Forum: HF, Funk und Felder ISM-Band Weltweit


von Michael (Gast)


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Hallo,

wo genau ist definiert welche ISM Frequenzen in welchem Land nutzbar 
sind.
Speziell geht es um das 2,4GHz (nahezu weltweit), 915MHz (USA), 868MHz 
(Europa) und das 783 MHz (China) Band. Hat jemand noch weitere 
Kenntnisse zu den genannten Frequenzbereichen? Bisher habe ich noch 
keine Informationen gefunden auf die ich verweisen kann.

Dankeschön schon einmal!

MfG Michael

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nun, Wikipedia kannst du selbst nachlesen.  Dort findest du auch,
welche Punkte der Radio Regulations (deutsch: VO Funk) das
definieren.

Schmeiß bitte nicht alles in einen Topf: 868 MHz (mittlerweile
praktisch 863...870 MHz) ist kein ISM-Band!  Es ist ein SRD-Band
mit deutlich strengeren Regulierungen als in den ISM-Bändern, damit
man das "jeder macht, was er will"-Desaster der ISM-Bänder los
werden konnte.  Eine ähnliche Situation dürftest du bei dem 783-MHz-
Band in China haben, dafür finde ich erst einmal nur Angaben, die
IEEE 802.15.4 betreffen, möglicherweise ist das also das Einzige,
was man in diesem Frequenzbereich machen darf.

Zur Situation in der BR Deutschland bzw. in Europa siehe auch:
Allgemeinzuteilung

Dort gibt's auch einen Link auf die deutsche Vfg bei der BNetzA.

Beachte auch, dass ein ISM-Band im Sinne der VO Funk keineswegs dafür
bestimmt war, dort ohne weitere Genehmigungen x-beliebige
Funkkommunikation vornehmen zu dürfen.  Es ist einfach erstmal nur
dafür da, dass man industrielle, wissenschaftliche oder medizinische
Geräte, die mit HF arbeiten und bei denen eine Abstrahlung nicht
auszuschließen bzw. nicht ausreichend zu unterdrücken ist, auf einige
wenige Frequenzbereiche limitiert, sodass sie nicht wahllos das
Spektrum versauen und damit die (regulierte) Funkkommunikation
beeinträchtigen.  Die Benutzung dieser Frequenzen für diverse
Funkkommunikationsarten (die erste dürfte wohl CB-Funk gewesen sein)
ist eine vergleichsweise neuzeitliche Erfindung, die von der VO Funk
nicht beschrieben ist.  Damit unterliegt eine derartige Nutzung
prinzipiell lokaler Regulierung, die durch die jeweiligen
Hoheitsträger beliebig gestaltet sein kann oder auch gänzlich
untersagt.

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