handelt, kein echtes Recht oder Gesetz. Da regierte 
schon immer die Macht des Geldes.
Und wenn du in deiner Freizeit was Geniales oder Neuartiges entwickelst, 
dann frag ich mich, warum du das unter GPL veröffentlichen willst.
Bist du dir über das Produkt noch nicht sicher, oder suchst du Anhänger 
für das SW-Projekt.
Für alle Nutznießer deiner Arbeit und deines KnowHows, ist das natürlich 
sehr vorteilhaft.

von Pele Lowitz (Gast)


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Wie gesagt: Ich habe schon vor Beginn meines Arbeitsvertrages mit der 
Entwicklung der Software begonnen. Die Firma macht vor allem 
Entwicklungsaufträge für Kunden und schon gar nicht in dem Bereich. 
Außerdem befinde ich mich längst in gekündigter Stellung.

Die Firma, für die ich arbeite, hat sich auf Java und Ruby on Rails 
spezialisiert. Wenn jetzt eine Software, z. B. in Cobol geschrieben, 
auftaucht, dürfte das doch vergleichbar sein mit einem 
selbstentwickelten Shampoo, oder? Wo zieht man die Grenze im IT-Bereich, 
was unternehmensrelevant ist und was nicht. Wenn das Unternehmen z. B. 
juristische Software programmiert, kann ich dann privat ein Knobelspiel 
entwickeln und kostenlos ins Netz stellen?

Zu den Umständen: Ich habe ausschließlich zu Hause entwickelt und meine 
Erfahrungen bei diesem Unternehmen sind darin nicht eingegangen. Im 
Gegenteil: Die Erfahrungen, die ich bei der Entwicklung mit dieser 
Software gemacht habe, sind eingeflossen in die Software, die ich bei 
der Arbeit entwickle.

von Pele Lowitz (Gast)


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@Franz

Ich verwende hier nicht meinen Realnamen, aber angesichts meines 
gewählten Namens "Pele", weiß man schon, dass ich auch am Ball eine gute 
Figur abgebe, wie einst die Stars Pele Wollitz, Abédi Pelé und natürlich 
Pelé. :)

Ich weiß nur, dass Erfindungen eines AN nicht Arbeitnehmererfindungen im 
Sinne des Gesetzes sind, wenn die Erfindung in keiner Beziehung zur 
ausgeübten Tätigkeit stehen. Wenn eine Putzfrau eine Erfindung macht, 
hat der AG keinen Anspruch und es besteht noch nicht einmal eine 
Meldepflicht.

Die Frage bei Software ist doch, wo man die Grenze zieht und ob man 
jedes kleine Programm, das nichts mit den Programmen des AGs gemeinsam 
hat, außer dass es Programme sind, meldepflichtig wären.

von Franz (Gast)


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Man kann ja nun nicht wissen warum du in gekündigter Stellung bist. Das 
ist allein deine Angelegenheit.
Aber im Arbeitsrecht und beim Wettbewerb um Aufträge / Kunden und 
Projekte werden manche Firmen ganz hellhörig, wenn ihre MA Sachen 
machen, die ihnen nicht in den Kram passen.
Da werden dann schnell die Rechtsabteilungen tätig, und aus einem sehr 
findigen Angestellten, mit überdurchschnittlicher Fachkompetenz wird 
dann eventuell ein potenzielles Risiko.
Lies dir deinen (jetzt wohl auch noch gültigen) Arbeitsvertrag, in Bezug 
auf Wahrung betrieblicher Geheimnisse, mal genau durch.
Und mach dir nicht so viele Gedanken um deine Entwicklung, je weniger 
davon wissen, umso sicherer für dich.
Gesetze und Verträge werden nicht zum Schutz kleiner Angestellter oder 
Bürger gemacht, und schon gar nicht für findige Köpfe, wie dich 
wahrscheinlich. Das sollte doch wohl ganz klar sein.
Gerechtigkeit wird heute nirgends mehr praktiziert. Recht ist ein 
erkaufbarer Titel mit dem entsprechenden Kapital dahinter.

von Mark B. (markbrandis)


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Pele Lowitz schrieb:
> Die Frage bei Software ist doch, wo man die Grenze zieht und ob man
> jedes kleine Programm, das nichts mit den Programmen des AGs gemeinsam
> hat, außer dass es Programme sind, meldepflichtig wären.

§ 18 - Mitteilungspflicht

(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, 
wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des 
Arbeitgebers nicht verwendbar ist.

von GAst (Gast)


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Aber bei Konzernen betrifft es den gesamten Konzern, nicht nur die 
Abteilung, in der man arbeitet. Das heißt, baust du etwas, was mit 
deiner Arbeit nichts zu tun hat, aber am Standort am anderem Ende von 
Deutschland, mußt! du es dem Arbeitgeber melden, wenn es eine Erfindung 
ist.

von Mücke (Gast)


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Huhu.

Wie Roger Katanja es schon gepostet hat:


> http://www.arbeitnehmererfindergesetz.de/

> 2. Freie Erfindungen: § 18 - Mitteilungspflicht

> (1) Der Arbeitnehmer, der während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
> eine freie Erfindung gemacht hat, hat dies dem Arbeitgeber unverzüglich
> durch Erklärung in Textform mitzuteilen.
> ....

> Mfg - subitus


Es wird sich explizit auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses bezogen.
Die Freizeit ist nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.

Ich werde morgen dazu auch mal meinen Juristen Kollgenen fragen, ob er 
mit mir dakor geht bei meiner Auslegung.

Gruss

Mücke

von G. L. (glt)


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Mücke schrieb:

> Es wird sich explizit auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses bezogen.
> Die Freizeit ist nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.

Freizeit berührt das Arbeitsverhältnis, deswegen kann dir dein AG auch 
Nebenbeschäftigungen/Nebenwerb untersagen bzw. mußt Du selbige 
melden/genehmigen lassen.

von pp (Gast)


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> Es wird sich explizit auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses bezogen.
> Die Freizeit ist nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses.
Dein Kollege wird da eher nicht d’accord gehen, weil das 
Arbeitsverhältnis endet wenn man kündigt, in Rente geht,...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Die Diskussion geht m.E. etwas neben der eigentlichen Problematik her:
>>> ich bin Informatiker und habe in meiner freien Zeit etwas entwickelt.
Das bedeutet ja noch lange nicht, dass damit etwas erfunden wurde. 
Dafür wäre ja erst mal eine ausführliche Recherche nötig. Erst dann kann 
festgestellt werden, ob ein ausreichender und schützenswerter 
Neuheitsgrad erreicht wurde...

Wenn du z.B. zuhause eine Heizungssteuerung entwickelst, hast du noch 
lange nichts erfunden, denn das ist ein alter Hut. Und es ist 
erstaunlich, was alles schon von anderen erfunden (und patentiert) 
wurde.

von Forumleser (Gast)


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Der Gesetzestext ist doch ziemlich eindeutig. Verstehe nicht warum das 
einige Leute nicht einsehen wollen. Es spielt erstmal keine Rolle in 
welchem Bereich die Erfindung und die Tätigkeit im Unternehmen ist. JEDE 
Erfdinung muss dem derzeitigen AG gemeldet werden. ERST DANACH wird 
entschieden ob diese wirklich nix mit der Tätigkeit zu tun hat. Solltest 
du dir sicher sein, dass dies nix damit zu tun hat und dein AG aber sagt 
es sei keine freie Erfindung. Dann wird das ganze von einer dritten 
Partei Gremium/Gericht entschieden. So ist nunmal der korrekte Ablauf...

von Gast (Gast)


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Hallo ,
wie eindeutig ist denn der Gesetzestext, wenn ich mehrere Arbeitgeber 
habe? Angenommen ich bin Hauptberuflich in einer Firma angestellt, die 
Produkt xyz herstellt. Nebenbei arbeite ich in einem Kaffe als Kellner.
Ich habe eine Erfindung gemacht, wie ohne Reinigungskraft z.B. die 
Toilette der Angestellten/Besucher klinisch rein bleibt.
Welcher der Arbeitgeber hat denn jetzt Zugriff auf meine Erfindung?

von Forumleser (Gast)


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Wenn mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, muss jedem AG die Erfindung 
gemeldet werden.

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