Habe heute mal wieder einen dieser Tage, an denen ich jemanden ärgern möchte ... Schreibt mich doch so ein Ebayer an und preist mir eine E-Mail-Adresse (angeblich nicht seine) an wo man wohl Bedienungsanleitungen für das verkaufte Gerät bekommt. Also gleich inkl. Werbetext, den ich am besten so in meine Auktion einfügen soll, um einen höheren Gewinn zu erzielen. Meine Antwort war kurz und hatte letztendlich nur zum Inhalt, dass ich die unzulässige Mail diesmal noch nicht melde. Heute Abend war eine Antwort da die nach einem pöööse trotzigem 12-Jährigen klang. Jetzt fängt´s ja erst an so richtig Spaß zu machen :o) Seine Bewertungen beinhalten zahlreiche Käufe alter Bedienungsanleitungen von Geräten, die es nicht mehr zu kaufen gibt. Der Verdacht liegt wohl mehr als nahe, dass diese kopiert und verkauft werden. Ist das legal oder trotz des Alters noch eine Urheberrechtsverletzung ? Keine Sorge, ich möchte ihm keinen Urheber auf den Hals hetzen sondern nur ein bisschen ärgern ... und bevor ich da im Unrecht bin frage ich eben nochmal nach. Grüße Der mit dem sinnlosen Freizeitvertreib :o)
kommt wohl darauf an ob es Originalanleitungen sind oder wirklich nur kopiert! Ich denke mal dass man die nicht kopieren darf, aber die originale Verkaufen darf! wie heißt der Typ den? ich finde in der Bucht nur Originalanleitungen!?
Laß doch dem Bub sein Taschengeld. Er wirds brauchen, wenn er den nächstgrößeren Quatsch macht...
>wie heißt der Typ den? ich finde in der Bucht nur Originalanleitungen!?
Der verkauft die nicht in der Bucht. Er schickt offenbar jedem (oder
zumindest Einigen), der ein Gerät ohne Anleitung aus seinem
Anleitungspool verkauft, eine Nachricht an den Verkäufer und gaukelt
darin mehr oder weniger vor, dass er ja nur bei der Erziehlung eines
höheren Verkaufspreises helfen will und deshalb den Tipp gibt, wo man
die Anleitungen bekommt.
Ich glaube ich kopiere das mal hier rein, es lohnt sich :D
---
ER:
Guten Tag,
ein kleiner/großer Tipp: Wenn Sie oder Ihr Käufer die Bedienungs- und
Programmieranleitung sucht bzw. benötigt
einfach an xxxxxxx schreiben.Sie können aber auch folgenden Text in
Ihr Angebot mit aufnehmen, damit erreichen Sie noch mehr Interessenten:
"Diese und andere Bedienungs- und Programmieranleitungen bekommen Sie
unter
der e-Mail Adresse xxxxxxx. Die haben Anleitungen für diese
Registrierkasse
Kassen, sind sehr sehr schnell, SUPER freundlich und natürlich auch sehr
preiswert".
Zu dieser Kasse braucht man schon eine Anleitung
(ist doch wohl hilfreich, da zu Umfangreich).
VIEL GLÜCK!
Anmerkung:Sofern ich Ihnen diese Nachricht schon mal geschickt haben
sollte, bitte ich Sie um Entschuldigung..
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ICH:
Da ich weder ein Freund von Spam, aber auch nicht der Ebay-Politik bin
habe ich es mir DIESMAL NOCH verkniffen, die Mail zu melden.
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ER:
Oh Mann... dann mach doch einfach hin... da mag man jemanden etwas gutes
zukommen lassen, das ihm auch noch verhilft mehr Gebote füpr seinen
Dreck zu bekommen und dann erhält man solch eine Antwort?!
Na ja, es gibt auch solche Typen die sich über Gutes noch aufregen.
Die sch... Kasse werde ich wohl nicht mitbieten... wer weiß was das für
ein Schrott dann ist und welche blöden Nachrichten dann wohl kommen
würden.
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Was ein Held, oder ? XD
einfach nur an ebay melden, die sind daran interessiert wenn jemand ausserhalb von ebay (dennoch über deren Plattform) Artikel vertickt! Eigentlich halte ich nicht viel von ebay - aber eben auch genau wegen solchen Typen! hilf' mit, ebay etwas sauberer zu halten!
Solange kein Copyright in der Anleitung steht kann er das auch kopieren und verkaufen. Machen die Schaltungsdienste genauso. Allerdings, wenn es Kopien sind müssen die auch als solche beschrieben sein. Also nicht Original anbieten und Kopie liefern. Ändert aber nichts an der Möglichkeit ohne Urheberrechtseinschränkung zu verkaufen. Wenn der Urheber, sofern der noch existiert, Forderungen erheben wollte, müsste der einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen der auch als Rechteinhaber fiktiv sein kann. Im ungünstigsten Fall könnte der Lümmel zur Herausgabe seiner Kundendaten gezwungen werden damit ein Schaden bemessen werden kann. Praktisch dürfte es da wohl Probleme geben. Ansonsten mal Fa. Lange Schaltungsdienst, Berlin, oder den ELV-Verlag,Leer, fragen. Die handeln mit Schaltungsunterlagen und dürften auch Rechte haben. Wenn der V. wirklich Minderjährig ist können höchsten die Eltern belangt werden. Fragt bloß keinen Anwalt, viele sind nur Zocker ohne Gewissen und Moral. Kein Rechtsrat, auch nicht nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz. Ärger kann der V. höchstens vom Finanzamt bekommen wenn der ohne Gewerbeschein laufende Umsätze erzielt. Kleiner Tipp reicht da.
Das kann doch nicht wahr sein! :-( Dieser Mann besitzt offenbar selbst eine solche Kasse, sonst würde er das nicht schreiben: Zitat: >Zu dieser Kasse braucht man schon eine Anleitung >(ist doch wohl hilfreich, da zu Umfangreich). Er hat sich offenbar bei der angegebenen Adresse die Bedienungsanleitung gekauft, weist Dich darauf hin, wo man die Anleitung bekommen kann, (seine eigene Anleitung hat er wohl auch von dort bezogen) und Du trittst ihn für diesen Tip noch in den Allerwertesten... Staunend Paul
Paul, ich bin verwirrt - ist das jetzt dein ernst ? Gib´s zu, du hast nicht alles gelesen und nachgedacht ... Oder Ironie ? Dass das reiner Selbstzweck ist, ist doch offensichtlich. >Anmerkung:Sofern ich Ihnen diese Nachricht schon mal geschickt haben >sollte, bitte ich Sie um Entschuldigung.. Mensch dieser Samariter hat nicht mal mehr den Überblick, wem er schon alles so selbstlos geholfen hat. Dass der Tippgeber selber jede Menge originale Bedienungsanleitungen erstanden hat, spricht ja auch Bände. Zumal dieser "Werbetext" mit der hier zensierten E-Mailadresse so oder so ähnlich öfters mal bei ebay aufzutauchen scheint, da rührt jemand ordentlich die Werbetrommel. Egal - wirklich Ärger wollte ich ja gar nicht machen, denn letztendlich interessiert mich relativ wenig, was der da veranstaltet. Aber wer gleich so hochgeht läd nunmal dazu ein, dass man nochmal hinterherstochert :)
Max M. schrieb: > Solange kein Copyright in der Anleitung steht kann er das auch > kopieren und verkaufen. Wenn du in Deutschland etwas verfasst, hast du automatisch das Urheberrecht. Da musst du dich nicht drum kümmern. In Deutschland gibt es den Begriff "Copyright" nicht. > Machen die Schaltungsdienste genauso. glaube ich weniger, dass die einfach so kopieren, ich denke, die haben Verträge mit den Urhebern. > Allerdings, wenn es Kopien sind müssen die auch als solche beschrieben > sein. Also nicht Original anbieten und Kopie liefern. Jo, das wäre (arglistige) Täuschung > Ändert aber nichts an der Möglichkeit ohne Urheberrechtseinschränkung > zu verkaufen. Wenn der Urheber, sofern der noch existiert, Forderungen > erheben wollte, müsste der einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen > der auch als Rechteinhaber fiktiv sein kann. Ich schätze mal, dass du nichteinmal Schaden nachweisen musst. Kann mich hier aber auch irren > Ärger kann der V. höchstens vom Finanzamt bekommen wenn der ohne > Gewerbeschein laufende Umsätze erzielt. Kleiner Tipp reicht da. Wenn der Urheber der Werke da etwas gegen hat, kann der Verkäufer auch Ärger mit dem bekommen.
Kevin K. schrieb: >> Machen die Schaltungsdienste genauso. > glaube ich weniger, dass die einfach so kopieren, ich denke, die haben > Verträge mit den Urhebern. Das glaube ich kaum. Viele der Firmen für die Anleitungen verkauft werden gibt es ja gar nicht mehr. >> Wenn der Urheber, sofern der noch existiert, Forderungen >> erheben wollte, müsste der einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen > Ich schätze mal, dass du nichteinmal Schaden nachweisen musst. Kann mich > hier aber auch irren Wenn das so einfach ginge, dann würden z.B. die Filesharer auch nicht "nur" abgemahnt sonder gleich verklagt.
>Wenn du in Deutschland etwas verfasst, hast du automatisch das >Urheberrecht. Na, da wäre ich skeptisch. Nicht jedes verfasster Text unterliegt dem Urheberrecht wenn dies nicht explizit angegeben ist. In einem Rechtsstaat muss das natürlich gegebenenfalls nachgewiesen werden, insbesondere wer zuerst etwas verfasst hat und es muss einen wirtschaftlichen Wert (Gewinn)haben. Wenn hier einer das ohmsche Gesetz zitiert kommt ja auch keiner mit der Anwaltskeule weil es kein wirtschaftliches Interesse hier gibt. Sicher gibts in D kein copyright, aber Rechte müssen schon deklariert werden wenn man Wert auf den Schutz legt. Wenn z.B. irgendwo steht: Das Werk ist Urheberrechtlich geschützt, ist die Sache klar, ansonsten nicht, so meine Meinung. Das ist nämlich kein verfassungsmäßiges Recht des GG.
Chris S. schrieb: > Gib´s zu, du hast nicht alles gelesen und nachgedacht ... > Oder Ironie ? Das
1 | :-( |
ist sicher kein Ironie-Smilie Denk mal drüber nach! Max M. schrieb: > Das Werk ist Urheberrechtlich geschützt, > ist die Sache klar, ansonsten nicht, so meine Meinung. Da liegst du weit daneben. Das Urheberrecht in Deutschland entsteht wirklich 'automatisch' bei der Urhebung eines Werkes. Es kann nicht mal vom Verfasser selbst aufgegeben oder übertragen werden. Grüße, Edson
Alexander Schmidt schrieb: > Kevin K. schrieb: >>> Machen die Schaltungsdienste genauso. >> glaube ich weniger, dass die einfach so kopieren, ich denke, die haben >> Verträge mit den Urhebern. > > Das glaube ich kaum. Viele der Firmen für die Anleitungen verkauft > werden gibt es ja gar nicht mehr. Na ich weiss nicht... Die ganzen Rechte einer Firma die pleite ist werden ja weiter verkauft bzw. gegeben. Das Firmen nur zuschauen wie die Schaltungsdienste Kohle mit ihren Unterlagen machen glaube ich nicht so recht :)
Was für ein bemitleidenswertes Leben muss man haben, dass man SPAß dran hat jemanden der vergriffene Anleitungen (wahrscheinlich unberechtigter Weise) vertickt zu piesacken (ich kann mir nicht vorstellen dass er damit reich wird...). Es gibt weiß gott genug "schlimmere" Betrüger auf eBay aber diese Wurst soll jetzt deiner Spaßeslust herhalten? Ich meine, melden wegen Spam weil der Spam nervt - ok. Melden dass er wohl etwas nichts korrektes macht - ok. Aber aus Spaß Leuten ans Bein pinkeln? - Naja.
>Paul, ich bin verwirrt - ist das jetzt dein ernst ? >Gib´s zu, du hast nicht alles gelesen und nachgedacht ... >Oder Ironie ? Doch, das ist ausnahmsweise mal mein Ernst. Ich habe Deinen Beitrag vollständig gelesen und auch darüber nachgedacht. Das Resultat hast Du weiter oben schon gelesen. MfG Paul
>Aber aus Spaß Leuten ans Bein pinkeln? - Naja. wie oft habe ich sinngemäß erwähnt, dass ich ihm nicht ernsthaft schaden wollte ? Weder Urheber, erst recht keine Abmahnanwälte, nichtmal ebay sollte davon erfahren. >Doch, das ist ausnahmsweise mal mein Ernst. Ich würde nachdem, was ich so gefunden habe, wetten, dass ihm die E-Mail-Adresse gehört oder er zumindest mit drinsteckt. Kann zwar nicht nachvollziehen, wie man das als selbstlosen Versuch zu helfen werten kann aber jedem sein Urteil darüber ...
>Na, da wäre ich skeptisch. Nicht jedes verfasster Text unterliegt >dem Urheberrecht wenn dies nicht explizit angegeben ist. Doch! AFAIK ist dieser übliche Copyright-Vermerk zumindest in Deutschland vollkommen überflüssig. Der Autor eines Textes erhält automatisch das Urheberrecht, das er prinzipiell auch nicht "verkaufen" kann. Er kann lediglich die Verwertungsrechte abtreten. Aber da ich kein Jurist bin, alles ohne Gewähr.
Seit wann haben die Hersteller was dagegen, wenn die Bedieungsanleitungen ihrer hervorragenden Geräte verbreitet werden? Die sind doch nicht mit dem Klammersack gepudert...
Die habe auch nichts dagegen, nur das damit jemand anders Geld verdient, vielleicht schon.
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