Hallo zusammen, eigentlich muss bei nicht erdfühligen Fundamenten der Erder als Masche mit zusätzlichem Ringerder unter der Bodenplatte verlegt werden; das kostet in unserem Fall und 1300 € mehr als ein normaler Fundamenterder. Kann ich den Fundamenterder auch im Fundament der anliegenden Garage (Abstand 3 m) ausführen und herüberlegen? Ein Blitzschutz ist wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht vorgesehen. Gruß, Bernhard
Hallo, ich kenne zwar die Vorschriften nicht, aber von der Funktion her würde das meiner Meinung nach schon funktionieren, why not. Gruß chris
Das hat mich auch interessiert und ich habe jetzt mal kurz ge-googled. Rein von der Bereitstellung einer Erdverbindung sollte das schon funktionieren, aber ich glaube, das reicht nicht. Die Erdung muss, wenn ich das richtig lese, ringförming um das zu erdende Gebäude gelegt sein. Danach wäre oben zwar die Garage geerdet, aber eben nicht das Haus. Siehe z.B. hier http://www.venzinag.ch/Details/Blitzschutz/ArthurFlury_Handbuch_Fundament.pdf Bin aber ebenfalls kein Experte. Gruss Axel
Danke schon mal für eure Kommentare. Der Ringerder wird soweit ich weiß nur für den Blitzschutz benötigt, damit an verschiedenen Stellen niederimpedante Stichleitungen nach oben geführt werden können. In normalen Fundamenten werden IMHO nur Maschen gelegt. Von der technischen Seite her sehe ich keine Probleme, da bis vor einigen Jahren auch Wasserleitungen zugelassen waren; damit verglichen sind 55 m² Bodenplatte unter der Garage allemal besser. Aber im Hüthig "Die vorschriftsgemäße Elektroinstallation" ist diese Methode natürlich nicht explizit erlaubt, und mein Elektriker sagt einfach, dass er das auf meine Verantwortung hin macht.
Bernhard schrieb: > mein Elektriker sagt > einfach, dass er das auf meine Verantwortung hin macht. naja das geht aber nur wenn dir der liebe elektriker keine rechnung stellt. so wie er wo aufscheint und sich dazu bekennt ists sein werk und das muss er nach den vorschriften ausführen, sonst ist er haftbar im schadensfalle. so oder so handelt er nicht auf legaler grundlage (vorausgesetzt deine vorgehensweise ist vorschriftswidrig, was ich aber nicht weiß :))
@ Michael H. Du hast recht, die Aussage war wohl mehr zur Verunsicherung gedacht um mir die Idee ohne Argumente austreiben zu können. Hat sonst noch jemand eine Idee, ob das zulässig ist? Grüße, Bernhard
Du solltest den Stromversorger fragen, der legt schliesslich fest, was erlaubt ist und was nicht.
Der Stromversorger legte ihm bereits den geerdeten Nulleiter in den Keller.
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