Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rufbereitschaft - Wie geregelt?


von Matthias M. (bachelor2009)


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Hi,

bei uns steht das Thema Rufbereitschaft zwischen den Jahren zur Debatte.
Fakt ist, daß es bisher immer so gehandhabt wurde, daß man sich Urlaub 
oder Gleitzeit nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat, wenn also 
was ist, dann muss man halt ran.
Dafür bekommt man halt 60 Euro Brutto pro Tag extra.

Persönlich find ich das schwachsinnig.
Du nimmst dir frei und bekommst das Geld zusätzlich, wenn nix ist(Aber 
das wird mit 90%tiger Sicherheit nicht der Fall sein!).
Klingt so weit ok, aber für mich ist das nix, da ich die ganze Zeit 
unter Strom wäre und drauf warten würde, daß das Handy klingelt.
Die Erholung bleibt also aus.
Ich habe zwar ein bissl Geld dafür gekriegt, aber gleichzeitig auch den 
Urlaub verbraten.

Antwort vom Chef darauf war, daß man ja dafür das Geld bekommt und wie 
sollte man das auch sonst regeln?
Und es wäre ja auch freiwillig....

Wie ist das bei euch so?

: Verschoben durch Admin
von Uhu U. (uhu)


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Matthias Müller schrieb:
> daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat,
> wenn also was ist, dann muss man halt ran.

Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht, 
hast du selbst gebracht.

von Matthias M. (bachelor2009)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Matthias Müller schrieb:
>> daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat,
>> wenn also was ist, dann muss man halt ran.
>
> Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht,
> hast du selbst gebracht.

Scheinbar schon.
Ich hab eben was von der IG Metall zu Rufbereitschaft gefunden, da 
steht, daß die Zeit, in der man auf einen möglichen Einsatz wartet als 
Ruhezeit gilt.

http://www.igmetall-itk.de/files/dina4_rufbereitschaft.pdf

Und laut Wikipedia ist Ruhezeit:
Ruhezeit steht für:

    * im Arbeitsrecht die arbeitsfreie Zeit zwischen zwei Arbeitstagen

von Thilo M. (Gast)


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Bei uns ist es nicht gewünscht, während der Bereitschaft Urlaub zu 
nehmen (da Urlaub lt. Gesetz zur Erholung gewährt werden muss).
Wir bekommen pro Woche ein Entgelt dafür, dass wir bereit sind.
Bei Einsatz gibt's Überstunden und Fahrtkosten.
Bereitschaft kommt in unserer Abteilung pro Mann 5..6 mal im Jahr vor.

von Uhu U. (uhu)


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Matthias Müller schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Matthias Müller schrieb:
>>> daß man sich Urlaub ... nimmt und man gleichzeitig Bereitschaft hat,
>>> wenn also was ist, dann muss man halt ran.
>>
>> Ist das überhaupt legal? Die Gründe, warum sowas nicht als Urlaub geht,
>> hast du selbst gebracht.
>
> Scheinbar schon.

Nein: http://www.arbeitsratgeber.com/rufbereitschaft_0228.html
"Während Ihres Urlaubs ist eine Rufbereitschaft nicht zulässig"

von Matthias M. (bachelor2009)


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Ok, danke für den Link!:)

Dann wäre Rufbereitschaft zwischen den Jahren bei uns eigentlich auch 
verboten, da in den zwei Wochen Betriebsruhe herrscht!
Man muß in dieser Zeit also Urlaub oder Gleitzeit nehmen!
Dann müsste man für unsere Service-Abteilung mal eine passendere Lösung 
finden!
Werde das nochmal zur Sprache bringen bzw. nachfragen, wie der 
Tarifvertrag das regelt oder ob es eine Betriebsvereinbarung gibt.

Oh, und ich hab sogar noch was gefunden über deinen Link!:)

http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Arbeitsrecht/2004/Keine_Rufbereitschaft.html

von Uhu U. (uhu)


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Matthias Müller schrieb:
> Dann wäre Rufbereitschaft zwischen den Jahren bei uns eigentlich auch
> verboten, da in den zwei Wochen Betriebsruhe herrscht!

Das ergibt sich nicht zwangsläufig. Die Frage ist nur, ob der, der in 
Rufbereitschaft ist, selbst Urlaub hat, oder nicht. Was die übrigen 
Mitarbeiter in der Zeit treiben, ist egal.

Googel einfach mal nach "bereitschaftsdienst im urlaub" (ohne 
Anführungszeichen).

von Matthias M. (bachelor2009)


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Klar, pauschal kann man das nicht sagen, aber da die Betriebsruhe ja 
vorgeschrieben ist, bleibt einem ja nicht viel anderes übrig als Urlaub 
oder gleitzeit zu nehmen
Für das Personalbüro, den Verkauf, etc. macht das ja auch Sinn, daß um 
die Zeit Urlaub zu nehmen ist.
Für eine Serviceabteilung in der Regel eher nicht, daher muß hier 
einfach eine spezielle Vereinbarung getroffen werden und so, wie es die 
ganze Zeit gehandhabt wurde war es ja auch nicht richtig!

von Thilo M. (Gast)


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Gleitzeit und Urlaub sin zwei Paar Stiefel.
Urlaub ist laut Gesetz zusammenhängend zur Erholung zu gewähren. Darum 
darf dort kein Bereitschaftsdienst stattfinden.

Gleitzeit ist wie Arbeitszeit zu betrachten und dann darf durchaus 
Bereitschaft geschoben werden.

So wird das jedenfalls bei uns gehandhabt.

von Matthias M. (bachelor2009)


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Damit kann man dann ja wunderbar die regelung mit dem Urlaub umgehen und 
anordnen, daß eine Woche Gleitzeit anstatt Urlaub genommen werden muss, 
die man wunderbar für die Bereitschaft nutzen kann.^^

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