Ich wollt eigentlich nur eine Grafik Bibliothek für ARM und AVR schreiben, bin jetzt aber dazu gekommen auch so sachen wie SD/MMC und so weiter mit in die Bibloothek mit aufzunehem. der Code wird nicht nur von mir geschrieben, sondern ich werde auch Code von anderen mit Erlaubnis verwenden. Das ganze Projekt wird doch etwas größer als ich gedacht habe, genauer gesagt zu Groß, das ich das alleine schaffen kann. Die Bibliothek ist unter der GPL, kann somit von jedem und in allen Projekten, auch kommerziellen, verwendet werden. Ich werde Andreas bitten das Projekt im SVN server anzulegen. Ich würde mich sehr freuen, wenn noch ein paar AVR Spezialisten mithelfen würden, da ich bisher fast nur mit ARM gearbeitet habe. Wer Lust hat mitzumachen schreibt mir bitte eine PN. Viele Grüße PS: Link zum Wiki Artikel: http://www.mikrocontroller.net/articles/Mikocontroller_Lib
>...Die Bibliothek ist unter der GPL, kann somit von jedem und in allen >Projekten, auch kommerziellen, verwendet werden.... Möglicherweise hällt das nicht nur mich davon ab, die Bibliothek zu verwenden. Weitergabe des gesamten Firmware-Quellcodes an alle (End-)Anwender eines Gerätes ist insbes. bei kommerziellen Entwicklungen oft keine Option. De facto bleibt dann nur, um Code oder GPL einen Bogen zu machen. Wenn man die Bibliothek nicht verwendet, wird man sie auch kaum erweitern. Hat man keine Erweiterungen, hat man auch nichts um beizutragen. Darüber nachgedacht, eine BSD-Lizenz zu verwenden (analog avr-libc) oder zumindest GPL mit einer Ausnahme (ähnlich z.B. FreeRTOS, EFSL, ChibiOS).
@ Martin Thomas: Niemand wird Dich zwingen. Aber mich nervt es z.B. extrem, wenn die I.... es nicht auf die Reihe bekommen, die Anzeige einfach nach 600 Sekunden abzuschalten, wenn ich die Uhrzeit im Kuechenradio nicht stelle, weil niemand diese braucht. Statt desse blinkt das Teil monatelang. Und das ist nur EIN Beispiel, da gibt es z.B. Videorekorder, die noch nicht mal ein Video abspielen, wenn man die Zeit nicht stellt... Sowas kann man aber ohne Quellcode nie abstellen, mit vielleicht. Gast
Moin Martin Thomas schrieb: >>...Die Bibliothek ist unter der GPL, kann somit von jedem und in allen >>Projekten, auch kommerziellen, verwendet werden.... > Möglicherweise hällt das nicht nur mich davon ab, die Bibliothek zu > verwenden. Weitergabe des gesamten Firmware-Quellcodes an alle > (End-)Anwender eines Gerätes ist insbes. bei kommerziellen Entwicklungen > oft keine Option. Du musst nur den Quellcode weitergeben, den du nicht selbergeschrieben hast. hast du jetzt als ein Messgerät entwickelt, welches hochgeheime berechnungen durchführ aber die Display ansteuerung unter der GPL steht must du nur die Displayansteuerung freigeben. den Rest nicht. Viele Grüße
@Christian K. > Du musst nur den Quellcode weitergeben, den du nicht selbergeschrieben > hast. hast du jetzt als ein Messgerät entwickelt, welches hochgeheime > berechnungen durchführ aber die Display ansteuerung unter der GPL steht > must du nur die Displayansteuerung freigeben. den Rest nicht. Liest sich gut. Soweit ich die GPL verstanden habe, ist dies aber nur mit einer Zusatzklausel möglich. Zumindest war das Ergebnis einer Diskussion bezüglich einer Library mit ähnlichem Anwendungsfeld, an der ich etwas mitgebastelt hatte. War noch zu GPL2-Zeiten, es gab dann eine Zusatzklausel. Will oder muss man Elemente der Firmware - ob "hochgeheim" oder nicht - unveröffentlicht lassen, ist m.W. selbst die LGPL im "bare-metal"-Bereich keine brauchbare Option, da man dem Endanwender die Möglichkeit geben muss, die Firmware mit einer anderen evtl. moderneren Fassung des LGPL-Codes neu zusammenzubauen (linken). Das geht de facto nur mit Weitergabe zumindest von Teilen des Object-Codes der übrigen Anwendung. Der liefert "Spickern" mglw. schon genug Information. @nicht "Gast" (Gast) Klar zwingt mich niemand. Kann die Argumente auch nachvollziehen. Vorschlag habe ich nur gemacht, um damit mglw. die Zahl der potentiellen Anwender und damit der Firmwareentwickler, die mit dem Code arbeiten und Erweiterungen/Korrekturen - dann freiwillig - zurückgeben, zu erhöhen. In diesem Forum könnte aber sogar die Zahl derer höher sein, die sich aus Prinzip nur in Projekten unter GPL Lizenz einbringen möchten. Dann wäre mein Vorschlag nicht von Vorteil. Wie auch immer, war nur ein Vorschlag. Ist vielleicht hier auch nicht die beste Stelle, um Lizenzfragen durchzukauen. Zumal der Code samt Lizenztext/-link bis dato ohnehin noch nicht zugänglich ist.
Martin Thomas schrieb: > Wie auch immer, war nur ein Vorschlag. Ist vielleicht hier auch nicht > die beste Stelle, um Lizenzfragen durchzukauen. Zumal der Code samt > Lizenztext/-link bis dato ohnehin noch nicht zugänglich ist. Ich habe bisher von Andreas noch keine Meldung erhalten wegen dem SVN-Repo. Sobalt ich da was weiß melde ich mich wieder.
Kleine Anmerkung: GPL ist echt nicht das Richtige, da es eine Bibliothek ist (Lib) wäre hier LGPL Angebracht, das ist die GPL Form für Libs. Die besagt im Groben das selbe wie GPL, nur halt, dass das Endprogramm selber später auch eine andere Lizenz haben kann, aber falls Änderungen an der Lib gemacht werden, diese auch LGPL sein müssen. Gruß, fer_t
Ferdinand T. schrieb: > GPL ist echt nicht das Richtige, da es eine Bibliothek ist (Lib) wäre > hier LGPL Angebracht, das ist die GPL Form für Libs. Falsch: http://www.gnu.org/licenses/why-not-lgpl.html (zumindes aus sicht der GNU/GPL) > Die besagt im Groben das selbe wie GPL, nur halt, dass das Endprogramm > selber später auch eine andere Lizenz haben kann, aber falls Änderungen > an der Lib gemacht werden, diese auch LGPL sein müssen. Nö, wurde doch schon gesagt! Sobald du eine (L)GPL Bibliothek statisch linken mußt fällt deine restliche Software ggf. komplett unter die (L)GPL: http://www.gnu.org/licenses/lgpl.html 0(Definitions): A “Combined Work” is a work produced by combining or linking an Application with the Library. Weil du dem User die möglichkeit geben mußt das entstandene "Werk" mit einer neuen Version zu linken! (siehe 4. Combined Works) Außerdem mußt du Informationen bereitstellen wie man das macht.
Ich habe auch nichts dagegen, wenn wir die Lib unter der LGPL veröffentlichen. Ode rhat jemand noch einen anderen Vorschlag? Läubi .. schrieb: > Außerdem mußt du Informationen bereitstellen wie man das macht. Soll also heißen, man muss dem "dummen" Endanwender eine Anleitung mitlifern, wie man aus dem Quellcode der Lib und dem Rest der Firmware eine euie Firmware erstellt? Die nötige software auch oder reichts wenn man sagt du brauchst einen Compiler und einen Linker? Unser Router basiert auch auf Linux und der Quellcode ist auf der Seite des Herstellers auch einfach nur zum Downlad verfügbar. Ne anleitung oder gar die nötigen tools lifern die nicht mit. das einzigste was noch mit drin ist sind dir MIPS-gcc sources doch die bringen einem ohne anleitung und Compiler gar nichts. Andreas hat sich leider noch immer nicht gemeldet. Soll ich den Code, den ich schon hab einfach mal im Wiki hochladen? Viele Grüße
Christian K. schrieb: > Soll also heißen, man muss dem "dummen" Endanwender eine Anleitung > mitlifern, wie man aus dem Quellcode der Lib und dem Rest der Firmware > eine euie Firmware erstellt? Es muß möglich sein das damit zu machen. Vielleicht erfüllt ein Makefile schon diese Anforderung... kA. ggf. mal in obigem Link genauer nachlesen. Wegen solchen obskuren Anforderungen nehm ich von GPL Code generell abstand und LGPL nur wenn es nicht anders geht und der Ersteller explizit die Nutzung als "nur Libary" erlaubt. > Unser Router basiert auch auf Linux und der Quellcode ist auf der Seite > des Herstellers auch einfach nur zum Downlad verfügbar. Wenn du den gesamten Quellcode veröffentlichst gilt obiges nicht. Das bezieht sich nur auf die Möglichkeit eine (neuere/alternative) Version der Lib zu linken (LGPL) bei GPL musst du eh alles offen machen! (Was einem aus nix bringt in gewissen Fällen wie du schon festgestellt hast)
Christian K. schrieb: >... >Ode rhat jemand noch einen anderen Vorschlag? >... Hatte ich oben schon etwas zu geschrieben. Nochmal mit Links: BSD-Lizenz in d. Version mit drei Klauseln("3BSD"): Fast keine Einschränkungen bezüglich Verwendung des Codes. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/BSD-Lizenz (http://www.opensource.org/licenses/bsd-license.php) GPL mit Ausnahmeklausel: siehe z.B. http://www.freertos.org -> About FreeRTOS -> Licensing, http://ecos.sourceware.org/license-overview.html u.a.
Zur Klarstellung: >Die LGPL setzt ähnlich wie die GPL die Idee des Copyleft ein, um die Freiheit >der lizenzierten Software zu schützen. >Damit sind die Freiheiten gemeint, > > * die Software für einen beliebigen Zweck zu nutzen, > * die Software vervielfältigen und weitergeben zu dürfen, > * die Software nach eigenen Bedürfnissen zu ändern und > * die geänderten Versionen weiterzugeben. Und zu proprietären Programm Änderungen: >Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, welche die LGPL-lizenzierte Software >nur extern benutzen, zum Beispiel als Programmbibliothek, ihre eigene Lizenz >behalten. >Damit eignet sich die LGPL besonders als Lizenz für Bibliotheken, deren >Benutzung man auch Programmierern proprietärer Programme erlauben will.
Ja aber eine "Biliothek" meint hier eine dynamische/shared Lib oder das man den Objektcode+ Anleitung bereitstellt damit sich derjenige das "neu linken kann". Und bei einem uC hast du fast immer statisches Linken mit einem resultierendem Binärfile was nicht so einfach "neu" gelinkt werden kann ohne das Orginal. Die LGPLv2 fordert sogar (wenn man es ganz streng auslegt) das das Programm ohne die Bibliothek lauffähig ist!
Also wenn ich jetzt Wikipedia richtig verstehe ist das hier die normale BSD lizenz: ------------------------------------------------------------------------ -- Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993. Der Verwaltungsrat der Universität Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig: 1. Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten. 2. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten. 3. Alle Werbematerialien, die Eigenschaften oder die Benutzung erwähnen, müssen die folgende Bemerkung enthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die von der University of California, Berkeley und Beitragsleistenden entwickelt wurde.“ 4. Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen zum Kennzeichnen oder Bewerben von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden. DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT; DATEN; PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND. ------------------------------------------------------------------------ -- und das hier die 3 Klausel BSD Lizenz: ------------------------------------------------------------------------ -- Copyright (c) 1982, 1986, 1990, 1991, 1993. Der Verwaltungsrat der Universität Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig: 1. Weiterverbreitete nichtkompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss im Quelltext enthalten. 2. Weiterverbreitete kompilierte Exemplare müssen das obige Copyright, diese Liste der Bedingungen und den folgenden Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen Materialien, die mit dem Exemplar verbreitet werden, enthalten. 4. Weder der Name der Universität noch die Namen der Beitragsleistenden dürfen zum Kennzeichnen oder Bewerben von Produkten, die von dieser Software abgeleitet wurden, ohne spezielle vorherige schriftliche Genehmigung verwendet werden. DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE SPEZIELLE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT; DATEN; PROFIT ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND. ------------------------------------------------------------------------ -- Stimmt das so? wenn ja habe ich gegen die 3 Klausel BSD Lizenz nicht einzuwenden, wobei die ja laut Wikipeda auch zu GPL kompatibel ist. Alles in allem ist es mir egal unter welcher Lizenz das ganze veröffentlicht werden soll, solange man es auch im komerziellen Projekten uneingeschrenkt nutzen darf und nicht den ganzen Quellcode veröffentlichen muss. Was macht Andreas eigentlich noch so alles nebenher. Ich habe gestern abend bei ihm angefragt wegen einem SVN Repio und habe bisher noch nichts von ihm gehört. Viele Grüße
Christian K. schrieb: > Ich wollt eigentlich nur eine Grafik Bibliothek für ARM und AVR > schreiben. Gut. > bin jetzt aber dazu gekommen auch so sachen wie SD/MMC und so > weiter mit in die Bibloothek mit aufzunehem. Vorsicht, wenn man sich zu viel vornimmt passiert oft folgendes: > Das ganze Projekt wird doch etwas größer als ich gedacht > habe, genauer gesagt zu Groß, das ich das alleine schaffen kann. Das ist meistens ein Zeichen dafür dass man sich das Ganze noch mal gut überlegen sollte. > Die Bibliothek ist unter der GPL, kann somit von jedem und in allen > Projekten, auch kommerziellen, verwendet werden. Welchen Vorteil bietet so eine Bibliothek, warum sollte sie jemand nutzen und dazu beitragen, statt die Komponenten selbst zu integrieren? Ist die API besonders durchdacht, sind die Komponenten besonders gut aufeinander abgestimmt, ist das ganze für Interaktion mit einem OS optimiert, willst du dich jahrelang zur Pflege und Aktualisierung des Gesamtpaketes verpflichten, ...? Mein Tipp: veröffentliche deine Grafikbibliothek (MIT-Lizenz würde ich vorschlagen), wenn sie gut ist wird sie Nutzer und Helfer finden; veröffentliche deine MMC/SD-Bibliothek (wenn du meinst sie ist besser als FatFS etc.); aber versuche nicht die eierlegende Wollmilchsau zu erfinden. Ich habe schon genug Projekte hier im Forum miterlebt die daran gescheitert sind.
Andreas ich habe momentan viel zu tun, ich werde am Wochenende deine Fragen beantworten. Viele Grüße
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