Forum: Offtopic Erben / Grundstücksaufteilung


von Hans H. (Firma: hansanieren) (hansbausn)


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Hallo,

augenblicklich wohne ich zusammen mit meinen Eltern in unserem alten 
Haus. Das Haus wurde kurz nach dem Krieg gebaut und hat  einiges an 
Instandhaltungsstau erlebt. Das Grundstück hat eine ordentliche Größe, 
so dass noch ein zweites Haus auf dem Grundstück ohne weiteres gebaut 
werden kann.
Im nächsten Jahr werde ich daher ein neues Haus auf unserem Grundstück 
bauen. In dem Neuen werden dann meine Eltern und ich wohnen. Daher 
müssen jetzt die entsprechenden Schrtitte wie Grundstücksteilung, 
Erbaufteilung und ähnliches geregelt werden. Worauf habe ich dabei zu 
achten? Mir geht es im speziellen darum, dass wenn meine Eltern mal 
Pflegefälle werden solllten, nicht mein neues Haus geopfert werden muß. 
Sollten daher meine Eltern Bestitzer des alten Hauses bleiben ? Bin ich 
dann auf der sicheren Seite?
Oder sollten meine Geschwister als neue Besitzer eingetragen werden?

Wozu ratet ihr mir?

von David .. (volatile)


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Hans Hansen schrieb:

> Wozu ratet ihr mir?

Sich nicht auf irgendwelche Halbwahrheiten in einem Forum zu verlassen. 
Noch dazu eins, welches sich hauptsaechlich mit Elektronik beschaeftigt.

von Hans H. (Firma: hansanieren) (hansbausn)


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Hallo David,

grundsätzlich werden hier aus technischer Sicht höchst adequate 
Antworten gegeben. Sicherlich muß man zwischen einzelnen  Antowrten auch 
noch unterscheiden und den Informatiosngehalt selber daraus ziehen. Aber 
wer schon technisch einiges auf dem Kasten hat, wird im restlichen Leben 
auch nicht ganz dumm darstehen. Daher denke ich, kann man sich hier 
sicherlich ein paar Anregungen verschaffen.

weihnachtliche Grüße vom Hans

von Reinhard Kern (Gast)


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Hans Hansen schrieb:
> Im nächsten Jahr werde ich daher ein neues Haus auf unserem Grundstück
> bauen. ..

Hallo,

nur mal so ganz allgemein: für fast alles, was du vorhast, brauchst du 
einen Notar. Der ist gesetzlich verpflichtet, dich dabei zu beraten. 
Wenn er dich z.B. auf Risiken nicht aufmerksam macht, ist er sogar 
schadensersatzpflichtig.

Gruss Reinhard

von Purzel H. (hacky)


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Als Erstes wuerde ich mal das Gesetzbuch hervorziehen, Rubrik Erbrecht.

von Max M. (xxl)


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>ist er sogar schadensersatzpflichtig.
Das kriegste aber nur gebacken wenn du das schriftlich hast,
was man bei Juristen aber grundsätzlich machen sollte
weil die auch eigene Mandanten-feindliche Interessen haben
können. Ansonsten ist an dem Geposteten nichts auszusetzen.
Ob das Grundstück überhaupt mit weiteren Gebäuden bebaut worden
werden darf erfährt man aus dem Bebauungsplan vom Bauamt.
Das Bauamt hilf auch bei weiteren Fragen weiter, ansonsten
der Notar. Bedenken sollte man das man nach Gebührenordnung
und deshalb nach Gegenstandswert zur Kasse gebeten werden kann.
Also die Werte schön niedrig halten (Muss nur plausibel sein).
Was das Risiko angeht das die Eltern Pflegefälle werden,
nun dafür gibts ja die Pflegeversicherung (Grins).
Günstiger fährt man wenn man die Pflege größtenteils, falls
machbar, selber übernimmt, der auch die Zeit hat.
Wenn das Sozialamt mal Geld für die Pflege vorschießen muss,
dann bestünde Gefahr das die elterliche Immobilie verkauft werden
müsste oder die Erben zur Kasse gebeten würden. Ob ein Erbverzicht
da was bringen würde kann ein Notar gut beantworten.
Ein Grundstück kann man kaufen (auch Proforma) oder sich schenken
lassen. Nach 3 Jahren ist die Schenkung dann unwiderruflich, bzw.
man kann alle 10 Jahre unterhalb der Schenkungsgrenze Finanazrechtlich
dann wieder beschenkt werden. Da weiß ein Steuerberater aber besser
Bescheid.
Angaben ohne Gewähr, kein Rechtsrat.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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das Grundstück sollte aufgeteilt werden, und  dann überlegt werden wer 
Eigentümer der neu zu erbauenden Immobilie sowie der alten Immobilie 
wird.

Ein Nießbrauchs-Recht an der neuen Immobilie muß dann passend 
eingetragen werden.

Wenn deine Eltern nicht mehr Eigentümer (an altem oder neuen Objekt) 
sind, dann hat prinzipiell erst mal keine Pflegestelle direkten Zugriff 
an diese Objekte. ALlerdings kann ein indirekter Zugriff dadurch 
erfolgen, daß du als Angehöriger zur Unterstützung herangezogen werden 
kannst.

Das scheint mir aber auch gerecht: Wieso sollte ICH (als 
"Allgemeinheit") für die Pflege deiner Eltern aufkommen sollen, wenn da 
"in der Familie" noch entsprechende Werte vorhanden sind? Oder gilt hier 
auch das Prinzip "Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren"???

Weitere Infos bekommst du gegebenenfalls unter www.jurathek.de oder 
ähnlichen Foren

von Manfred von A. (dipol)


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Hans Hansen schrieb:
> ...dass wenn meine Eltern mal Pflegefälle werden solllten, nicht mein >neues 
Haus geopfert werden muß.

Wie jetzt?

Obwohl privates Vermögen da ist, soll die Allgemeinheit die Pflegekosten 
übernehmen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Zitat:
1
Wenn Pflegebedürftige die Kosten für das Heim nicht bezahlen können,
2
springen die Sozialämter ein. Doch diese versuchen wiederum, die Kinder
3
der Pflegebedürftigen zur Finanzierung heranzuziehen. Vor allem dann, wenn
4
die Eltern irgendwann im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die selbst
5
genutzte Immobilie oder andere Vermögensgegenstände auf die Kinder
6
übertragen haben.
7
"Grundsätzlich gilt: Kinder haben nur dann eine Chance, dem Sozialamt zu
8
entgehen, wenn ihnen die Immobilie mindestens zehn Jahre vor Eintritt des
9
Pflegefalls von ihren Eltern überschrieben wurde", betont Petra Schmid,
10
auf Erb- und Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin in Waiblingen.
11
Beträgt die Frist weniger als zehn Jahre, kann das Sozialamt die Rückgabe
12
oder Beleihung des vorweg übertragenen Vermögensgegenstandes verlangen, um
13
die Pflegekosten zu finanzieren.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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> Obwohl privates Vermögen da ist, soll die Allgemeinheit
> die Pflegekosten übernehmen?
Geh zu den Vätern des Grundgesetzes und reklamier bei denen.
Diese Eltern, die da pflegebedürftig werden könnten, haben mit ihren 
Beiträgen in die Sozialversicherung bereits andere finanziert, die 
vorher Pflegefälle wurden. Und jetzt sollen sie sich selber auch noch 
finanzieren? Irgendwie pervers, oder?

Sehr wahrscheinlich haben die sogar deine Schulausbildung und dein 
Kindergeld mitbezahlt, zudem die Straßen finanziert und das 
Wirtschaftswunder wahr werden lassen...

> Obwohl privates Vermögen da ist, soll die Allgemeinheit
> die Pflegekosten übernehmen?
Lass mich das mal weiterdenken: Obwohl du noch Geld hast, soll ich 
dir evtl. eine teure Operation finanzieren?

> Wie jetzt?
Mann, Egoisten...   :-(


BTW:
Es geht darum, dass ein eigenes neu gebautes Haus auf einem 
geschenkten Grundstück stehen wird.

von Weingut P. (weinbauer)


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Eine wirklich 100% saubere Lösung für Erbteilung gibts bei so 
Geschichten nicht.
Meiner Meinung nach am nahesten dran ist:

Das ganze Geraffel von unabhängigem Schätzer schätzen lassen,
vorweggenommene Erbschaft und die Geschwister auszahlen.
Den Eltern ggf. n Wohnrecht im Grundbuch eintragen,
KEIN Nießbrauch.
Nießbrauch schließt Vermietung und Verpachtung mit ein, sprich
Du könntest vom ggf. gesetzlichen Vormund Deine eigene
Hütte vermietet bekommen, so Geld für Pflege nötig ist.

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