Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Studium Steuerlich absetzbar


von ahnungsloser (Gast)


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Hallo Leute,

ich habe hier gelesen, dass man ein erststudium nach abgeschlossener 
berufsausbildung vollständig absetzen kann.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,654892,00.html

aber irgendwie kann ich mir das alles nicht so ganz vorstellen.

von Z.Z. (Gast)


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www.google.de

suchwort: meister bafög

ja, deine Freibeträge erhöhen sich... bezahlen musst du dein Studium 
aber trotzdem ...

von Z.Z. (Gast)


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ach ja...

sei etwas kreativ beim reinschreiben von "meister bafög"

kleiner Tipp:

in das Textfeld kann man noch ganz andere tolle sachen schreiben!

von Aufbaustudierender (Gast)


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ISt komplett absetzbar!

Ein STUDIUM ist etwas anderes als eine AUSBILDUNG, daher handelt es sich 
bei dem ERSTstudium im Sinne des §19HRG um ein berufsqualifizierendes 
Studium, dessen Kosten komplett als Werbungskosten "Anlage N, Weitere 
Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt – Fortbildungskosten, 
Zeile 45" anerkannt werden.
Dies gilt auch für Fahrten zu Präsensveranstaltungen, benötigte Bücher/ 
Fachliteratur und natürlich die Studiengebühren selbst.
Das alles Resultiert in einer schönen Lohnsteuer-Rückerstattung.

Achtung: ein ZWEITstudium, z.B. Germanistik nach betstandenem 
Eletrotechnikstudium ist dagegen "Hobby" und reines Privatvergnügen und 
wird staatlich nicht gefördert!

von p-man (Gast)


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Hmmm, interessant. Ich bin in meinem Studium gar nicht erst auf die Idee 
gekommen, irgendwas davon steuerlich absetzen zu wollen - zumal ich auch 
in der Zeit nie irgendeine Form von Steuererklärung abgeliefert hatte. 
Dazu war ich dank 400Euro Jobs und sonstiger "steuerfreier" Arbeit nicht 
geneigt oder verpflichtet.

Für das Jahr 2010 werde ich erstmals eine Steuererklärung machen müssen; 
mal schauen, ob ich Aufwendungen aus meiner Bewerbungsphase hier noch 
anrechnen lassen kann. Viel kann das nicht sein, vielleicht 20 Euro für 
Materialkosten - aber das hätte ich auch vom Arbeitsamt erstatten lassen 
können. Von daher bezweifle ich, dass man sowas auch 2x erstatten kann 
;-)

von Eierkopp (Gast)


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Also ich mach grad die Erklärung für 2009 und raff es nicht.

Habe Abitur gemacht, dann von 2003 bis 2009 Diplomstudium. Direkt danach 
bis 2010 Masterstudium/Aufbaustudium.

Kann ich jetzt Kosten von 2003-2008 noch angeben? Wenn ja, dann wohl als 
Werbungskosten?
Wo muss ich die in 2009 fürs Diplomstudium entstandenen Kosten angeben? 
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Wo muss ich die in 2009 fürs Masterstudium entstandenen Kosten angeben? 
Werbungskosten oder Sonderausgaben?

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