www.mikrocontroller.net

Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist Probezeit

Autor: Ami (Gast)
Datum:

Hi,

in der Probezeit besteht ja eine 14tägige Kündigungsfrist.
Wenn die Probezeit nun zB am 1.3 abläuft, bedeutet es, dass die
Kündigung beim Arbeitnehmer spätestens am 14.2 eingehen muss, falls er
noch in der Probezeit gekündigt werden soll oder gilt diese 14tägige
Frist bis zum 28.2?

Danke
Autor: _Patrick_ (Gast)
Datum:

>in der Probezeit besteht ja eine 14tägige Kündigungsfrist
Nö, das ist vertraglich geregelt
Autor: Ami (Gast)
Datum:

Ja und im Vertrag steht eben 14 Tage
Autor: _Patrick_ (Gast)
Datum:

gibt es sonst noch Details die du verraten möchtest?
In der Regel tummeln sich hier keine Juristen, sondern nur Leute mit
gefährlichem Halbwissen. Dennoch kann man keine klare Aussage machen,
wenn man keine Details kennt
Autor: Ami (Gast)
Datum:

Ich hatte jetzt nicht vor eine Kopie hier einzustellen. Ich denke auch,
dass meine Frage klar vormuliert ist. Es steht halt sinngemäß drin "14
tägige Kündigungsfrist beidseitig ohne Angabe von Gründen in der
Probezeit"
Autor: _Patrick_ (Gast)
Datum:

und das ist bis zum Ende der Probezeit gültig. Dan ist deine Beispiel
Oben OK
Autor: Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne)
Datum:

genau und ab dem 1,3. gilt die weiterführende Klausel.
Autor: Max M. (xxl)
Datum:

>klar vormuliert ist...
äußerst klar FORMULIERT.

Sind es Werktage oder Kalendertage?
Gewöhnlich würde ich mal Werktage annehmen weil an Sa,So und Feiertagen
ohnehin keiner im Betrieb ist, geschweige denn da gearbeitet und Lohn
gezahlt wird. Wenn man also zum 1.3 kündigen will sollte man 14 Werktage
zurückrechnen um auf den Tag zu kommen an dem das Kündigungsschreiben
SPÄTESTENS beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen muss. Im Zweifel
sollte man die Personalabteilung fragen oder früher kündigen und dann
nachhaken wann die Kündigungsfrist beginnt. Das hat dann doch nur noch
Einfluss auf die Anwesenheit im Betrieb. Resturlaub und den noch
zu nehmen, sollte man nicht vergessen.
Autor: Klaus Wachtler (mfgkw)
Datum:

Wenn nicht ausdrücklich Werktage dran steht, sind 14 Tage
nun mal 14 (Kalender-) Tage, auch "2 Wochen" genannt.
Wenn dir jemand zum Montag kündigen will und dir die
Kündigung nicht 2 Wochen vorher am Sonntag in die Hand drücken
kann, muß er es halt am Freitag davor tun, sein Pech.
Autor: rigo (Gast)
Datum:

Zitat Karriere-Journal:

Kündigung innerhalb der Probezeit

Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit
einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dabei ist der letzte Tag der
Probezeit der Stichtag für den Zugang der Kündigung. Wenn an diesem die
Kündigung zugeht, tritt sie in Kraft, auch wenn das Ende des
Arbeitsverhältnisses außerhalb der Probezeit liegt. Erst nach Ablauf des
sechsten Monats gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für "reguläre"
Arbeitsverhältnisse.

Eine Ausnahme kann bei einer Kündigung innerhalb einer verlängerten
Probezeit vorliegen. Doktor Thomas Drodesck, Fachanwalt für Arbeitsrecht
bei der Anwaltsozietät Beiten Burkhardt in Frankfurt, erläutert: "Obwohl
die Probezeitverlängerung grundsätzlich möglich ist, hat die
Rechtsprechung sie in etlichen Fällen als unzulässig beurteilt. Daher
lohnt sich die Prüfung mit Hilfe eines Anwalts, denn in einem solchen
Fall gelten die Kündigungsschutzbestimmungen für ein reguläres
Arbeitsverhältnis." (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch)
Autor: Gastarbeiter (Gast)
Datum:

Abgesehn von der Frist würde ich aber immer zum Monatsende kündigen.
Liest sich später, ggf. auf einem Arbeitszeugnis, nicht so toll wenn da
steht: "War für uns Tätig von 01.08.2009 bis 20.März 2010"

Antwort schreiben

Die Angabe einer Email-Adresse ist freiwillig. Wenn Sie automatisch per Email über Antworten auf Ihren Beitrag informiert werden möchten, melden Sie sich bitte an.

Wichtige Regeln - erst lesen, dann posten!

  • Groß- und Kleinschreibung verwenden
  • Längeren Sourcecode nicht im Text einfügen, sondern als Dateianhang

Formatierung (mehr Informationen...)

  • [c]C-Code[/c]
  • [avrasm]AVR-Assembler-Code[/avrasm]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] - Link zu Artikel




Bitte das JPG-Format nur für Fotos und Scans verwenden!
Zeichnungen und Screenshots im PNG- oder GIF-Format hochladen.
Siehe Bildformate
Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt.
Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten,
für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Mit dem Abschicken erkennst du die Nutzungsbedingungen an.

webmaster@mikrocontroller.netImpressumNutzungsbedingungenWerbung auf Mikrocontroller.net