Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zivi nach Studium - geht das?


von Bald.-Ing. (Gast)


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Mahlzeit zusammen!

Wie es mein "Nick" verrät, werde ich demnächst mit dem Studium (geplant 
Ende Septemper/Anfang Oktober 2010) fertig sein (Dipl.-Ing. Elektro- und 
Informationstechnik an einer Uni in Süddeutschland).
Auch auf die Gefahr hin, daß einige unter Euch nun gelangweilt 
aufjaulen, weil dieses Thema in der ein oder anderen Art hier schonmal 
dran war, hier nun mein "Problem":
Also, ich wurde im Herbst 2003 gemustert und für "T3" befunden. Hab dann 
verweigert und wurde auch als KdV anerkannt. Soweit alles in Butter. 
Damals war's aber so, daß man als anerkannter KdV'ler mit dem 
"T3-Urteil" gemäß der bundesdeutschen "Fleischbeschau" nicht als Zivi 
eingezogen wurde (hab ich auch schriftlich vorliegen). Ich konnte also 
gleich an die Uni gehen ... Glück gehabt (dachte ich damals zumindest).
Nun ist es aber so, daß ich bei Ende meines Studiums im Herbst nun so 
ca. 26,5 Jahre alt bin, also noch der "Zivildienstüberwachung" 
(gräßliches Wort) unterliege. Diese Regelung, daß T3=ausgemustert gilt, 
hat heute wohl keinen Bestand mehr. Das heißt für mich, die könnten mich 
rein faktisch noch als Zivi einziehen (auch wenn sie es wohl sehr 
wahrscheinlich nicht machen werden, da ja immer permanent "junges 
Gemüse" anlandet).
Mir würde das aber den ganzen Berufseinstieg versauen, da ich eventuell 
nach dem Abschluß noch eine Promotion dranhängen möchte...

Meint Ihr, ich soll einfach mal das Bundesamt anschreiben und um 
Planungssicherheit anfragen? Oder soll man besser keine "schlafenden 
Hunde" wecken?

Viele Grüße!
J.R.

von P. S. (sw1ft)


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Hat sich denn bisher während deines Studiums irgendjemand schriftlich 
oder telefonisch gemeldet und nach dem aktuellen Stand gefragt oder hast 
du Immatrikulationsbescheinigungen jedes Semester hingeschickt? Wenn 
nein, kommt da nichts mehr :)

von Flo (Gast)


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26, studiert und T3
sehr unwahrscheinlich, dass da noch was kommt :D

von Christian Leber (Gast)


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1.) Wurde T3 zu T5, du bist untauglich seit 2004.
2.) Du bist zu alt, die koennen dich nichtmehr einziehen. (WPflg §5)

Glueckwunsch!

Du haettest dich vielleicht auf dem laufenden halten sollen :-)
(oder erstmal googlen sollen)

Gruss
Christian Leber

von Bald.-Ing. (Gast)


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> Sei froh, wenn Du Zivildienst machen kannst. Du bist dann immerhin eine
> Weile aus der Arbeitslosigkeit raus. Jobs gibt es in Deutschland für
> Absolventen der Ingenieuersstudiengänge nicht mehr.

Danke für diesen qualifizierten Kommentar! Da wären 2 cents noch zuviel!

OK, hab mir das mit dem WPflG §5 mal angeschaut. Da steht immer 
"Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts". Was heißt das nun in 
meinem Fall? Als ich gemustert wurde, war ich noch keine 20. Also von da 
her, könnte es schon möglich sein.
Nein, ab der Anerkennung als KdV hab ich von denen nichts mehr gehört. 
Allerdings - man weiß ja nie! War bei der Musterung ähnlich: Dort hab 
ich formal eine Zurückstellung wegen dem bevorstehenden Abitur beantragt 
und auch erhalten. Kaum hatte ich dieses, haben die sich schon wieder 
gemeldet und das Verfahren nahm seinen weiteren Lauf. Also 
Zurückstellung ist keine Garantie, daß die einen "vergessen"...
Bei meinem Cousin war's übrigens ähnlich: Kaum war der mit der 
Ausbildung fertig, lag auch schon die Einberufung im Briefkasten. Der 
ist aber dann zum Bund gegangen.

von diemaus (Gast)


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wenn du nicht zurückgestellt wurdest,d.h. du wurdest "vergessen", dann 
können sie dich bis 25 ziehen. Wenn eine Zurückstellung vorliegt können 
siedich bis zum 27 Lebensjahr ziehen. Sichere dich in jedem Fall ab das 
da nix mehr kommt,als ich Wehrdienst (2005) geleistet habe hatten wir 
nen 24 jährigen frischen Dipl. Ing. als Wehrdienstleistenden. Besonders 
bitter war, das er schon nen Arbeitsvertrag hatte. Da geht 1 ganzes Jahr 
flötten, theoretisch müsste man dann nochmal nen Aufbaustudium machen, 
denn man vergisst sehr schnell.

von bla (Gast)


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> nun so ca. 26,5 Jahre alt bin

Haste noch Prüfungen zu absolvieren?
Falls ja dann schieb die doch einfach 1 Semester weiter und mach solange 
Urlaub ;)

von VanderPauw (Gast)


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Frag lieber mal nach! Sonst kommt da irgendwann zurück!

von Dieter (Gast)


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Füsse stillhalten.

von Bud Hill (Gast)


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T3 heißt heute ausgemustert. Ich habe meinen Wehrdienst 2002/2003 
geleistet und im anderen Zug ging sogar einer Krücken. Heute wird man ja 
schon ausgemustert, wenn man auffällig hustet.

von Bald.-Ing. (Gast)


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Ich tendiere immer mehr dazu, erst mal "den Ball flachzuhalten", also 
nichts weiter zu unternehmen. Da ich ja wie gesagt seit der Anerkennung 
nix mehr von denen gehört hab, glaube ich, es ist ziemlich 
unwahrscheinlich, daß da noch was kommt. Ich könnte ja inzwischen 
Gott-weiß-wo gelandet sein. Daß ich ein Studium angefangen habe, wissen 
die ja offiziell gar nicht.
Falls die mich doch noch ziehen wollen, wird mein "Joker" die 
Nachmusterung sein (§20b WPflG), da ich in der Zwischenzeit einen Unfall 
mit daraus resultierendem starken Meniskusschaden hatte.

von Weingut P. (weinbauer)


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prinzipiell halt ich nix von er Strategie "tarnen, täuschen, verpissen" 
im Berufsalltag kommt man damit auch nicht besonders weit ... zumindest 
langfristig. Hab Wehrdienst geleistet und es war nicht meine 
schlechteste Zeit, eine Efahrung ...
Doch zum Topic, T3 und 26 Jahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du doch 
noch gezogen wirst recht gering, also mach einfach weiter mit Deiner 
Planung und warte ab. Sollte sich doch nochmal jemand melden von der 
Erfassung hast Du ja dann Deine Argumentationsgrundlage für weitere 
Rückstellung.

Mit Meniskusschaden bist Du bei der Musterung sowieso gleich raus. Den 
Schuh zieht sich kein Musterungsarzt an Dich damit tauglich zu 
schreiben.

von Christian Leber (Gast)


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Ich versteh nicht was der ganze Unsinn soll.
Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25, kann also garnicht mehr 
eingezogen werden, egal was das Bundesamt fuer Zivildienst macht.

"Zeitpunkt des festgestzten Diensteintritts" ist natuerlich der 
Zeitpunkt zu dem der Dienst beginnen wuerde bei einer erfolgreichen 
Einberufung, was soll das sonst sein?
Und laut wikipedia ist T3 nunmal untauglich: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeitsgrad

Gruss
Christian

von Bald.-Ing. (Gast)


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> Bald.-Ing. ist untauglich und ueber 25

Untauglich würde ich das nicht ganz nennen (persönlich sowieso nicht, 
aber auch im Barras-Jargon).
T3 bedeutete damals "wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit 
Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten". 
So steht's auch auf meinem Musterungsergebnis.

Diese Altersgrenze von 25 Jahren kapier ich auch nicht. Hab mal 
gegoogeled und bin in §23, Abs. 1 Zivildienstgesetz fündig geworden:
"Die anerkannten Kriegsdienstverweigerer unterliegen der 
Zivildienstüberwachung. Diese endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie 
das 32. Lebensjahr vollendet haben."
Also ist für mich 32 das "magische Alter", da ich ja bereits als KdV 
anerkannt bin. So lange möchte ich aber beim besten Willen nicht mehr 
studieren...

von blubb (Gast)


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Ball Flach halten. Da kommt nix mehr. Ansonsten, direkt dagegen klagen, 
ich bin mir sicher, dass Du sehr überzeugend argumentieren kannst, das 
eine Einberufung zum jetzigen Zeitpunkt deiner Karrierer übermäßig 
schaden würde.

von Christian Leber (Gast)


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@Bald.-Ing.
Sorry, ich hatte mich mit der Altersgrenze geirrt, es ist bei dir 23, 
denn scheinbar hast du ja keinen Antrag auf Zurueckstellung gestellt. 
(§24)

Wehrdienstueberwachung hat NICHTS mit der Einberufung zu tun.

T3 = Untauglich.
Das wurde so geandert, damit es weniger Taugliche gibt und damit die 
Einberufungsquote steigt -> Wehrgerechtigkeitssimulation

Trollst du oder bist du nicht in der Lage dir das von einem KWEA, dem 
BAZ oder einem Fachanwalt bestaetigen zu lassen? Wenn du immernoch 
glaubst einberufen werden zu koennen waere jetzt der ricthige Zeitpunkt 
einen Fachanwalt zu konsultieren.

von Bald.-Ing. (Gast)


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Danke für den Hinweis, Christian.

Das mit dem BAZ hatte ich mir auch schon überlegt, war aber dann doch 
der Meinung, es wäre besser, erstmal keine "schlafenden Hunde" zu 
wecken. Nicht daß die dort noch auf dumme Gedanken kommen: "Oha, da ist 
wieder so einer, der sich drücken möchte. Na dann gleich mal her 
damit...".

Find ich zugegebenermaßen etwas absurd mit diesen Altersgrenzen. Du 
schreibst 23 Jahre. Für was sollen aber die 32 Jahre sein?

von Christian Leber (Gast)


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@Bald.-Ing.
KWEA weiss das genauso, die ganzen Sachen sind ja gleich. Ruf doch 
einfach mal an. Keine Ahnung ob das BAZ auch telefonisch erreichbar ist. 
Die muessen ja nicht deinen Namen kennen.

Die Wehrdienstueberwachung ist vermutlich bis 32 wegen dem hier aus §24:

"Abweichend von den Sätzen 1 und 2 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, 
die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt
1. das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer 
beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend 
militärfachlich verwendet worden wären oder verwendet worden sind, oder
2. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer 
Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder 
Katastrophenschutz (§ 14) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung 
eines Entwicklungsdienstes (§ 14a) vor Vollendung des 23. Lebensjahres 
nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind."

(Ausserdem ist die Wehrdienstueberwachung wohl so lange um §24 aendern 
zu koennen falls aus irgendwelchen Gruenden wieder mehr Truppen 
gebraucht werden.)

Die zwei Sachen treffen doch nicht auf dich zu, korrekt?

Wenn dem so ist, dann ist absolut klar, dass die dich nicht einberufen 
koennen. Es gibt da einfach keinen Interpretationsraum. Also ist die 
Altersgrenze 23 oder 25, je nachdem.

Fuer dich ist es ja egal ob die Altersgrenze jetzt 23 oder 25 ist, aber 
meiner Meinung nach ist es bei dir 23. Die Bedingungen stehen in §24.
(Frueher war die Grenze bei 25/27)

Und wie gesagt auf wikipedia steht auch dass T3 zu T5 wurde, sicher 
kannst du da auch noch andere Quellen finden wenn du mal ne Stunde 
googlest.

Wie gesagt: Glueckwunsch

Gruss
Christian

von Benni N. (benninori)


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Ein Freund von mir hatte ein ähliches Problem. Da er aber bei der 
Feuerwehr seine volle Zeit nicht abgeleistet hatte wollten die ihn 
tatsächlich mit 27 vor seiner Promotion einziehen. Der hatte aber 
während seines Studiums immer wieder Kontakt mit den Jungs und musste 
auch jedes Semester eine Bescheinigung haben.
Da du ja keinen Kontakt mehr hattest ist das bestimmt ausgestanden. 
Also: Füße stillhalten
Im Notfall: Die Lösung meines Freundes -> er hat geheiratet und ist 
deswegen raus.

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