Forum: Offtopic Erfahrungen mit der Seriosität der Fa. Wittig


von Uwe.S (Gast)


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ich habe mit Fa.Wittig (tek4you_us) richtig Streß!
Ich habe am 27.02.10 ein W2012a gekauft, und habe es innerhalb der
14-tägigen Umtauschzeit zurück geschickt.
- Rückgabe wurde am 13.03.10 eingeleitet, am 18.03.10 laut 
Sendungsverfolgung DHL bei der Firma Welec eingegangen
-am 30.03 das erste Mal die Rückzahlung angemahnt
- Rückinfo vom Kunden am 05.04.10
     Zitat:
     "Hallo uwe_elektronic,
        Bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Rueckzahlung noch nicht 
ausgefuehrt wurde. Ich kuemmer mich gleich morgen darum.
         Frohe  Ostern Thomas

       tek4you_us"
- am 14.04.10 2- Mahnung
     Zitat:
"Hallo tek4you_us,
Sehr geehrte Damen und Herren ,
vielen Dank für Ihre Rückinfo vom 5.04.
Leider ging jedoch bis heute noch keine Zahlung von Ihnen auf meinem 
Konto ein. Wir bitten nochmals um Überprüfung des Sachverhalts und 
gleichzeitig um Verständnis dafür dass wir die Zahlung, innerhalb der 
nächsten zehn Tage ab Ausstellung dieses Schreibens, erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
uwe_elektronic"

-da es keine Reaktion gab, erfolgte am 26.04.10 die dritte Mahnung
Zitat:
"Hallo tek4you_us,
in Bezug auf meine Rückgabe und meine 1. sowie auch meine 2. Mahnung 
musste ich heute feststellen, dass Ihre Zahlung bei mir noch immer nicht 
eingegangen ist. Dies bedeutet einen einseitigen Vertragsbruch 
Ihrerseits. Nach geltendem Recht kann ich die offene Forderung bereits 
jetzt bei Gericht anmelden. Ich gebe Ihnen jedoch trotzdem noch eine 
letzte Möglichkeit, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem 
Sie unverzüglich die ausstehende Rückzahlung in Höhe von 251,00 € an 
mich zur Zahlung bringen.
Nach geltendem Recht bin ich befugt, die anfallenden Kosten geltend zu 
machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten 
(Mahnkosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Ihren Lasten.
uwe_elektronic"

-Rückinfo vom Kunden am 26.04.10:

Zitat:
„Hallo uwe_elektronic,
Bitte entschuldigen Sie die weitere Verspaetung der Rueckzahlung. Ich 
werde es im Moment weiterleiten und man sool sich sofort darum kuemmern. 
Die EUR251 sind noch diese Woche an Sie zu erstatten. Viele Gruesse 
Thomas
tek4you_us“

-2. Rückinfo vom Kunden am 27.04.10:

Zitat:
„Sehr geehrter Herr Sydow,
bitte verzeihen Sie die Verzögerung Sie erhalten Ihr Geld natürlich 
zurück. Wir haben alles bereits eingeleitet und das Geld wird Anfang 
kommender Woche auf Ihren Konto sein. Bitte senden Sie zum Abgleich Ihre 
Daten zu. Denn wir können aus der e-mail keinen Bezug hergestellen.
Mit den besten Grüssen
Ihre Wittig Electronics Wittig „

-am 27.04 wurden von mir nochmals alle relevanten Daten übermittelt.
Zitat:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Danke für die umgehende Rückinfo.
Hier meine genauen Daten :
der Artikel wurde über Ebay gekauft Artikel:1XXXXXXXXX
Ihre Rechnung vom 27.02.2010  DE2XXXXXX  Rechnungs NR.XXXX
Rücksendung am 13.03.2010  eingeleitet.
......................
...............Sparrkasse
BLZ XXXXXX   Kto.XXXXXXXXX
Mit freundlichen Grüßen
......„

-03.05.10 nach wie vor kein Geldeingang, Einleitung Mahnbescheid !
Zittat:
„Werter Herr Wittig,
leider kann ich, den mit Ihrem Schreiben vom 27.04.2010  versprochenen 
Zahlungseingang für die Gutschrift des zurückgesandten Gerätes W2012a 
zum Wochenanfang dieser Woche nicht bestätigen.
Daher sehe ich mich gezwungen am Mittwoch den 05.05.2010 das 
gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, falls die von Ihnen wiederholt 
zugesagte Zahlung in Höhe von 251.00€  nicht bis morgen (Dienstag 
04.05.2010) meinem Konto gutgeschrieben sein sollte.
Hochachtungsvoll
......

-da es keine Rückmeldung oder Zahlungseingang gab, wurde schließlich am 
17.05.10 der Mahnbescheid beim Amtsgericht eingereicht.
Bis heute ist kein Zahlungseingang erfolgt.

: Verschoben durch User
von uwido (Gast)


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Wenn nach 14 Tagen kein Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht 
eingegangen ist, kannst Du einen Vollsterckungsbescheid beantragen. Es 
empfiehlt sich aber vorher beim Gericht nachzufragen, ob da bereits 
andere Massnahmen laufen, Zahlungsunfähigkeit etc ... sonst hast Du 
Kosten für den Grihctsvollzieher und der bringt Dir nichts.

von uwido (Gast)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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uwido schrieb:
> Wenn nach 14 Tagen kein Widerspruch beim zuständigen Amtsgericht
> eingegangen ist, kannst Du einen Vollsterckungsbescheid beantragen.

Die 14 Tage sind aber ab Zustellung.  Amtsgerichtsmühlen können
schon mal langsam mahlen...

von Uhu U. (uhu)


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Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden 
aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.

Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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War das ein Einkauf in der Bucht? Da gibt es Zwei des weiter oben 
genannten Anbieters. Einer mit Endung _eu (97,4% positive Bewertungen) 
und einer mit Endung _us (96,3% positive Bewertungen). Das sagt doch 
eigentlich schon alles über die Seriösität dieser Anbieter. Never!

von Gastino G. (gastino)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden
> aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.
>
> Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.

Und was hättest Du vorgeschlagen? Mir ist kein anderer Weg als über den 
Mahnbescheid bekannt.

von Uhu U. (uhu)


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Der Mahnbescheid ist nicht mehr Voraussetzung für eine Klage.

Ich hätte statt Mahnbescheid einen Anwalt eingeschaltet - das 
signalisiert Entschlossenheit und man geht gleichzeitig einigermaßen 
sicher, daß die Kerle auch die Inkassokosten incl. Anwalt bezahlen.

von M. W. (hobbyloet)


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Gastino G. schrieb:
>> Der Mahnbescheid war reine Zeitverschwendung, denn die Brüder werden
>
>> aller Voraussicht nach widersprechen. Dann mußt du klagen.
>
>>
>
>> Mit dem Mahnbescheid haben sie Zeit gewonnen.
>
>
>
> Und was hättest Du vorgeschlagen? Mir ist kein anderer Weg als über den
>
> Mahnbescheid bekannt.

Das hat irgend ein Vogel der Menschen angreift verzapft, vergiss es. (:

von Uhu U. (uhu)


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Ich habe selten so gut argumentativ untermauerte Äußerungen von die hier 
gefunden. Weiter so!

von Gastino G. (gastino)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Der Mahnbescheid ist nicht mehr Voraussetzung für eine Klage.

Es ist aber eine günstige Möglichkeit, den Schuldner unter Druck zu 
setzen oder gar eine Möglichkeit zu bekommen, seine Schulden eintreiben 
zu lassen.

> Ich hätte statt Mahnbescheid einen Anwalt eingeschaltet - das
> signalisiert Entschlossenheit und man geht gleichzeitig einigermaßen
> sicher, daß die Kerle auch die Inkassokosten incl. Anwalt bezahlen.

Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen 
Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als 
Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da 
sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.

von Mike H. (-scotty-)


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Hey uhu, versuchste schon wieder jeden zu belehren wenn dir seine 
Meinung nicht passt? (Gleich bekomme ichs wieder, aber ordentlich).

>Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen
>Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als
>Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da
>sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.

Stimmt natürlich.
Für 251 Euro machen das schon die meisten Anwälte, allerdings sollte
der auch richtig beraten(Pro und Contra und schriftlich).
Mir scheint, das hier bereits das Insolvenzverfahren läuft oder
verschleppt wird. Das müsste sich herausfinden lassen.
Bei so einem Geschäftsgebaren wäre wohl Strafanzeige wegen Betrugs
angesagt. Natürlich muss man seine zivilen Forderungen selbst
durchsetzen und wenn die widersprechen kann sich das hinziehen.
Das gilt dann auch für das Mahnverfahren durch das MAHNGERICHT.

Ich befürchte, das die Kohle nur noch Geschichte ist.

Einzige Idee die ich noch habe, den bezahlten Artikel noch mal bestellen
und mit der gezahlten Summe verrechnen und dann das Teil in der Bucht
höchstmöglich verticken. Ansonsten mit dem Totalverlust weiterleben.

von Uhu U. (uhu)


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Gastino G. schrieb:
> Es ist aber eine günstige Möglichkeit, den Schuldner unter Druck zu
> setzen oder gar eine Möglichkeit zu bekommen, seine Schulden eintreiben
> zu lassen.

Das ist rein virtueller Druck: Der Widerspruch ist ein Kreuzchen auf dem 
Antwortbogen des Mahnbescheides.

Ein Mahnbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn eine einigermaßen 
realistische Aussicht besteht, daß der Schuldner nicht von der 
hartgeseottenen Sorte ist.

Eine Firma, die seit Jahren auf dem Web für diese Tour bekannt ist, 
zählt garantiert zu denen...

> Wieso bist Du da sicher? Erstmal musst Du bei dem Streitwert einen
> Anwalt finden und dann kann der auch nicht viel mehr machen, als
> Briefchen schreiben oder Klage einreichen. Das einzige, was Dir da
> sicher ist, sind die Anwaltskosten, die bei Dir anfallen.

Anwälte gibt es wie Sand am Meer - die nehmen auch kleine Sachen. Für 
das Eintreiben der Anwaltskosten ist der Anwalt verantwortlich.

Wenn man einen Anwalt einschaltet, dann spuren die Brüder in der Regel, 
weil sie genau wissen, daß sie sehr schlechte Karten haben, wenn eine 
unbestrittene Forderung professionell eingetrieben wird.

Die rechenen damit, daß kleine Leute sich auf der Nase rumtanzen lassen 
und diese Rechnung geht ja auch meistens auf.

Eins sollte man aber auf keinen Fall tun: drohen. Die Einschaltung des 
Anwaltes muß wie ein Paukenschlag kommen, wenn im Guten nichts geht.

von Mike H. (-scotty-)


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>Wenn man einen Anwalt einschaltet, dann spuren die Brüder in der Regel,
>weil sie genau wissen, daß sie sehr schlechte Karten haben, wenn eine
>unbestrittene Forderung professionell eingetrieben wird.

Selbst wenn das in den meisten Fällen zutrifft, wenn eine Insolvenz
ansteht, lassen die sich nicht so leicht ins Bockshorn(diesmal richtig)
jagen lassen. Da wird alles gerafft was man bekommt. Anwaltsforderung
hin oder her.

von Uhu U. (uhu)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Eine Firma, die seit Jahren auf dem Web für diese Tour bekannt ist,

von Mike H. (-scotty-)


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Kaufst du da öfter, uhu, oder führst du eine Statistik über User
die sich hier seit Jahren über diese Firma auslassen?

Wenn deine These zutrifft, sollte der TS doch mal die
Staatsanwaltschaft bemühen und der Firma mal auf den Zahn
fühlen.

von Uhu U. (uhu)


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Scotty, du nervst. Zu faul, auch nur einmal Google & Co. zu bemühen und 
von lesen des Threads ganz zu schweigen, aber alles besser wissen.

Troll dich. Leute, die zwar schreiben, aber nicht lesen können, werden 
hier nicht gebraucht.

von Mike H. (-scotty-)


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Ach uhu, glaubst du , du wirst hier gebraucht?
Da leidest du aber an krankhafter Selbstüberschätzung.
Du wirst doch hier nur geduldet, wie alle hier.

QED

von Uhu U. (uhu)


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Danke Scotty, für diesen brillanten Beweis. Du bist in deiner 
unwiderlegbaren Logik allen haushoch überlegen.

von Mike H. (-scotty-)


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Wenn das deine Meinung ist, ist das deine Meinung
und wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wer, wer das
Wörtchen "Wenn" nicht mehr.

von Uhu U. (uhu)


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Zwei Rechtschreibfehler in einem einzigen Satz...

von Mike H. (-scotty-)


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Wenn das deine Meinung ist, ist das deine Meinung
und wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wäre, wäre das
Wörtchen "Wenn" nicht mehr.

Na gut, hatte heute viel zu tun. Bist du immer gut drauf?

von M. W. (hobbyloet)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Zwei Rechtschreibfehler in einem einzigen Satz...

Komm mal wieder in dein Nest.

Das hast Du mehrmals schon vollbracht! :)

von Mike H. (-scotty-)


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Tja, wer im Glashaus sitzt...

von Uboot- S. (uboot-stocki)


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@Uwe.S

sorry, hat nix mit dem Thema zu tun: mich interessiert warum Du das 
Gerät zurückgesandt hast ?

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