Forum: Offtopic gesucht: Vorschrift zur Montage von Stromzähler


von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Bei uns im Haus sollen die elektrischen Leitungen teilweise erneuert 
werden. Es handelt sich um einen Altbau, bestehend aus "Vorderhaus" und 
"Hinterhaus". Im Hinterhaus soll was erneuert werden.

Die Gesamt-Einspeisung des Gebäudes erfolgt von der Straßenseite des 
Vorderhauses aus. An der Wand hängt ein altes gußeisernes schwarzes Teil 
(gefühlte 150 JAhre alt), in der die Hauptsicherungen drin sind.

Von da aus geht es mit passend dicken Leitungen zu einem großen Kasten 
mit den Zählern des Vorderhauses. Der Kasten ist im Kellerflur montiert. 
Anschließend mit passend dicken Leitungen zu den Wohnungen des 
Vorderhauses, in denen dann bereits jeweils ein neuerer Sicherungskasten 
verbaut ist, und bei Gelegenheit die Wohnungsverkabelungen erneuert 
wurden.

Bisher hatten die Wohnungen des Hinterhauses eine "Direktverbindung" zu 
diesem KAsten. Man wollte jetzt sowohl die Steigleitungen zu den 
Wohnungen erneuern, als auch die Zähler (wie schon für das Vorderhaus) 
auch in den Keller montieren.

Jetzt weigert sich das ausführende Elektrounternehmen, den 2. Kasten 
neben dem ersten KAsten zu montieren. Angeblich gäbe es Bauvorschriften, 
welche eine gewisse Raumgröße vorgäben. Der Flur im Keller ist 
zugegebenermaßen relativ schmal (ca. 1,20), und er müßte mindestens 1,65 
oder so sein (Das wurde dem Eigentümer so beschrieben, aber dieser ist 
ein alter Mann der schlecht hört und schlecht Zusammenhänge versteht). 
Darüber hinaus soll der Zähler angeblich jederzeit zugänglich sein.

Also soll der 2. Kasten nun in einen (Vorrats-) Kellerraum des 
Hinterhauses montiert werden. Das wäre aber ziemlich doof, weil nunmehr 
der Kellerraum immer offen stehen müßte.

ich kann das ganze gar nicht so recht glauben...  Auf welcher Vorschrift 
soll denn sowas basieren ?????

: Verschoben durch Admin
von ... (Gast)


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in den Technischen Anschlussbedingungen , auch TAB genannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/TAB_2007

von alexander v. (Gast)


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5.6 Arbeitsbereich vor dem Anschlusskasten >= 1,2m -> alles andere würde 
ich auch als gefährlich bezeichnen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Grade ausgemmessen: Der Flur selbst ist 10 Meter lang, und 1,10 Meter 
breit. Der existierende Zählerschrank ist 20 cm tief.

> Arbeitsbereich vor dem Anschlusskasten >= 1,2m
> alles andere würde ich auch als gefährlich bezeichnen.

Die Gefährlichkeit erschließt sich mir nicht. Worin genau besteht die 
Gefahr, den Zähler bei 90 cm Arbeitsbereich abzulesen? Die Tür des 
Schranks läßt sich öffnen, und man kann dort bequem davor stehen, und 
alle Zähler ablesen. Es scheint mir keine Gefährdung vom Zählerschrank 
auszugehen.

von Gerd V. (gerald)


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@ Wegstaben Verbuchsler,

wir haben das gerade hinter uns mit dem Stromzähler und der 
Hauptsicherung.
Jeder Energieversorger hat seine eigenen Vorschriften!!!

Es gibt nur eine Lösung:
Den zuständigen Energieversorger befragen ...alles andere zählt nicht!


Gruss

Gerd

von alexander v. (Gast)


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Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche 
arbeiten an der Installation.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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alexander v. schrieb:
> Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche
> arbeiten an der Installation.

Also wenn die Montage-Arbeiten abgeschlossen sind, kann man anschließend 
den Raum vor dem Zähler beliebig verkleinern ?

von Frank L. (florenzen)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> alexander v. schrieb:
>> Es geht ja auch nicht im das Ablesen des Zählers, sondern mögliche
>> arbeiten an der Installation.
>
> Also wenn die Montage-Arbeiten abgeschlossen sind, kann man anschließend
> den Raum vor dem Zähler beliebig verkleinern ?

Nein, denn die Zähler gehören dem Energieversorger und der behält sich 
das Recht vor auch nach der Erstinstallation jederzeit daran 
herumfummeln zu dürfen. Ein praktisches Beispiel dafür ist der 
Tausch-Turnus des Zählers.

Dazu muß der Monteur des EVU samt seiner Wampe auch vor den Kasten 
passen und darf beim Schrauben und Montieren nicht etwa mit dem Bobbes 
an die Wand stoßen und vor Schreck vornüber in den Kasten kippen ;-)


Gruß
f

von Olof G. (ole)


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Moin!

Das Thema mit dem freien Raum vor dem Zähler (also vom Zähler bis zur 
nächsten Wand im Rücken des Monteurs) hatte ich auch schon.
Das Haus um das es geht ist Baujahr 62, hat zwar alle Zähler schon in 
einem Raum im Keller, aber die Anlage führt nur Wechselstrom in die 
Wohnungen. Folglich müsste in die Installation eingegriffen werden um 
Drehstrom für die Wohnungen zugänglich zu machen.
Problem auch hier, der zu geringe Abstand von Zähler und der Wand im 
Rücken des Monteurs. -> Keine Chance da was zu machen, außer die 
Komplette Zähleranlage (7 Stck) wird in einen Anderen Raum verlegt und 
dort dann auch gleich in die entsprechenden Metallschränke gebaut. 
Kosten dafür waren mit min 10000€ angesetzt.

Was ich bei diesen Sachen nicht verstehen kann:
Es wird damit argumentiert, dass die Gefahr beim Zählerwechsel zu groß 
für den Monteur wäre. Aber komischerweise macht der EVU das ja jetzt 
auch.
Ich kann das verstehen, wenn bei Neubauten diese Vorschriften 
eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch 
einen Drehstromzähler ersetzt werden soll, gleich die ganze Anlage neu 
machen?

Aber ich glaube, mit so was müssen wir uns in DE nun mal abfinden.
Wer von euch guckt nicht hin und wieder mal "Achtung Kontrolle" ;)

Grüße aus Hamburg

von ... (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Die Gefährlichkeit erschließt sich mir nicht.

Mir erschließt sich auch so vieles nicht. ^^
Aber es gibt nun mal diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die 
je nach VNB (Verteilnetzbetreiber) auch unterschiedlich ausfallen und an 
die hat sich die Installationsfirma zu halten. Wenn sie das nicht macht, 
nimmt der zuständige VNB die Anlage nicht ab.

Olof Gutowski schrieb:
> wenn bei Neubauten diese Vorschriften
> eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch
> einen Drehstromzähler ersetzt werden soll,

Wenn wirklich NUR der Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler 
getauscht wird, kann man in der Regel mit dem VNB reden und 
Bestandsschutz gelten machen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Das Problem bei Umbauten ist oft der wegfallende Bestandsschutz. Die 
umgebaute Anlage gilt als Neuinstallation und muss daher den 
Ausführungsvorschriften für Neuinstallationen genügen.

Ich habe meinen Stromzähler in der Wohnung, der Sicherungskasten ist 
Bestandteil der Zählertafel. Vor einigen Jahren habe ich meine Wohnung 
umgebaut und dabei das Anschlusskabel von der Haussteigeleitung zum 
Zähler neu verlegen lassen, da die alte Leitungsführung so nicht 
bestehenbleiben konnte. Resultat war eine neue Zählertafel mit einem 
riesigen Kasten für einen "SLS", der nach den neuen 
Ausführungsvorschriften erforderlich ist. Denn durch den Kabeltausch 
wurde das ganze zur Neuinstallation.

Auch schön.

von Olof G. (ole)


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> Olof Gutowski schrieb:
>> wenn bei Neubauten diese Vorschriften
>> eingehalten werden müssen, aber nur weil EIN Wechselstromzähler durch
>> einen Drehstromzähler ersetzt werden soll,
>
> Wenn wirklich NUR der Wechselstromzähler gegen einen Drehstromzähler
> getauscht wird, kann man in der Regel mit dem VNB reden und
> Bestandsschutz gelten machen.

Das haben wir versucht.
Eine Whg. ist bereits auf Drehstrom umgebaut worden. Laut des Versorgers 
/ Betreibers sei das vor zig Jahren gegen die geltenden Vorschriften 
durch einen "illegal arbeitenden Installateur" gemacht worden. Nun sieht 
unser Elektriker keinerlei Möglichkeiten da etwas zu arrangieren. Evtl. 
sollten wir aber nochmal woanders anfragen, da mit solchen Aussagen auch 
gern des Säckle gefüllt wird... aber das ist reine Vermutung.

Naja ich kann dazu nur sagen, dass es traurig ist, wie teilweise Bestand 
dadurch benachteiligt wird. Es gibt da noch andere Beispiele, aber das 
wäre OT.

Gruß

von Rintintin R. (rintintin)


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Ich kann das schon verstehen das es so gemacht wird und nicht anders.

Könnte man in gewünschter Weise auf den Bestandsschutz pochen dann 
hätten wir Heute Anlagen die der Technik des vorletzten jahrunderts 
entsprechen würden und das will vermutlich kaum einer haben.

Irgendwo "muß" einfach ein Schnitt gemacht werden und das bedeutet das 
es hier und da zu Situationen kommt die man nicht so einfach 
nachvollziehen kann.

von Max M. (xxl)


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Glücklicherweise gibts keine Handvoll Elektromeister mit EVU-Zulassung
sondern das ganze Land voll. Wenn einer bereit ist das ganze einerseits
TAB-Konform nach Wünschen des Kunden zu bauen dürften alle zufrieden 
sein.
Das für so einen Schrank ausreichend Platz da sein muss kann auch damit
zu tun haben das es GFK-Schränke gibt die oben Schaniere haben und nur
nach oben hochgeklappt werden können. Die dürften sogar eine hohe 
Schutzklappe besitzen und sogar Spritzwassergeschützt sein. In der
höchsten Stellung kann man sogar die ganze Klappe abnehmen um bequem
und sicher dran zu arbeiten. So ist es zumindest bei mir (6 Plätze).
Unten sind dann Laschen mit Schrauben mit der Möglichkeit Plomben 
anzubringen.
Heute werden wohl meist die weißen Blechschränke mit Flügeltüren
verbaut die aber nicht spritzwassergeschützt sind und auch nicht
sein müssen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Könnte man in gewünschter Weise auf den Bestandsschutz pochen dann
> hätten wir Heute Anlagen die der Technik des vorletzten jahrunderts
> entsprechen würden

Es geht ja nicht darum, daß "Technik des vorletzten Jahrhunderts" unter 
Bestandsschutz gestellt werden soll. Hier geht es um eine 
Montageanweisung (Position eines Schaltschranks), und nicht um 
Kabelquerschnitte, Anzahl von Adern, oder verwendete MAterialien.

Es gibt (wie überall) manche Vorschriften, welche nicht auf einer reinen 
schwarz/Weiß Betrachtung reduzierbar sind.

Wäre in unserem Keller der Schrank an der Stirnseite des Flurs 
untergebracht, und der 10 Meter lange Flur wäre nur 50 cm breit, dann 
wäre das alles "gemäß der Vorschrift". Daß ein derartig montierter 
Schrank jedoch viel schlechter zugänglich ist als einer, welcher in 
einem 1,20 Meter breiten Flur an der Längswand montiert ist, 
berücksichtigt deise fantastische Vorschrift nicht. Was nun? Eine noch 
kompliziertere Vorschrift schaffen, welche noch die Breite des Raumes, 
die Beschaffenheit der Wände und noch andere Parameter mit aufnimmt? 
Oder eine Vorschrift zu vereinfachen und als Vorlage zu verstehen, 
welche einen gewissen SINN erfüllen soll?

von Rintintin R. (rintintin)


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Magst ja Recht haben aber wie ich schon sagte (Und andere davor auch 
schon) gibt es nun mal gewisse Regeln.
Die mögen dir und uns allen nicht immer einleuchtend sein aber dennoch 
sind sie erst mal bindend bis sie geändert werden.
Da hilft es auch nicht groß herum zu zetern.

Wie auch schon erwähnt wurde wäre es am besten wenn du dich an die 
wendest die dafür zuständig sind.
also dein EVU zb.
Mit denen kannst du das dann in aller Ruhe ausdiskutieren.

von Wigbert P. (wigbert) Benutzerseite


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Hi,
hab nicht alles gelesen.
Google mal nach TAB "Technische Anschlussbedingungen" kannst Du auch
von Dein EVU anfordern. Dort steht drin, wie Zählerplätze auszusehen 
haben,
bzw. Raumvorraussetzungen usw.

Wigbert

von Paul B. (paul_baumann)


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1. Das EVU hat immer Recht.
2. Vor Installation einer Verteilung einen Mitarbeiter des EVU
   heranholen und unter Zeugen absprechen, wo genau die Verteilung
   angebracht werden kann.
3. Die Erfahrung laesst mich diese Verfahrensweise vorschlagen.

MfG Paul

von Max M. (xxl)


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4. ansonsten gilt immer Nr.1.

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