Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Fundamenterder bei Vollperimeterdämmung


von Bernhard (Gast)


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Hallo zusammen,

eigentlich muss bei nicht erdfühligen Fundamenten der Erder als Masche 
mit zusätzlichem Ringerder unter der Bodenplatte verlegt werden; das 
kostet in unserem Fall und 1300 € mehr als ein normaler Fundamenterder.

Kann ich den Fundamenterder auch im Fundament der anliegenden Garage 
(Abstand 3 m) ausführen und herüberlegen? Ein Blitzschutz ist wegen der 
örtlichen Gegebenheiten nicht vorgesehen.

Gruß,
Bernhard

von Chris S. (chris606)


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Hallo,
ich kenne zwar die Vorschriften nicht, aber von der Funktion her würde 
das meiner Meinung nach schon funktionieren, why not.
Gruß
chris

von Axel R. (axelroro)


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Das hat mich auch interessiert und ich habe jetzt mal kurz ge-googled.
Rein von der Bereitstellung einer Erdverbindung sollte das schon 
funktionieren, aber ich glaube, das reicht nicht.
Die Erdung muss, wenn ich das richtig lese, ringförming um das zu 
erdende Gebäude gelegt sein.
Danach wäre oben zwar die Garage geerdet, aber eben nicht das Haus. 
Siehe z.B. hier
http://www.venzinag.ch/Details/Blitzschutz/ArthurFlury_Handbuch_Fundament.pdf

Bin aber ebenfalls kein Experte.

Gruss
Axel

von Bernhard (Gast)


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Danke schon mal für eure Kommentare.

Der Ringerder wird soweit ich weiß nur für den Blitzschutz benötigt, 
damit an verschiedenen Stellen niederimpedante Stichleitungen nach oben 
geführt werden können. In normalen Fundamenten werden IMHO nur Maschen 
gelegt.

Von der technischen Seite her sehe ich keine Probleme, da bis vor 
einigen Jahren auch Wasserleitungen zugelassen waren; damit verglichen 
sind 55 m² Bodenplatte unter der Garage allemal besser.

Aber im Hüthig "Die vorschriftsgemäße Elektroinstallation" ist diese 
Methode natürlich nicht explizit erlaubt, und mein Elektriker sagt 
einfach, dass er das auf meine Verantwortung hin macht.

von Michael H. (morph1)


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Bernhard schrieb:
> mein Elektriker sagt
> einfach, dass er das auf meine Verantwortung hin macht.

naja das geht aber nur wenn dir der liebe elektriker keine rechnung 
stellt. so wie er wo aufscheint und sich dazu bekennt ists sein werk und 
das muss er nach den vorschriften ausführen, sonst ist er haftbar im 
schadensfalle.

so oder so handelt er nicht auf legaler grundlage (vorausgesetzt deine 
vorgehensweise ist vorschriftswidrig, was ich aber nicht weiß :))

von Bernhard (Gast)


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@ Michael H.
Du hast recht, die Aussage war wohl mehr zur Verunsicherung gedacht um 
mir die Idee ohne Argumente austreiben zu können.

Hat sonst noch jemand eine Idee, ob das zulässig ist?

Grüße,
Bernhard

von Bensch (Gast)


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Du solltest den Stromversorger fragen, der legt schliesslich fest, was 
erlaubt ist und was nicht.

von VNB (Gast)


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Der Stromversorger legte ihm bereits den geerdeten Nulleiter in den 
Keller.

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