Forum: HF, Funk und Felder Veröffentlichung von UKW sender


von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Hallo,
ich habe eine Schaltung für einen ziemlich starken UKW sender entworfen. 
Diese Schaltung würde ich gerne auf meiner Website veröffentlichen. Mein 
Problem ist jetzt aber, dass ich nicht weiß ob ich da Probleme mit der 
Polizei oder so bekommen kann. Ich denke ich darf die Schaltpläne 
veröffentlichen, oder? Es gilt doch Pressefreiheit in Deutschland. Bevor 
ich jetzt aber die Schaltung veröffentliche und Probleme bekomme, wollte 
ich euch mal fragen wie die Rechtslage dazu aussieht. Die Amateurfunker 
unter euch müssten das ja wissen.

mfg Alex

von Helmut L. (helmi1)


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Veroeffentlichen darfst du das meines Wissen nach. Sonst waere ja wohl 
jedes Fachbuch ueber HF-Technik verboten. Du darfst ihn bloss nicht 
betreiben wenn du kein Lizenz hast und asserhalb der dafuer vorgesehenen 
Baender.

Gruss Helmi

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Danke.
Und wie sieht das mit Tipps aus?
Darf ich sowas schreiben: "Es ist illegal einen solchen Sender zu 
betreiben, aber in dünn besiedelten Gebieten wird man eh nicht erwischt"

von Helmut L. (helmi1)


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>Darf ich sowas schreiben: "Es ist illegal einen solchen Sender zu
>betreiben, aber in dünn besiedelten Gebieten wird man eh nicht erwischt"

Lass das lieber sein. In einem anderen Thread hast  Jörg Wunsch gestern 
schon geschrieben das man auch mit 1W in jeder Ecke Deutschlands 
erwischt werden kann.

Beitrag "Re: Verstärkerschaltung für einen UKW-Sender"

von Arno H. (arno_h)


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Ein paar Anregungen aus der Schweiz, die südlichen Nachbarn sehen das 
offensichtlich nicht ganz so eng:
http://senderbau.egyptportal.ch/

Entworfen hört sich nach Papiertiger bis maximal Simulation an. Wenn es 
keine funktionierenden Muster gibt, kann man sich als Konstrukteur auch 
ein Eigentor schießen.

Arno

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Arno H. schrieb:
> Entworfen hört sich nach Papiertiger bis maximal Simulation an. Wenn es
> keine funktionierenden Muster gibt, kann man sich als Konstrukteur auch
> ein Eigentor schießen.

Ne ne es gibt auch ein aufgebautes Modell...
ich hab es natürlich nie angeschaltet ;) Es dient hauptsächlich zur 
Zimmer dekoration.

Danke für eure Antworten. Die Tipps werde ich dann lieber lassen.

von Arno H. (arno_h)


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Na ja, dann bau dir auch eine Dummy-Load und teste das Ding. Zusätzliche 
Messmittel sollten vorhanden sein.

Arno

von Markus (Gast)


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... Dummy-Load ...

Wenn ich den Threadstarter korrekt interpretiere - kann es sich nur um 
eine Dummy-Load handeln.

von Ben _. (burning_silicon)


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klar kannst du den plan veröffentlichen, der besitz von solchen geräten 
ist ja nicht verboten.

wenn ich mir hier als sammler einen 500kW röhrensender vom kürzlich 
stillgelegten sendeturm hinstelle kann ich das machen. wenn ich mir 
einen 2.000kW stromgenerator besorge darf ich das ding sogar einschalten 
und mit der abwärme meine bude heizen. ich darf mit dem sender sogar 
volle 500kW in ein dummy load reinbeamen wenn ich spaß daran habe. das 
einzige was ich nicht darf ist mit dem ding mit auch nur einem einzigen 
watt senden.

hier liegt auch noch ein 150W nachbrenner für 27MHz rum. na und? 
irgendwo müßte auch noch ein endstüfchen rumliegen was im UKW bereich 
bestimmt so 30 watt bringen müßte... na und? hab ich halt. und solange 
ich niemanden damit störe oder gegen auflagen wie 27MHz mit maximal 4 
watt bzw. im UKW bereich überhaupt nicht sende ist das doch völlig in 
ordnung so. problematisch wirds erst wenn man irgendetwas davon 
betriebsbereit macht, sprich die ella klemmt in der antennenleitung und 
einschaltbereit an der autobatterie... wenn an der ella ein dummy load 
und keine antenne hängt siehts auch schon wieder anders aus.

zeig mal her den plan. würde mich mal interessieren was du da 
zusammengebaut hast.

von MaWin (Gast)


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Natürlch darfst du veröffentlichen, selbst der Betrieb ist (seit 1998?) 
nur noch eine Ordungswidrigkeit.
Das "eh nicht erwischt" würd' ich nicht schreiben, es könnte dich jemand 
regresspflichtig machen wollen.
Aber taugt dein Seder was ? Hast du ihn je nachgemessen ?

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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So jetzt ist die Bescherung vorüber. Neue Lötstation ist einsatzbereit.

> zeig mal her den plan. würde mich mal interessieren was du da
> zusammengebaut hast.

ich schreib grad meinen Artikel für meine Website, dürfte morgen fertig 
sein.

> Aber taugt dein Seder was ? Hast du ihn je nachgemessen ?

Ja habe ich, heute morgen. Sender an Yagi antenne und mim Rad aufs Feld 
gefahren. Später auf google map geschaut, waren gute 2.5km
OkOk ist jetzt nicht ziemlich stark aber naja, wollte halt auf nummer 
sicher gehen.

von Ben _. (burning_silicon)


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naja das schon recht mutig... einfach mal so ne halbe stunde 
einschalten.
würd ich lassen, sonst kommt wirklich noch besuch.

edit: jetzt weiß ich wieso das "feldversuch" heißt... ;)

von MaWin (Gast)


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Ich verstand unter nachmessen was anderes,
nämlich wie sauber der wirklich UKW funkt,
seine Sendefrequenz einhält,
Nebenwellen unterdrückt, die Modulation
und damit die Kanalbreite und den Kanalabstand
überwacht, etc. pp.

Nie gemessen? Vergiss so eine Veröffentlichung,
da hat jeder Amateurfunker was besseres im Angebot,
denn sie wissen zumindest, was sie tun.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Das aktuelle Problem bei meinem Sender ist das ich jede Menge Ober und 
Unterwellen habe.
Ich habe jetzt beim spielen mit dem Sender ein paar lustige HF effekte 
entdeckt, z.B. halte ich meine Hand in die Nähe des Senders kommt auf 
einmal die aufmodulierte Musik aus meinem PC Lautsprecher. O.o. Woher 
kommt das?
Meine Lautsprecher sind eig. kein 90Mhz Radio.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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HF-Gleichrichtung an den übersteuerten bipolaren Eingangsstufen des 
Audio-OpAmps. Ist ein normaler Effekt billiger Geräte. Zeigt eigentlich, 
daß dein Sender zumindest etwas Leistung abgibt.

von Helmut L. (helmi1)


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@Alex G. (alex94)

So so du hast also gestern einen Feldversuch gemacht. Ich nehme mal an 
du du zwischen 15 .. 16 Jahre alt bist (aus Alex94). Na ja in dem alter 
habe ich auch solche Spielchen gemacht. Kennen wir alles macht ja auch 
ein bisschen Spass. Aber ich nehme aber auch an das du die richtige 
Messtechnik nicht zu verfuegung hast um nachzumessen wie Stabil und 
Spektral rein dein Sender sendet. Darum Vorsicht mit sowas.

Gruss Helmi

von Funkamateur (Gast)


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@  Alex G.

> Ja habe ich, heute morgen. Sender an Yagi antenne und mim Rad aufs Feld
> gefahren. Später auf google map geschaut, waren gute 2.5km

Ich hoffe mal, dass sich jemand durch deinen Sender gestört fühlt und 
dir die BNetzA an den Hals schickt. Der Messeinsatz und das Bußgeld 
dürfte übrigens nicht von Pappe sein. Falls du noch nicht volljährig 
bist, dürften sich auch deine Eltern freuen ...

von Sepp Obermair (Gast)


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woher kommst du denn?
Wenn es dich interessiert was dein Sender wirklich tut kann ich ihn ja 
mal bei mir an den Messplatz hängen.

von Ben _. (burning_silicon)


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tsis ... so eine aussage von einem "funkamateur". das disqualifiziert 
dich eigentlich schon als solcher. wenn du einer wärst lägen für dich 
auch die technischen aspekte und die faszinierenden möglichkeiten im 
vordergrund. und jeder der mit solchen schaltungen bastelt und mir 
erzählt er hätte noch nie unerlaubt auf nicht freigegebenen frequenzen 
gesendet oder mit zu hoher leistung, dem glaube ich das einfach nicht.

@threadstarter: lass dich von solchen i* nicht aus der fassung bringen. 
such dir die richtigen leute die sich ebenfalls für sowas intessieren, 
vielleicht etwas mehr erfahrungen mit sowas haben und du hast eine menge 
spaß mit der technik. am besten erwirbst du eine amateurfunklizenz, dann 
stehen dir z.b. die 2m und 70cm (144-146/430-440MHz) mit bis zu 750W 
sendeleistung offen.

aber wenn du was mit leistung senden läßt (da spreche ich jetzt mal von 
mehr als einem testsender mit 10mW) dann nur in die messgeräte/dummy 
load. wenn du die reichweite unbedingt wissen willst und nicht ohne die 
erkenntnis leben kannst dann mach keine stundenlangen sendemanöver 
sondern allerhöchstens gepulst. sprich du schaltest die endstufe zu 
einer bestimmten zeit für drei sekunden ein und danach wieder aus. dann 
kannst du mit deinem radio zu einem punkt X fahren und schauen ob du 
deinen sender dort noch hören kannst. daß selbst das verboten ist brauch 
ich dir nicht sagen, das weißt du selber.

aber schau bloß zu daß das ding seine frequenz sauber hält und keine 
oberwellen usw. abstrahlt. zwischen 88..108MHz kannst du dich nur bei 
radiosendern unbeliebt machen (was schlimm genug ist), aber dicht unter 
dem radio liegt/lag der polizeifunk und über 108 MHz beginnt sofort der 
flugfunk mit seinen ILS-gleitwegsendern. wenn du sowas störst wirds sehr 
schnell richtig teuer und geht über den bereich unerlaubter 
senderbetrieb hinaus (z.b. gefährlicher eingriff in den luftverkehr).

von Ben _. (burning_silicon)


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whois-eintrag von was? deinem donnerbalken? ;)

von Michael M. (technikus)


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Alex G. schrieb:
>> Aber taugt dein Seder was ? Hast du ihn je nachgemessen ?
>
> Ja habe ich, heute morgen. Sender an Yagi antenne und mim Rad aufs Feld
> gefahren. Später auf google map geschaut, waren gute 2.5km
> OkOk ist jetzt nicht ziemlich stark aber naja, wollte halt auf nummer
> sicher gehen.
Ich weiß ja nicht, was "ziemlich stark" heißt. Aber 2,5 km mit einer 
Yagi (Gewinn/Zahl der Elemente?) ist bei freier Frequenz mit 10 mW zu 
machen! Trotzdem finde ich es sehr gewagt, einen Sender unbekannter 
Leistung an eine Yagi zu hängen und ohne Frequenzzuteilung zu senden.
Die Ausgangsleistung des Senders kann Alex G. vollkommen legal mit einem 
HF-Leistungsmesser (meist kombiniert mit SWR-Meter) und Dummy-Load 
bestimmen. Einen Dummy-Load kann man auch selber basteln, Google hilft.

Alex G., wenn Du Spaß am Bauen eigener Sender hast, solltest Du wirklich 
über eine Amateurfunkzulassung nachdenken. Erstens darfst Du dann legal 
Sender mit bis zu 750W betreiben (allerdings nicht im Rundfunkband!) und 
zweitens bekommst Du ganz nebenbei das Wissen, wie man ihre 
Eigenschaften mißt und Probleme wie Oberwellen in den Griff bekommt. 
Schau mal bei http://www.afup.a36.de/index.html vorbei, die Klasse E 
reicht für Deine Zwecke sicher aus.


Servus
Michael

von Yogi (Gast)


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Steck lieber deinen Kopf in die Mikrowelle, bevor du auf UKW 
"Feldversuche" machst.

von Ben _. (burning_silicon)


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> Steck lieber deinen Kopf in die Mikrowelle, bevor du auf UKW
> "Feldversuche" machst.
nee lass mal lieber! leute die sowas hinter sich haben bekommen 
hinterher nur noch solche postings wie diesen als gast zustande. von 
denen gibts schon genug, da brauchen wir keine mehr! ;)

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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>Alex G., wenn Du Spaß am Bauen eigener Sender hast, solltest Du wirklich
>über eine Amateurfunkzulassung nachdenken.

Würd ich gerne aber aus folgenden Gründen geht das nicht...

>Ich nehme mal an
>du du zwischen 15 .. 16 Jahre alt bist (aus Alex94)
jop

Und diese bescheuerten Gast postings nerven extrem.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex G. schrieb:

> Würd ich gerne aber aus folgenden Gründen geht das nicht...
>
>>Ich nehme mal an
>>du du zwischen 15 .. 16 Jahre alt bist (aus Alex94)
> jop

Es gibt kein Mindestalter für eine Zulassung zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst (schon viele Jahre nicht mehr).  Deine Eltern
(bzw. sonstigen Erziehungsberechtigten) müssten natürlich
zustimmen.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Gibt es eig. auch eine Frequenz wo ich mit einem starken Sender auch 
ohne Lizenz senden darf?

Ich habe mal auf darc.de geschaut es gibt ja einige Funker in meiner 
Nähe

von Silvan K. (silvan) Benutzerseite


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Ich bin nicht sicher (ich hab auch keine amateurfunklizenz und bin erst 
16), aber wenn ich Wikipedia richtig deute kannst du im 27Mhz Bereich 
überall hinfunken.
Störungen inbegriffen ;)

von Ben _. (burning_silicon)


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mit einem starken sender? nein. das höchste was ohne geht ist der CB 
funk, FM mit 4W.

von Silvan K. (silvan) Benutzerseite


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gibt es da überhaupt nix?

von Ben _. (burning_silicon)


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20-20.000Hz

da kannste mit 10kW fahren wenns deine nachbarn nicht stört.

von Silvan K. (silvan) Benutzerseite


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Ist 20.000Hz Hochfrequenz? Wenn nicht passt der Post nicht hier herein.

PS: Ich hab den Witz verstanden :-D

von MaWin (Gast)


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> 20-20.000Hz
> da kannste mit 10kW fahren wenns deine nachbarn nicht stört.

Nee Ben, gerade da störst du Leute, die du lieber nicht stören willst:
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ngstwelle

10kW sind da allerdings Peanuts.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Hm. Wenn man sich eine eigene Sendefrequenz zuteilen läßt, bräuchte man 
ja noch nicht einmal Funkamateur zu werden. Oder sehe ich das falsch?

Was kostet sowas? Laßt mich raten. Utopisch viel. Damit es sich keiner 
leisten kann. So wie deutsche Patentanmeldungen <über die 
Laufzeitgebühren> ebenso.

Hat schon seinen Grund, wenn diese Behörde dem Wirtschaftsministerium 
untersteht. Wer hier wen protektiert ist damit klar.

Eine Bevölkerung, die sich das EM-Spektrum wegnehmen läßt und dann der 
Industrie über Handy&Co. dieses teuer zurückkauft, ist halt einfach nur 
blöde. Meine Meinung.


Und noch eine Frage: Wenn man nun die Funkeramateur-Prüfung bestanden 
hat - waren da nicht noch jährliche Abzocke äh 'Gebühren für die 
Verwaltung'?

von Purzel H. (hacky)


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Auf Kurzwelle kann man meines Wissens mit kW anfahren. Damit kommt man 
dann auch halb um die Welt.

von Purzel H. (hacky)


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Der Witz am Funken ist meines Erachtens nicht mit moeglichst grossen 
Geraeten zu arbeiten, sondern eher mit moeglichst wenig Leistung 
durchzukommen. Frueher lag der Fokus wahrscheinlich an moeglichst 
geringer Bandbreite, das wuerd man heute eher nicht mehr wollen. Da 
moecht man schon etwas ASCII oder ein Bild uebertragen wollen ohne alt 
zu werden.

von Ben _. (burning_silicon)


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grundsätzlich geht nichts über eine möglichst gute antenne und einen 
möglichst guten empfänger. die 4W beim cb funk sind mit 
durchschnittlicher ausrüstung gut für 10km. mit einem guten empfänger 
und ordentlich antennengewinn reichen sie auch für 20 wenn nicht zuviel 
müll auf dem kanal ist.

von Stefan E. (sende_de)


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Alex G. schrieb:
> Ich habe mal auf darc.de geschaut es gibt ja einige Funker in meiner
> Nähe

auf der Seite von Eckart, DJ4UF, findest Du eine nach Postleitzahl 
sortierte Liste von Funkamateuren, die sich dazu bereit erklärt haben, 
Newcomer beim Einstieg in den Amateurfunk zu unterstützen. Da wird 
sicherlich auch jemand in Deiner Nähe bei sein, den Du ansprechen 
kannst.

http://www.dj4uf.de/ausbilder/paten.php

Viele Grüße,

Stefan

von Michael U. (amiga)


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Hallo,

@ Abdul K.:
>Eine Bevölkerung, die sich das EM-Spektrum wegnehmen läßt und dann der
>Industrie über Handy&Co. dieses teuer zurückkauft, ist halt einfach nur
>blöde. Meine Meinung.

Ich laß das finanzielle jetzt mal weg, aber ich hätte eine ganze Menge 
dagegen, wenn mein Radio bei jedem Einschalten einen anderen 
Piratensender spielt, nur weil der gerade ein paar Watt aufgeziegelt 
hat.
HF macht nunmal nicht an Orts- oder Ländergrenzen halt und die ersten 
internationalen Verteilungspläne wurden nicht durch die Handy-Industrie 
initialisiert...

@ Nebliger Pfad:
>Auf Kurzwelle kann man meines Wissens mit kW anfahren. Damit kommt man
>dann auch halb um die Welt.

Auf Kurzwelle kommst Du mit einigen 100mW um die ganze Welt...
Du darfst überall mit mit kW senden, wenn Du die entsprechende 
Frequenzzuteilung hast.

@ Ben ___:
wenn das Wetter passt geht CB auch mit 4W nach England und zurück. Die 
kommen dann so stark rüber, daß sie die Ortsstationen wegdrücken.
Naja, seit über 15 Jahren kein CB mehr, vielleicht hat die 
Klimakatastrophe das auch verändert. ;-)

Freischwingender MW-Oszillator vom Tonband moduliert damit man vor der 
Haustür mit der Kofferheule die passende Musik hören konnte.
Der Kumpel mit dem Kofferradio war dann nur verwundert, daß 3 Häuser 
weiter der Sender weg war...
Selbstschwingender UKW-Oszillator mit GF132, modliert mit einer GA100 am 
Schwingkreis, Antenne 2 Prüfschnüre als Dipol im Raum gespannt. War so 
ca. 100m im Umkreis rauschfrei. Als die Jungs von der Nachbarkompanie 
sich dann für das schöne Programm bedankt haben, haben wir lieber 
abgebaut...

Da wurde zusammenglötet, es gab kein Internet mit Forum, wo man fragen 
konnten und gewarnt wurde. Trotzdem war man sich der Problematik 
irgendwie bewußt und hat darüber nachgedacht, was passieren könnte. Erst 
weniger, dann mehr, man wurde ja älter.

Im UKW Bereich mit Leistung kann andere stören. Mir wäre es ziemlich 
egal, wenn auf einer freien Frequenz ein Sender mehr zu empfangen wäre.
Es kann aber jemanden geben, den es stört.

Woanders mit Leistung zu senden müßte ja ein Ziel haben. Jemand soll es 
ja empfangen, sonst macht es keinen Sinn. Der muß es dann aber wissen 
und man hat zwangsweise eine Art geschlossene Benutzergruppe.

Da kann man dann wirklich Amateurfunk machen, ist ja sonst völlig 
witzlos.

Gruß aus Berlin
Michael

von Stefan E. (sende_de)


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Michael U. schrieb:

> [..]
> wenn das Wetter passt geht CB auch mit 4W nach England und zurück. Die
> kommen dann so stark rüber, daß sie die Ortsstationen wegdrücken.
> Naja, seit über 15 Jahren kein CB mehr, vielleicht hat die
> Klimakatastrophe das auch verändert. ;-)

An dieser Stelle möchte ich unsere Klimakatastrophe ausnahmsweise einmal 
in Schutz nehmen. Das liegt hier wohl eher am derzeit herrschenden 
Sonnenfleckenminimum. ;-)

Gruß,

Stefan

von Ben _. (burning_silicon)


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überreichweiten hab ich mal außen vor gelassen. ich meinte jetzt das, 
was alltäglich und ohne "hilfe von oben" möglich ist.

ein bißchen regulierung der frequenzbereiche ist schon nicht verkehrt. 
man sieht ja beim wlan wie das sonst endet. "mein nachbar stört mir mein 
wlan - na dem werd ichs zeigen und sende jetzt mit 5W mehr." wenn das 
überall so wäre und jeder aufrüsten dürfte bis zum umfallen braucht jede 
größere siedlung demnächst ihr eigenes atomkraftwerk und der kaffee wird 
nie mehr kalt. wir menschen sind nunmal zu blöde um gegenseitige 
rücksicht zu nehmen. hauptsache ich hab mein wlan, was mein nachbar 
macht ist mir doch egal. so gehts aber nicht.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Wikipedia schrieb:
>Es gibt auch Stationen, die im Frequenzbereich unter 9 kHz arbeiten. Dieser 
>Frequenzbereich unterliegt von Seiten der internationalen
>Fernmeldeorganisation ITU keiner Regulierung und darf in manchen Staaten
>(aber nicht in Deutschland) von jedermann lizenzfrei genutzt werden.

Was ist das denn schon wieder für eine Kacke? Überall darf man auf den 
Frequenzen senden nur nich hier :/

Aber ein krassen Tipp gibts da von wiki... mit der Soundkarte russische 
Militärbefehle empfangen... das musss man mal probieren.

@ Stefan E
Vielen Dank,
für den Link.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex G. schrieb:
> Gibt es eig. auch eine Frequenz wo ich mit einem starken Sender auch
> ohne Lizenz senden darf?

Allgemeinzuteilung

Aber: Amateurfunk ist im Allgemeinen einfacher. ;-)

von Jens P. (picler)


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Alex G. schrieb:
> Wikipedia schrieb:
>>Es gibt auch Stationen, die im Frequenzbereich unter 9 kHz arbeiten. Dieser
>>Frequenzbereich unterliegt von Seiten der internationalen
>>Fernmeldeorganisation ITU keiner Regulierung und darf in manchen Staaten
>>(aber nicht in Deutschland) von jedermann lizenzfrei genutzt werden.
>
> Was ist das denn schon wieder für eine Kacke? Überall darf man auf den
> Frequenzen senden nur nich hier :/

Bevor du hier schon wieder rummaulst, solltest du dich mal mit den 
technischen Hintergründen vertraut machen. 9kHz ist hörbare Tonfrequenz, 
die senden manche mit 500W oder mehr, nämlich das, was aus den 
Lautsprecherboxen der Stereo-Anlage oder des Autoradios rauskommt. 
Theoretisch kann man 9kHz auch über eine Antenne senden. Leider sind die 
nötigen Antennen riesig  (mehrere Kilometer hoch) oder haben nur einen 
minimalen Wirkungsgrad. Also vermutlich nicht das, was du willst. 
Übrigens sind diese Frequenzen in nahezu allen Ländern reguliert, das 
Meckern üner Deutschland ist somit fehl am Platz. Es steht dir übrigens 
frei, wenn du volljährig bist, in ein Land deiner Wahl auszuwandern.

> Aber ein krassen Tipp gibts da von wiki... mit der Soundkarte russische
> Militärbefehle empfangen... das musss man mal probieren.

Noch ein gutgemeinter Tipp: Auch wenn es mit einem Scanner ohne Probleme 
möglich ist, dürfen nur die Sendungen empfangen werden, die für einen 
selbst oder die Allgemeinheit bestimmt sind, also Rundfunk, Zeitzeichen, 
Amateurfunk. Alles andere unterliegt einem Abhörverbot, z.B. Feuerwehr, 
Polizei, Taxi, Flugfunk, Militär, Mobilfunk, etc.

PS: Das soll kein erhobener Zeigefinger sein...

von Michael U. (amiga)


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Hallo,

naja, wenn er da einen richtigen Sender bauen würde:

http://www.grimetonradio.se/
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4ngstwellensender_Grimeton

Hat am Heiligabend wieder gesendet.

Gruß aus Berlin
Michael

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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> Alles andere unterliegt einem Abhörverbot, z.B. Feuerwehr,
> Polizei, Taxi, Flugfunk, Militär, Mobilfunk, etc.

Laut Fernmeldeanlagengesetz (FAG) kann man alles abhören, nur nicht 
selbst nutzen bzw. an Dritte weiterteilen.

Das 9Khz (20Hz-16khz = hörbar) hörbar sind ist mir klar. Mit einem 
Funktionsgenerator und einem entsprechend großem Audioverstärker  könnte 
man bestimmt einen schönen Sender bauen. Als Antenne könnte man vllt. 
eine künstlich verlängerte Langdrahtantenne oder eine Feritantenne 
nehmen.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Falls es noch jemanden interessiert hier ist der Artikel zu meinem 
original UKWsender: http://www.alexanderguthmann.de/ukw1.html

Bitte fangt jetzt nicht an zu lachen ;)
Danke

von Jens P. (picler)


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Alex G. schrieb:
>> Alles andere unterliegt einem Abhörverbot, z.B. Feuerwehr,
>> Polizei, Taxi, Flugfunk, Militär, Mobilfunk, etc.
>
> Laut Fernmeldeanlagengesetz (FAG) kann man alles abhören, nur nicht
> selbst nutzen bzw. an Dritte weiterteilen.

Das Fernmeldeanlagengesetz gilt aber seit 12 Jahren nicht mehr. Es wurde 
1997 durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) abgelöst. Als 
Weihnachtslektüre empfehle ich die §§ 89 und 90 TKG.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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>Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen,
>herzustellen, zu vertreiben, einzuführen
>oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
>verbringen, die ihrer Form nach
>einen anderen Gegenstand vortäuschen
Auszug aus TKG § 90

Das verbietet mir nur Wanze (Minispione) zu bauen oder? Es verbietet mir 
nicht eine Sendeanlage zu bauen, die offensichtlich als Sendeanlage zu 
erkennen ist oder?

von Helmut L. (helmi1)


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Alex G. schrieb:
> Falls es noch jemanden interessiert hier ist der Artikel zu meinem
> original UKWsender: http://www.alexanderguthmann.de/ukw1.html

Im ueberigen ist das kein Hartley-Oszillaor sondern ein 
Colpits-Oszillator.
Hartley hat immer eine angezapfte Spule fuer die Mitkopplung.

Frage an dich was sind Unterwellen ?

Gruss Helmi

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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> Frage an dich was sind Unterwellen ?
Naja da ich im Frequenzbereich unter der Hauptwelle auch noch meine 
Modulation höre wie über der Hauptwelle, nehme ich an das es Unterwellen 
gibt.

von pfpfpf (Gast)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Oberton


adäquat verhält es sich mit den Wellen

von Helmut L. (helmi1)


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Alex G. schrieb:
>> Frage an dich was sind Unterwellen ?
> Naja da ich im Frequenzbereich unter der Hauptwelle auch noch meine
> Modulation höre wie über der Hauptwelle, nehme ich an das es Unterwellen
> gibt.

Das nennt man Seitenbaender der AM-Modulation. Unteres Seitenband und 
oberes Seitenband.

von pfpfpf (Gast)


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http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelfrequenz

und das passiert im empfänger und an allen stellen an denen frquenzen 
gemischt werden.


Besonders Oszillatoren, welche direkt(ohne Trennstufe) an einer Antenne 
hängen. ;-)

sorry, dein "Sender" ist eine Multi-HF-Schleuder und damit das Gegenteil 
dessen al dessen, was genehmigungsfähig ist.
das mindeste währe eine abschirmung des oszilators, eine Trennstufe und 
dahinter ein Tiefpass um unerwünschte oberwellen zu unterdrücken. 
benutzman frequenzverfielfacher, so muss mann auch noch die Grundwelle 
unterdrücken.

Um frequenzstabilität zu erreichen benutzman ferner Quarzoszillatoren 
und PLL

.....

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex G. schrieb:

> Das verbietet mir nur Wanze (Minispione) zu bauen oder? Es verbietet mir
> nicht eine Sendeanlage zu bauen, die offensichtlich als Sendeanlage zu
> erkennen ist oder?

Das ist ja auch nicht verboten.  Allerdings bedarf der Betrieb einer
solchen Anlage einer vorherigen Frequenzzuteilung.

Hier ging es aber eher um TKG §89, der deine Behauptung sehr eindeutig
widerlegt, man dürfe letztlich alles abhören und nur die Tatsache des
Empfangs niemandem kund tun.  Nein, man darf beides nicht: nicht
abhören, was nicht für einen bestimmt ist, und beim versehentlichen
Abhören nicht einmal diese Tatsache jemandem kund tun (geschweige denn
den Inhalt).

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex G. schrieb:
> Falls es noch jemanden interessiert hier ist der Artikel zu meinem
> original UKWsender: http://www.alexanderguthmann.de/ukw1.html

Ich frage mich allerdings, warum du sowas partout veröffentlichen
willst.  Sicher, ziemlich jeder von uns hat wohl sowas mal als
Jugendsünde verbrochen, aber jeder weiß danach auch, warum eine
derartige Schaltung Sche*** ist.  Nein, eine Veröffentlichung
ist eine derartige HF-Schleuder wirklich nicht wert.

von Purzel H. (hacky)


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Heul ... einen 4.7uF elko, um audio zu koppeln. Einen 300 Ohm 
Vorwiderstand fuer eine LED an 24V... was soll das ? Eine 
Zimmerbeleuchtung ?
Die Antennenimpedanz wirkt direkt an den Schwingkreis. Dh wenn man die 
Hand naeher an die Antenne haelt, schiebt man die Frequenz.

In die Tonne.

von Commtel @. (commtel)


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230 pf kondensatoren ???
seltsamer wert

Nun ja

von Michael M. (technikus)


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Alex G. schrieb:
>>Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen,
>>herzustellen, zu vertreiben, einzuführen
>>oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
>>verbringen, die ihrer Form nach
>>einen anderen Gegenstand vortäuschen
> Auszug aus TKG § 90
>
> Das verbietet mir nur Wanze (Minispione) zu bauen oder? Es verbietet mir
> nicht eine Sendeanlage zu bauen, die offensichtlich als Sendeanlage zu
> erkennen ist oder?

Richtig! Bauen und Besitzen von Sendern ist legal. Betreiben = 
Einschalten ist illegal, es sei denn, man hat eine entsprechende 
Frequenzzuteilung. Eine Frequenzzuteilung für Deine HF-Schleuder kannst 
Du allerdings vergessen. Das Teil verstößt ja gegen alle Regelungen 
bezüglich Nebenaussendungen. Haben die anderen Poster ja schon 
geschrieben. Ich kann ja gut verstehen, daß Du gerne Sender baust. Aber 
bitte mach' es so, daß sie nicht alles mögliche stören. Das 
Prüfungswissen für eine Amateurfunkprüfung könnte Dir da erheblich 
weiterhelfen!

Was ich sonst noch auf Deiner Homepage finde, ist allerdings 
haarsträubend, ich meine: http://www.alexanderguthmann.de/Polizei1.html
Das steht:
> Aber zuerst einmal was sagt das Gesetz zu dem Abhören:
> Laut Fernmeldeanlagengesetz (FAG) kann man alles abhören, nur nicht
> selbst nutzen bzw. an Dritte weiterteilen.

Was sagst Du zu §89 Telekommunikationsgesetz?
Zitat:
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der 
Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 
23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen 
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt 
anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres 
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch 
von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 
88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt 
entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund 
besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Zitat Ende


Servus
Michael

von Michael U. (amiga)


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Hallo,

und 100mHz gibt es bei ihm auch, die sind aber mit Sicherheit nicht im 
UKW-Band, das liegt im MHz-Bereich. Mach Dir mal den Unterschied 
zwischen m(milli) und M(Mega) klar...

Ansonsten: so sahen meine Basteleien damals auch aus, allerdings war da 
mit Lochraster noch nichts, das waren noch Lötösenleisten und Ähnliche.

PS: ist Der Aufwand, einen Quarzoszi aufzufrasen und umzubauen, wirklich 
kleiner, als einfach einen diskret zusammenzulöten???

PPS: 100MHz Quarz sind Obertonquarze, vermutlich auf der 7. oder 9. 
Oberwelle. Die schwingen auch nur auf 100MHz, wenn es einen passenden 
Schwingkreis im Oszillator gibt. In einer üblichen Schaltung schwingen 
sie meist auf ihrer Grundwelle, also auf 100/7 = 14,28MHz.
Da nette Rechtecke mit dem IC-Oszillator erzeugt werden, empfängt ein 
Radio auch die 7. Oberwelle noch.
Natürlich stört man auch auf der Grundwelle und den unteren 
Harmonischen, und das viel stärker als auf der Radiofrequenz...

Ansonsten kann ich Jörg Wunsch nur zustimmen. Oder ist die Webseite 
gleichzeitig eine Art Selbstanzeige?

Ach ja, bei der Farbkombination auf schwazem Grund bekomme ich 
Augenkrebs, kann aber auch an meinem Alter liegen...

Gruß aus Berlin
Michael

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Naja. Die Schaltung ist wirklich keiner Rede wert. Aber jeder fängt 
klein an. Das finde ich ok.

Aber nochmal zurück zum Thema Gesetz:
Wie wir nun ausführlich lesen konnten, gibt es zumindest in DE keine 
große Veranlassung mehr irgendwas mit HF-Technik zu machen. Alles ist 
verboten bis auf ein paar mickrige Ausnahmen.
Wie sieht es in anderen Ländern aus? Eine Bewertung in steigendem 
Abstand zu DE wäre interessant. Gibt es Staaten, in denen man lockerer 
ist? Ich meine das Thema Überregulierung ist ja viel weitreichender. 
Schaut euch nur den Schilderwald an den Straßen an...
Die Schweiz wurde kurz erwähnt. CB-Funk in Italien kennt wohl auch fast 
jeder. Wie sieht es in unseren Nachbarstaaten aus? Gibt es da eine 
Übersicht?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Abdul K. schrieb:

> Wie wir nun ausführlich lesen konnten, gibt es zumindest in DE keine
> große Veranlassung mehr irgendwas mit HF-Technik zu machen.

Das stimmt so auch nicht.  Die gesetzliche Lage ist um einiges
liberaler als noch vor einigen Jahren.  Im Prinzip darf mittlerweile
jeder sowas bauen, in Betrieb nehmen und vertreiben, solange er sich
halt an die gesetzlichen Regelungen hält.  Noch vor zwei Jahrzehnten
war das alles komplett unter staatlicher Fuchtel.  Es ist eben nur
nicht so, dass die wertvolle Ressource Frequenzspektrum nun von jedem
beliebig zugemüllt werden soll nach eigenem Gutdünken.  (Leider sind
schon extrem viele Zugeständnisse hinsichtlich Zumüllen gemacht
worden an Leute, die unsinnige Technologien wie powerline communica-
tion partout durchdrücken wollten.)

Im Großen und Ganzen wird das zumindest in den EWG-Ländern alles
sehr ähnlich sein.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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> Ach ja, bei der Farbkombination auf schwazem Grund bekomme ich
> Augenkrebs, kann aber auch an meinem Alter liegen...
Hier solltest du dich mal erkundigen: 
http://www.paradisi.de/Health_und_Ernaehrung/Erkrankungen/Retinoblastom/Artikel/5614.php?PHPSESSID=ca1ccfc6fc2e30c78964ac53e14ac20f
Manchmal tut's auch ne Lesebrille.

> Aber zuerst einmal was sagt das Gesetz zu dem Abhören:
> Laut Fernmeldeanlagengesetz (FAG) kann man alles abhören, nur nicht
> selbst nutzen bzw. an Dritte weiterteilen.

Das habe ich in der Bibiliothek in unserer Schule herausgefunden, wie 
ich mich mit dem Thema vor ein paar Wochen befasst habe. Wahrscheinlich 
war das Buch auch nicht mehr das neuste, wie die meisten Dinge an 
unserer Schule...

von Funkamateur (Gast)


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Hallo Abdul!

Man kann in DL sehr viel mit HF machen.

Das Hobby Amateurfunk ist so vielseitig, daß der Platz hier nicht 
reichen würde alles aufzuzählen.


@Alex

Wir alle haben mal angefangen. Muß man aber jeden Mist auf seiner 
Homepage veröffentlichen!

Nutz die Zeit lieber um die Grundlagen der Elektrotechnik / Elektronik 
zu lernen.

Wem soll der dieser Mist als Anregung dienen?


Gibt es keine Funkamateure in deiner Nähe?

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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>Muß man aber jeden Mist auf seiner
>Homepage veröffentlichen!
Soll ich die 10000000ste Nixie uhr, die 2000000ste Schrittmotoren 
Steuerung oder das 50000000ste LED Lauflicht auf meiner website 
veröffentlichen? (Ich habe alle drei Dinge schon aufgebaut)

> Einen 300 Ohm Vorwiderstand fuer eine LED an 24V
Ok vllt. nicht Ideal aber
U = R*I hab ich schon verstanden

von Ben _. (burning_silicon)


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> Betreiben = Einschalten ist illegal [..]

genau das stimmt nicht. der betrieb eines senders ist illegal, das 
bedeutet aber daß das ding auch sendet. wenn es seine leistung nur in 
ein dummy load pustet ist das kein sender, sondern nur eine HF-heizung.

solange das ding keine leistung abstrahlt (also nicht sendet) darf ich 
das geraffel sehr wohl einschalten und als heizung betreiben.

von Purzel H. (hacky)


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> Abdul... Wie wir nun ausführlich lesen konnten, gibt es zumindest in DE keine 
große Veranlassung mehr irgendwas mit HF-Technik zu machen. Alles ist
verboten bis auf ein paar mickrige Ausnahmen.

Das ist auch vernuenftig so. Wenn man das Ganze erste studiert, und dann 
nach Jahrzehnten auch verstanden hat kann man sich ja was basteln. Das 
dann auch vernuenftig funktioniert. Dann ist auch nicht mehr ganz so 
wichtig ob es legal ist. Dann geht man eben mit der Familie auf einen 
Huegel picknicken und zieht den 50mW XBand Gunn Oszillator hervor, 
schaubt eine Halbmeter Parabol dran und quasselt kurz mit dem Kollegen 
auf dem anderen Huegel.

von Jens P. (picler)


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Ben _ schrieb:
> solange das ding keine leistung abstrahlt (also nicht sendet) darf ich
> das geraffel sehr wohl einschalten und als heizung betreiben.

Klar, wenn du sicherstellen kannst, dass diese "Mikrowelle light" zu 
100% HF-dicht ist, gibts keine Probleme. Allerdings sollte man mal 
darüber nachdenken, wieso Mikrowellen im ISM-Band arbeiten. Weil sie 
nämlich trotz Abschirmung einen nicht unerheblichen Teil ihrer Leistung 
in die Umwelt abstrahlen und so z.B. WLANs stören.

von Markus (Gast)


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Mit geringer Leistung darf man auf UKW senden,
 Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes erteilte die Agentur 
die Erlaubnis zur Nutzung einiger Frequenzbereiche in den Spektren von 
87.5 bis 108 MHz, 863 bis 865 MHz und 1.795 bis 1.800 MHz für jeden 
interessierten Bürger. Diese Zuteilung ist bis zum 31. Dezember 2016 
befristet.

Wie stark das ist, müsstest du nachschauen, aber mach einen Dummy-Load 
dran,
(Heizung für Betreibung bei arktischer Kälte), dann wäre es legal.
Wer sich dann auskennt, kann die Leistungsbegrenzung dann einfach 
weglassen.

von MaWin (Gast)


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> gibt es zumindest in DE keine große Veranlassung mehr irgendwas
> mit HF-Technik zu machen.
> Alles ist verboten bis auf ein paar mickrige Ausnahmen.

Quark.

Es ist viel mehr erlaubt, als früher, und keine Straftat mehr
sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, um genau zu sein:

Es kümmert sich eigentlich kein Schwein mehr darum,
es sei denn, jemand wird massiv gestört.

Aber Amateurfunk ist tot, seit dem man jeden x-beliebigen
überall auf der Welt mit dem Handy erreichen kann und es
interessantere Spielwiesen gibt, wie Computerkrams.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Nebliger Pfad schrieb:
>> Abdul... Wie wir nun ausführlich lesen konnten, gibt es zumindest in DE keine
> große Veranlassung mehr irgendwas mit HF-Technik zu machen. Alles ist
> verboten bis auf ein paar mickrige Ausnahmen.
>
> Das ist auch vernuenftig so. Wenn man das Ganze erste studiert, und dann
> nach Jahrzehnten auch verstanden hat kann man sich ja was basteln. Das
> dann auch vernuenftig funktioniert. Dann ist auch nicht mehr ganz so
> wichtig ob es legal ist. Dann geht man eben mit der Familie auf einen
> Huegel picknicken und zieht den 50mW XBand Gunn Oszillator hervor,
> schaubt eine Halbmeter Parabol dran und quasselt kurz mit dem Kollegen
> auf dem anderen Huegel.

Ich hatte nicht nach deiner Vorstellung von 'vernünftig' gefragt, 
sondern klar nach Ländern in denen man alles lockerer sieht. Wieso 
bekommt man so häufig Antworten auf Fragen, die man nie stellte?

Ich weiß sehr wohl was für mich gut ist. Dafür brauche ich keine 
selbstherrlichen Politiker, die sich mit dem Erlaß irgendwelcher 
Vorschriften auch noch ihren eigenen Lebensunterhalt untermauern.

Das Volk ist der Staat! Wer von uns wurde je nach den Vorstellungen der 
Nutzung des EM-Spektrums gefragt? Ich jedenfalls nie.

Und ich denke, sehr viele denken so wie ich und fragen sich andauernd, 
wie lange sie das noch mitmachen wollen.

von Ben _. (burning_silicon)


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> Allerdings sollte man mal darüber nachdenken, wieso Mikrowellen
> im ISM-Band arbeiten.
man sollte eher mal darüber nachdenken wieso das ISM band genau auf dem 
"sendebereich" von mikrowellen liegen... nämlich ganz einfach weil 
dieser frequenzbereich aufgrund der niemals 100% HF-dichten mikrowellen 
für kommerzielle anwendungen so gut wie unbrauchbar ist.

von Purzel H. (hacky)


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Ein Gesetz alleine besagt gar nichts. Mindestens so wichtig ist was 
genau wie durchgesetzt wird. Wenn das Gesetz die Frequenzbaender von 
Muell weitgehend freihaelt ist das mal gut so. Ich stoere mich auch 
daran, dass das Militaer vieles reserviert hat, aber das kann ja in 
Zukunft geaendet werden. Man sollte sich darum kuemmern, wozu ein Band 
freigehalten wird und sich ueberlegen, ob man sich mit denen Aerger 
aufhalsen moechte. Wenn das Gesetz nun dafuer sorgt, dass man sich Muehe 
gibt, das Wissen und der Geraetepark vorausgesetzt, so ist das schon mal 
was.

von Purzel H. (hacky)


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>> Allerdings sollte man mal darüber nachdenken, wieso Mikrowellen
> im ISM-Band arbeiten.
>man sollte eher mal darüber nachdenken wieso das ISM band genau auf dem
>"sendebereich" von mikrowellen liegen... nämlich ganz einfach weil
>dieser frequenzbereich aufgrund der niemals 100% HF-dichten mikrowellen
>für kommerzielle anwendungen so gut wie unbrauchbar ist.

Das tragische daran ist, dass das 2.4 GHz Band gerade benachbart zum 
galakitschen kommunikationsband ist. Dieses ist eine physikalische 
Spezialitaet, indem der Weltraum bei dieser Frequenz ungewoehnlich 
transparent ist. Nun wird er mit unseren Mikrowellen zugesifft.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Markus schrieb:
> Mit geringer Leistung darf man auf UKW senden,

50 nW im Rundfunkband.

Vfg. 7/2006 habe ich bei Allgemeinzuteilung noch nicht einge-
arbeitet, da ich mich dort erstmal auf die digitale Kommunikation
konzentriert habe.  Könnte man sicher noch tun.  Ansonsten trifft
dafür natürlich der ganze restliche Krams zu, der für derartige
Allgemeinzuteilungen gilt, also insbesondere die Bezugnahme auf
die Regelungen des FTEG und die zuständigen ENs.  Bei 50 nW kommt
noch die Schwierigkeit hinzu, dass es messtechnisch alles andere
als einfach ist nachzuweisen, dass ein Gerät auch tatsächlich nicht
mehr als den zugelassenen Wert abstrahlt, denn dieser Wert ist
hinter einer Antenne in reichlich lambda Entfernung (damit man im
Bereich der Fernfeldausbreitung ist) schon an der Rauschgrenze eines
Spektrum-Analysators.

von Markus (Gast)


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Danke für die Info, wobei das aber schon gering ist, mehr als 3mt wird 
es nicht reichen.

von Purzel H. (hacky)


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Das Wesentliche an der 50nW sind auch nicht die 50nW. Auch wenn's dann 
100nW sind... Das Wesentliche daran ist, die Geraete nahe am Rauschpegel 
zu halten. Denn man rechnet mit vielen Geraeten. Die 50nW werden erst 
ein Thema wenn sich die Hersteller mit zunehmenden Reichweiten 
ueberbieten und der Rauschpegel stark angestiegen ist.

von Michael M. (technikus)


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Ben _ schrieb:
>> Betreiben = Einschalten ist illegal [..]
>
> genau das stimmt nicht. der betrieb eines senders ist illegal, das
> bedeutet aber daß das ding auch sendet. wenn es seine leistung nur in
> ein dummy load pustet ist das kein sender, sondern nur eine HF-heizung.

Ben __, bitte ließ den Thread genauer, bevor Du mir das Wort im Mund 
umdrehst. Mein Post vom 25.12. 14:46 hat genau das schon abgehandelt:
> Die Ausgangsleistung des Senders kann Alex G. vollkommen legal mit einem
> HF-Leistungsmesser (meist kombiniert mit SWR-Meter) und Dummy-Load
> bestimmen. Einen Dummy-Load kann man auch selber basteln, Google hilft.

Ben __ schrieb:
> solange das ding keine leistung abstrahlt (also nicht sendet) darf ich
> das geraffel sehr wohl einschalten und als heizung betreiben.

Da Alex G. offensichtlich nicht sehr erfahren in Sachen HF-Technik ist 
(Unterwellen!), bin ich mir nicht sicher, ob er wirklich gewährleisten 
kann, daß keine HF abgestrahlt wird. Die zulässigen 50 nW kann man 
bereits durch unzureichende Schirmdämpfung beim Koax-Kabel 
überschreiten. Außerdem sieht der erste Feldversuch mit einer Yagi sieht 
nicht nach HF-Heizung aus!

Alex G. schrieb:
>> Muß man aber jeden Mist auf seiner
>> Homepage veröffentlichen!
> Soll ich die 10000000ste Nixie uhr, die 2000000ste Schrittmotoren
> Steuerung oder das 50000000ste LED Lauflicht auf meiner website
> veröffentlichen? (Ich habe alle drei Dinge schon aufgebaut)

Niemand will Dir die Veröffentlichung eines Senderschaltplans vermiesen. 
Aber Du hast noch erhebliche Schwächen im Aufbau. Die solltest Du 
beseitigen, bevor Du sowas ins Netz stellst, schon mal wegen der 
ahnungslosen Nachbauer. Abgesehen davon ist es doch Dein eigener 
Ehrgeiz, nicht irgendwelchen Mist sondern eine brauchbare Schaltung zu 
veröffentlichen. Ein mehrjahriges Studium brauchst Du dazu wirklich 
nicht, aber ein paar Fachbücher oder noch besser jemand mit Ahnung, der 
Dir zu Seite steht, wären schon ratsam.

Servus
Michael

von Ben _. (burning_silicon)


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klar, 50nW sind schnell mal in die große weite welt entflohen. bei einem 
offenen aufbau des oszillators sowieso. da braucht man dann halt 
entsprechende räume um das abzuschirmen.

aber wenn du schreibst, daß das einschalten eines solchen aufbaus 
illegal sei, dann ist das einfach falsch. du hast ja auch selbst gesagt 
mit einem dummy load messen kann er - dafür müßte er das ding aber auch 
einschalten. wie schon gesagt, das einzig illegale ist das senden auf 
einer nicht freigegebenen frequenz oder mit zu hoher leistung damit. 
sprich wenn er es jetzt schafft seine abgestrahlte sendeleistung auf 
50nW abzuschwächen darf er das ding sogar ganz legal betreiben. er müßte 
ggf. nur nachweisen, daß diese leistung nicht überschritten wird.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Eben. Zwei Rubidium-Normale an beiden Enden und das Signal lange genug 
integrieren lassen. Hier wirds dann wohl nur digital möglich sein. Wenn 
der Kanal dann in dieser Zeit ausreichend stationär bleibt, kann er auch 
mit 50nW und minutenlanger Übertragung praktisch unsichtbar Daten 
übertragen. Amateurfunk wäre das dann auch nicht mehr ;-)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Quark.
>
> Es ist viel mehr erlaubt, als früher, und keine Straftat mehr
> sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, um genau zu sein:

Worauf willst du hinaus? Das man mit Geld alles regeln kann? Vorbestraft 
sein? Haft?


>
> Es kümmert sich eigentlich kein Schwein mehr darum,
> es sei denn, jemand wird massiv gestört.

Im Untergrund kann man vieles. Nur möchte man als guter Deutscher 
vielleicht im Tageslicht arbeiten...


>
> Aber Amateurfunk ist tot, seit dem man jeden x-beliebigen
> überall auf der Welt mit dem Handy erreichen kann und es
> interessantere Spielwiesen gibt, wie Computerkrams.

Nicht ganz, aber ziemlich. Wenn der 'Computerkrams' dank Terrorgefahr 
eines Tages genauso reglementiert wurde, dann ist diese Spielwiese 
genauso tot.
Ist ja sehr einfach. Windoof bietet bereits seit Vista ein 
entsprechendes Berechtigungsmodell für Software an (Kommts wieder ins 
Gedächtnis als vor Jahren M$ dies bereits einmal versuchte??). Alles was 
man brauch, wäre dann nur noch eine Compiler-Berechtigung. Ohne 
Führungszeugnis kein Key, ohne Key kein generierter ausführbarer Code. 
Ferrtisch.

Utopisch? Nein!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Abdul K. schrieb:

>> Aber Amateurfunk ist tot, seit dem man jeden x-beliebigen
>> überall auf der Welt mit dem Handy erreichen kann und es
>> interessantere Spielwiesen gibt, wie Computerkrams.

> Nicht ganz, aber ziemlich.

Das ist doch bloß Manfreds alte Leier.  Funkamateur war er selbst
gewiss nie -- ich kenne nämlich keinen einzigen, für den die Verfüg-
barkeit eines Telefons eine Alternative zum Funk gewesen wäre.  Nein,
wegen irgendwelcher Mobiltelefone hat wohl noch keiner das Hobby an
den Nagel gehängt.  (Das einzige, was dadurch passiert ist ist, dass
die FM-Relais wieder ruhiger geworden sind, die für Funkamateure mal
eine Zeit lang eine Art Ersatz für ein Mobiltelefon darstellten.)

Die "Computerei" hat da sicher schon eher eine Rolle gespielt, ist
halt auch ein technisches Hobby.  Allerdings weniger das passive
Konsumieren irgendeines Computerspiels denn mehr aktive Benutzung,
also insbesondere das Schreiben eigener Programme, Teilnahme am
weltweiten Opensource-Austausch etc.

Eine Aussage wie "Amateurfunk ist tot" kann allerdings nur jemand
treffen, der das selbst nie gemacht hat und daher die Situation auch
nicht beurteilen kann.

von Thomas (Gast)


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Ich denke schon lange darüber nach evtl. eine Amateurfunklizenz zu 
erwerben, und habe mich diesbezüglich auch bereits nach Vereinen in 
meiner Region umgesehen.
Was mich bislang immer davon abgehalten hat wahren Fotos auf deren 
Homepage von Veranstaltungen, auf denen immer wieder die selben 5-10 
Männer, alle >55 zu sehen sind.

Ist wirklich nicht böse gemeint, aber ich kann mir einfach nicht 
vorstellen wie ich da rein passen soll...

von schlauschnacker (Gast)


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...und die Orthographie der Homepage sollte noch einmal angegangen 
werden....
Wenn man schon veröffentlicht, dann mit weniger Schreibfehlern.

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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>Was mich bislang immer davon abgehalten hat wahren Fotos auf deren
>Homepage von Veranstaltungen, auf denen immer wieder die selben 5-10
>Männer, alle >55 zu sehen sind.
:D Genau das hab ich mir auch schon gedacht...

von MaWin (Gast)


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> Eine Aussage wie "Amateurfunk ist tot" kann allerdings nur jemand
> treffen, der das selbst nie gemacht hat und daher die Situation auch
> nicht beurteilen kann.

Eine Aussage wie "Amaterufunk lebt", kann aber nur jemand machen, der 
seit 25 Jahren an keiner DARC-Versammlung mehr teilgenommen hat. Sonst 
hätte er gemerkt, daß dort nur noch weltabgewandte Verwesis sitzen und 
es schon streng nach Tod riecht und die Mitgliederliste wegen 
Todesfällen immmer kleiner wird.

Der Selbstbau von Anlagen hat sich eh auf ganz wenige Köpfe reduziert, 
alle anderen nutzen nur noch fertige Kisten.

von Jens P. (picler)


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@Thomas (Gast)

Amateurfunk hat aber nicht zwangsläufig was mit der Mitgliedschaft im 
DARC zu tun. Die Prüfungsfragen und hilfreiche Beiträge findest du im 
Netz und notfalls hilft auswendig lernen. Das nötige Technikwissen ist 
insbesondere in Klasse E sehr übersichtlich. Komplette Funkgeräte bauen 
tut heute eh kaum noch einer. Natürlich darfst du mit Klasse A mehr und 
kannst komplett alles selberbauen, falls du es denn willst ... Übrigens 
sind nur ca. 75% der deutschen Funkamateure im DARC oder den 
befreundeten Vereinen und es werden jährlich weniger.

Ich selber bin vor einigen Jahren aus dem DARC ausgetreten, da ich mit 
Anfang 30 der Jüngste war und der Großteil der Mitglieder im Ortsverband 
alte Männer kurz vor der Rente waren. Die hatten zum großen Teil ihre 
Lizenz schon zu DDR-Zeiten gemacht, hatten dadurch die Klasse A und nur 
deren Meinung zählte. Damals ging es auch um solche Themen wie KW für 
Klasse C ohne Morsetelegrafie und neue digitale Betriebsarten. Das gab 
es bisher nicht, also darf es das auch in Zukunft nicht geben. Manchmal 
hatte ich den Eindruck, die haben richtig Angst, wenn frisches Blut auf 
ihre heißgeliebte Kurzwelle kommt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:

> Eine Aussage wie "Amaterufunk lebt", kann aber nur jemand machen, der
> seit 25 Jahren an keiner DARC-Versammlung mehr teilgenommen hat.

Der DARC ist doch nicht das Maß aller Dinge, was den Amateurfunk
betrifft.  Entscheidend ist doch nicht, ob ich einen Vereinsfunk-
tionär finde, dessen Gesicht mir besonders gefällt, sondern ob ich
erfolgreich in einer der Facetten des Hobbies arbeiten kann, sei's
nun der Selbstbau von Geräten oder der tagtägliche Funkbetrieb.
Die Zeiten haben sich allerdings dahingehend geändert, dass vor 50
Jahren der Selbstbau oft der einzig erschwingliche Weg zu einer
Teilnahme am Amateurfunk war, während es mittlerweile eben nur eine
der Möglichkeiten ist.  Dafür ist mittlerweile abgelegte HF-Messtechnik
erschwinglich geworden, die im letzten Jahrtausend noch den Wert eines
Einfamilienhauses hatte.  Das wiederum eröffnet natürlich ganz andere
Varianten von Selbstbaumöglichkeiten, beispielsweise Digitalfern-
sehen.

Thomas, wie dir Jens schon schrieb, wenn dir die Leute aus dem Verein
nicht passen, dann musst du da nicht eintreten.  Naja, vermutlich
gibt es manch einen, der im DARC nur deshalb drin ist, weil er die
QSL-Vermittlung nutzen möchte.  Außerdem: wenn jeder so denkt wie du,
auf welche Weise sollte sich dann eigentlich ein Amateurfunkverein
überhaupt mal verjüngen können?

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


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Hallo,
ich habe über eine Amateurfunklizenz nachgedacht.. hört sich ja nicht 
schlecht an. Was ich jetzt aber nicht ganz verstehe, kann ich mein 
Zeugnis nur bei einer der folgenden Außenstellen der Bundesnetzagentur 
ablegen?

    *  Bremen, Benningsenstr. 3, 28205 Bremen, Tel. 0421 43444-0
    * Dresden, Semperstr. 7, 01069 Dresden, Tel. 0351 4736-0
    * Erfurt, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361 7398-0
    * Eschborn, Elly-Beinhorn-Str. 2, 65760 Eschborn, Tel. 06196 965-0
    * Köln, Stolberger Str. 112, 50933 Köln, Tel. 0221 94500-0
    * Magdeburg, Kaiser-Otto-Ring 16, 39106 Magdeburg, Tel. 0391 73 80-0
    * München, Betzenweg 32, 81247 München, Tel. 089 38606-0
    * Münster, Hansaring 66, 48155 Münster, Tel. 0251 6081-0
    * Nürnberg, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg, 0911 9804-0
    * Reutlingen, Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen, Tel. 07121 926-0
    * Rostock, Nobelstr. 55, 18059 Rostock, Tel. 0381 4022-0
Gefunden habe ich das Ganze hier: 
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/718fcdee49c29d4cd4935b00b53acef0,0/Frequenzordnung/Amateurfunk_gu.html
Oder kann ich die prüfung auch bei dem nächsten DARC club ablegen?

Im internet gibt es ja einige Testfragebögen, die technischen Aspekte 
sind ja easy aber wo kann ich die Antworten zu den Rechtlichen Fragen 
lernen?

von Stefan E. (sende_de)


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Alex G. schrieb:
>  Was ich jetzt aber nicht ganz verstehe, kann ich mein
> Zeugnis nur bei einer der folgenden Außenstellen der Bundesnetzagentur
> ablegen?

Genau.

> Oder kann ich die prüfung auch bei dem nächsten DARC club ablegen?

Nein, das geht nicht.

> Im internet gibt es ja einige Testfragebögen, die technischen Aspekte
> sind ja easy aber wo kann ich die Antworten zu den Rechtlichen Fragen
> lernen?

Schau Dir doch einmal den folgenden Online-Lehrgang an. Dort gibt es zu 
jeder Frage auch passende Erläuterungen: http://www.dj4uf.de/lehrg/

Viele Grüße,

Stefan

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex G. schrieb:

> Oder kann ich die prüfung auch bei dem nächsten DARC club ablegen?

In anderen Ländern geht sowas, in diesem unserem (noch?) nicht.

> Im internet gibt es ja einige Testfragebögen, die technischen Aspekte
> sind ja easy aber wo kann ich die Antworten zu den Rechtlichen Fragen
> lernen?

Du kannst dir das Ganze auch als Broschüre kaufen, wobei die Antworten
in der Broschüre wohl so angeordnet sind, dass Antwort A immer die
richtige ist.  In der tatsächlichen Prüfung kann die natürlich auch
mal bei B, C oder D stehen. ;-)

Neben dem bereits genannten Online-Lehrgang von Eckart Moltrecht gibt
es noch eine Online-Testprüfung hier:

http://www.afup.a36.de/pruefungen/pruefungen.html

Die simuliert eine echte Prüfung.  Wenn du diese ein paar Mal
erfolgreich absolviert hast, hast du guten Grund zur Annahme, dass du
auch bei der echten Prüfung bei der BNetzA Erfolg haben wirst.

Es ist übrigens egal, bei welcher BNetzA-Außenstelle du die Prüfung
absolvierst, also es gilt da nicht irgendwie ein ,,Zuständigkeits-
prinzip''.  Jede Außenstelle hat ein paar Prüfungstermine im Jahr, die
man sich vorab nennen lassen kann, und du kannst dich dann bei einer
beliebigen anmelden, bei der dir das zeitlich und örtlich genehm ist.

von Patrick Stephan-Dierks (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Quark.
>>
>> Es ist viel mehr erlaubt, als früher, und keine Straftat mehr
>> sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit, um genau zu sein:
>
> Worauf willst du hinaus? Das man mit Geld alles regeln kann? Vorbestraft
> sein? Haft?


Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und somit ist auch im 
Wiederholungsfall keine Geld-/HaftSTRAFE, sondern lediglich ein 
Ordnungsgeld die einzige Mögliche Form der "Strafe"
>
>>
>> Es kümmert sich eigentlich kein Schwein mehr darum,
>> es sei denn, jemand wird massiv gestört.
>
> Im Untergrund kann man vieles. Nur möchte man als guter Deutscher
> vielleicht im Tageslicht arbeiten...


Als "guter Deutscher" lässt man sich auch nicht von einer 
Pseudodemokratie unterdrücken, sondern fordert volles Wahlrecht (inkl. 
BK, Gesetze, Ordnungen usw.) Dass das funktioniert sieht man in diversen 
anderen Ländern (dessen Bevölkerung komischer Weise mit ihrer Regierung 
zufrieden ist).
>
>
>>
>> Aber Amateurfunk ist tot, seit dem man jeden x-beliebigen
>> überall auf der Welt mit dem Handy erreichen kann und es
>> interessantere Spielwiesen gibt, wie Computerkrams.
>
> Nicht ganz, aber ziemlich. Wenn der 'Computerkrams' dank Terrorgefahr
> eines Tages genauso reglementiert wurde, dann ist diese Spielwiese
> genauso tot.
> Ist ja sehr einfach. Windoof bietet bereits seit Vista ein
> entsprechendes Berechtigungsmodell für Software an (Kommts wieder ins
> Gedächtnis als vor Jahren M$ dies bereits einmal versuchte??). Alles was
> man brauch, wäre dann nur noch eine Compiler-Berechtigung. Ohne
> Führungszeugnis kein Key, ohne Key kein generierter ausführbarer Code.
> Ferrtisch.
>
> Utopisch? Nein!



Und wie utopisch das ist! Dies wäre eine Zensur der perversesten Art und 
wäre auch in Deutschland ohne extrem Gewalttätige Demonstratioenen 
(welche innerhalb von 10 Tagen wahrscheinlich mehr Opfer mit sich 
bringen würde, als irgendwelcher Terror in 10 Jahren) nicht möglich. 
Außerdem wird sich solch ein Gesetz auch nicht Weltweit durchsetzen 
können und der Schwarzmarkt wäre RIIIIEEEESIG!

Wenn mir irgendwann mal der Zugang zu Compilern Gesetzlich verboten 
würde wäre ich wahrscheinlich der erste, der mit ner Bombe vorm 
Bundestag steht. Also mach dir darum mal keine Sorgen. :-P

von Patrick Stephan-Dierks (Gast)


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Patrick Stephan-Dierks schrieb:
> Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und somit ist auch im
> Wiederholungsfall keine Geld-/HaftSTRAFE, sondern lediglich ein
> Ordnungsgeld die einzige Mögliche Form der "Strafe"

und somit gibt es dann auch keine Vorstrafe.

von Ben _. (burning_silicon)


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naja bei der prüfung hätte ich ja beinahe chancen - 65% richtig aus dem 
nichts heraus.

von Arno H. (arno_h)


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@Patrick Stephan-Dierks (Gast):
Es gibt eine Behörde, die Ordnungswidrigkeiten kumuliert und das auch 
zugibt. Sitz ist Flensburg.

Arno

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Arno H. schrieb:

> Es gibt eine Behörde, die Ordnungswidrigkeiten kumuliert und das auch
> zugibt. Sitz ist Flensburg.

Diese Aussage ist -- in der Form -- Quatsch.  Der Laden in Flensburg
hat eine sehr genau definierte Aufgabe, und was dort "kumuliert"
wird, ist ziemlich detailliert definiert.

von Stefan E. (sende_de)


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Ben _ schrieb:
> naja bei der prüfung hätte ich ja beinahe chancen - 65% richtig aus dem
> nichts heraus.

So ein Ergebnis würde ich ehrlich gesagt bei den meisten Teilnehmern 
hier im Forum für den Prüfungsteil "Technik" auch erwarten. ;-)

Etwas schwieriger wird es dann vielleicht bei "Vorschriften und 
Betriebstechnik", da man Dinge wie Bandgrenzen und -pläne, Q-Gruppen, 
Landeskenner, Abkürzungen usw. einfach auswendig lernen muss. Aber auch 
das ist mit erträglichem Aufwand zu schaffen.

Also meld' Dich schon mal zur Prüfung an...

viele Grüße,

Stefan

von Alex G. (alex94) Benutzerseite


Angehängte Dateien:

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Ja die Technik ist wirklich nicht allzu schwierig.

In welcher Enheit wird der elektrische Widerstand angegeben?
A Farad
B Ohm
C Siemens
D Henry

Was ist das für ein Transistor (siehe Anhang)
A PNP
B NNP
C PPN
D NPN

Edit: Ich seh grad es gibt auch ein paar schwierigere Aufgaben :)

von weakbit (Gast)


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Hallo,
Ich habe wie Ich 16Jahre alt war auch in Erwägung gezogen die 
Amateurfunktlizenz zu machen leider hab ich as alles nicht verstanden 
was die da von mir haben wollten. 23Jahre später und Rund 60 Designs 
(funktionsfähige)im CAD habe ich nun vor einem Jahr die 
Amateurfunkprüfung Klasse 1 Leistungsstufe A (100Watt) in Österreich 
abgelegt. Der Grund war der selbe Ich wollte HF-Sender bauen nachdem ich 
nicht über einen Akademischen Grad eines Dipl.Ing. verfüge musste ich 
diesen Weg gehen den eine Studium kommt für mich nicht in Frage.
Kurze Erklärung in Deutschland dürfen die KW-Sender sogar mit 750Watt 
senden. Bei uns in Österreich nur mit 100Watt.
Bei einem CEPT geprüftem Gerät ist das Gerät geprüft nicht aber der es 
in der Hand hält bei einem Funk Amateur ist der/die Funkerin geprüft! 
Das bedeutet das die Person wissen muss was erlaubt ist und was nicht.
Senden ohne Genehmigung in Bändern die einem nicht zugeteilt sind ist 
Strafbar. Ich würde an Deiner Stelle umgehendst Deine Homepage so 
verändern das es zu keiner Anzeige gegen Dich kommt, denn das ist eine 
glatte Aufforderung die geltenden Gesetze zu brechen. Egal was Ihr jetzt 
über den Amtschimmel denkt aber eine Anzeige und Du kannst mit einer 
Hausdurchsuchung rechnen. Ist so die lassen sich was den Funk angeht 
nichts aber auch überhaupt nichts gefallen. Am schlimmsten wenn es dann 
ein über dem ISM Bändern 868MHz verwendeter Sender ist der z.B. das GSM 
Band stört dann kannst Du mit Klagen der Provider rechnen die Gerichte 
sind voll mit solchen Klagen und das geht so Richtig ab dann.
Die Bänder der Amateure sind ja nicht schlecht 
160m,80m,40m,30m,20m,17m,15m,12m,10m,6m,2m,70cm,23cm,3cm,...usw nach 
oben gibts da ja auch fast kein Gesetzliches Limits. Österreichische 
Bänder in D ist es fast gleich mit kleinen Ausnahmen.
Text geht im nächsten Post gleich weiter

von weakbit (Gast)


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Die Amateurbänder sind voll von technischen Möglichkeiten 
Empfänger/Sender etc. zu bauen das ist es ja was den Amateurfunk so 
interresant macht.
Des weiteren ist es Elitär das man eine Station betreibt.
Du darfst dann Sender bauen - in den Bändern die für den Amateurfunk 
freigegeben sind. Realisstationen entwicklen, die Bänder sind von der 
tiefsten Langwelle 135,7kHz - 137,8kHz über Kurzwelle 160m Band mit 
1,800MHz bis 1,950 usw ..... bis hin in die höchsten GHz Fequenzen 
benutzbar. Du kannst verschiedene Modulationen verwenden eine sehr 
interresante ist z.B. PSK31 (Phaseshiftkeying) mit der man Texte im 
Äther auf sehr schmaller Bandbreite Rund um den Globus verschicken kann. 
Letztens hat ein Engländer mit 0dbW also 1mW nach Österreich ein QSO
(so nennt man eine Verbindung oder ein Gespräch) gemacht in PSK31 einer 
Ditialen Betriebsart.
Du kannst auch Satelliten nutzen die die Amateure selbst bauen - echt 
cool!.
Dann gibt es noch Echolink damit werden Lokale Relais miteinander über 
das Web verbunden etc. (egal was die Leute sagen aber dass ist auch 
nicht schlecht) Ich habe aus Sharm El Sheik ca.3500km vom Kahlenberg 
entfernt vom McD.....d WLAN mit dem Laptop über Echolink auf den 
Kahlenberg mit Ausgabe 438,950MHz in NFM mit meinem Freund ein QSO 
gefahren. Das gleiche von meinerm Handsprecher VX7R einen Connect mit 
Windhock in Südafrika ausgabe dort 2m und man merke 80m 
http://nam-arc.gradewald.com/cms/repeater-and-beacons/echolink/ (ich 
hoffe das es nicht gegen die boardregel verstösst hier einen Link zu 
posten)

Du kannst auch Microwellen machen 10GHz Ditiales TV in MPEG2. Das und 
noch viel mehr gibts bei den Amateueren.
Digitaltechnik verschiedene Modulationsarten 
SSB,NFM,PSK31,PSK63....QPSK, usw die Möglchkeiten sind schier 
unglaublich was da alles geht.
Eine EME Erde Mond Erde Verbindung kannst Du auch machen - das ist aber 
nicht gerade billig. OK dann übers Web auf verschiedene Relais mit 
Echolink wenn es nicht möglich ist eine KW-Station aufzubauen.
SDR - SoftwaredefindeRadio eine Mathematische Technik da kann man sich 
austoben - Ich sag Dir da gibt es so viele Möglichkeiten das es echt 
unglaublich ist.

LG weakbit

von Stefan E. (sende_de)


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weakbit schrieb:
> Letztens hat ein Engländer mit 0dbW also 1mW nach Österreich ein QSO
> (so nennt man eine Verbindung oder ein Gespräch) gemacht in PSK31 einer
> Ditialen Betriebsart.

Meinst Du 0 dbm oder 0 dbW?

Gruß,

Stefan

von rtty (Gast)


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1mW ist ja wohl 0dBm...

von Ben _. (burning_silicon)


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ist vieles bei was man einfach lernen muß. z.b. wann ich mit SSB 
antworten darf und wann nicht ist der elektronik des senders reichlich 
egal und ohne kenntnisse der vorschriften auch nicht logisch 
rauszufinden. einige der Q gruppen kennt man noch von der jugendsünde CB 
funk, leider bekommt man in der praxis auch viele fehler mit, oder wer 
hält bitte bei guter sicht an einem stoppschild für zwei sekunden an...?

sind eigentlich hilfsmittel wie ein taschenrechner oder tafelwerk 
erlaubt? ich habs ohne probiert, aber einige der berechnungen müßte man 
dann wirklich schriftlich machen und spätestens beim wurzelziehen wirds 
schwer wenns willkürliche zahlen (sprich keine bekannten wie 9, 16, 25, 
144 oder 169) sind.

sind die fragen in dem online-katalog eigentlich aktuell? ein monat 
hausarrest mit internetzugang und jeder alsheimerfreie doof packt die 
prüfung.

was mich aber ärgert ist, daß man die prüfung mal wieder an jedem ort 
der erde ablegen kann, AUSSER IN BERLIN... klasse! da hatte die BNetzA 
wohl angst vor der telekotz.

welche prüfung ist eigentlich schwerer, A oder E? und welche ist 
anstrebenswert?

von Ben _. (burning_silicon)


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Wie ist das Rufzeichen DF3DCB mit dem internationalen 
Buchstabieralphabet zu buchstabieren?

Delta Fox drei Delta Charlie Baltimore
Delta Foxtrott drei Delta Charlie Bravo
Dora Friedrich drei Dora Cäsar Berta
Da Fangen drei Dänen Charlie Braun Oo

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ben _ schrieb:

> sind eigentlich hilfsmittel wie ein taschenrechner oder tafelwerk
> erlaubt?

Taschenrechner ja, und eine Formelsammlung gibt's extra dazu.

> sind die fragen in dem online-katalog eigentlich aktuell?

Meines Wissens ja.

> was mich aber ärgert ist, daß man die prüfung mal wieder an jedem ort
> der erde ablegen kann, AUSSER IN BERLIN... klasse! da hatte die BNetzA
> wohl angst vor der telekotz.

Was soll das miteinander zu tun haben?  Es sind halt die Außenstellen
der BNetzA, die das schon immer machen.  Die haben das schon gemacht,
als sie noch BAPT hießen, und dann RegTP...  Keine Ahnung, warum da
Berlin nicht dabei ist.  Bonn ist ja auch nicht dabei. ;-)  Es scheinen
aber einige nicht mehr dabei zu sein, die früher noch Prüfungen
abgenommen haben.  Mir ist beispielsweise so, als wäre vor 10 Jahren
auch Leipzig noch mit auf der Liste gewesen.

> welche prüfung ist eigentlich schwerer, A oder E?

Betriebstechnik und Gesetzeskunde sind bei beiden gleich.  Die Technik
ist bei A umfangreicher, wenngleich seit der kürzlichen Aufwertung
der Klasse E (mehr als 10 W EIRP zulässig [dann natürlich mit Selbst-
erklärung], weitere Frequenzbereiche einschließlich einige aus der
Kurzwelle) der Unterschied in den Fragen verringert worden ist.

> und welche ist
> anstrebenswert?

Mit der Klasse A darf man alles (Sendeleistung, alle Frequenzbereiche),
mit der Klasse E hat man einige Einschränkungen.  Ist nun die Frage,
ob dich die Einschränkungen berühren oder nicht.

Eigentlich sollte die E ja mal eine Einsteigerklasse sein, von der
man dann später "aufstockt" auf die A.  Der aktuelle Gebührenkatalog
legt diese Option allerdings nicht wirklich nahe...  Wenn man die
Möglichkeiten der A nutzen möchte (und sei's "nur" sowas wie Betrieb
auf 2,4 GHz), dann sollte man sie wohl gleich machen.  Für die
technisch interessierten Mitleser dieses Forums dürfte der Technik-
Teil ohnehin nicht die große Hürde sein.

von Thomas (Gast)


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> AUSSER IN BERLIN...
Auf der oben verlinkten Seite der Bundesnetzagentur steht folgendes:
1
Weitere Prüfungsorte der vorstehend genannten Außenstellen
2
sind die Außenstellen der Bundesnetzagentur in Berlin, Hamburg,
3
Hannover, Kiel und Mülheim an der Ruhr.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Dass Mülheim nicht dabei war, hatte mich ohnehin gewundert.  Diese
Außenstelle spielt für Amateurfunkbelange eine recht zentrale Rolle.
Beispielsweise muss man alle Arten von Ausnahme- oder Sondergeneh-
migungen direkt in dieser Außenstelle beantragen.

von weakbit (Gast)


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0dbm ja das ist ein schreibfehler sorry

DF3DCB - delta foxtrott three delta charlie bravo und wichtig kai-uwe 
haha.

ist mir irgendwie schon bekannt vorgekommen aber von ihm hab ich noch 
keine QSL-Karte bekommen.

73

von Michael M. (technikus)


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Ben _ schrieb:
> ist vieles bei was man einfach lernen muß. z.b. wann ich mit SSB
> antworten darf und wann nicht ist der elektronik des senders reichlich
> egal und ohne kenntnisse der vorschriften auch nicht logisch
> rauszufinden.
Stimmt! Ist aber z.B. bei der Führerscheinprüfung nicht anders.

> sind eigentlich hilfsmittel wie ein taschenrechner oder tafelwerk
> erlaubt?
Taschenrechner darf man selber mitbringen. Da öfters auch 
(de)logarithmiert wird (dB-Berechnungen!) ist das auch dringend 
anzuraten. Formelsammlung ist die zugelassen, die hinten am 
Fragenkatalog angehängt ist. Die ist recht erschöpfend.

> sind die fragen in dem online-katalog eigentlich aktuell?
Die Fragen sind aktuell. Als einziger Unterschied zum Fragenkatalog, den 
man bei der BNetzA runterladen kann, ist die richtige Antwort natürlich 
nicht immer A!

> was mich aber ärgert ist, daß man die prüfung mal wieder an jedem ort
> der erde ablegen kann, AUSSER IN BERLIN... klasse! da hatte die BNetzA
> wohl angst vor der telekotz.
Ein kurzer Anruf bei der gewünschten Außenstelle, ob die denn Prüfungen 
durchführen, könnte das klären.

> welche prüfung ist eigentlich schwerer, A oder E? und welche ist
> anstrebenswert?
Da sich beide Prüfungen nur im Technikteil unterscheiden (A hat mehr 
Technik), ist der Unterschied nicht sehr groß. Zumal Technik für die 
Leser dieses Forums der einfachste Teil ist. Wenn man 23cm und 13cm 
machen will, ist A unbedingt nötig. Wenn der etwas größere Lernaufwand 
für die Klasse A keine Rolle spielt, würde ich gleich die machen.

Servus
Michael

von Ben _. (burning_silicon)


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okay langsam fängt es an mich zu interessieren. heißt aber noch nicht 
daß ich was konkretes plane!

braucht man zu der prüfung eine art einweisung oder einen speziellen 
lehrgang, den man absolviert haben muß oder reicht das bloße bestehen 
der prüfung?

die führerscheinprüfung finde ich einiges logischer, weil man sich klare 
(negative) folgen vorstellen kann. beispielsweise was passieren kann 
wenn ich irgendwohin blinke und anderswohin fahre. auf die frage wieso 
ich auf x MHz nicht mit SSB senden darf läßt sich logisch nicht 
herleiten, das steht halt in den vorschriften und gut.

von Stefan E. (sende_de)


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Ben _ schrieb:
> braucht man zu der prüfung eine art einweisung oder einen speziellen
> lehrgang, den man absolviert haben muß oder reicht das bloße bestehen
> der prüfung?

Nein. Einfach zur Prüfung anmelden, Prüfungsgebühren überweisen, 
hinfahren, Prüfung bestehen, auf Lizenz warten, losfunken...
>
> die führerscheinprüfung finde ich einiges logischer, weil man sich klare
> (negative) folgen vorstellen kann. beispielsweise was passieren kann
> wenn ich irgendwohin blinke und anderswohin fahre. auf die frage wieso
> ich auf x MHz nicht mit SSB senden darf läßt sich logisch nicht
> herleiten, das steht halt in den vorschriften und gut.

Logisch lässt sich auch nicht herleiten, ob man links oder rechts auf 
der Straße fährt, bei rot oder grün anhält oder fährt oder in 
geschlossenen Ortschaften i.d.R. nur 50 km/h fahren darf. Manche Dinge 
müssen einfach verbindlich festgelegt werden, damit das Zusammenspiel 
mehr oder weniger reibungslos funktioniert. So verhält es sich in fast 
allen Bereichen des Lebens, inklusive des Amateurfunks.

viele Grüße,

Stefan

von Stefan E. (sende_de)


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Michael M. schrieb:
> Da sich beide Prüfungen nur im Technikteil unterscheiden (A hat mehr
> Technik), ist der Unterschied nicht sehr groß. Zumal Technik für die
> Leser dieses Forums der einfachste Teil ist. Wenn man 23cm und 13cm
> machen will, ist A unbedingt nötig.

und mit der Klasse E fällt Dir auch ein großer und interessanter Teil 
der Kurzwelle weg, oder hat sich das zwischenzeitlich geändert? Mein 
Stand ist, dass man mit der Klasse E nur auf 160m, 80m, 15m und 10m 
senden darf. 40m, 20m sowie die WARC Bänder fallen weg. Außerdem ist 6m 
ebenfalls der Klasse A vorbehalten.

> Wenn der etwas größere Lernaufwand für die Klasse A keine Rolle
> spielt, würde ich gleich die machen.

Sehe ich genauso. Wenn ausreichend elektrotechnische Vorbildung 
vorhanden ist, gibt es keinen Grund, die Klasse E abzulegen.

Viele Grüße,

Stefan

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan E. schrieb:

> und mit der Klasse E fällt Dir auch ein großer und interessanter Teil
> der Kurzwelle weg, oder hat sich das zwischenzeitlich geändert?

Das ist nach wie vor so.  Ist halt nur die Frage, ob das jemanden
nun konkret interessiert.  Ich finde die Kurzwelle auch das
Interessanteste am Amateurfunk (wobei ich allmählich auch ein
Interesse für die GHz-Bereiche bekomme), aber für andere mag das
nicht so interessant sein.  Dafür sind 1,2 GHz und 2,4 GHz (13 und
23 cm) für diejenigen vielleicht wiederum ein Thema, was von Klasse
E nicht abgedeckt wird: dort klafft zwischen 430 MHz und 10 GHz eine
große Lücke.

von Stefan E. (sende_de)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Das ist nach wie vor so.  Ist halt nur die Frage, ob das jemanden
> nun konkret interessiert.  Ich finde die Kurzwelle auch das
> Interessanteste am Amateurfunk (wobei ich allmählich auch ein
> Interesse für die GHz-Bereiche bekomme), aber für andere mag das
> nicht so interessant sein.

Gerade was den Selbstbau von Geräten betrifft, dürfte die Kurzwelle für 
den Anfänger das ideale Betätigungsgebiet sein. Die Bauteile sind 
übersichtlich und auch die Messmittel halbwegs erschwinglich.

> Dafür sind 1,2 GHz und 2,4 GHz (13 und
> 23 cm) für diejenigen vielleicht wiederum ein Thema, was von Klasse
> E nicht abgedeckt wird: dort klafft zwischen 430 MHz und 10 GHz eine
> große Lücke.

Das stimmt allerdings. Gerade wenn man sich mit aktuellen Tendenzen wie 
HAM Net befassen will, ist man da außen vor.

vy 73 de Stefan

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Patrick Stephan-Dierks schrieb:
> Patrick Stephan-Dierks schrieb:
>> Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat und somit ist auch im
>> Wiederholungsfall keine Geld-/HaftSTRAFE, sondern lediglich ein
>> Ordnungsgeld die einzige Mögliche Form der "Strafe"
>
> und somit gibt es dann auch keine Vorstrafe.

Tja. Wenn man nun das Ordnungsgeld nicht bezahlt, weil man das Geld 
nicht hat oder partout nicht zahlen will, dann wird die Behörde 
Erzwingungshaft erwirken. Kann z.B. jedes Landratsamt bei kleinsten 
Sünden wie Falschparken in ungefährlichen Bereich. So wird aus 
vielleicht 15 Euro ein mehrtätiger Aufenthalt im Knast. Und dort sind 
die gleichen Wärter zu besichtigen, die bei einer richtigen Straftat 
dich auch begrüßen würden.

Es bleibt dann nur noch der Unterschied zwischen Vorbestraft und nicht - 
was nach 10 Jahren aber eh gelöscht wird. Die reale Einschränkung wäre 
also die Absage bei Bewerbung um einen Job bei einer Behörde oder einer 
Sicherheitsfirma.


Und solange man in diesem Land OHNE Unfall bestraft wird, selbst wenn 
man fahren kann aber nicht das Papier dazu besitzt, bei einem Unfall 
aber der Führerscheinbesitzer praktisch außer einer geringen Gebühr 
nicht belangt wird (Zumindest was den strafrechtlichen Teil angeht), 
solange kann mir dieses System ziemlich gestohlen bleiben.

Genauso gehts weiter mit dem Wirtschaftssystem: Unfälle steigern das 
Bruttosozialprodukt! Tolle Abrechnungmodalität.

von xxx (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Und solange man in diesem Land OHNE Unfall bestraft wird, selbst wenn
> man fahren kann aber nicht das Papier dazu besitzt, bei einem Unfall
> aber der Führerscheinbesitzer praktisch außer einer geringen Gebühr
> nicht belangt wird (Zumindest was den strafrechtlichen Teil angeht),
> solange kann mir dieses System ziemlich gestohlen bleiben.

Das ist ziemlich oberflächlich, was Du da zusammenreimst. Wie sagt man 
so schön, das ist nicht nur nicht richtig, das ist nicht einmal falsch!

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Sorry. DAS ist genau das was ich selbst erfahren durfte. Eigentlich habe 
ich andere Vorstellungen wie es laufen sollte.

von Michael U. (amiga)


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Hallo,

Leseschwäche beim entsprechenden Paragraphen der StVO?

Bei Fahren ohne Führerschein würde ich immer Absicht unterstellen und 
bin durchaus für entsprechende Ahndung.

Zumindest in meinem Bekanntenkreis kenne ich keinen, der einen Unfall 
absichtlich herbeiführt, auch wenn es sowas gibt. Da dürfte aber dann 
auch mehr akls eine Gebühr fällig werden...

Gruß aus Berlin
Michael

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael U. schrieb:

> Bei Fahren ohne Führerschein würde ich immer Absicht unterstellen und
> bin durchaus für entsprechende Ahndung.

Darum geht's doch nicht.  Es geht darum, dass in diesem Lande das
bloße Führen eines Kraftfahzeugs ohne Fahrerlaubnis bereits eine
Straftat darstellt, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (was
sinnvoll wäre).  Wohlgemerkt, es geht darum, dass jemand das Teil
zwar (offensichtlich) fahren kann, also nicht etwa eine zusätzliche
Verkehrsgefährdung oder gar einen Unfall produziert, nur eben nicht
die nötige Erlaubnis dafür besitzt.

Um den Bogen zum Thema zu finden: das "Schwarzfunken" war früher in
der gleichen Kategorie, also der Betrieb eines Senders ohne die
erforderliche Frequenzzuteilung.  Dort wurde das aber mittlerweile
korrigiert, das ist jetzt erst einmal eine reine Ordnungswidrigkeit.
Das heißt natürlich nicht, dass die nicht auch teuer zu stehen kommen
kann (schon deshalb, weil du den Messeinsatz, der zum Nachweis dient,
bezahlen musst), aber es muss nicht unbedingt sofort der Staatsanwalt
angerannt kommen dafür.

von Purzel H. (hacky)


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>Führen eines Kraftfahzeugs ohne Fahrerlaubnis bereits eine
Straftat darstellt

Bedeutet, dass ein moeglicher Unfall nicht versichert ist. Die 
Unfallwahrscheinlichkeit ist erhoeht, da der Fahrer wenig bis keine 
Ahnung hat. Sonst haette er ja die Pruefung. Und das eben dann mit 
Vorsatz. Neulenker habe eine hoehere Gefaerdung, das ist so.

Nun koennte man das wieder auf eine Ordnungswidrigkeit zurueckstufen, 
wenn ein Schaden aus der Portokasse bezahlbar waere. Das trifft auf sehr 
wenige Leute zu.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nebliger Pfad schrieb:

> Bedeutet, dass ein moeglicher Unfall nicht versichert ist. Die
> Unfallwahrscheinlichkeit ist erhoeht, da der Fahrer wenig bis keine
> Ahnung hat. Sonst haette er ja die Pruefung.

Ach, es gibt Leute, die fahren Jahrzehnte lang ohne Genehmigung.

Es ist einfach sinnlos, das pauschal zu einer Straftat herauf zu
stilisieren.

> Neulenker habe eine hoehere Gefaerdung, das ist so.

Naja, wenn ich mir das Verhalten mancher "Altlenker" ansehe, dann
ist die von denen ausgehende Gefährdung nicht geringer.

> Nun koennte man das wieder auf eine Ordnungswidrigkeit zurueckstufen,
> wenn ein Schaden aus der Portokasse bezahlbar waere.

Mit einem Schaden hat das doch alles nichts zu tun.  Falls jemand
einen solchen verursacht, muss er den ja in jedem Falle ersetzen,
und falls er keine Versicherung hat, hat er dann ein großes Problem.
Aber das ist doch alles kein Grund, das bereits von vornherein als
Straftat einzustufen, denn es besteht kein Vorsatz, jemanden zu
Schaden kommen zu lassen.

Der fehlende Versicherungsschutz allein sollte natürlich für jeden
Grund genug sein, sowas nicht zu machen (und ist es offenbar auch
in der Regel, denn die Zahl derartiger Delikte scheint nicht hoch
zu sein).

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
> Nebliger Pfad schrieb:
>
>> Bedeutet, dass ein moeglicher Unfall nicht versichert ist. Die
>> Unfallwahrscheinlichkeit ist erhoeht, da der Fahrer wenig bis keine
>> Ahnung hat. Sonst haette er ja die Pruefung.
>
> Ach, es gibt Leute, die fahren Jahrzehnte lang ohne Genehmigung.

Hört man ja immer wieder mal. 30 Jahre+
Beendet durch einen auftretenden Unfall (danach automatisch Kontrolle) 
oder durch schlichte Verkehrskontrolle.


>
> Es ist einfach sinnlos, das pauschal zu einer Straftat herauf zu
> stilisieren.
>
>> Neulenker habe eine hoehere Gefaerdung, das ist so.

Ich kenne z.B. den Spezialfall eines erfahrenen Fahrers, der eben meiner 
Meinung nach ganz sicher nicht als Fahranfänger einzustufen ist. Den 
hatte es aber so wie beschrieben erwischt.


>
> Naja, wenn ich mir das Verhalten mancher "Altlenker" ansehe, dann
> ist die von denen ausgehende Gefährdung nicht geringer.

Regelmäßige Prüfung wäre ganz sicher sinnvoll. ABER zu einem Kostensatz 
der Realität, nicht nach den Abzockgehabe der Fahrschulen.


>
>> Nun koennte man das wieder auf eine Ordnungswidrigkeit zurueckstufen,
>> wenn ein Schaden aus der Portokasse bezahlbar waere.
>
> Mit einem Schaden hat das doch alles nichts zu tun.  Falls jemand
> einen solchen verursacht, muss er den ja in jedem Falle ersetzen,
> und falls er keine Versicherung hat, hat er dann ein großes Problem.
> Aber das ist doch alles kein Grund, das bereits von vornherein als
> Straftat einzustufen, denn es besteht kein Vorsatz, jemanden zu
> Schaden kommen zu lassen.
>
> Der fehlende Versicherungsschutz allein sollte natürlich für jeden
> Grund genug sein, sowas nicht zu machen (und ist es offenbar auch
> in der Regel, denn die Zahl derartiger Delikte scheint nicht hoch
> zu sein).

Solche Schäden werden von einer Ausgleichsstelle der 
Versicherungswirtschaft beglichen. Dem Geschädigten entstehen also keine 
realen Nachteile. Allerdings wird die Versicherung dann dem 
Nichtführerscheininhaber wegen Versicherungsbetrug anschwärzen gehen.

Aber tröstet euch: Ein Verkehrspolizist hat mir gegenüber wirklich mal 
behauptet, es wäre Gemeinschädigend (im Sinne von Asozial gegenüber dem 
Unfallgegner) keinen Versicherungsschutz zu haben.
Der hat mir also offensichtlich ins Gesicht gelogen, denn ich kann mir 
beim besten Willen nicht vorstellen, das er diese Zentralstelle der 
Versicherer nicht kennt.


Jörg, wenigstens einer der mich verstand und meine Einstellung teilt. 
Danke.
Wars nicht in der DDR sogar harmloser im Verkehrgesetz? Meine da einiges 
gehört zu haben.


Das mit dem Schwarzfunken oder Anschließen eigener gebastelter Geräte 
ans Telefonnetz gleich böse böse, kenne ich noch aus meiner Ausbildung. 
Habe ich nie verstanden als Bastlertyp ;-)
Was reitet bloß die Gesetzesentscheider manche Dinge so extrem zu 
betrachten und "drakonische" Strafen dafür zu verhängen? Wie müssen die 
vor 50 Jahren gedacht haben?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Abdul K. schrieb:

> Wars nicht in der DDR sogar harmloser im Verkehrgesetz?

Da gab's kein extra StVG, das war alles in der StVO geregelt, und
Fahren ohne Fahrerlaubnis war in der Tat erst einmal ,nur' eine
Ordnungswidrigkeit.  Keine Ahnung, welche Strafe einen erwartet
hätte, ich habe mich nie erwischen lassen dabei. ;-)

Verursachung eines Verkehrsunfalls war natürlich ab irgendeiner
Schwere auch eine Straftat, und ich glaube, die Versicherungsregelung
war nicht viel anders als in der BRD, außer dass es halt nur ein
Versicherungsunternehmen gab, das damit de fakto immer "dran" war --
auch bei einem Unfall mit Fahrerflucht beispielsweise.  Die
Versicherung musste sich dann ggf. ihre Ausgaben an den Geschädigten
zivilrechtlich beim Schadenverursacher wieder holen, aber der
Geschädigte ging dadurch nicht leer aus.

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