Eine Unternehmergesellschft (UG) hat häufig nur ein sehr geringes Stammkapital. Was ist, wenn ich bei einer solchen Gesellschaft angestellt bin und sie plötzlich zahlungsunfähig wird? Habe ich noch eine echte Chance an meinen ausstehenden Lohn zu kommen? Wie sieht das in der Praxis aus?
Hat die UG denn das Stammkapital schon erwirtschaftet? oder ist die noch in der Startphase, mit weniger als 25k€? Wieviele Arbeitnehmer? <Schwarzmalerei> In der Praxis: Vom Insolvenzverwalter gibts erstmal eine Kündigung und eventuell eine Lohnrückforderung, falls du schon länger wusstest dass es der Firma schlecht geht, und sozusagen von der Insolvenz nicht "überrascht" wurdest. Dann (nach vielen Jahren) gibts vielleicht ein paar Prozentchen aus der Insolvenzmasse. Aber wenigstens hast du mit Lohnforderungen Priorität vor den Zulieferern und externen Mitarbeitern. Eventuell kannst du den Geschäftsführer noch wegen Konkursverschleppung anzeigen, aber der ist dann meist mittellos und hat eine reiche Frau + Gütertrennung. </Schwarzmalerei>
Bei der UG soll der Unternehmer ja vorrangig erst mal Betriebskapital bilden aber wer das kontrolliert weiß ich auch nicht. Schließlich hat der Unternehmer in der Regel vollen Zugriff auf das Kapital. Das ist eben das Risiko wenn man bei einem Gewerbetreibenden tätig wird. Geht der pleite und keine Masse kann gepfändet werden kann das für einen Arbeitnehmer der in Vorleistung gegangen ist übel sein. (Bei mir ist mal die Lehrfirma kaputt gegegangen und nach Jahren gabs noch etwas Geld). In der Regel gibts aber drei Monate Insolvenzausfallgeld vom Amt, aber da muss man sich informieren. Und es kann noch schlimmer kommen, das bei hohen Verbindlichkeiten, der Insolvenzverwalter, sollte einer bestellt sein, per Insolvenzordnung drei Bruttolöhne wieder zurückverlangen kann, was die Masse erhöht und dann neu unter die Gläubiger verteilt wird. Ich wüsste jetzt da keine andere Möglichkeit wie man Nachteile für Arbeitnehmer vermeiden könnte. Eine Kaution wäre ja ne Idee aber ich glaub nicht das das in dem Zusammenhang schon mal praktiziert wurde.
Ein Stichwort heißt Konkursausfallgeld (3 Monate). http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld Informiere Dich/das rechtzeitig beim Arbeitsamt. Wenn die Fima nix hat ist auch da nix zu holen. Deshalb große Außenstände wie z.B. Reisekosten immer zeitnah abrechnen und Konto prüfen. 25k€? sind nur Stammkapital. Sie sagen wenig über die Zukunft einer Firma. Es gibt kleine Firmen, die leben schon Jahrzehnte damit und es gab größere wie z.B. Quelle.
Mike Hammer schrieb: >Und es kann noch schlimmer kommen, das >bei hohen Verbindlichkeiten, der >Insolvenzverwalter, sollte einer bestellt >sein, per Insolvenzordnung drei Bruttolöhne >wieder zurückverlangen kann, was die Masse >erhöht und dann neu unter die Gläubiger >verteilt wird. 3 Bruttolöhne zurück, das wären ja annähernd 5-6 Nettolöhne. Wie ist es da, wenn man selbst arbeitslos, oder gar schon Hartz-IV-er geworden ist? Wird man da dann zum privaten Schuldner? Arbeitsplatz verloren + auch noch Rückzahlung, wäre ja ne tolle Wurst! Unter den Gläubigern verteilt, na, da bekommen es auf jeden Fall dann die Richtigen, nämlich der Wirtschaftskreislauf.
Einen dicken Batzen holt sich immer der, der den Zugriff auf die Kohle hat und zwar der Insolvenzverwalter, allerdings passt wohl das Gericht da auch ein wenig auf. Grundlage sind da ja Gebührenordnungen aber wenn man den Gegenstandswert (real oder immaginär) hoch ansetzt kann man sich gut vorstellen, das das sich lohnt. Ich bin nicht sicher ob man sich dabei verschulden muss. Ich meine mal gehört zu haben das dabei nur vorhandenes Geld wieder zurückgezahlt werden muss. Wenn es bereits ausgegeben ist, was natürlich relativ ist, wäre dann ja auch nichts zu holen. Was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, wissen allein, unter anderem aktuell die (griechischen) Götter.
Also den § 130 Insolvenzordnung so auszulegen, dass man sich von Arbeitnehmern deren Lohn zurück holt, ist eine Sauerei des Insolvenzverwalters, einer Berufsgruppe die in Deutschland keiner hinreichenden Kontrolle unterliegt und in vielen Fällen in erster Linie um die eigene Tasche besorgt ist, statt um den Erhalt der insolventen Unternehmen. Eine UG die das Stammkapital von min. 25.000 Euro erarbeitet hat ist keine UG mehr. Eine UG hat drei Jahre Zeit diesen Punkt zu erreichen, sonst wird sie gelöscht. Das Stammkapital wird durch Rückstellungen dargestellt, es ist ein bestimmter Prozentsatz des Gewinnes in jedem Jahr dafür mindestens zu verwenden. Die Überprüfung geschieht über die Offenlegung der Bilanzen, wozu jede GmbH verpflichtet ist. Zahlungsunfähigkeit ist unabhängig von Gesellschaftsform und Betriebsgröße (siehe Quelle). Bei einer GmbH liegt das Stammkapital auch nicht als Bargeld rum, sondern ist in vielen Fällen in Betriebsausstattung und Ware investiert. Ob eine GmbH solvent ist hängt in keiner Weise davon ab ob sie ein "UG" im Namen hat oder wie hoch das gezeichnete Stammkapital ist. Und noch ein Faktor: Ein Inhaber einer UG wird sich im Zweifelsfalle eher vorsichtiger verhalten als der einer GmbH, da er nicht den vollen Schutz der GmbH im Insolvenzfall hat. Es macht sich übrigens besser bei der Suche nach einem Arbeitsplatz den Arbeitgeber nicht als Gegner oder mögliche Beute zu betrachten, das mögen wir nicht wirklich.
Guido Körber schrieb: > Eine UG die das Stammkapital von min. 25.000 Euro erarbeitet hat ist > keine UG mehr. Eine UG kann nach Erreichen sich in eine GmbH umfirmieren. > Eine UG hat drei Jahre Zeit diesen Punkt zu erreichen, sonst wird sie > gelöscht. Hast du dafür eine Quelle? Das wäre mir neu.
Wer sagt eigentlich, das Stammkapital in voller Höhe in BAR vorgehalten werden muss? Das wäre dann ja totes Kapital. Im Übrigen können das ja auch Maschinen Einrichtungen, Waren oder sonst was Substanzielles sein (Verliert ohnehin ständig an Wert und muss dann neu bewertet werden). Da kann dann schon der Betrieb pleite sein und keiner merkt das. In der Vergangenheit waren die Immobilienrücklagen bzw. Immobilienvermögen von Großkonzernen auch schon mal überbewertet. Wer war das noch gleich: Telekom?, Post?, Karstadt?, Versicherungen?,usw. Kräht heute auch kein Mensch mehr nach.
Die Höhe des Stammkapitals ist absolut nicht dazu geeignet, die Liquidität eines Unternehmens zu bewerten. Leider gibt es auch etliche Vollkaufleute, die das nicht einsehen wollen. Manch einer stellt sich vor, dass ein Unternehmen mit z.B. 25kEUR Stammkapital dieses in bar für jeden möglichen Gläubiger in das Sparschwein steckt. Dem ist nicht ansatzweise so. Zum einen liegt es selten in bar vor, und zum anderen teilen sich alle Gläubiger den kläglichen Rest, der im Falle einer Insolvenz noch vorliegen sollte. Und das ist meist nicht allzu viel. Man darf nicht vergessen, dass eine Insolvenz vorliegt, wenn das Geld zu knapp ist... Beachten muss man auch, dass bei Kapitalgesellschaften und UG die Schwelle, ab der ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wesentlich früher erreicht ist als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Nicht erst die tatsächliche, sondern schon die drohende Zahlungsunfähigkeit führt zur Insolvenz. Wo ein Einzelunternehmer den Gürtel enger schnallen und recht einfach privates Geld nachschießen kann, muss der GmbH-Geschäftsführer schon zum Amtsgericht rennen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Stammkapital angetastet werden müsste. Die Tatsache, dass Insolvenz angemeldet werden müsste, heißt aber auch nicht unbedingt, dass dies auch geschieht. Zwar haftet der GmbH-GF im Falle einer Insolvenzverschleppung mit seinem privaten Vermögen, aber einem Nackten kann man auch nicht beliebig in die Tasche greifen. Hinsichtlich der Gehaltsrückforderungen bezweifele ich, dass der Arbeitgeber/Insolvenzverwalter das volle Bruttogehalt vom Arbeitnehmer zurückfordern könnte. Vermutlich müsste er seine Forderungen schon aufteilen auf AN, Krankenversicherung, Lohnsteuer, BG-Beiträge, usw.. Eine Gehaltsrückforderung ist auch nur dann möglich, wenn dem AN vorher schon konkrete Zweifel an der Liquidität des AG bekannt waren, z.B. wiederholt verspätete oder ausgefallene Gehaltszahlungen. Durch die entsprechende Gesetzeslage soll nicht etwa "der kleine Mann" ausgenommen, sondern nur verhindert werden, dass sich die Geschäftsführung im Falle einer drohenden Insolvenz nicht etwa die verbleibende Liquidität als Gehalt oder Gratifikation auszahlen lässt. Natürlich versuchen Insolvenzverwalter auch, Gehälter einfacher Angestellter zurückzuholen. Das heißt aber nicht, dass diese Rückforderungen rechtmäßig sind. Da kann man es als (Ex-)AN schon auf eine Klage ankommen lassen.
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