Hi, um den Oszi-Thread nicht zu überlasten, hier noch einmal die Frage: Ist die gesetzliche Gewährleistung (nicht eine etwaige Hersteller/Händlergarantie) übertragbar? Paul Baumann schrieb: > Das ist nicht wahr! > Der Gewährleistung ist an den Kaufgegenstand gebunden und nicht an den > Käufer. Der Händler muß seinen Gewährleistungsverpflichtungen jedem > gegenüber nachkommen, der die Rechnung vorweisen kann. Hast du eine Quelle dafür? Reichelt z.B. schließt das AFAIK in ihren AGBs auch aus. 13. Verschiedenes [...] 13.3 Auktionsware: Eine Geltendmachung von Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen steht nur dem Vertragspartner der reichelt elektronik GmbH & Co. KG zu. Dies gilt auch bei Sammelbestellungen. Und im BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html steht auch nur, dass der "Käufer" diese Rechte hat.
Soweit ich weiß ist die Gewährleistung weiterhin gültig. Falls im AGB was anderes als im Gesetz steht, ist der Paragraph sowieso ungültig und eventuell sogar dann das ganze AGB! siehe auch "salvatorische Klausel"
Die Gewährleistungspflicht gilt erstmal nur zwischen Verkäufer und Käufer. Verkauft der Käufer es an einen Dritten, hat dieser gegen den (1.) Verkäufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche. Ich bin mir nun aber nicht ganz sicher, ob der (1.) Käufer die Gewährleistungsansprüche abtreten kann an den Dritten. Die Aussage, dass die Gewährleistung an den Kaufgegenstand gebunden ist, stimmt so aber erstmal nicht.
Jau, aber wo im Gesetz steht das? Im BGB ist von Verkäufer und Käufer die Rede und dass der Käufer den Anspruch hat. Und, machen wir uns nichts vor: Wenn A und B einen Kaufvertrag haben, was hat Verkäufer A dann mit "späterem Eigentümer C" zu schaffen? <edit> Bezog sich auf Abduls Post </edit>
Wie schon gesagt: "Meiner Meinung" nach ist ganz nett (auch im anderen Thread), aber eine belastbare Quelle wäre toll.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gew%C3%A4hrleistung-bei-Weiterverkauf-__f80378.html Interessante Antwort: Sinngemäß: "Eigentlich nein, geht vielleicht mit Abtretungserklärung, wenn der Händler es nicht ausschließt oder damit einverstanden ist" Das wäre dann ein Grund für die Klausel bei Reichelt.
Ja, ein Rechtsanwalt kostet halt und haftet dann für seine Aussagen, jedoch nicht für den Ausgang des Rechtsstreites. Also praktisch??: email nach China und nachfragen, was man gedenkt zu tun. Je nach Antwort die 500 Euro abschreiben oder Gerät an die gewünschte Adresse schicken. Mehr würde ich nicht tun. Vielleicht gibt es in China auch eine Haftung irgendeiner Art? Warum nicht? Nicht alles ist dort schlecht! Bei drohender Vergasung durch einen durchs Land fahrenden Gaswagen überlegt es sich ein Chinese vielleicht eher als bei einem bundesdeutschen Schönwetterhaft-Aufenthalt, irgendwas durchzuziehen. Ich weiß nicht. Ein guter Hersteller wird die Garantie und Gewährleistung jederzeit übernehmen, wenn er der Meinung ist das man es nicht mutwillig auf Betrug anlegt. Ein schlechter wird sich immer drücken wollen. Vor dem Kauf googeln hilft also ungemein. Nach meinen nichtrepräsentativen Erfahrungen kommt Samsung übrigens eher in die erste Kategorie, Toshiba jedoch in die zweite. Und Hersteller mit einer 0180 oder gar 0900 sollte man nach Möglichkeit tunlichst meiden!! Was diese von einem halten, sieht man aber wenigstens gleich vorher.
Hersteller und Chinesen haben damit erstmal nichts zu tun, deswegen habe ich das ausgelagert. Es geht mir hier um in Deutschland von einem gewerblichen Verkäufer als Privatmann gekaufte Waren. Also du kaufst bei reichelt einen Rechner für deinen Kollegen und gibst ihm die Rechnung (die aber auf deinen Namen ist). Kann dein Kollege bei einem Defekt zu Reichelt oder muss er den Umweg über dich gehen. Und da bitte nichts ala "Ein vernünftiger Händler ist aus Kulanz gezwungen" oder so. Ich würde gerne wissen, ob er es gesetzlich muss (und hätte dafür gerne eine belastbare Quelle). Bei meiner Recherche stoße ich nur auf Leute, die sagen "Ist übertragbar" aber absolut keinen Beleg dafür liefern können.
Die Antwort kennst du bereits: Frag einen Rechtsanwalt deines Vertrauens. Mehr ist in DE einfach nicht. 20 Euro in die Kaffeekasse werden reichen.
@ Karl-heinz Strunk und seine Bitte um Nennung der "belastbaren quelle": 1. Ich bin kein Jurist! Meine folgenden Aussagen können komplett falsch sein. 2. Das grundlegende Gesetz ist das BGB, das Rechtsgebiet in diesem Fall das "Kaufrecht" (§437ff) als Teil des allgemeinen Schuldrechts. Es regelt die Nichterfüllung des Kaufvertrags aufgrund Lieferung einer mangelhaften Sache. 3. Diese Regelungen des BGB gelten zwischen den Vertragspartnern. Allerdings nicht, wenn sie durch die Vertragspartner ausdrücklich eingeschränkt oder ausgeschlossen wurden. (Eine Haftungseinschränkung oder ein Haftungsausschluß ist allerdings seit der Schuldrechtsreform 2002 zwischen gewerblichem Händler und privaten Käufer so gut wie nicht möglich.) 4. Da die Rechte aus Mängelhaftung aus dem Kaufvertrag folgen, gelten sie nur zwischen den Vertragspartnern. Hier also zwischen Händler "H" und Käufer "A". Hat "A" die Sache an "B" weiterverkauft, muß "H" nicht gegenüber "B" haften, da "B" nicht sein Vertragspartner ist. 5. "B" kann möglicherweise (je nachdem, wie sein "Vertrag" mit "A" aussieht) Mängelhaftungsansprüche gegen "A" geltend machen. "A" kann daraufhin wieder an "H" herantreten. Vielleicht hilft das weiter.
>20 Euro in die Kaffeekasse werden reichen.
ATOMLOL
Das glaubst du doch nicht ernsthaft?
Abdul K. schrieb: > Die Antwort kennst du bereits: Frag einen Rechtsanwalt deines > Vertrauens. Mehr ist in DE einfach nicht. > Das stimmt nicht. Die Juristerei ist wie jede Wissenschaft. Auch als Laie kann man durchblicken, wenn man nur sauber arbeitet und nicht gleich "Ist so, weiß ich!" schreit. Daher auch meine Bitte nach Quellen. Oft gibt es ja schon RA die sich dazu geäußert haben, manchmal sogar konkrete Ratgeber von Verbraucherschutz-Organisationen oder so. @skarg: So sehe ich das eigentlich auch, weil ich nichts Anderes finde. Mich verwundert nur wirklich, dass ich nichts Anderes finde; in Zeiten von eBay und "Restgewährleistung vorhanden" dache ich eigentlich, dass das ein tägliches Problem sei.
Laien dürfen keine Rechtsauskünfte geben, Rechtsanwälte wollen Geld. Diese Gesetze habe ich nicht gemacht. Es ist nun mal so, daß irgendwelche hohen Herrn die Gesetze machen, man als Bürger darüber nicht wirklich unterrichtet wird, aber "Unwissen schützt nicht vor Strafe" gilt. In anderen Kreisen würde man sowas als Falle bezeichnen oder mir wegen als Fettnäpfchen. Wen ich auf eine Website als Nichtanwalt dir eine Auskunft dazu gebe, bin ich bereits mit einem Bein Kunde von Herren wie Grafendingens. Ruf doch einfach einen RA an und frage ihn! Weiß nicht wo das Problem ist. Zumindest das ist in DE momentan noch erlaubt. upps. Darf ich gar nicht sagen. Nimms als Zitat. upps, ohne Quellenangabe?? Wieder ein Fehler.
Abdul K. schrieb: > Wen ich auf eine Website als Nichtanwalt dir eine Auskunft dazu gebe, > bin ich bereits mit einem Bein Kunde von Herren wie Grafendingens. Das stimmt so nicht. Es ist durchaus legitim gemeinsam zu überlegen, welche Gesetze greifen könnten oder auf andere Webseiten zu verlinken. Aber ich merke: Du willst nicht. Also bitte ich dich einfach, hier nichts weiter zu schreiben, was sich nicht konkret mit meiner Frage beschäftigt.
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