Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Eigene Firma im Nebenerwerb und arbeitslos?


von Reinhard S. (rezz)


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Ich bin momentan noch in fester Anstellung, es steht aber bereits fest, 
das sich das ca. im Juli oder August ändern wird.

Nun habe ich eine Geschäftsidee und möchte die auch gerne in einem 
Gewerbe zum Nebenerwerb (!) ausleben.

Was sagt das Arbeitsamt, wenn ich arbeitslos werde und ein Unternehmen 
im Nebenerwerb führe?

von Thomas B. (escamoteur)


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Ist kein Problem, hatte die gleiche Konstellation als Zauberer. Solange 
der Umfang der Nebentätogkeit auch wirklich der einer Nebentätigkeit 
entspricht und nicht Deinen Lebensunterhalt decken kann.

Tom

von Purzel H. (hacky)


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Hier in CH erlischt die Arbeitslosenunterstuetzung wenn man selbstaendig 
wird. Dh als Selsbtaendiger wird man nie arbeitslos, egal wie wenig man 
verdient.

von Max M. (xxl)


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Bei Alg 1 gilt bis 15 Stunden die Woche(wer will das prüfen?)
und monatlich 165 Euro als Mitarbeiter oder bei einer selbständigen 
Tätigkeit wo allerdings dann auch div. Ausgaben von den Einkünften
(wie z.B. div. Versicherungen, Tätigkeitsbezogene Kosten)absetzbar
sein dürften. Man muss allerdings verfügbar sein und kann trotzdem
zur Annahme eines angebotenen Jobs verpflichtet werden.
Bei Alg 2 (falls Interesse)gilt keine Zeitschranke und 100 Euro
und mit dem Absetzen von Kosten sollte man sich noch mal schlaumachen.
Der Rest ist das gleiche.
Irrtum vorbehalten.

von Claus Andy (Gast)


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...das macht man anders.

ALG 1 bis zum abwinken...natürlich arbeitet man nebenbei

dann

läßt man seine neue Existens vom Arbeitsamt födern...und arbeitet 
nebenbei, natürlich immer für seine eigene Bude...

so hat man fast 3 Jahre Zeit, um mit seinem Laden Geld zu verdienen.

Wo gibt's denn sowas noch...es lebe die Bundesrepublik Meck-Pom.

(Ach ja...nicht erwischen lassen)

von Max M. (xxl)


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>(Ach ja...nicht erwischen lassen)
...und du dich cash bezahlen lässt.
Wenn du allerdings Kunden durch Überweisung
zahlen lässt dürfte das nicht klappen weil
das Amt ja prüfen kann ob du Einnahmen hast, oder?
>so hat man fast 3 Jahre Zeit, um mit seinem Laden Geld zu verdienen.
Kann ich nicht nachvollziehen.

von Reinhard S. (rezz)


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Claus Andy schrieb:
> ...das macht man anders.
>
> ALG 1 bis zum abwinken...natürlich arbeitet man nebenbei

Warum bis zum Abwinken?


> so hat man fast 3 Jahre Zeit, um mit seinem Laden Geld zu verdienen.

Und wieso 3 Jahre? Ich bin noch nicht so alt das ich 24 Monate ALG1 
bekomme. Aber McPomm stirbt ja eh aus ;)

von Max M. (xxl)


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Ein paar prakmatische zuverlässige Tipps wären besser als diese
Basherei hier. Dann gäbe es auch weniger Schwarzarbeit, wobei
das noch nicht mal richtig definiert ist.

von Thomas B. (escamoteur)


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Tatsächlich ist es eine der besten Varianten sich in die 
Selbstsändigkeit fördern zu lassen. Da gibt es 9 Monate volles Geld und 
Du kannst so viel verdienen wie Du kannst.

Allerdings ist es auch während ALGI kein Problem, schließlich zählt nur 
Dein Gewinn und nicht der Umsatz und gerade am Anfang hat man ja eher 
hohe Kosten.

Einfach mal mit Deinem Berater oder bei der Servicenummer der 
Arbeitsagentur nachfragem.

Gruß
Tom

von Flocki (Gast)


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Dem stimme ich zu.
Melde dich arbeitslos, und lass deine Selbständigkeit dann fördern. Hat 
meine Freundin vor 2 Jahren auch gemacht. Gibt ausreichend finanziellen 
support, der die Versicherungsausgaben locker deckt, und zusätzlich noch 
ALG. Hast also etwas Zeit deine Idee ohne großes Risiko zu beweisen. 
Waren glaub ich 9 Monate, verlängerbar auf Antrag bis 12 oder so.

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