Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik UN-Regeln für den Batterie-Versand?


von Unwissender (Gast)


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Hallo,
hat jemand Ahnung von dieser Akku-Transport Geschichte?
"UN-Regeln für den Batterie-Versand"

Wir benötigen ein neues, größeres Akkupack für ein Projekt.
Es stellt sich die Frage, benötigt man wirklich diesen (teueren) Test,
wenn man ein bestehener Pack mit, für sich fertigen und zugelassenen 
Lithium-Ion Zellen, erweitert?

Dank im Voraus!

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Mit "UN-Regeln" sind wohl die Gefahrgutvorschriften gemeint.

Ja es kann sein, dass du durch die Erweiterung in eine andere Einstufung 
kommst und u.U. Erleichterungen für Kleinmengen oder Begrenzte Mengen 
wegfallen. Überleg mal: Die Menge des gefahrbringenden Materials erhöht 
sich doch.

von Unwissender (Gast)


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Das Akkupack soll 3-4mal größer werden.
Also von 3800mA/h  auf ca. 15300mA/h.

Gibt es da eine neutrale Stelle, ein Link, wo man das in Erfahrung 
bringen kann? Ichj habe bisher nichte gefunden :-(

von Gustav (Gast)


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Bei LI-Akkus zählt der Lithiumanteil.

Vielleicht findest du hier das was du suchst:
http://www.google.com/search?q=li-ion+%E4quivalent+un

Irgendwo dort steht bestimmt die Nummer der Verordnung. Ich hatte sie 
schonmal als PDF gefunden, aber jetzt keine Zeit zum suchen.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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> 3800mA/h  auf ca. 15300mA/h

Da stimmt was nicht mit den Einheiten. Das ist keine Kapazitätsangabe 
für einen Akku.

Wie und wohin willst du denn deine Li-Akkus transportieren? Die 
Vorschriften zum Straßentransport sind anders als beim Lufttransport.

Du brauchst im Prinzip das Wissen eines Gefahrgutberaters. Der braucht 
Angaben zu Lithiumgehalt pro Zelle (>1g?), Nennenergie in Wattstunden 
pro Zelle (>20Wh?)?, Anzahl Zellen pro Batterie?, Herstellungdatum und 
Kennzeichnung der Batterie?, Nachweis von Prüfungen?, kurzschlusssichere 
Verpackung?, Innen- und Aussenverpackung gemäß Vorschriften?, Versand in 
Ausrüstung?, Anzahl der Zellen/Batterien pro Versandstück?, Übersteht 
Verpackung/Inhalt Fall aus 1,20m?, Bruttomasse Versandstück (>30 kg?)... 
Also ein paar Minuten kann man sich schon damit beschäftigen, um eine 
optimale Lösung zu erarbeiten.

Weiterhin ist blöd, dass du IMHO durch die Modifikation zum Hersteller 
der Batterie wirst. Die rechtlichen Folgen wenn du deine neugebaute 
Batterie an Dritte weitergibst mag ich mir nicht ausmalen.

Kurzfassung: Ich würde die Zellen im Originalzustand lassen und jeweils
vor Ort zusammenbauen (lassen). Also das Prinzip Akkukauf im Conrad.

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