Hallo, ...und gleich noch ne Frage. Meine Domain lautet: "HundKatze" als Markenzeichen eingetragen gibt es aber schon: "Hund & Katze" Darf ich meine Domain HundKatze nennen, oder kriege ich Probleme mit dem Markenrecht. Mein normaler Menschverstand sagt mir nicht: - zun einen ist die Markenschreibweise anders eingetragen - zum anderen eine komplett andere Branche wie ist eure Meinung dazu? Gruss Robert PS: Hund und Katze sei hier nur exemplarisch genannt!
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Unsere Meinung dazu ist komplett irrelevant. Das in Deutschland praktizierte Marken- und Namenrecht hat nichts mit dem gesunden Menschenverstand zu tun - worüber Dich gewiss ein darauf spezialisierter Anwalt aufklären wird. Dessen Meinung zählt.
> Darf ich meine Domain HundKatze nennen, oder kriege ich Probleme mit dem > Markenrecht. Du bekommst kein Problem mit dem Markenrecht, sondern ein Problem mit dem Markeninhaber wenn es dem nicht passt. Kommt immer drauf an wie der aufgelegt ist. Neben Markenverstößen kann man noch ganz andere Gemeinheiten anzetteln.. zb. Falsche/Fehlerhafte AGBs abmahnen. Und das geht immer. (Nicht mal die MusterAGB vom Bund war Abmahnsicher) > - zun einen ist die Markenschreibweise anders eingetragen Es zählt die "Verwechslungsgefahr" > - zum anderen eine komplett andere Branche Das kann ein Grund sein. Aber bei sowas solltest du einen Fachanwalt (Domainrecht & Markenrecht) aufsuchen, insbesondere wenn du Gewerblich tätig bist. Keinen normalen Anwalt!!! Sowas kann sehr sehr teuer werden. => Beraten lassen. > wie ist eure Meinung dazu? Ich Frag mich grad was sowas im Microkontrollerforum zu suchen hat. Nix gegen OT, aber irgendwo is mal zu weit weg.
Robert schrieb: > ... > wie ist eure Meinung dazu? > Der Heise-Verlag verlinkt gelegentlich auf recht ausführliche Abhandlungen zum Thema im .pdf-Format, da müsstest du mal suchen, ("Internetrecht" etc.). Auch auf Udo Vetters "lawblog.de" werden von Zeit zu Zeit aktuelle Fälle diskutiert. > > ... > > PS: Hund und Katze sei hier nur exemplarisch genannt! So einfach ist das nicht, "HundKatze" würde ich persönlich jetzt als "generischen" Namen einstufen, d.h. der Name ist zu allgemein, als dass eine Firma mit ähnlichem Namen daran nachträglich Rechte geltend machen könnte, wer also zuerst anmeldet mahlt zuerst. Bei "MayerLauterbach" sieht das schon wieder ganz anders aus. Da "HundKatze" aber nur exemplarisch genannt wurde hilft das nicht wirklich weiter.
Ich würde die Domain einfach anmelden und verwenden. Sollte sich jemand beschweren, kannst Du dann rasch abklären lassen wie Deine Chancen stehen und gegebenenfalls einfach und kulant den Schwanz einziehen und denen Deine Domain überlassen. Dann würde ich nicht davon ausgehen, dass die dann weitere Schritte einleiten würden. Bei der Website / Webdesign wäre einfach darauf zu achten, dass man den Domainnamen rel. einfach austauschen kann, damit Du dann ohne grossen Aufwand wechseln könntest. Die ganzen bisherigen Bemühungen bezüglich Suchmaschinenoptimierungen, Marketing etc. wären allerdings verloren. Ganz sauber ist diese Variante wohl nicht, aber wer (ausser einer grossen Firma) will und kann schon viele Tausend Euros für einen Anwalt ausgeben...
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