Hallo, es sind 15 Hausanschlüsse vorhanden. Die Zählerablesung der einzelnen Objekte weist einen geringeren Kwh Verbrauch aus, als der Hauptzähler. Meine Frage: Wie wird bis zur Fehlerabklärung, der einzelne Strom bezahlt? Die Differenz in gleichen Teilen aufgeteilt auf die einzelnen 16 Abnahmestellen, oder prozentual pro Verbrauch auf die 16 Abnahmestellen. Danke
Erstmal sollte das auf die Kappe des Vermieters oder des EVU gehen. Sonst könnte man den sicherlich beglaubigten Zählern der einzelnen Wohnungen ja nicht trauen... Da wird doch nicht irgendwer ungezählten Strom verwenden? Falls nein, so handelt es sich um eine Ungenauigkeit im Abrechnungssystem, die aber der Endkunde nicht zu verantworten hat. Als Mieter oder Inhaber der Eigentumswohnung würde ich jedenfalls nur das zahlen, was mein Zähler anzeigt.
B. Stiller schrieb: > Hallo, > > es sind 15 Hausanschlüsse vorhanden. Die Zählerablesung der einzelnen > Objekte weist einen geringeren Kwh Verbrauch aus, als der Hauptzähler. > > Meine Frage: > > Wie wird bis zur Fehlerabklärung, der einzelne Strom bezahlt? > > Die Differenz in gleichen Teilen aufgeteilt auf die einzelnen 16 > Abnahmestellen, oder > prozentual pro Verbrauch auf die 16 Abnahmestellen. > > Danke Garnicht, ich würde nur den Verbrauch zahlen, den mein Zähler anzeigt... Die einzelnen Zähler müssen geeicht sein, da sie ansonsten nicht zur Abrechnung zugelassen sind, damit hat sich das Problem für die 15 Hausanschlüsse erledigt... Gruß nitraM
Interessante Frage...
> Wie wird bis zur Fehlerabklärung, der einzelne Strom bezahlt?
Sollte keinen Unterschied machen, da nach Abklärung ja ein Nachtrag
erstellt wird - ist also nur temporär.
Wie lange dauert denn die Fehlerabklärung ?
Gruß
Marc
wie groß ist denn die Abweichung? fehlt eine kWh im Jahr, oder sind es 30%?
Wenn die Differenz gröber ist, auch mal alle Keller durchgehen, ob sich jemand aus der Treppenhausbeleuchtung eine 'Abzweigung' für sein Kellerabteil gemacht hat und diesen zb als Bastelkeller benutzt.
Stichwort Treppenhausbeleuchtung: Wird der Allgemeinstrom (Dachboden, Treppenhaus, Keller, Zentralheizung...) über einen eigenen Zähler gemessen? Sind die Zwischenzähler für die Wohnungen gültig geeicht? Wenn nein, dann sollte der Vermieter ganz still die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Ein Rechtsstreit mit Mietern könnte sehr teuer und unerfreulich werden.
Strom darf nur sehr eingeschränkt weiterverkauft werden. Haben die einzelnen Mieter einen Liefervertrag mit den EVU oder dem Vermieter? Arno
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.