Forum: Offtopic Domain Namens Recht / Markenname ?


von Robert (Gast)


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Hallo,

...und gleich noch ne Frage.

Meine Domain lautet:

"HundKatze"

als Markenzeichen eingetragen gibt es aber schon:

"Hund & Katze"


Darf ich meine Domain HundKatze nennen, oder kriege ich Probleme mit dem 
Markenrecht. Mein normaler Menschverstand sagt mir nicht:
- zun einen ist die Markenschreibweise anders eingetragen
- zum anderen eine komplett andere Branche

wie ist eure Meinung dazu?


Gruss
Robert

PS: Hund und Katze sei hier nur exemplarisch genannt!

: Verschoben durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Unsere Meinung dazu ist komplett irrelevant.

Das in Deutschland praktizierte Marken- und Namenrecht hat nichts mit 
dem gesunden Menschenverstand zu tun - worüber Dich gewiss ein darauf 
spezialisierter Anwalt aufklären wird.

Dessen Meinung zählt.

von Franz B. (byte)


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> Darf ich meine Domain HundKatze nennen, oder kriege ich Probleme mit dem
> Markenrecht.

Du bekommst kein Problem mit dem Markenrecht, sondern ein Problem mit 
dem Markeninhaber wenn es dem nicht passt. Kommt immer drauf an wie der 
aufgelegt ist. Neben Markenverstößen kann man noch ganz andere 
Gemeinheiten anzetteln.. zb. Falsche/Fehlerhafte AGBs abmahnen. Und das 
geht immer. (Nicht mal die MusterAGB vom Bund war Abmahnsicher)

> - zun einen ist die Markenschreibweise anders eingetragen

Es zählt die "Verwechslungsgefahr"

> - zum anderen eine komplett andere Branche

Das kann ein Grund sein. Aber bei sowas solltest du einen Fachanwalt 
(Domainrecht & Markenrecht) aufsuchen, insbesondere wenn du Gewerblich 
tätig bist. Keinen normalen Anwalt!!! Sowas kann sehr sehr teuer werden. 
=> Beraten lassen.

> wie ist eure Meinung dazu?

Ich Frag mich grad was sowas im Microkontrollerforum zu suchen hat. Nix 
gegen OT, aber irgendwo is mal zu weit weg.

von Albrecht H. (alieninside)


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Robert schrieb:
> ...
> wie ist eure Meinung dazu?
>

Der Heise-Verlag verlinkt gelegentlich auf recht ausführliche 
Abhandlungen zum Thema im .pdf-Format, da müsstest du mal suchen, 
("Internetrecht" etc.).
Auch auf Udo Vetters "lawblog.de" werden von Zeit zu Zeit aktuelle Fälle 
diskutiert.

>
> ...
>
> PS: Hund und Katze sei hier nur exemplarisch genannt!

So einfach ist das nicht, "HundKatze" würde ich persönlich jetzt als 
"generischen" Namen einstufen, d.h. der Name ist zu allgemein, als dass 
eine Firma mit ähnlichem Namen daran nachträglich Rechte geltend machen 
könnte, wer also zuerst anmeldet mahlt zuerst. Bei "MayerLauterbach" 
sieht das schon wieder ganz anders aus. Da "HundKatze" aber nur 
exemplarisch genannt wurde hilft das nicht wirklich weiter.

von Johnny B. (johnnyb)


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Ich würde die Domain einfach anmelden und verwenden. Sollte sich jemand 
beschweren, kannst Du dann rasch abklären lassen wie Deine Chancen 
stehen und gegebenenfalls einfach und kulant den Schwanz einziehen und 
denen Deine Domain überlassen.
Dann würde ich nicht davon ausgehen, dass die dann weitere Schritte 
einleiten würden.

Bei der Website / Webdesign wäre einfach darauf zu achten, dass man den 
Domainnamen rel. einfach austauschen kann, damit Du dann ohne grossen 
Aufwand wechseln könntest.
Die ganzen bisherigen Bemühungen bezüglich Suchmaschinenoptimierungen, 
Marketing etc. wären allerdings verloren.

Ganz sauber ist diese Variante wohl nicht, aber wer (ausser einer 
grossen Firma) will und kann schon viele Tausend Euros für einen Anwalt 
ausgeben...

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