Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Personaldienstleister


von Bachelor (Gast)


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Hallo!

Ich habe mich bei Ferchau als Elektrotechnik-Ingenieur beworben und vor 
einigen Tagen ersten Vorstellungsgespräch gehabt. Das Angebot klingt 
erstmal nicht schlecht und da ich kein vernünftigen Job finden kann, 
würde ich diese Stelle möglicherweise annehmen.

Nun zum Problem dabei: ich habe angegeben, dass ich an den Projekten bei 
Kunden, die sich innerhalb von einem Radius von 50km von der 
Niederlassung befinden, arbeiten möchte/kann. Generell ist das gar kein 
Problem, aber wenn nach dem erstem Projekt kein weiteres in meinem 
Umfeld zu finden ist, dann werde ich ein Projekt bei einem Kunden 
ausserhalb annehmen müssen. Aus mehreren Gründen kommt das für mich 
nicht in Frage.

Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem 
Kunden verweigere? Werde ich ganz normal wegen "wirtschaftliche Lage" 
gekündigt? Oder muss ich dann selbst kündigen? Wenn ich selbst kündige 
oder wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werde, bekomme ich eine 
3-monatige Sperre für das Arbeitlosengeld von der Arbeisagentur, 
richtig?

War jemand von euch in solcher Situation?

von Wilhelm F. (Gast)


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@Bachelor:

Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und kannst 
da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

In meinem Fall war die Frist 2 Tage, und ich wurde nach 3 Wochen vom 
eingesetzten Betrieb frei gesetzt, da die Tätigkeit keineswegs passte, 
und ich mit der fremden Materie nicht zurecht kam.

Wenn ein Projekt bei einem Kunden nicht passt, und es keinen weiteren 
Kunden gibt, wo du passen könntest, kannst du also sofort da raus 
fliegen.

Ist mir eben so passiert. 2 Stunden nach dem Rauswurf aus der Firma, 
bekam ich die Kündigung vom Dienstleister.

Wegen ALG-Sperre: Immer cooldown bleiben!

Von selbst kündigen, das wird eher selten bis gar nicht passieren, denn 
du möchtest doch was machen und strengst dich nach bestem Wissen und 
Gewissen an???

Wenn, dann läßt man sich kündigen, wenn nichts funktioniert, und das 
fällt der Firma ja in ein paar Tagen auf... Da mußt du unter Umständen 
einfach mal durch ein paar üble Tage durch gehen, guten Willen zeigen, 
auch wenn du schon ahnst, daß alles im Eimer ist...

Es kann da natürlich sein, daß der Dienstleister einen Kunden in 800km 
Entfernung hat, und dich trotz der Kilometerbegrenzung fragt... Das 
hängt aber auch vom Arbeitsvertrag ab, ob du solche Passagen wie 
beliebige Verfügbarkeit an jedem beliebigen Ort heraus streichen hast 
lassen.

Ich schlage dir vor, heute mal einen gemütlichen Abend zu machen, und 
morgen noch einen lockeren Sonntag, und mal ein paar Beiträge hier aus 
dem Forum zu lesen. Da geht es gelegentlich um Dienstleister, auch wenn 
das Wort nicht direkt in den Überschriften vor kommt...

von Wilhelm F. (Gast)


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Apropos:

Du scheinst in der selben Lage zu sein wie ich.

Schau doch mal auf:

http://ingenieurgemeinschaft.foren-city.de/

bzw. den Forenbeitrag:

Beitrag "Interessengemeinschaft der Ingenieure"

Die erfreuen sich über jeden neuen User, wenn auch es einer 
Registrierung bedarf, und haben ganz interessante Themen.

von Jens (Gast)


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@ Bachelor

Das Problem hatte ich auch. Habe darauf bestanden, das im AV eine 
Einschränkung der Einsatzorte auf den Regionalbereich steht. Der AG 
maulte erst etwas, doch schließlich hatte er mich schon an den Kunden 
verkauft und musste mitspielen. Von Kollegen weiß ich allerdings auch, 
das bei Auftragsende sofort die Kündigung kommt. Es wird grundsätzlich 
erstmal gekündigt und dann geprüft, ob es einen Folgeauftrag gibt.

Selber kündigen ist übrigens keine gute Wahl. Dem Arbeitsamt ist es 
egal, warum du gekündigt hast. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, droht 
eine dreimonatige Sperre, die außerdem deinen Anspruch nochmal um 3 
Monate verringert. Also 6 Monate kein Geld...
Aber kannst du denn dafür, wenn dich die Zustände in der Firma derart 
belasten, dass dein Arzt dich für ein paar Wochen krankschreiben muss.

von Max M. (xxl)


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>Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und kannst
>da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Arbeitnehmer können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist
kündigen. Egal ob in der Probezeit oder danach.
Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte.

@Bachelor

Grundsätzlich gilt erstmal Vertragsfreiheit, aber nicht jede
Klausel ist zulässig. Knebelklauseln würde ich von einem
Anwalt prüfen lassen und notfalls streichen. Man sollte
eben auf eine verbindliche Arbeitsort- und Tätigkeitsbeschreibung
achten. Zur Unterschrift würde ich mich nicht drängen lassen
ohne die Gelegenheit zu haben den Vertrag gründlich zu lesen
und prüfen zu können. Wenn man sich die Verträge mal richtig
durchliest wird man häufig feststellen das sich die Arbeitgeber
da viel Mühe gegeben haben um sich Privilegien zu verschaffen
die bei näherer Prüfung wahrscheinlich keinen Bestand haben.
Bauerfängerei halt. Da musste höllisch aufpassen.

von Onko Kapotto (Gast)


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> Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte.

Quatsch. Probezeit heißt ja vor allem, dass die Kündigungsfrist in 
dieser Probezeit wesentlich kürzer ist als sonst. Meistens 14 Tage und 
normal drei Monate. Und diese Frist gilt für beide Parteien, d.h. auch 
der Arbeitnehmer kann in der Probezeit mit 14-Tage-Frist kündigen.

von Wilhelm F. (Gast)


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@Max M.:

>>Selbstverständlich hast du auch beim Dienstleister Probezeit, und
>>kannst da jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

>Arbeitnehmer können immer unter Einhaltung der Kündigungsfrist
>kündigen. Egal ob in der Probezeit oder danach.
>Die Probezeitgeschichte wirkt nur auf die Arbeitgeberrechte.

Einspruch, euer Ehren!

Bei Selbstkündigung eines Arbeitslosen, der eine Beschäftigung 
aufgenommen hat, auch in der Probezeit: --> ALG-Sperre!!!

von Wilhelm F. (Gast)


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@Onko Kapotto:

>Quatsch. Probezeit heißt ja vor allem, dass die Kündigungsfrist in
>dieser Probezeit wesentlich kürzer ist als sonst. Meistens 14 Tage
>und normal drei Monate.

Beim Dienstleister nur 2 Tage...

Freitags gefeuert, montags schon vergessen...

von Bachelor (Gast)


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Es geht mir weniger darum, wie lang die Kündigungsfrist ist, sondern - 
wie kann ich geschickt vermeiden, dass ich zu einem weit entferntem 
Einsatzsort muss, ohne dabei ALG-Sperre zu bekommen!

Wie es aussieht, sollte ich darauf bestehen, dass die Einschränkung der 
Einsatzorte auf den Regionalbereich im Arbeitsvertrag berücksichtigt 
wird. Wenn der Arbeitgeber sich darauf nicht einlässt, werde ich den 
Vertrag nicht unterschreiben.

Ich werde darauf bestehen, dass ich die Gelegneheit bekomme den 
Arbeitsvertrag gründlich zu studieren bzw. prüfen zu lassen.

Danke für eure Tipps!

von Gastino G. (gastino)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Beim Dienstleister nur 2 Tage...
>
> Freitags gefeuert, montags schon vergessen...

Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 14 Tage:

http://inhalt.monster.de/6133_de_p1.asp

(ganz unten)

Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich.

von Jens (Gast)


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@ Gastino G.

> Die gesetzliche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 14 Tage:
> ...
> Abweichungen sind nur durch Tarifverträge möglich.

Genau darin besteht das Problem. Die ganzen Zeitarbeitsfirmen, zu 
denenja auch die sog. Dienstleister gehören, haben allesamt 
Tarifverträge, da sie den Arbeitnehmer sonst das gleiche zahlen müssten, 
wie im Kundenbetrieb. Na und in den Tarifverträgen sind auch die 
Kündigungsfristen in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 
14 Tage Beschäftigungsdauer 1 Tag(!).

Quelle z.B.: http://www.amp-info.de/AMP-Tarifvertraege.121.0.html

von Jan (Gast)


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>Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem
>Kunden verweigere? Werde ich ganz normal wegen "wirtschaftliche Lage"
>gekündigt? Oder muss ich dann selbst kündigen?

Arbeitsverweigerung im Allgemeinen oder aus vertretbaren Gründen ist im 
Arbeitsvertrag klar geregelt oder sollte es zumindest. Unbedingt genau 
durchlesen und ggfs. eine Rechtsberatung konsultieren, um Fallstricke 
VOR Unterschrift offen zu legen.

>Wenn ich selbst kündige oder wegen Arbeitsverweigerung gekündigt
>werde, bekomme ich eine 3-monatige Sperre für das Arbeitlosengeld
>von der Arbeisagentur, richtig?

Genau!

Vielleicht solltest du noch mal weiter suchen. Derzeit sind 
Dienstleister die ersten, die eine Firma auf die Straße setzt, denn die 
wollen natürlich in erster Linie ihre Stammbelegschaft behalten; i. d. 
R. ist das jedenfalls so.

von MaWin (Gast)


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> Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem
> Kunden verweigere?

Weit mehr, als du denkst.
Arbeitsverweigerung als Verstoss gegen deinen Arbeitsvertrag.


Es sei denn, di bist in der Probezeit (die ja bis zu 2 Jahre betragen 
kann).
Dabei handet es sich im Gegensatz zur Meinung einniger Dummer hier auch 
um eine Probezeit deinerseits, in der du den Arbeitgeber erprobst.
Auch du kannst in der dann gültigen kurzen Frist dem Arbeitgeber deinen 
Job kündigen, in den ersten 6 Monaten schneller als danach, aber in 
jedem Fall problemlos.


Wenn du also nicht ausserhalb eines bestimmten Radius arbeiten kannst, 
MUSST du das in den arbeitsvertrag aufnehmen lassen. Sollte Ferchau sich 
weigern "das amchen wir nie, Sonderkonditionen gibt es für niemanden" 
dann weisst du, wo du nächste Woche arbeiten solltest (natürlich macht 
auch Ferchau Sonderkonditionen, wenn du für sie so wichtig wärst, wie 
sie behaupten, allerdings behaupten die das Blaue vom Himmel herunter).


> Na und in den Tarifverträgen sind auch die Kündigungsfristen
> in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 14 Tage
> Beschäftigungsdauer 1 Tag(!).

So ist das, da aber der Arbeitnehmer NIE schlechter gestellt werden darf
als der Arbeitgeber gilt das für ihn natürlich auch. Auch er probt in 
der
Probezeit den Arbeitgeber und kann ihn jederzeit im regen stehen lassen.

Allerdings mag das Arbeitsamt eigene Kündigungen nicht so gern und zahlt 
dann nicht. Daher muss so ein Passus in den Arbeitsvertrag. Dann kann 
Ferchau noch sagen "wir könen sie leider nicht weiterbeschäftigen (weil 
da so eine blöde Klausel im Vertrag steht)" aber muss die eben so 
kündigen, daß das AA zahlt.

von dagger (Gast)


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> Na und in den Tarifverträgen sind auch die Kündigungsfristen
> in der Probezeit geregelt, z.B. innerhalb der ersten 14 Tage
> Beschäftigungsdauer 1 Tag(!).
Butter bei die Fische, ob nun zwei Wochen, zwei Tage oder einen Tag, ist 
vollkommen egal und macht den Kohl auch nicht wirklich fett. Und nach 
der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

>> Meine eigentliche Frage: was passiert, wenn ich die Arbeit bei einem
>> Kunden verweigere?
> Weit mehr, als du denkst.
> Arbeitsverweigerung als Verstoss gegen deinen Arbeitsvertrag.
>
> Es sei denn, di bist in der Probezeit (die ja bis zu 2 Jahre betragen
> kann).
> Dabei handet es sich im Gegensatz zur Meinung einniger Dummer hier auch
> um eine Probezeit deinerseits, in der du den Arbeitgeber erprobst.
> Auch du kannst in der dann gültigen kurzen Frist dem Arbeitgeber deinen
> Job kündigen, in den ersten 6 Monaten schneller als danach, aber in
> jedem Fall problemlos.
Definiere doch bitte 'problemlos'. Der angeblich nur in Deutschland so 
harte Kündigungsschutz greift immer nach sechs Monaten, die Frist bei 
längerer Probezeit ist halt (2 Wochen) kürzer ist nur kürzer.

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