Forum: Ausbildung, Studium & Beruf System verkaufen, selbstständig werden


von V. B. (dr-robotnik)


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Hallo zusammen!

Ich habe in meiner Freizeit ein System entwickelt (Steuerung für eine 
Anlage im Halbleiter-Herstellungsprozess). Eine Firma, sowie ein 
Institut sind potenziell daran interessiert.

Das System ist noch ziemlich experimentell, würde aber im Einsatz 
gewisse Vorteile bringen. Deshalb sind die beiden potenziellen "Kunden" 
auch schon am Prototyp interessiert um ihn schon mal in den Prozess zu 
integrieren und zu evaluieren.

Wie könnte man sowas abwickeln? Ich bin bei solchen Dingen absoluter 
Neuling.

Kann ich einfach zwei Prototypen bauen und eine Rechnung über 
Materialkosten und Arbeitsaufwand ausstellen? Muss ich dafür ein Gewerbe 
anmelden oder kann ich das freiberuflich tun?
Oder soll ich lieber einen vernünftigen Preis für das Komplettsystem 
bestimmen und als solches Verkaufen? Muss ich mich dann schon um 
CE-Kennzeichnung etc. kümmern, obwohl es sich lediglich um Prototypen 
handelt?

Macht es Sinn die Prototypen den beiden potenziellen Kunden kostenlos 
zur Evaluation zu geben, mit den Evaluationsergebnissen als 
Gegenleistung?

Den Gewinn, den ich durch den Absatz der beiden Einheiten erzielen 
könnte, möchte ich dafür einsetzen mich evtl. selbstständig zu machen 
und das System in größerer Stückzahl herzustellen. Ich gehe davon aus, 
dass wenn sich das System im Betrieb bewährt, ich mehr Einheiten 
absetzen kann.

Ich hoffe ich habe meine Situation ausreichend genau beschrieben, damit 
ihr ein Bild davon habt.

Für euren Rat wäre ich sehr dankbar,
viele Grüße und vielen Dank schon mal,
dr. robotnik

: Verschoben durch Admin
von MaWin (Gast)


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Da deine Kunden keine Endverbraucher sind sondern B2B kannst du auf alle 
WEEE und CE und VerpackVerord Rahmenbedingungen verzichten. Du lieferst 
Prototypen. Vermutlich als Werkvertrag (den kann man dann 
unterschreiben, wenn das Produkt schon fertig ist und akzeptiert wurde, 
damit du nicht in Lieferschwierigkeiten kommst, weil der Kunde nicht 
ganz zufrieden ist und nur noch ein winziges bischen Nachbesserung haben 
möchte)

Wenn du bereits einen anderen Job hast und eine Ingenieursausbildung, 
ist das ein einfacher Nebenjob, dessen Einkünfte gegengerechnet zu den 
Ausgaben in der Steuererklärung auftauchen. Ggf. brauchst du die 
Erlaubnis deines akuellen Arbeitgebers, wenn das im Arbeitsvertrag so 
geschrieben steht und tatsächlich Kollisonen möglich wären (wenn deine 
Arbeit weder deine normale Arbeit und Erholung behindert noch das 
Produkt eine Konkurrenz bildet ist der Arbeitsvertragsabsatz eh egal).

Du solltest versuchen, damit die späteren Schritte eher kurz sind und 
nicht wieder alles umgeschmissen wird, deinen Prototypen schon möglichst 
weit zum Endprodukt zu bringen, also Gehäuse, Platine, komplett, sogar 
Produktdokumentation und Werbeflyer (alle Kosten sind von deinen 
Einnahmen absetzbar), und darfst von deinem Kunden so viel Geld 
verlangen, wie der bereit ist zu bezahlen. Du weist deinen Kunden 
schriftlich darauf hin, daß das Produkt nach den für es zutreffenden 
Regeln (VDE, EMV, ...) NICHT geprüft ist (immerhin solltest du 
rauskramen, WELCHE Regeln es erfüllen müsste). Will er die Prüfung, 
lässt du sie dir bezahlen. Macht der Kunde die Prüfung in house, bittest 
du ums Prüfprotokoll :-)

Besorge dir auch die Doku die die kundenseitige Schnittstelle 
beschreibt, damit du bei anderen Kunden gucken kannst was dort anders 
ist, bzw. angeben kannst, welche Schnittstelle erforderlich ist.

von Marcus B. (raketenfred)


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Ich habe irgendwo mal einen Verein gesehen, die dir bei dem einstieg in 
die Selbstständigkeit- aber auch bei solchen Sachen 
kostenlos/kostengünstig helfen

hab gerade nur ka mehr wie das hieß-.-

Es gibt auch auch von Vater Statt gute Hilfen, für die Planung, kann man 
Kostenlos beziehen.

mfg

von oszi40 (Gast)


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Es gab vom AA kostenlose Existenzgründerseminare, wo Du die nötigsten 
Sachen in wenigen Tagen erklärt bekommst.

Konzentrat davon: wenn Du noch keine Kunden hast und nicht 2 Jahre ohne 
weitere Einkünfte auskommst, wird es seeehr schwer.

von Mike H. (-scotty-)


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Wegen zwei Einheiten braucht man sich noch nicht selbständig machen
und wenn doch kann man das Nebenberuflich oder auch aus der
Arbeitslosigkeit. Da es keinerlei Fristen gibt kann man sich auch 
selbständig machen, das Geschäft abwickeln und wieder abmelden.
Ob das allerdings Sinn macht hängt vom Einzelfall ab.
Vermutlich wird das Finanzamt gern an dem Einkommen beteiligt werden.
Wie sieht es denn mit dem Schutz deiner Idee aus?
Nicht das deine Kunden nur Abkupfern im Sinn haben.
Ansonsten kannste als natürliche Person schon ein paar Verkäufe
tätigen ohne das du gleich zum Gewerbeamt rennen musst.
Machen in der Bucht auch viele nicht.
Ansonsten Steuerberater oder IHK fragen.

von Mega Nilp (Gast)


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>Kann ich einfach zwei Prototypen bauen und eine Rechnung über
Materialkosten und Arbeitsaufwand ausstellen?

Eher nicht. Verdienen ist das Zauberwort. Dh etwas Fertiges abliefern 
und den hundertfachen Materialaufwand verrechnen. Dabei natuerlich die 
Rechte an der Entwicklung behalten.

von Mike H. (-scotty-)


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Quatsch, ich hab auch schon Autos günstig gekauft, wieder hergerichtet 
(lackiert) und dann mit Gewinn verkauft. Bis zu drei Stück/Jahr ist
das o.k. gewesen.
Wenn das öfter gewesen wäre, wäre es tatsächlich Gewinnerzielung gewesen
und dann wäre ein Gewerbe von Nöten. Nicht gleich einschüchtern lassen.

Heutzutage ist das Problem eher die gesetzliche Gewährleistung, die es
damals noch nicht so gab. Privat muss man nämlich haften, es sei denn
man vereinbart Unwirksamkeit.

von V. B. (dr-robotnik)


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Mike Hammer schrieb:
> Wegen zwei Einheiten braucht man sich noch nicht selbständig machen

Nein, wegen den zwei Einheiten will ich mich natürlich nicht 
selbstständig machen. Dies strebe ich jedoch an, wenn sich das System im 
Einsatz bewährt hat und eine höhere Nachfrage besteht.
Zudem bin ich derzeit hauptberuflich beschäftigt. Es würde sich also 
erstmal um eine Nebentätigkeit handeln.

Aber ich danke euch für die hilfreichen Informationen. Ich denke das 
richtige Stichwort lautet für mich "Werkvertrag".

Viele Grüße, dr-robotnik

von Mike H. (-scotty-)


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Beim Werkvertrag stellst du erst nach Auftragserteilung etwas her.
Beim Kaufvertrag verkaufst du eine bereits hergestellte Sache.
Ein Unterschied wie Tag und Nacht ohne Auswirkung auf die Haftung.
Bei einer Selbständigkeit kannste dich dann aber auf noch andere
Abzocker gefasst machen, denn die wollen nur dein Bestes, dein Geld.

von Arc N. (arc)


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Mike Hammer schrieb:
> Wegen zwei Einheiten braucht man sich noch nicht selbständig machen
> und wenn doch kann man das Nebenberuflich oder auch aus der
> Arbeitslosigkeit. Da es keinerlei Fristen gibt kann man sich auch
> selbständig machen, das Geschäft abwickeln und wieder abmelden.

GewO §14 + §146
AO §§88, 90, 93, 97, 138
-> Ordnungswidrigkeit und im folgenden erhöhte Aufmerksamkeit des FA
Es geht letztlich um die (langfristige) Gewinnerzielungsabsicht.

> Ob das allerdings Sinn macht hängt vom Einzelfall ab.
> Vermutlich wird das Finanzamt gern an dem Einkommen beteiligt werden.
> Wie sieht es denn mit dem Schutz deiner Idee aus?
> Nicht das deine Kunden nur Abkupfern im Sinn haben.
> Ansonsten kannste als natürliche Person schon ein paar Verkäufe
> tätigen ohne das du gleich zum Gewerbeamt rennen musst.
> Machen in der Bucht auch viele nicht.
> Ansonsten Steuerberater oder IHK fragen.

von Mike H. (-scotty-)


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@Arc Net

Schon mal aufgefallen, das viele Verordnungen und Gesetze
vor allem für die Verwaltung zur Diesntausübung vorgesehen
sind. Wo kein Kläger, so auch kein Richter sagt der Volksmund.
Ich möchte wirklich nicht wissen gegen wie viele Gesetze
laufend verstoßen wird und das ohne Konsequenzen. Da hätte
jeder ne Anklage verdient. Das Risiko muss natürlich jeder
selbst abwägen. Ich finde das es dem TS frei steht die wenigen
Einheiten privat zu verkaufen und wenn er etwas dran verdient
ist das o.k. sofern das in nächster Zeit (in Monaten) nicht
häufiger vorkommt. Auf die Nachhaltigkeit kommts an und
auch erst wenn ein Gewerbe angemeldet wurde. Was vorher war
interessiert keine Sau.

Noch etwas zur Gewinnerzielung:
Zur Gewinnerzielungsabsicht müsste man ja erst mal den
Beschaffungspreis und den Verkaufspreis kennen um Gewinn
berechnen zu können. Das ist alles fiktiv wenn der TS das
nicht public macht und darin (im nicht publik machen) sind
die meisten hier Weltmeister. Also keine Panik auf der Titanic.
Was hier so gepostet wird ist ohnehin nicht rechtsverbindlich
und damit auch kein Rechtsrat. In diesem Sinne Munter bleiben
und schön Pfingsten.

von Arc N. (arc)


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Mike Hammer schrieb:
> @Arc Net
>
> Schon mal aufgefallen, das viele Verordnungen und Gesetze
> vor allem für die Verwaltung zur Diesntausübung vorgesehen
> sind. Wo kein Kläger, so auch kein Richter sagt der Volksmund.
> Ich möchte wirklich nicht wissen gegen wie viele Gesetze
> laufend verstoßen wird und das ohne Konsequenzen. Da hätte
> jeder ne Anklage verdient. Das Risiko muss natürlich jeder
> selbst abwägen. Ich finde das es dem TS frei steht die wenigen
> Einheiten privat zu verkaufen und wenn er etwas dran verdient
> ist das o.k. sofern das in nächster Zeit (in Monaten) nicht
> häufiger vorkommt. Auf die Nachhaltigkeit kommts an und
> auch erst wenn ein Gewerbe angemeldet wurde. Was vorher war
> interessiert keine Sau.

Ja, sicher. Prüft das FA beim Kunden ist das Risiko nicht unerheblich 
(Aufbewahrungszeitraum: 10 Jahre ab Ablauf des Kalendarjahres)
Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht sobald die Tätigkeit 
aufgenommen wird siehe oben, nicht erst wenn man Lust dazu hat 
(Umsatzsteuern möchten die FAs auch gerne sehen).
Zumal sich hier definitiv die Frage nach dem Sinn stellt:
Es fallen, außer für die Gewerbeanmeldung und etwas Papierkrieg, keine 
Kosten an. Hat man keine Lust auf monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen 
nimmt man eben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
IHK: dürfte am Anfang = 0€ sein (Google: ihk beitragsrechner)

> Noch etwas zur Gewinnerzielung:
> Zur Gewinnerzielungsabsicht müsste man ja erst mal den
> Beschaffungspreis und den Verkaufspreis kennen um Gewinn
> berechnen zu können. Das ist alles fiktiv wenn der TS das
> nicht public macht und darin (im nicht publik machen) sind
> die meisten hier Weltmeister. Also keine Panik auf der Titanic.

Selbst wenn nicht, interessiert das bei der Umsatzsteuer nicht.

> Was hier so gepostet wird ist ohnehin nicht rechtsverbindlich
> und damit auch kein Rechtsrat. In diesem Sinne Munter bleiben
> und schön Pfingsten.

Mein Rat: Einfach zum Gewerbeamt, anmelden, fertig.

von Mike H. (-scotty-)


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>(Aufbewahrungszeitraum: 10 Jahre ab Ablauf des Kalendarjahres)
Die gilt nur bei gewerbsmäßigen Rechtsgeschäften. Bei
Privatgeschäften gilt das nicht.

>Mein Rat: Einfach zum Gewerbeamt, anmelden, fertig.

Ne, erst sorgfältig recherchieren, Fachleute konsultieren,
einen Plan machen, potentielle Kunden gewinnen und dann
zum Gewerbeamt und sich als Freiberufler anmelden.
Ein Gewerbe kann man dann immer noch anmelden(oder es sein
lassen), wenn es nicht anders geht.

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