Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Fehlende e1 Zulassung und KFZ BE ?


von Boris K. (bkrones)


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Hallöchen,

ich habe nun sowohl hier im Forum als auch in anderen Quellen einiges 
über die e1 Zulassung gelesen.

Leider ist mir nicht ganz klar, ob die Zulassung nur dann erforderlich 
ist, wenn das Gerät fest eingebaut ist (ähnlich einer Endstufe, die am 
Radio hängt und am Bordnetz und mit 4 Schrauben auf dem Boden fixiert 
ist) oder ob da noch andere Kritierien eine Rolle spielen.

Ich möchte gerne Geräte zur Positionsbestimmung vertreiben. Diese 
Geräte liegen am Pluspol der Batterie an und an Masse. An der 
Bordelektronik selber hängen sie nicht.

Nun wäre meine Frage, ob ein solches Gerät sich negativ auf das 
Fahrzeug, Sicherheit und Verhalten des Fahrzeuges auswirken kann, wenn 
ein solches Gerät doch mal eine Fehlfunktion aufweist (Störung usw.)?

Ich möchte dazu sagen, dass ich kein Elektriker oder Elektroniker bin 
und die Geräte fertig gebaut hier an ankommen.

Kann es hier zu gefärhlichen Situationen kommen?
Ist hier zwingend eine e1 Zulassung notwendig?

Danke im Voraus und viele Grüße,

Boris

von ... (Gast)


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Wenn ich die e1 Geschicht noch richtig im Kopf habe kann man "fest 
verbau" recht einfach so rüber bringen:
Stecker dran und ohne werkzeug aus dem Fahrzeug entfernbar heisst nicht 
fest verbaut und fällt somit nicht in den Bereicht der e1 Zulassungen.

Das was Du beschrieben hast ist somit fest verbaut.

Wieviele der Teile willst den verkaufen?
Willst die Geräte nur vertreiben?
Der Hersteller könnte die Zulassung machen, vielleicht ist sein 
Interesse gross genug um die Kosten auf sich zu nehmen.
Oder Du machst die Zulassung.
Man kann übrigens auch die e13 Zulassung machen, ist billiger und in 
Deutschland auch anerkannt.

von Boris K. (bkrones)


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Okay, dann wäre es fest verbaut. Aber dem  Gedanken habe ich schon 
vorgesorgt.

Unterseite mit 40 Quadratcentimeter Klettverschluss beschichten, 
schwupps kann man das Gerät auch im Kofferraum oder Fussraum befestigen, 
ergo: Kein Werkzeug mehr notwendig.

Geplant sind lediglich etwa 5 Geräte je Monat, die Geräte werden aber 
von mir importiert, ich gelte also als Quasihersteller und bin selber 
für Zulassungen verantworlich. Das Interesse des Herstellers wird da 
eher gering sein, die Kosten zu übernehmen.

E13 kannte ich bis dato noch gar nicht, gleich mal Google befragen ;-)

von ... (Gast)


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e13 heisst, dass die Zulassung im Ausland erfolgt ist.

von Boris K. (bkrones)


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Und da einheitlich nach ECE Norm geprüft wird, ist sie auch hier 
zugelassen?

von ... (Gast)


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e13 ist das gleiche wie e1, nur ist e13 in Luxemburg.
Es gibt auch einige deutsche Prüflabore die e13 Zulassungen machen 
dürfen.
Ist einfach billiger von den Kosten. Völlig legal.

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