Wollte eigentlich zur Light+Building, auf der Homepage steht da allerdings was von "Die Messe ist nur Fachbesuchern zugänglich, Privatbesucher haben keinen Zutritt". Ist das richtig? Brauch ich einen Gewerbeschein o.ä., oder ist das alles nur blabla?
blabla zur not bist du dienstleister. karte kannst du dir bei berker, gira, ... besorgen
Hatte auch noch mal per Mail bei der Messe angefragt. Zitat Antwortmail: "Sie benötigen einen Nachweis, dass sie Fachbesucher sind, entweder Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Nachweis IHK. oä."
Sei froh darüber eine echte Antwort bekommen zu haben und nicht wie deren Automaten-Depp: >Sehr geehrte Damen und Herren, >vielen Dank für Ihre E-Mail an die Ticket- Hotline der Messe Frankfurt. >Wir haben Ihre Anfrage/Reklamation erhalten und werden diese >schnellstmöglich beantworten. Die Bearbeitung kann erfahrungsgemäß ein bis >zwei Werktage in Anspruch nehmen. >Wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen. >Mit freundlichen Grüßen >Ihr Online-Ticket Team Dear Sir / Madam, thank you for your Email to Messe Frankfurt Ticket Hotline. We received your enquiry / complaint and will answer it as soon as possible.This may take one or two days but you will automatically hear from us. Yours sincerely, Your Online-Ticket Team -- Messe Frankfurt Venue GmbH & Ko.KG Ludwig-Erhard-Anlage 1 60327 Frankfurt am Main, Germany Geschäftsführung: Michael von Zitzewitz (Vorsitzender) Dr. Michael Peters, Detlef Braun und Uwe Behm Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 6640
Kann aber doch kein Problem sein, bei der Registrierung die Firma Ingenieurbüro Jörg S. anzugeben? Als Freiberufler hat man ja auch keinen Gewerbeschein usw. und ist doch vom Fach.
Unsere Vertreter laufen auch nicht mit einem Gewerbeschein durch die Gegend und besuchen trotzdem oft diverse Fachmessen. Ich war auch schon öfters auf Fachmessen und musste keinen Nachweis erbringen. Es reichte immer aus, dass ich bei der Anmeldung meine Firma (ich bin Angestellter, also kein Gewerbeschein etc) als Referenz angegeben habe. Such Dir irgend eine Firma aus, die es wirklich gibt. Gut ist es, wenn Du deren Name mit Anschrift und Email-Adresse auswendig kennst. Es macht sich beim eventuellen Ausfüllen einer Anmeldung nicht gut, wenn man diese Daten nicht auswendig kennt. Es wird niemand nachprüfen, ob Du dort wirklich beschäftigt wirst. Wenn Die wirklich einen Nachweis von Dir verlangen, solltest Du natürlich eine glaubwürdige Erklärung dabei haben.
Daniel schrieb: > Freiberufler Doch, dann hast Du einen Gewerbeschein. Ansonsten bist Du Arbeitsloser. Aber auch dann kannst Du von Fach sein und die Messe als Karriereportal nutzen.
Christian H. schrieb: > Doch, dann hast Du einen Gewerbeschein. Ansonsten bist Du Arbeitsloser. Da täuschst Du Dich.
Wie darfst Du als nicht "Angestellter" ohne Gewerbeschein Geld verdienen?
Christian H. schrieb: > Wie darfst Du als nicht "Angestellter" ohne Gewerbeschein Geld > verdienen? Indem ich Leistungen erbringe, für die ich anschließend Rechnungen ausstelle und am Ende des Jahres alle meine Aufwendungen und Erträge in einer Steuererklärung ans Finanzamt liefere. Da meine Frau das bereits seit 5 Jahren so macht, gutes Geld damit verdient und weder Finanzamt, Steuerberater oder das Finanzamt etwas dagegen haben, ist das wohl korrekt. ;) Ernsthaft, die Freiberufler (welche ja nur einigen Berufen zugestanden werden) können, aber müssen kein Gewerbe anmelden, um Geld zu verdienen. Zumal es in diesen Sparten oftmals schlicht und ergreifend einfach keine Angestelltenverhältnisse gibt. Simon
Simon schrieb: > Ernsthaft, die Freiberufler (welche ja nur einigen Berufen zugestanden > werden) können, aber müssen kein Gewerbe anmelden, um Geld zu verdienen. > Zumal es in diesen Sparten oftmals schlicht und ergreifend einfach keine > Angestelltenverhältnisse gibt. Ok, das ist mir neu. Habe mich aber auch nie so genau dafür interessiert.
Natürlich ist das so korrekt. Habe ich schon als Student für "mein" Uni-Institut so gemacht, vor mehr als dreißig Jahren: Auftrag vom Institut für irgendwas (z. B. Aufbau eines Messgerätes), Rechnung geschrieben, brav Steuern dafür gezahlt.
drei schrieb: > Natürlich ist das so korrekt. Habe ich schon als Student für "mein" > Uni-Institut so gemacht, vor mehr als dreißig Jahren: Auftrag vom > Institut für irgendwas (z. B. Aufbau eines Messgerätes), Rechnung > geschrieben, brav Steuern dafür gezahlt. Abhängig beschäftigte dürfen keine Rechnungen an den eigenen Arbeitgeber stellen! Sei froh, das sie dich nicht erwischten.
> Abhängig beschäftigte dürfen keine Rechnungen an den eigenen Arbeitgeber > stellen! Sei froh, das sie dich nicht erwischten. Seit wann sind Studenten abhängig Beschäftigte? Ich hab jedenfalls an meiner Uni kein Geld fürs Studieren bekommen. Oder hattest Du einen Arbeitsvertrag in dem als Tätigkeit studieren stand?
Ein Gast schrieb: >> Abhängig beschäftigte dürfen keine Rechnungen an den eigenen Arbeitgeber >> stellen! Sei froh, das sie dich nicht erwischten. > > Seit wann sind Studenten abhängig Beschäftigte? Ich hab jedenfalls an > meiner Uni kein Geld fürs Studieren bekommen. Oder hattest Du einen > Arbeitsvertrag in dem als Tätigkeit studieren stand? Achso. Ich dachte du warst dort zum Geldverdienen neben dem Studium. So hatte ich das gemacht und deswegen weiß ich sowas. Arbeitsvertrag hatte ich keinen. Ging alles über Handschlag.
drei schrieb: > Auftrag vom > Institut für irgendwas (z. B. Aufbau eines Messgerätes), Rechnung > geschrieben, brav Steuern dafür gezahlt. Ok, stimmt. Hatte ich schon gemacht. Wir hatten damals aber einen Werkvertrag gemacht. Ging aber ebenfalls ohne Gewerbeschein. Um beim Thema zu bleiben. Als Student kann man auch sehr wohl Fachbesucher sein.
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