Hallo, bei Freelancermap ist zu lesen http://www.freelancermap.de/projektboerse/projekte/mobilfunk/154600-projekt-entwickler-m-w-mobile-applications-iphone-ipad-android-d1.html Von: SOLCOM Unternehmensberatung GmbH Datum: 10.06.2010 15:13 Ort: D1 Beginn: asap Dauer: 3-6 Monate ++ Vertragsart: Contract Kategorien: PDAs & Organizer, Mobilfunk, InterfacetechnikFür folgende Aufgabe suchen wir aktuell zur Unterstützung einen Entwickler (m/w) mobile Applications - iphone ipad android Jobnummer: 18102-4 Stellentyp: Festanstellung Einsatzort: D1 Starttermin: asap Dauer: 3-6 Monate ++ Aufgaben: Derzeit sind wir auf der Suche nach einen iPhone-Entwickler (m/w) in Festanstellung. In unterschiedlichen Projekten unterstützen Sie durch Ihr Know-How und Ihre Erfahrung (ca. 2 Jahre im Umfeld mobiler Applikationen). Anforderungen: Programmier-Skills: + iPhone Interface Builder + iPhone SDK 3.1 + Cocoa / Cocoa-Touch + Objective-C, C und C++ + OpenGL + Touch-XML Kenntnisse/Andere Skills: + SVN + Erfahrung mit Mac/Unix + Xcode IDE + Teamplayer + Erfahrung mit Backendsystemen Zusätzliche Informationen: Bitte bewerben Sie sich mir Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und der Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen. Es ist zweimal "Festanstellung" zu lesen und 1x "Contract", was eigentlich widerspruechlich ist. Ich denke trotzdem die suchen jemand zur Festanstellung. Aber die Dauer 3-6 Monate finde ich komisch. Sie erwarten >2 Jahre Erfahrung, wollen aber nur 3-6 Monate beschaeftigen. Geht das ueberhaupt mit einer Festanstellung? Gruss, Juergen
Klar geht das... Festanstellung und nach 6 Monaten Probezeit... naja denk dir deinen teil ;P
Ich wuerde denken, dass so eine Kuendigung anzufechten waere, da das keine echte Probezeit ist. Wenn die Taetigkeit sowieso nur fuer 6 Monate geplant ist, dann macht eine 6-monate Probezeit keinen Sinn, da eine Probezeit nur im Kontext einer Weiterbeschaeftigung anzuwenden ist. Was anders ist eine befristete Anstellung, aber da frage ich mich, ob 3-6 Monate ein Minimum unterschreitet. Eine Festanstellung zieht einen Rattenschwanz von Buerokratie (die (a-)sozielen Zwangsversicherungen) nach sich. Juergen
>Ich wuerde denken, dass so eine Kuendigung anzufechten waere, da das >keine echte Probezeit ist. Wenn die Taetigkeit sowieso nur fuer 6 Monate >geplant ist, dann macht eine 6-monate Probezeit keinen Sinn, da eine >Probezeit nur im Kontext einer Weiterbeschaeftigung anzuwenden ist. Es gibt keine echte oder falsche Probezeit. Genau genommen gibt es auch keine Probezeit. Es ist lediglich so, dass der Kündigungsschutz frühestens nach sechs Monaten gilt. Egal, wie lange das Arbeitsvehältnis dauert. >Was anders ist eine befristete Anstellung, aber da frage ich mich, ob >3-6 Monate ein Minimum unterschreitet. Hä ? Auch hier gilt: Kündigungsschutz frühestens nach sechs Monaten. Steht so im Kündigungsschutzgesetz. Wenn nur eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart ist, kann der Dich trotzdem nach 5 Monaten feuern. Gruss Axel
Aber auch nur wenn der Betrieb groß genug ist, sonst kann man Kündigungsschutz sowieso knicken.(Mindestens 10 MA). Andererseits kann man auch sagen das Vertragsfreiheit besteht und man die Probezeit kürzen oder ausklammern kann wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Was das bringen soll wird man sich fragen, aber wenn das Projekt nach 6 Monaten noch nicht fertig ist will sich der Betrieb dann auch nicht mit dem Kündigungsschutz rumschlagen wollen(Selbst paar mal erlebt). Sollen die doch einen Freelancer nehmen, dann haben die das Problem nicht, müssen dann dafür dann andere Kosten in Kauf nehmen und das wird des Pudels Kern sein, nämlich Geiz. Man weiß ja nicht was die Firma alles so plant ohne den Vertragspartner damit einbeziehen zu wollen aber auf lange Sicht kann sich das zu einer unangenehmen Angelegenheit entwickeln und dann unerwünscht die Gerichte beschäftigen und die könnten dann Klauseln die den Schwächeren, (in der Regel der Arbeit- oder Auftragnehmer) unangemessen benachteiligen, kippen und dann war alles für die Katz. Seriös ist das Angebot jedenfalls nicht. Natürlich ist das nur meine Sicht und keine Rechtsberatung.
Firmen wie die angegebene haben traditionellerweise Freelancer an ihre Kunden "vermietet" und einen mehr oder weniger kleinen Obulus pro Arbeitsstunde für sich abgezwackt. Seit ca 2 Jahren bestehen fast alle großen Firmen aber auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge nach AÜG. Der Grund ist der "Tatbestand" der "unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung", d.h. Kunde und Dienstleister bekommen Probleme, weil sie de fakto eine Arbeitnehmerüberlassung entweder ohne Erlaubnis und/oder mit einem Selbstständigen gemacht haben. "Unerl. AÜ" wird mit Vorliebe von der BfA in Verbindung mit dem Zoll verfolgt. Gerichtsurteile gibt es AFAIK dazu zwar nicht, die Firmen haben aber Angst. Dies ist der Grund für die sehr sonderbare Konstruktion einer Festanstellung für evtl. nur. 3 Monate. Der andere ist natürlich, dass die "Dienstleister" Festanstellung und AÜG für sich entdeckt haben, weil mit einem (angestellten) Zeitarbeiter natürlich viel mehr Profit zu machen ist. Es ist also ca. so, als ob Du einen Architekten beauftragst, ein Haus für dich zu bauen und den Architekten für die Dauer des Projektes bei dir anstellen willst. Ich habe für mich dafür den Begriff "scheinangestellt" erfunden, in Anlehnung an "scheinselbstständig". Da de fakto kein Kündigungsschutz besteht, kannst Du anbieten, auch auf die Lohnfortzahlung zu verzichten (Nebenabrede und nur auf Vertrauensbasis) und ein entsprechend hohes Gehalt fordern, das kann durchaus bei 75K€ p.a. liegen. Viel Glück Stefan
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