Forum: Ausbildung, Studium & Beruf fristlose Kündigung ist das möglich


von Cimbom G. (cimbomgs)


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Hallo Forum,

ich bin seit längerem bei einer Zeitfirma eingestellt. Und seit 4 
Monaten sitze ich nur zuhause und darf auf arbeit hoffen. Da ich ja 
nicht eingesetzt werde, bin ich bei der Zeitfirma in Kurzarbeit.

Nun meine Frage:
Kann ich firstlos kündigen, wenn ich eine Stelle finden würde?

Die Zeitfirma setzt mich nicht ein und ich verfaule zuhause. Und wenn 
ich selber eine Stelle gefunden habe, dann müsste doch eine firstlose 
Kündigung machbar sein.

Gebe es irgendwelche Konzuquenzen?
Wie ist eure Meinung dazu?

Schöne Grüße
Cimbom

von Komorra (Gast)


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Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist, haste ja im Vertrag stehen...
Du kannst mit dem Seelenverleiher aber reden, wie mit jedem 'normalen' 
Menschen.

von blubb (Gast)


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Hmm,
ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen 
Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld.

von Cimbom G. (cimbomgs)


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blubb schrieb:
> Hmm,
> ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen
> Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld.

sehe ich genau so :-)

von tex (Gast)


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Aufschluss darüber gibt Dir am besten Dein Arbeitsvertrag und Dein 
Arbeitgeber.
Wenn Deine Firma mit einem Kunden in Verhandlungen steht und Du 
plötzlich, mir nichts Dir nichts kündigst, kann das für die Firma schon 
einen gewissen Schaden bedeuten und sie würden Dich kaum in Kurzarbeit 
halten, wenn sie in absehbarer Zeit keine Verwendung für Dich hätten. 
Die Zeitarbeitsfirmen sehen ihr Image übrigens weniger negativ als die 
Angestellten.

von Luftpumpe (Gast)


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Was du brauchst ist ein Aufhebungsvertrag. Du kündigst regulär und 
fragst dann nach ob das Arbeitsverhältnis vor Ende der Kündigungsfrist 
beendet werden kann. Im Normalfall sollten die dir dann so ein Vertrag 
ausstellen, denn unterschreibst du und fertig.

von Cimbom G. (cimbomgs)


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tex schrieb:
> Aufschluss darüber gibt Dir am besten Dein Arbeitsvertrag und Dein
> Arbeitgeber.
> ...sie würden Dich kaum in Kurzarbeit
> halten, wenn sie in absehbarer Zeit keine Verwendung für Dich hätten.

kann ich nicht zustimmen. Sie bekommen das Geld vom Staat und leiten es 
mir weiter. Sie hoffen darauf, dass wieder Aufträge kommen und mich 
einsetzten können.

von Mark B. (markbrandis)


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blubb schrieb:
> Hmm,
> ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen
> Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld.

Wenn die Bundesagentur für Arbeit jemanden bezahlt, der zu 100% auf 
Kurzarbeit ist, dann kostet er seinen Arbeitgeber doch nichts?

Und ja, es gelten grundsätzlich die Kündigungsfristen die im 
Arbeitsvertrag stehen. Natürlich könnnen sich der Arbeitgeber und der 
Arbeitnehmer darauf einigen, den Arbeitsvertrag aufzulösen, wie oben 
schon gesagt.

von Max M. (xxl)


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Finde erst mal was und dann vereinbarste mit dem neuen Arbeitgeber
einen Eintrittstermin der nach Beendigung des frühestmöglichen
Kündigungstermins unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich ist.
Wer stellt denn schon jemanden sofort ein? In der Regel wird im
Vorstellungsgespräch ohnehin vereinbart wann man anfangen kann.
Theoretisch kann man auch einfach beim alten Arbeitgeber wegbleiben
und muss sich ne neue Steuerkarte für den neuen Arbeitgeber besorgen. 
Allerdings erhält man dann auch keine Arbeitsbescheinigung, dafür
dann nach Abmahnung u.U. die fristlose Kündigung. Ich würde es
nicht machen weil das Rechtsprobleme nach sich ziehen kann.

von lehman (Gast)


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Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor Arbeitgebern - nicht 
umgekehrt. Wenn ich als Arbeitnehmer also von einem Tag auf den anderen 
kündigen will, kann mir keiner was. Nachteile:

- Natürlich kein weiteres Entgelt
- Negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis

von Andreas (Gast)


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Huhu,

das mit dem "Schutz des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers" ist 
leider nicht richtig (aus eigener Erfahrung).

Wird im Arbeitsvertrag eine beidseitige Kundigungsfrist (z.B. 6 Wochen 
zum Quartalsende) vereinbahrt und liegt diese Frist über der im BGB 
genannten Frist ist diese für beide bindend! Man hat sich quasi mit dem 
eigenen Nachteil den Vorteil der längeren Kündigungsfrist des 
Arbeitgebers erkauft.

Einziger Ausweg ist wirklich nur dem Arbeitgeber klar zu machen, dass 
man auf jeden Fall kündigen wird. Der Arbeitgeber kann also nicht mehr 
mit der entsprechenden Motivation rechnen und wird im Normalfall einem 
Auflösungsvertrag zustimmen. Wenn es soweit ist (und am besten wirklich 
erst wenn man eine neue Stelle hat) dem "alten" Arbeitgeber einfach die 
Karten auf den Tisch legen und hoffen.

Gruß
Andreas

von Daniel D. (daniel1976d)


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Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen dich und 
der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben melkt... Selber 
sowas schon mal erlebt...

von Mark B. (markbrandis)


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Daniel Duesentrieb schrieb:
> Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen dich und
> der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben melkt... Selber
> sowas schon mal erlebt...

Hä? (man ist ja nicht verpflichtet zu sagen, zu welcher neuen Firma man 
hingeht)

von R. F. (rfr)


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Bitte die doch einfach um Freistellung vom Vertrag.
Gruss
Robert

von lehman (Gast)


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Was soll denn passieren, wenn man keine Frist einhält? Zwangsarbeit? 
Solange keine Vertragsstrafe droht, hat man doch außer den o.g. 
Nachteilen nix zu befürchten.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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>Solange keine Vertragsstrafe droht,

Eben!!!

von Mark B. (markbrandis)


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Man hat als Arbeitnehmer ein Interesse daran, ein gutes bzw. sehr gutes 
Arbeitszeugnis zu erhalten.

von Max M. (xxl)


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Schadenersatz könnte der alte Arbeitgeber schon verlangen,
könnte ich mir denken. Wie der das allerdings beweisen will,
weiß ich auch nicht. Kürzen des Gehalts/Lohns kann er ja allemal.
Ich hab mal von einer Geschichte gehört wo der AN in Urlaub ging
und in der Zwischenzeit bei einem anderen Arbeitgeber angefangen
hat. Rausgekommen ist die Sache, weil der neue AG beim alten AG,
aus welchen Gründen auch immer, sich erkundigt hat. Ein Beweis
dafür das Firmen hinter dem Rücken von ANern Informationen austauschen.
Macht natürlich keinen guten Eindruck. Ob das irgendwelche juristische
Folgen hatte hab ich nicht mitbekommen.

>Man hat als Arbeitnehmer ein Interesse daran, ein gutes bzw. sehr gutes
>Arbeitszeugnis zu erhalten.

...und einen Rechtsanspruch eines inhaltlich verständig wohlwollendes
wahren Arbeitszeugnisses. Daher haben die AG auch Methoden entwickelt
Schönzeugnisse zu hinterfragen. Interessant für AN die nichts finden.

von Wilhelm F. (Gast)


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Daniel Duesentrieb schrieb:

>Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen
>dich und der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben
>melkt... Selber sowas schon mal erlebt...

Im Moment ist es doch wohl so, daß er schon 4 Monate zu Hause sitzt, und 
die AfA unter Umständen sogar die vollen Lohnkosten zahlt, und nicht nur 
den Kurzarbeitsanteil. Die Verhandlungsspielräume kommen ja nicht an die 
Öffentlichkeit. Da wird wohl der Vermittler auch noch dran verdienen. 
Das eben macht es wohl schwierig. Sonst wäre er doch schon längst 
gekündigt.

von MaWin (Gast)


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> Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor Arbeitgebern - nicht
> umgekehrt. Wenn ich als Arbeitnehmer also von einem Tag auf den anderen
> kündigen will, kann mir keiner was

Unsinn.

Viele Arbeitgeber vergessen, daß auch Arbeitnehmer an die 
Kündigungszeiten gebunden sind, sonst können ihnen Arbeitgeber die 
Kosten in Rechnung stellen.

Wer als Arbeitgeber also feixt, weil in Deutschland inzwischen nicht 1 
Monat (wie in China) sondern 2 Jahre "Probezeit" möglich sind, der 
sollte nicht vergessen, daß in diesen 2 Jahren auch der Arbeitnehmer die 
Firma probt, und sie entsprechend schnell verlassen kann.

Auch bei Praktikanten sieht es für Arbeitgeber schlecht aus, die dürfen 
auch ohne KOnseqeunzen jederzeit die Firma verlassen, weil für Firman ja 
gesetzlich keine Nachteile entstehen können, ausgebeutete Praktikanten 
sind ja nicht produktiv.

von Max M. (xxl)


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> 2 Jahren auch der Arbeitnehmer die Firma probt...
Da pellen sich die Firmen einen drauf, weil die genau wissen
das, wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit ohne wichtigen Grund
kündigt, der keine Stütze vom Amt bekommt. Anders sehe das aus
wenn der Arbeitnehmer bei einer anderen Firma dann unterkommt
was aber sehr selten sein dürfte.

>entstehen können, ausgebeutete Praktikanten sind ja nicht produktiv.
Ja, wenn du nur Kaffee kochst, ansonsten biste meist immer produktiv.
War da nicht kürzlich ein positives Urteil zu, das die Praktikanten
dann ordentlich bezahlt werden müssen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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jupp,

Ein "Praktikant" hat auf leistungsgerechte Entlohnung erfolgreich 
durchgeklagt.

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