Hallo Forum, ich bin seit längerem bei einer Zeitfirma eingestellt. Und seit 4 Monaten sitze ich nur zuhause und darf auf arbeit hoffen. Da ich ja nicht eingesetzt werde, bin ich bei der Zeitfirma in Kurzarbeit. Nun meine Frage: Kann ich firstlos kündigen, wenn ich eine Stelle finden würde? Die Zeitfirma setzt mich nicht ein und ich verfaule zuhause. Und wenn ich selber eine Stelle gefunden habe, dann müsste doch eine firstlose Kündigung machbar sein. Gebe es irgendwelche Konzuquenzen? Wie ist eure Meinung dazu? Schöne Grüße Cimbom
Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist, haste ja im Vertrag stehen... Du kannst mit dem Seelenverleiher aber reden, wie mit jedem 'normalen' Menschen.
Hmm, ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld.
blubb schrieb: > Hmm, > ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen > Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld. sehe ich genau so :-)
Aufschluss darüber gibt Dir am besten Dein Arbeitsvertrag und Dein Arbeitgeber. Wenn Deine Firma mit einem Kunden in Verhandlungen steht und Du plötzlich, mir nichts Dir nichts kündigst, kann das für die Firma schon einen gewissen Schaden bedeuten und sie würden Dich kaum in Kurzarbeit halten, wenn sie in absehbarer Zeit keine Verwendung für Dich hätten. Die Zeitarbeitsfirmen sehen ihr Image übrigens weniger negativ als die Angestellten.
Was du brauchst ist ein Aufhebungsvertrag. Du kündigst regulär und fragst dann nach ob das Arbeitsverhältnis vor Ende der Kündigungsfrist beendet werden kann. Im Normalfall sollten die dir dann so ein Vertrag ausstellen, denn unterschreibst du und fertig.
tex schrieb: > Aufschluss darüber gibt Dir am besten Dein Arbeitsvertrag und Dein > Arbeitgeber. > ...sie würden Dich kaum in Kurzarbeit > halten, wenn sie in absehbarer Zeit keine Verwendung für Dich hätten. kann ich nicht zustimmen. Sie bekommen das Geld vom Staat und leiten es mir weiter. Sie hoffen darauf, dass wieder Aufträge kommen und mich einsetzten können.
blubb schrieb: > Hmm, > ich könnte mir vorstellen, dass die Zeitarbeitsfirma einer fristlosen > Kündigung zustimmen würde. Im Moment kostest Du ihnen ja nur Geld. Wenn die Bundesagentur für Arbeit jemanden bezahlt, der zu 100% auf Kurzarbeit ist, dann kostet er seinen Arbeitgeber doch nichts? Und ja, es gelten grundsätzlich die Kündigungsfristen die im Arbeitsvertrag stehen. Natürlich könnnen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer darauf einigen, den Arbeitsvertrag aufzulösen, wie oben schon gesagt.
Finde erst mal was und dann vereinbarste mit dem neuen Arbeitgeber einen Eintrittstermin der nach Beendigung des frühestmöglichen Kündigungstermins unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich ist. Wer stellt denn schon jemanden sofort ein? In der Regel wird im Vorstellungsgespräch ohnehin vereinbart wann man anfangen kann. Theoretisch kann man auch einfach beim alten Arbeitgeber wegbleiben und muss sich ne neue Steuerkarte für den neuen Arbeitgeber besorgen. Allerdings erhält man dann auch keine Arbeitsbescheinigung, dafür dann nach Abmahnung u.U. die fristlose Kündigung. Ich würde es nicht machen weil das Rechtsprobleme nach sich ziehen kann.
Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor Arbeitgebern - nicht umgekehrt. Wenn ich als Arbeitnehmer also von einem Tag auf den anderen kündigen will, kann mir keiner was. Nachteile: - Natürlich kein weiteres Entgelt - Negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis
Huhu, das mit dem "Schutz des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers" ist leider nicht richtig (aus eigener Erfahrung). Wird im Arbeitsvertrag eine beidseitige Kundigungsfrist (z.B. 6 Wochen zum Quartalsende) vereinbahrt und liegt diese Frist über der im BGB genannten Frist ist diese für beide bindend! Man hat sich quasi mit dem eigenen Nachteil den Vorteil der längeren Kündigungsfrist des Arbeitgebers erkauft. Einziger Ausweg ist wirklich nur dem Arbeitgeber klar zu machen, dass man auf jeden Fall kündigen wird. Der Arbeitgeber kann also nicht mehr mit der entsprechenden Motivation rechnen und wird im Normalfall einem Auflösungsvertrag zustimmen. Wenn es soweit ist (und am besten wirklich erst wenn man eine neue Stelle hat) dem "alten" Arbeitgeber einfach die Karten auf den Tisch legen und hoffen. Gruß Andreas
Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen dich und der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben melkt... Selber sowas schon mal erlebt...
Daniel Duesentrieb schrieb: > Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen dich und > der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben melkt... Selber > sowas schon mal erlebt... Hä? (man ist ja nicht verpflichtet zu sagen, zu welcher neuen Firma man hingeht)
Bitte die doch einfach um Freistellung vom Vertrag. Gruss Robert
Was soll denn passieren, wenn man keine Frist einhält? Zwangsarbeit? Solange keine Vertragsstrafe droht, hat man doch außer den o.g. Nachteilen nix zu befürchten.
Man hat als Arbeitnehmer ein Interesse daran, ein gutes bzw. sehr gutes Arbeitszeugnis zu erhalten.
Schadenersatz könnte der alte Arbeitgeber schon verlangen, könnte ich mir denken. Wie der das allerdings beweisen will, weiß ich auch nicht. Kürzen des Gehalts/Lohns kann er ja allemal. Ich hab mal von einer Geschichte gehört wo der AN in Urlaub ging und in der Zwischenzeit bei einem anderen Arbeitgeber angefangen hat. Rausgekommen ist die Sache, weil der neue AG beim alten AG, aus welchen Gründen auch immer, sich erkundigt hat. Ein Beweis dafür das Firmen hinter dem Rücken von ANern Informationen austauschen. Macht natürlich keinen guten Eindruck. Ob das irgendwelche juristische Folgen hatte hab ich nicht mitbekommen. >Man hat als Arbeitnehmer ein Interesse daran, ein gutes bzw. sehr gutes >Arbeitszeugnis zu erhalten. ...und einen Rechtsanspruch eines inhaltlich verständig wohlwollendes wahren Arbeitszeugnisses. Daher haben die AG auch Methoden entwickelt Schönzeugnisse zu hinterfragen. Interessant für AN die nichts finden.
Daniel Duesentrieb schrieb: >Pass auf das die Zeitarbeitsfirma nicht versucht sich zwischen >dich und der neuen Stelle zu schieben und den neuen Arbeitgeben >melkt... Selber sowas schon mal erlebt... Im Moment ist es doch wohl so, daß er schon 4 Monate zu Hause sitzt, und die AfA unter Umständen sogar die vollen Lohnkosten zahlt, und nicht nur den Kurzarbeitsanteil. Die Verhandlungsspielräume kommen ja nicht an die Öffentlichkeit. Da wird wohl der Vermittler auch noch dran verdienen. Das eben macht es wohl schwierig. Sonst wäre er doch schon längst gekündigt.
> Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor Arbeitgebern - nicht > umgekehrt. Wenn ich als Arbeitnehmer also von einem Tag auf den anderen > kündigen will, kann mir keiner was Unsinn. Viele Arbeitgeber vergessen, daß auch Arbeitnehmer an die Kündigungszeiten gebunden sind, sonst können ihnen Arbeitgeber die Kosten in Rechnung stellen. Wer als Arbeitgeber also feixt, weil in Deutschland inzwischen nicht 1 Monat (wie in China) sondern 2 Jahre "Probezeit" möglich sind, der sollte nicht vergessen, daß in diesen 2 Jahren auch der Arbeitnehmer die Firma probt, und sie entsprechend schnell verlassen kann. Auch bei Praktikanten sieht es für Arbeitgeber schlecht aus, die dürfen auch ohne KOnseqeunzen jederzeit die Firma verlassen, weil für Firman ja gesetzlich keine Nachteile entstehen können, ausgebeutete Praktikanten sind ja nicht produktiv.
> 2 Jahren auch der Arbeitnehmer die Firma probt... Da pellen sich die Firmen einen drauf, weil die genau wissen das, wenn der Arbeitnehmer in der Probezeit ohne wichtigen Grund kündigt, der keine Stütze vom Amt bekommt. Anders sehe das aus wenn der Arbeitnehmer bei einer anderen Firma dann unterkommt was aber sehr selten sein dürfte. >entstehen können, ausgebeutete Praktikanten sind ja nicht produktiv. Ja, wenn du nur Kaffee kochst, ansonsten biste meist immer produktiv. War da nicht kürzlich ein positives Urteil zu, das die Praktikanten dann ordentlich bezahlt werden müssen?
jupp, Ein "Praktikant" hat auf leistungsgerechte Entlohnung erfolgreich durchgeklagt.
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