Forum: Offtopic Getränkemarkt Fränky nimmt 1 Woche alten Pfandbon nicht zurück


von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

Hallo, an die Rechtsexperten:

Der Getränkeladen Fränky in Erlangen nimmt meinen wenige Tage alten, 
unbeschädigten und gut lesbaren Pfandbon nicht zurück, mit der 
Begründung dass dies nur am Tag des Ausstellens des Pfandbons möglich 
wäre.

Dass das illegal ist weiß ich inzwischen. Die Frage ist nun, was kann 
ich als normalo-Bürger dagegen machen ?

- Zur Polizei und eine Anzeige aufgeben ?
- Muss ich zum Anwalt, wer übernimmt in dem Fall die Kosten ?
- Zum Staatsanwalt weil das evtl. einfach Betrug(?) und eine gängige 
Praxis in diesem Frankyladen ist und somit "die Allgemeinheit" betrifft?

Ich hab absolut keine Ahnung was man in dem Fall macht. Ich tippe ja mal 
auf Anwalt, aber da die Anwaltsgebühren die Sache ohne 
Rechtsschutzversicherung natürlich ums vielfache übersteigen, habe ich 
daher einfach "Pech gehabt"?


P.S. Ich habe schon über die Webseite irgendeinem Fränky-Vorgesetzen 
geschrieben. Der hat sogar geantwortet und meinte ich soll nochmal hin 
und mit einen neuen Pfandbon ausstellen lassen. Bin also in Gottes Namen 
nochmal hin, jedoch wurde ich wieder eiskalt abgezockt und mit 
Pfandbon&ohne Geld heimgeschickt. SAFTLADEN !!

PPS: Ich möchte aufgrund meines sozialen Gewissens und vorsorgende 
Hilfsbereitsschaft zu meinen Mitmenschen

DEUTLICH DAVOR WARNEN IN FRÄNKY GETRÄNKELÄDEN EINZUKAUFEN !!

PPPS: Das letze mal hatte mir der Laden abgelaufenes Bier verkauft und 
auf Nachfrage das nächste mal einfach gesagt "Ja da müssen sie schon 
selbst drauf achten, wir haben die restlichen Kästen aber schon 
aussortiert".

Und meine persönliche Meinung: die Franky-Biere "Hell" und 
"Premium-irgendwas" ist die widerwärtigste Plörre die ich jemals 
getrunken habe. Der Meinung war Ich, und ALLE beteiligten Testpersonen 
btw. schon vor dem Pfandvorfall.

von El Patron B. (bastihh)


Lesenswert?

Völlig legitim, ist in der Getränkemärktebranche absolut üblich und 
steht so in den AGB's.
Zb einem Kunden von uns, den Riepen Getränkemärkten.

Da jeder mit der Entsprechenden Ausrüstung (zB Epson THeromdrucker ca. 
75 EUR bei eBay + 10 Rollen) ganz einfach seine eigenen Bons drucken 
könnte und bei der Nachmittagsschicht wenn die Schülerin an der Kasse 
steht die gerade telefoniert abgeben.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Basti B. schrieb:
> Völlig legitim, ist in der Getränkemärktebranche absolut üblich und
> steht so in den AGB's.
> Zb einem Kunden von uns, den Riepen Getränkemärkten.

In den AGB kann viel stehen. Wenn es den Kunden grob benachteiligt - was 
hier offensichtlich der Fall ist, sind zumindiest die betreffenden 
Klauseln, wenn nich sogar die geamten AGB nichtig.

> Da jeder mit der Entsprechenden Ausrüstung (zB Epson THeromdrucker ca.
> 75 EUR bei eBay + 10 Rollen) ganz einfach seine eigenen Bons drucken
> könnte und bei der Nachmiattagsschicht wenn die Schülerin an der Kasse
> steht die gerade telefoniert abgeben.

Auch das ist kein Argument, denn eine Fälschung wäre auch innerhalb 
eines Tages möglich und dan würde der Bon angenommen.


@ S. Matlok:
Druck die EMail von dem Fränky-Vorgesetzen aus, geh damit in den Laden 
und fordere das, was dort steht.

Wenn das nichts hilft, setzte dich mit der örtlichen Verbraucherzentrale 
in Verbindung.

von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

@Basti B:

Schwachsinn? Was hat das mit der 1-Tages-Frist zu tun? Einen Bon könnte 
man sich genauso auch ausdrucken und behaupten das er von heute ist!

Ausserdem kann der Laden selbst dafür sorgen, dass sein Strichcode 
entsprechend lang&sicher ist.

Und ausserdem wäre das halt Betrug, das ist aber bei Geldscheinen, 
Pfandmarken, Kinokarten, Nachtclubstempeln das gleiche Problem. Keine 
Begründung für dieses Vorgehen.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:
> Und ausserdem wäre das halt Betrug, das ist aber bei Geldscheinen,
> Pfandmarken, Kinokarten, Nachtclubstempeln das gleiche Problem. Keine
> Begründung für dieses Vorgehen.

Genau. Und zudem würde das schneller auffliegen, als man aus dem Laden 
rennen kann - die Kassen wissen nämlich darüber bescheid, welche 
Bon-Nummern noch nicht eingelöst und damit gültig sind.

von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:

> Wenn das nichts hilft, setzte dich mit der örtlichen Verbraucherzentrale
> in Verbindung.

Ja, dachte ich mir auch schon. Nur gibts in Erlangen keine örtliche 
Verbraucherzentralen Niederlassung (erst in Bamberg, aber ich schau 
nochmal ob es sowas ähnliches gibt) und eine "Beratung" kostet zwischen 
telefonisch 10 und email 15 Euro, also ca der Wert des Bons selbst.

Kann man sowas nicht einfach irgendwo "Anzeigen" ? Ich kann ja auch die 
Polizei rufen wenn jemand etwas konkret anstellt, aber wie läuft das in 
diesem Fall ?

Ich nehme mal an, dass ich das Geld schon irgendwie bekomme, wenn ich 
noch n paar Emails schreibe und mich nochmal wieder auf den Weg dorthin 
mache. Aber trotzdem werden dort weiterhin andere Kunden beschissen. 
Kanns ja wohl auch nicht sein ?

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Geh zuerst nochmal mit dem EMail-Ausdruck dort hin und versuch es so. 
Wenn es nicht wirkt, laß die Namen und Personalnummer des Typs geben und 
beschwer dich beim Ober-Fränky.

Alte Regel bei solchen Meetings: keine Drohungen.

Und dann: Halte dich künftig an deinen oben fettgedruckten Rat.


Verbraucherzentrale:
Frag doch einfach dort mal per EMail an.

Außerdem habe ich so meine Zweifel, ob Beschwerden über Firmen als 
Beratung zählen - daran sind die Verbraucherzentralen doch interessiert.

> Aber trotzdem werden dort weiterhin andere Kunden beschissen.
> Kanns ja wohl auch nicht sein ?

Da hast du den wesentlichen Punkt getroffen. Die Ganoven rechnen damit, 
daß den Leuten entweder sofort das Herz in die Hosentasche rutscht, wenn 
sie mit der Autorität eines Fränky-Kassierers konfrontiert sind, oder 
daß sie irgendwann frustriert klein beigeben.

Das darf nicht sein.

von Gerry E. (micky01)


Lesenswert?

Gibt es in Erlangen denn keine Verbraucherzentrale?

Da war ich etwas zu langsam, uhu. :-)

von Simon K. (simon) Benutzerseite


Lesenswert?

Wie viel ist auf dem Pfandbon drauf? 1 Euro Fuffzich? ;-) Jaja ich würd 
erst mal zum Rechtsanwalt gehen und mich ne Stunde lang für den üblichen 
Stundensatz beraten lassen.

von Gerry E. (micky01)


Lesenswert?

Simon K. schrieb:
> Wie viel ist auf dem Pfandbon drauf? 1 Euro Fuffzich? ;-) Jaja ich würd
> erst mal zum Rechtsanwalt gehen und mich ne Stunde lang für den üblichen
> Stundensatz beraten lassen.

Du alter Hetzer :-)

von Juppi J. (juppii)


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:

> PPPS: Das letze mal hatte mir der Laden abgelaufenes Bier verkauft und
> auf Nachfrage das nächste mal einfach gesagt "Ja da müssen sie schon
> selbst drauf achten, wir haben die restlichen Kästen aber schon
> aussortiert".

Wenn das nachweisbar ist,gibt es schöne Ordnungsstrafen.

Wenn dir die Problemlösung Spaß macht!
..und kostenfrei sein soll.

Schreiben zu hause vorbereiten.
Mit dem Bon zum Kassierer.                           1 Instanz
..wenn er ablehnt ,das Schreiben
gegen zeichnen lassen,das er ablehnt.                2 Instanz
Er wird ablehnen das Schreiben gegenzuzeichnen!     3
Am schönsten ist es wenn im Hintergrund ein Freund   4
steht ,welcher dies beobachtet.
Zu hause "Gedächtnisprotokoll" des Vorganges machen.

Dies dem Filialenleiter schicken                    4
Wird das Problem nicht geklärt.                      5
Weiteres Schreiben an den Geschäftsleiter            6
mit dem ganzen Geschreibsel.
Wird das Problem nicht geklärt.                      7
Weiteren Vorgesetzten suchen und diesen mit dem gesamten
Geschreibsel belästigen.
Wenn du bis hier bist, haben besstimmt schon einige verschiedene Fristen 
der Beantwortung nicht eingehalten.
Jetzt kannst du auf diesen Punkten rumhacken,so das das eigentliche 
Problem
in den Hintergrund tritt.
Jetzt ist die Zeit gekommen ,eine schöne humoristische Geschichte zu 
formulieren,und unter die Öffentlichkeit zu bringen.
Eine interessante Geschichte bringt vielleicht noch Geld.


Niemals aufregen,es muss Spaß machen.
ach ja ,Faxe sind noch besser.


P.S.
Du kannst dich auch noch weiter nach "Oben" wenden.
Ich habe die Erfahrung gemacht,das immer saubere Antworten kommen.
Man liest heraus,dass man nicht mit diesem Mist belästigt werden will.
..Wird nach "Unten" zur Erledigung weitergeleitet.

Viel Spaß

von D. I. (Gast)


Lesenswert?

Beim Kaufland konnte ich auch noch 4 Wochen alte Bons abgeben, ...
Und der führt auch die Biersorten die mir schmecken ;)

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


Lesenswert?

H. M. schrieb im Beitrag #1739494:
> ... er könnte in deinen Beiträgen verleumderische
> und geschäftsschädigende Behauptungen nachweisen?

Immerhin gibt es in Deutschland noch die freie Meinungsäußerung.
Art5 §1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild 
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen 
Quellen ungehindert zu unterrichten.

Und genau dazu zählt Matloks Äußerung:
> Und meine persönliche Meinung: die Franky-Biere "Hell" und
> "Premium-irgendwas" ist die widerwärtigste Plörre die ich jemals
> getrunken habe.

von Pech V. (pechvogel)


Lesenswert?

Bei Toto&Harry wurde glaube ich auch mal ein ähnlicher Fall gezeigt...da 
hatte sich ein Kiosk-Besitzer geweigert, eine vom Kunden deformierte 
Getränkedose zurückzunehmen. Als er dann von Toto&Harry zur Rücknahme 
"überredet" wurde, hat er dem Kunden aus Rache das Pfandgeld in 
1-Cent-Stücken zurückgegeben...

Die Polizei um Hilfe bitten wäre somit eventuell auch noch eine Option! 
;)

von Juppi J. (juppii)


Lesenswert?

...und wie lange haben beide gezählt?;-))

von Martin P. (billx)


Lesenswert?

ich meine gehört zu haben das für solche dinge das ordnungsamt zuständig 
ist... ruf da mal an und frag nach ?!

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Alexander Schmidt schrieb:

> Immerhin gibt es in Deutschland noch die freie Meinungsäußerung.
> Art5 §1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
> frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
> Quellen ungehindert zu unterrichten.

Ausser im Internet. Da dürfen "falsche" Meinungen nach Herzenslust 
abgemahnt werden. Das darf ja bekanntlich kein rechtsfreier Raum sein.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

A. K. schrieb:

> Ausser im Internet. Da dürfen "falsche" Meinungen nach Herzenslust
> abgemahnt werden. Das darf ja bekanntlich kein rechtsfreier Raum sein.

Abmahnen darfst Du für alles und jeden - die Frage ist, ob man damit 
durchkommt.
Das hat nichts mit dem Internet zu tun. Aber das Netz macht das 
Auffinden von Opfern einfacher ;-)

Chris D.

von Mike H. (-scotty-)


Lesenswert?

Warum macht der Fränkymarkt das denn überhaupt?
haben die keine Scannerkasse? Da müsste das doch auch nach
Monaten anstandslos auf Echtheit verifizierbar sein durch
entsprechende Verschlüsselung.

Das wäre doch ein gefundenes Fressen für die örtliche Presse.

von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

Moing moing,

@H. M.
Also eigentlich müsste ich ja nichts dazu sagen, aber sowohl für meine 
Meinungsäußerung, als auch für das abgelaufene Bier gibt es ca. 5-10 
Zeugen, welche meine Meinung vor dem Pfandvorfall selbst gehört haben, 
als auch das Bier getrunken, und mich alle komplett auf dem Bier 
"sitzen" lassen haben. (zu Recht^^). Auch für das abgelaufene Bier hab 
ich 2 Zeugen, welche das Datum gesehen haben sowie den Filialmitarbeiter 
selbst, der ja das abgelaufene Bier bestätigt hatte. Es ist also keine 
Verleumdung sondern einfach wahre Fakten. Wenn das für den Fränkyladen 
geschäftsschädigend sein sollte, möchte ich hiermit sagen, dass dies 
nicht meine Absicht ist. Vielmehr habe ich die Hoffnung den Fränkyladen 
in Sachen Service zum Umdenken zu bewegen und somit eine besserer 
Getränkeladen zu werden!


@Matrin P.:
Hmm, hört sich gut an, ich schau mal was sich da mit dem Ordnungsamt 
machen lässt sobald es mal wieder regnet (meine Pause ist gleich um)

@Alle die zu viel Geld haben:
Mir geht es selbstverständlich inzwischen nur noch ums Prinzip, allein 
der zeitliche Aufwand hier übertrifft ökonomisch den Pfandbon. Dennoch 
liegt der Wert des Pfandbons wahrscheinlich über dem Stundenlohn 
diverser Fragensteller diesbezüglich. Daher bin ich überhaupt erst auf 
die Idee gekommen nochmal hinzufahren und ihn abzugeben.

@ Juppi J:
Das mit dem "nach Oben wenden" versuche ich auch, ich hoffe mal, das 
läuft so wie du sagtest :-)

So, dann werd ich mal weiter was für die Wirtschaft tun.

von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Geh zuerst nochmal mit dem EMail-Ausdruck dort hin und versuch es so.
> Wenn es nicht wirkt, laß die Namen und Personalnummer des Typs geben und
> beschwer dich beim Ober-Fränky.

Jop, das nächste mal druck ichs aus, dachte bloß nicht dass das nötig 
werden würde.

von Dirk J. (dirk-cebu)


Lesenswert?

Gib ihm doch den Bon und sag, Du willst Deine (oder eine andere) leere 
Flasche wiederhaben, wenn er schon kein Geld rausrückt. Anschließend die 
Flasche normal abgeben usw.

von Martin P. (billx)


Lesenswert?

vielleicht hat er das geld stelbst eingestrichen ... siehe aktuelles 
gerichtsurteil ;-)

von S. M. (smatlok)


Lesenswert?

Abend,
also ich war heute wiedermal beim Fränky und der Chef war sogar da. Der 
hat auch sofort gewusst was los war und mir mein Geld gegeben. Dabei hat 
er dann noch davon gefaselt dass das rechtens so ist mit der 1-Tages 
Frist, weil das ja alle anderen Getränkemärkte auch so machen, er hat 
sich da nämlich erkundigt. Bla bla bla. Kann echt nur den Kopf schütteln 
und davor warnen dort einzukaufen.

von D. I. (Gast)


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:

> er dann noch davon gefaselt dass das rechtens so ist mit der 1-Tages
> Frist, weil das ja alle anderen Getränkemärkte auch so machen, er hat

Ah die juristisch stichhaltigste Begründung. Sag ihm beim Kaufland 
nehmen sie ihn auch noch nach 4 Woche

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:
> Der
> hat auch sofort gewusst was los war

Vielleicht hat ihn ja jemand auf diesen Thread aufmerksam gemacht. ;-)

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:
> weil das ja alle anderen Getränkemärkte auch so machen, er hat
> sich da nämlich erkundigt.

Nö.
Ich hab mal nen Pfandbon (Kaisers) in der Sommerhose gefunden, also etwa 
6 Monate alt. Die Kassiererin hat ihn vor den Scanner gehalten und Beep.

Aber eine Woche später passiert mir öfters (ich gehe nur einmal die 
Woche Getränke einkaufen) und noch nie gabs Rumgemotze.


Peter

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:
> Dabei hat er dann noch davon gefaselt dass das rechtens so ist mit der
> 1-Tages Frist, weil das ja alle anderen Getränkemärkte auch so machen,
> er hat sich da nämlich erkundigt.

Das haben tatsächlich etliche Ketten versucht ihren Kunden auf die Nase 
zu drücken, als der Pfand für Einwegflaschen eingeführt wurde.

Nachdem es massiven Ärger mit den Verbraucherzentralen gab, kam man von 
dem Gedanken wieder ab. Nur die ganz unseriösen Klitschen versuchen es 
noch heute ganz kackfrech mit dem Trick.

von Gerry E. (micky01)


Lesenswert?

Zum Thema noch das hier: "leeres Trinken" 
http://www.youtube.com/watch?v=HYxRvWEWSko

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


Lesenswert?

S. Matlok schrieb:
> Hallo, an die Rechtsexperten:
>
> Der Getränkeladen Fränky in Erlangen nimmt meinen wenige Tage alten,
> unbeschädigten und gut lesbaren Pfandbon nicht zurück, mit der
> Begründung dass dies nur am Tag des Ausstellens des Pfandbons möglich
> wäre.

Bei denen kaufe ich aus noch gravierenderen Gruenden nicht mehr ein. Ich 
kann auch nur jedem raten: Dort nicht einkaufen. Was die teilweise 
abziehen ist unter aller Sau und darf nicht dadurch belohnt werden, dass 
man dort als zahlender Kunde auftritt.

von Uhu U. (uhu)


Lesenswert?

Michael G. schrieb:
> und darf nicht dadurch belohnt werden, dass man dort als zahlender Kunde
> auftritt.

Dann darf man also nur noch als Ladendieb dort hin? :-)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.