Hi, Habe heute ein bisschen Schnee vom Fußweg geräumt. Der Schnee wurde durch Straßenräumung teilweise auf den Fußweg gedrückt. Das habe ich natürlich nicht wieder auf die Straße geworfen. Abgestumpft habe ich sicherheitshalber mit Asche. Gestern wurde gebracht das ein Vermieter den Mieter gekündigt hat,weil er nicht "Ordnungsgemäß nach Verordnung " geräumt hat. Was ist den ein ordnungsgemäßes Räumen und Streuen oder Abstumpfen. Gibt es da ein Gesetzblatt, sonst hat man bei einen eintretenden Schaden immer die A...Karte. Gruß
Was wann wie und womit geräumt/gestreut werden muß legt in Deutschland die Gemeinde in ihrer Satzung fest. Also ab aufs Rathaus;) Hans L
>>Das habe ich natürlich nicht wieder auf die Straße geworfen. >Also ab aufs Rathaus;) Wenn das so einfach wäre.
Hallo Juppi, ich weiß nicht ob das Schneeräumen normiert ist. ( Möglich ist Alles ?! ) Aber grundsätzlich sollte es doch in Ordnung sein, so wie du das gemacht hast. Die Unsitte den Schnee auf die Strasse zu werfen, halte ich auch für kriminell. ( Heute gesehen, direkt im Kreuzungsbereich ) Also weiter, bis die Schaufel einfriert. :)
Ich wohne direkt an einer Landesstraße, der Gehweg ist stolze 50cm breit. ;) Der Räumfahrzeugjockel schiebt jedesmal den kompletten Gehweg zu, wenn er (viel zu schnell) vorbeidonnert. Also habe ich bei der Gemeinde angerufen, die sollten doch bitte zusehen, dass das nicht mehr vorkommt, andernfalls den Gehweg wieder räumen. So habe ich meiner Pflicht genüge getan, eine Vertretung zu besorgen, wenn ich nicht da bin. Schließlich kann ich nicht den ganzen Tag hinterm Fenster hocken und auf das Räumfahrzeug warten. Bei Schneefall als Ursache würde das natürlich nicht funktionieren, da müsste ich jemand Anderes als Vertretung suchen. ;-)
Hallo Juppi, habe gerade mal auf dem Rathaus bei uns gefragt. Ja es geht auch um 21:15 Uhr, es ist online;) Hier die Antwort: http://www.st-georgen.de/servlet/PB/show/1202856/raeum-und-streupflicht-2004.pdf Gruß Hans L
>Die Gehwege müssen werktags bis 6.45 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 >Uhr geräumt und gestreut sein. >Wenn nach dieser Zeit Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, >ist unverzüglich, bei Bedarf auch >wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Was ist z.B unverzüglich? (freut den Rechtsanwalt) Ab wann früh darf ich räumen?(Lärmbelästigung) 3/4 des Gehweges räumen.(messen) Das habe ich beim flüchtigen lesen gesehen. Wo ist die Rechtssicherheit? Passiert nichts, kräht kein Hahn danach. ...über StreueMaterial habe ich nichts gesehen Gruß
"Gestern wurde gebracht das ein Vermieter den Mieter gekündigt hat,weil er nicht "Ordnungsgemäß nach Verordnung " geräumt hat." Das ist AFAIK nicht zulässig. Wo kämen wir da hin, wenn der Vermieter den Mieter wegen sowas auf die Straße setzen könnte. Wo wurde "das gebracht?" Dann dürfte hier BW der Vermieter dem Mieter wohl auch kündigen, wenn die gute alte Kehrwoche nicht "nach Verordnung" gemacht wird. Wo kämen wir denn da hin. AFAIK ist eine "nicht ordnungsgemäße Räumung" auch durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Aber im Verblödungs-TV wird den Dummen jedes Jahr wieder aufs Neue Angst und Bange gemacht, nur ja immer nach Vorschrift zu räumen. Der typisch Deutsche Michel halt. Hier kennt die Regulierungswut keine Grenzen, und die jährliche Panikmache wegen Haftung etc. ist typisch. Ich möchte das mal den Schweinegrippeeffekt nennen. Die Deutsche Obrigkeit halt: Das Volk immer schön in Angst und Panik halten. Echt übel.
Juppi, hast du denn den Besenstiel mit dem korrekten Drehmoment angeschraubt?
Schließlich hast du damit angefangen, juppi. Es muss doch alles in der Welt definiert werden, es gibt zu allem ein Datenblatt und sowieso und überhaupt...
Zunächst mal hat jeder Eigentümer eines Grundstücks, auch wenn es nicht bebaut ist, die Verkehrssicherungspflicht den Fußweg vom Anfang des Grundstücks bis zum Ende, sofern der für den Fußgänger angelegt wurde vom Schnee/Eis zu räumen und/oder geeignete und zulässige Mittel einzusetzen das die Nutzung für den normalen Bürger gefahrlos möglich ist. (Juppi und Uhu natürlich nicht, denn die sind nicht Normal). Bei Mietshäusern z.B. kann der Vermieter diese Pflicht per Hausordnung auf die Mieter abwälzen. Können sich die Mieter nicht einigen es frei- willig zu machen kann der Vermieter einen Räumplan erstellen. Wird trotzdem nicht geräumt hat der Vermieter das Recht und die Pflicht die geschuldete Leistung an- bzw. abzumahnen und dann gegebenenfalls von einem Dritten (z.B.Hausmeisterdienste o. Fußwegreinigungen) erledigen zu lassen und kann die Kosten auf den/die Mieter abwälzen. Kommt jemand wegen des Versäumnisses zu Schaden kann auch der Verantwortliche haftbar gemacht werden. In der Regel könnte die Haftpflichtversicherung die der Vermieter führt (und den die Mieter gewöhnlich durch Nebenkostenzahlungen tragen) eintreten. Ansonsten muss die Privathaftpflicht des Mieters entschädigen.
Juppi, das steht in der Satzung zur Straßenreinigung deiner Kommune. Nicht zu Räumen ist eine Ordnungswidrigkeit, aber im Rahmen der Haftung könnte dem Vermieter ein Schaden entstanden sein, der die Kündigung möglicherweise rechtfertigt. Solche Meldungen sind wie viele Anfragen hier im Forum: Nach der reißerischen Titelzeile kommt erstmal nur heiße Luft ohne Informationsgehalt. Arno
hier steht das mit Asche nicht gestreut werden darf. wenn etwas passiert,hat man schlechte Karten?? ..obwohl Asche bestens abstumpft. Mich Interessiert immer die Rechtssicherheit?
Wenn was passiert dann erklär demjenigen, der hingefallen ist, das er gefälligst gehen lernen sollte. Und den Erzeugern dieser Satzung erklärst du dann auch mal höflichst was Sache ist und das sie sich ihre schei... satzungen in den .... schieben können.
Zitat Maik Krüger: Streu doch bloß nicht zu früh Ich glaube Du irrst Dich, es ist schon recht kalt Schnee liegt im Wald, die Straße ist glatt Ich hab' schon mein' Besen aus der Garage geholt und bin vom Fegen matt Streu doch bloß nicht zu früh Spar Dein Streusalz Dir auf Sicher wartest Du drauf, aber nie wirst Du mich fallen seh'n, tut mir leid Dein Triumph ist viel kleiner als Du denkst Ob Du's glaubst oder nicht: ich streu' schon längst! Nach dieser Melodie: http://www.youtube.com/watch?v=eTytjnmdLC0 Das ist das richtige Lied zum Thema. MfG Paul
Bei mir hat heute morgen auch die eine Dachhälfte den Schnee auf die Haupstraße abgeladen (Schneefanggitter vergessen zu montieren, ich Schussel ...). ;)
>Was ist den ein ordnungsgemäßes Räumen und Streuen oder Abstumpfen. >Gibt es da ein Gesetzblatt, sonst hat man bei einen eintretenden >Schaden immer die A...Karte. Mach den Schnee weg und streu ein paar Steine hin. Man kann froh sein das es meiner Meinung nach noch keine Norm gibt die in Abhängigkeit von Streugut die Masse je m² angibt. Aber was nicht ist kann ja noch werden. Würde mich jedenfall nicht wundern.
BTW: Wie und wann geräumt werden muss, legt die Gemeinde fest... Auch ob und ggf. was gestreut werden darf, oder auch nicht darf... Auskunft gibt die sogenannte "Streupflichtsatzung" deiner Gemeinde... Ihr glaubt doch wohl nicht, dass es für so etwas essentielles wie das Räumen von Gehwegen in unserem geliebten Land keine Gesetze und Satzungen gibt!!
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