Hallo, Ich habe vor Einiger Zeit ein Lichtsteuerungsprojekt in Angriff genommen. Beitrag "Bauprojekt: kleines Lichtmischpult" Nun, nach einigem hin und her und schlussendlicher Erweiterung der Lichtanlage um ein paar LED Spots, die nativ schon DMX können, habe ich für die zwei 4-Kanal Dimmer einen DMX Demultiplexer gebaut. Er besteht im Wesentlichen aus einem 8-Kanal 10bit DAC (LTC1660), einem ATmega8, und einem SN74176 zum DMX Empfang (mit 6n137 und DC/DC galvanisch getrennt). Der Demux läuft einwandfrei und zuverlässig (hat mittlerweile zwei mehrstündige Veranstaltungen problemlos über die Bühne gebracht). Ich habe auch noch ein paar schaltkanäle für nicht DMX fähige Nebelmaschinen etc. eingebaut. Ich werde demnächst mal ein paar Bilder posten. Bisher habe ich ihn mit einem MA Lightning Lightcommander 12/2 betrieben, bei Gelegenheit kommt dann aber noch ein DMX Pult aus dem Eigenbau dazu. Weshalb ich aber nochmal schreibe: Das ding ist jetzt mehr oder weniger lose (mit zwei solchen platinen schienen links und rechts) in den Lichtsteuerkasten montiert. Die DMX XLR anschlüsse sind nach draußen gebohrt, und das ebenfalls selbstgebaute Trafonetzteil mit 7805 und 7812 ist auch gehäuselos an die Wand im Kasten geschraubt und zudem noch direkt an einer Phase des Licht-Drehstrom CEE Anschlusses geklemmt (16A). Der ist zwar mit einem Hauptschalter für die ganze Licht Geschichte ausgestattet, aber trotzdem ist das ja nicht ganz das Wahre! Ich habe jetzt erfahren, das die Gebäudeaufsichtsbehörde da wohl doch hin und wieder mal kommt und sich die Installationen anschaut. Meine Frage: Geben die sich zu frieden, wenn ich dem Netzteil ein Gehäuse spendiere und es mit einem Schuko Stecker + Steckdose mit dem Lichtanschluss verbinde? Oder haben die generell was gegen nicht geprüfte Eigenbaunetzteile? interessiert die der Demultiplexer an sich? oder kann ich den wenigstens offen rumhängen lassen? Der schaltschrank ist aus dickem Holz und mit einer kreuzschlitz schraube verschlossen. Den haben sie noch nie beanstandet.
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