Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vertragslaufzeit bei Festanstellung


von Jürgen W. (lovos)


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Hallo,
bei Freelancermap ist zu lesen

http://www.freelancermap.de/projektboerse/projekte/mobilfunk/154600-projekt-entwickler-m-w-mobile-applications-iphone-ipad-android-d1.html

Von:    SOLCOM Unternehmensberatung GmbH
Datum:   10.06.2010 15:13
Ort:   D1
Beginn:  asap
Dauer:   3-6 Monate ++
Vertragsart:   Contract
Kategorien:   PDAs & Organizer, Mobilfunk, InterfacetechnikFür folgende 
Aufgabe suchen wir aktuell zur Unterstützung einen
Entwickler (m/w) mobile Applications - iphone  ipad  android
Jobnummer:   18102-4
Stellentyp:   Festanstellung
Einsatzort:   D1
Starttermin:   asap
Dauer:   3-6 Monate ++
Aufgaben:
Derzeit sind wir auf der Suche nach einen iPhone-Entwickler (m/w) in 
Festanstellung.
In unterschiedlichen Projekten unterstützen Sie durch Ihr Know-How und 
Ihre Erfahrung (ca. 2 Jahre im Umfeld mobiler Applikationen).
Anforderungen:
Programmier-Skills:
+ iPhone Interface Builder
+ iPhone SDK 3.1
+ Cocoa / Cocoa-Touch
+ Objective-C, C und C++
+ OpenGL
+ Touch-XML
Kenntnisse/Andere Skills:
+ SVN
+ Erfahrung mit Mac/Unix
+ Xcode IDE
+ Teamplayer
+ Erfahrung mit Backendsystemen
Zusätzliche Informationen:
Bitte bewerben Sie sich mir Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen 
und der Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen.


Es ist zweimal "Festanstellung" zu lesen und 1x "Contract", was 
eigentlich widerspruechlich ist.
Ich denke trotzdem die suchen jemand zur Festanstellung.
Aber die Dauer 3-6 Monate finde ich komisch.
Sie erwarten >2 Jahre Erfahrung, wollen aber nur 3-6 Monate 
beschaeftigen.
Geht das ueberhaupt mit einer Festanstellung?

Gruss, Juergen

von Troll (Gast)


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Klar geht das... Festanstellung und nach 6 Monaten Probezeit... naja 
denk dir deinen teil ;P

von Jürgen W. (lovos)


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Ich wuerde denken, dass so eine Kuendigung anzufechten waere, da das 
keine echte Probezeit ist. Wenn die Taetigkeit sowieso nur fuer 6 Monate 
geplant ist, dann macht eine 6-monate Probezeit keinen Sinn, da eine 
Probezeit nur im Kontext einer Weiterbeschaeftigung anzuwenden ist.

Was anders ist eine befristete Anstellung, aber da frage ich mich, ob 
3-6 Monate ein Minimum unterschreitet. Eine Festanstellung zieht einen 
Rattenschwanz von Buerokratie (die (a-)sozielen Zwangsversicherungen) 
nach sich.

Juergen

von Axel L. (axel_5)


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>Ich wuerde denken, dass so eine Kuendigung anzufechten waere, da das
>keine echte Probezeit ist. Wenn die Taetigkeit sowieso nur fuer 6 Monate
>geplant ist, dann macht eine 6-monate Probezeit keinen Sinn, da eine
>Probezeit nur im Kontext einer Weiterbeschaeftigung anzuwenden ist.
Es gibt keine echte oder falsche Probezeit. Genau genommen gibt es auch 
keine Probezeit. Es ist lediglich so, dass der Kündigungsschutz 
frühestens nach sechs Monaten gilt. Egal, wie lange das Arbeitsvehältnis 
dauert.


>Was anders ist eine befristete Anstellung, aber da frage ich mich, ob
>3-6 Monate ein Minimum unterschreitet.
Hä ? Auch hier gilt: Kündigungsschutz frühestens nach sechs Monaten. 
Steht so im Kündigungsschutzgesetz. Wenn nur eine Probezeit von 3 
Monaten vereinbart ist, kann der Dich trotzdem nach 5 Monaten feuern.

Gruss
Axel

von Mike H. (-scotty-)


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Aber auch nur wenn der Betrieb groß genug ist, sonst kann man
Kündigungsschutz sowieso knicken.(Mindestens 10 MA).
Andererseits kann man auch sagen das Vertragsfreiheit besteht
und man die Probezeit kürzen oder ausklammern kann wenn beide
Vertragspartner damit einverstanden sind. Was das bringen soll
wird man sich fragen, aber wenn das Projekt nach 6 Monaten noch
nicht fertig ist will sich der Betrieb dann auch nicht mit dem 
Kündigungsschutz rumschlagen wollen(Selbst paar mal erlebt).
Sollen die doch einen Freelancer nehmen, dann haben die das Problem
nicht, müssen dann dafür dann andere Kosten in Kauf nehmen und das
wird des Pudels Kern sein, nämlich Geiz.
Man weiß ja nicht was die Firma alles so plant ohne den Vertragspartner
damit einbeziehen zu wollen aber auf lange Sicht kann sich das zu einer
unangenehmen Angelegenheit entwickeln und dann unerwünscht die
Gerichte beschäftigen und die könnten dann Klauseln die den Schwächeren,
(in der Regel der Arbeit- oder Auftragnehmer) unangemessen 
benachteiligen,
kippen und dann war alles für die Katz. Seriös ist das Angebot 
jedenfalls
nicht.
Natürlich ist das nur meine Sicht und keine Rechtsberatung.

von Stefan (Gast)


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Firmen wie die angegebene haben traditionellerweise Freelancer an ihre 
Kunden "vermietet" und einen mehr oder weniger kleinen Obulus pro 
Arbeitsstunde für sich abgezwackt. Seit ca 2 Jahren bestehen fast alle 
großen Firmen aber auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge nach AÜG. Der 
Grund ist der "Tatbestand" der "unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung", 
d.h. Kunde und Dienstleister bekommen Probleme, weil sie de fakto eine 
Arbeitnehmerüberlassung entweder ohne Erlaubnis und/oder mit einem 
Selbstständigen gemacht haben. "Unerl. AÜ" wird mit Vorliebe von der BfA 
in Verbindung mit dem Zoll verfolgt. Gerichtsurteile gibt es AFAIK dazu 
zwar nicht, die Firmen haben aber Angst. Dies ist der Grund für die sehr 
sonderbare Konstruktion einer Festanstellung für evtl. nur. 3 Monate. 
Der andere ist natürlich, dass die "Dienstleister" Festanstellung und 
AÜG für sich entdeckt haben, weil mit einem (angestellten) Zeitarbeiter 
natürlich viel mehr Profit zu machen ist. Es ist also ca. so, als ob Du 
einen Architekten beauftragst, ein Haus für dich zu bauen und den 
Architekten für die Dauer des Projektes bei dir anstellen willst. Ich 
habe für mich dafür den Begriff "scheinangestellt" erfunden, in 
Anlehnung an "scheinselbstständig".

Da de fakto kein Kündigungsschutz besteht, kannst Du anbieten, auch auf 
die Lohnfortzahlung zu verzichten (Nebenabrede und nur auf 
Vertrauensbasis) und ein entsprechend hohes Gehalt fordern, das kann 
durchaus bei 75K€ p.a. liegen.

Viel Glück
Stefan

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