Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik EU Verordnung 278/2009


von Alois (Gast)


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Hallo zusammen !


Es gibt ja die EU Verordnung 278/2009 in der es um die Leerlaufverluste 
von Netzteilen bzw. deren Wirkungsgrad geht.

Ab 27.04.2010 dürfen nur noch bestimmte Netzteile mit einer 
Leerlaufleistung von unter 0,5 W vertrieben werden.

Betrifft diese Richtlinie nur Netzteile die immer auf Standby laufen 
oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz 
getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung 
benötigen?

Hat dazu jemand eine Antwort bzw einen link dazu ?
Hab schon rumgegoogelt aber nichts zum Thema Netzschalter gefunden.

Danke

: Verschoben durch Admin
von mhh (Gast)


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Alois schrieb:
> oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz
> getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung
> benötigen?

Damit gibt es ja keinen Standby, also sollte das nicht betroffen sein.

von Volker S. (volkerschulz)


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mhh schrieb:
> Alois schrieb:
>> oder betrifft dies auch Netzteile die mittels Netzschalter vom Netz
>> getrennt werden können und somit wirklich keine Leerlaufleistung
>> benötigen?
>
> Damit gibt es ja keinen Standby, also sollte das nicht betroffen sein.

Ohne Genaueres zu wissen, moechte ich hier mal widersprechen. ;) Es gibt 
z.B. durchaus Computernetzteile nach der neuen Norm. Diese haben einen 
extra Trafo fuer die Stand-By-Versorgung. Und das obwohl diese Netzteile 
zusaetzlich noch einen Netzschalter besitzen.

Volker

von mhh (Gast)


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Volker Schulz schrieb:
> durchaus Computernetzteile nach der neuen Norm.

Dort sehe ich einen Widerspruch, und keine Ahnung wie das endet.
Wenn 5V/2A auf der Standby-Leitung für gewisse Funktionen des Rechners 
notwendig sind, ist das sehr schlecht nach der neuen Verordnung machbar 
mit 0,5 Watt.

Ist auch eher als meine Meinung zu sehen. Aber wenn es nur 2 Zustände 
gibt über den Netzschalter: Gerät ein und Gerät aus, greift diese 
Verordnung nicht.

von mhh (Gast)


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Oder als positiver Effekt dieser Verordnung kehren die Netzschalter 
endlich mal in die Geräte zurück. Fände ich begrüßenswert.

von Volker S. (volkerschulz)


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Habe gerade mal ein bisschen recherchiert und gemerkt dass sich meine 
bisherigen Beitraege auf eine ganz andere Richtlinie beziehen. ;) Also 
alles auf Anfang:

Die Richtlinie regelt ja unter anderem die primaerzeitige Stromaufnahme 
bei „Nulllast“. Und diese ist wie folgt definiert:

„Nulllast“ bezeichnet einen Zustand, in dem die Eingangsschnittstelle
eines externen Netzteils mit dem Versorgungsnetz,
die Ausgangsschnittstelle aber nicht mit einem Primärverbraucher
verbunden ist;

Was gemeint ist, ist klar. Frage ist, ob man so eine 
"Eingangsschnittstelle" auch vor einem Netzschalter habe kann. ;) Da die 
Regelung aber auf die "Effizienz" von externen Netzteilen abzielt, wird 
ein Netzschalter nicht gelten. Ein Netzteil wird ja auch nicht dadurch 
effizienter, dass ich es aus der Steckdose ziehe.

Volker

von Andreas F. (aferber)


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Wenn der primärseitige Schalter die einzige Möglichkeit ist, dein Gerät 
auszuschalten (ausser Stecker ziehen natürlich), dann brauchst du dir 
keine Gedanken machen, denn nach Ausschalten ist Leistungsaufnahme 
gleich 0. Wenn es andere Möglichkeiten zum Ausschalten gibt 
(Fernbedienung, Taster etc.), dann musst du die Leistungsgrenzwerte auch 
in diesem Zustand einhalten.

Im Prinzip kann man sagen, dass es bei der Richtlinie nicht darum geht, 
dass es überhaupt eine Möglichkeit zum Drücken des Verbrauches unter den 
Grenzwert gibt (dazu könnte man ja auch in die Anleitung schreiben, dass 
zum Ausschalten im Sinne der Norm der Stecker zu ziehen ist). Es geht 
vielmehr darum, dass das Gerät dann, wenn Otto-Normalverbraucher sagt 
"Das Gerät ist aus", nicht mehr als die erlaubte Leistung verbraucht.

Für PCs mit ihrer Standby-Versorgung wird das ganze in der Tat 
interessant, evtl. ist die (gewollte) Hintertür hier aber, dass die Rede 
von "Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte 
informationstechnische Geräte" ist. Ein Durchschnitts-PC ist aber 
mindestens gleichwertig auch zum Einsatz im Büro gedacht, deshalb fällt 
er IMO nicht unter die Richtlinie. Bei einem Mediacenter-PC könnte das 
aber schon wieder anders aussehen. Der Netzteilschalter alleine wird 
nicht reichen, da auch bei eingeschaltetem Netzteil der PC im Zustand 
"Aus" sein kann, in dem er ausser der Möglichkeit, ihn einzuschalten, 
keinerlei Funktion mehr bereitstellt.

Andreas

von Volker S. (volkerschulz)


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Andreas Ferber schrieb:
> Wenn der primärseitige Schalter die einzige Möglichkeit ist, dein Gerät
> auszuschalten (ausser Stecker ziehen natürlich), dann brauchst du dir
> keine Gedanken machen
> [...]
> Im Prinzip kann man sagen, dass es bei der Richtlinie nicht darum geht,
> dass es überhaupt eine Möglichkeit zum Drücken des Verbrauches unter den
> Grenzwert gibt (dazu könnte man ja auch in die Anleitung schreiben, dass
> zum Ausschalten im Sinne der Norm der Stecker zu ziehen ist). Es geht
> vielmehr darum, dass das Gerät dann, wenn Otto-Normalverbraucher sagt
> "Das Gerät ist aus", nicht mehr als die erlaubte Leistung verbraucht.

Nein, nein, nein, Andreas... Du bist (genau wie ich es war) bei der 
falschen Verordnung! ;)

Hier geht es nur um EXTERNE Netzteile und deren Effizienz (ausgenommen 
Kleinspannungen unter 5V und diverses anderes Zeugs).

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:093:0003:0010:DE:PDF

Volker

von Andreas F. (aferber)


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OK.

In der Verordnung fehlt in der Tat eine Definition des Begriffs 
"Eingangsschnittstelle".

Als Intention hinter der Verordnung würde ich aber auch hier die 
Anpassung der technischen Realität an die Erwartung des Verbrauchers 
vermuten. Otto-Normalverbraucher erwartet Kraft seines mangelhaften 
technischen Verständnisses, dass kein Strom mehr verbraucht wird, wenn 
er sein Handy vom Ladegerät abstöpselt (der alleinige Stromverbraucher 
ist für ihn das Handy, nicht das Netzteil). Die Verordnung soll 
sicherstellen, dass dies (in definierten Grenzen) dann auch zutrifft.

Vor diesem Hintergrund würde ich sagen, dass ein Schalter in der 
Zuleitung nicht reicht, um Konformität herzustellen, ausser der 
Schalter löst automatisch aus, wenn keine Last angehängt ist.

Auch kann man das "Die Leistungsaufnahme bei Nullast" so interpretieren, 
dass damit auf jeden Fall gemeint ist, dass das Netzteil an sich in 
Betrieb ist, nur eben keine Last am Ausgang hängt. Bei "Schalter aus" 
wäre das Netzteil selbst dann gerade eben nicht in Betrieb.

Schlussendlich müsste das im Zweifelsfall wohl ein Gericht klären, wobei 
IMO die Chancen gut stehen, dass das Gericht das ähnlich sieht wie ich 
oben dargelegt habe. Will man es darauf ankommen lassen?

Andreas

von Alois (Gast)


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Guten Morgen !


Danke für eure Antworten.
Leider auch nichts verbindliches dabei.
Folgender Hintergrund :
Ich arbeite in einem kleinen 10 Mann Betrieb und wir fertigen unter 
anderem Netzteile ( Eisenkerntrafo mit hochwertigem Blech, PFC-Drossel, 
Synchrongleichrichter, dicke Elkos, hoher Wirkungsgrad, mit Netzschalter 
) und auch auf Anfrage bei der EU Verordnungsabteilung bekam ich keine 
vernünftige Antwort ( "steht eh alles in der Verordnung .... )

Grosse Firmen haben ja genug manpower um sich mit solche Problemen 
auseinanderzusetzen, aber wir ?
Aber wieder typisch EU. Verordnungen rausbringen und um die Details soll 
sich der Produzent scheren. Wenn er dann Scheisse baut, Pech gehabt.

Mfg,

Lois

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