Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Diensterfindung, was wenn man Arbeitgeber wechselt?


von Martin (Gast)


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Moin moin!

Ich habe eine Frage... Vor knapp 2 Monaten hab ich meinem Arbeitgeber 
eine Diensterfindung gemeldet die jetzt wohl auch zum Patent angemeldet 
werden soll. Ich bin alleiniger Erfinder.
Wenn ich richtig verstanden habe bekomme ich dafür von meinem 
Arbeitgeber eine Vergütung von 500 EURO plus wenn der Arbeitgeber mal 
irgendwann gewinne daraus zieht wird verhandelt über mögliche 
Vergütungen.

Jetzt sieht es aber so aus, das ich drüber nachdenke die Firma zu 
wechseln. Wie sieht es dann aus? Habe ich dann immer noch Anspruch auf 
diese Vergütungen? Muss ich damit rechnen das die Firma das Patent 
garnicht erst anmeldet, sondern einfach "versickern lässt" und selber 
nutzt ohne Patent, oder gar auf den Namen von jmd. anderem anmeldet?

Viele Grüße,

Martin

von ... ... ... (Gast)


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Martin schrieb:
> Jetzt sieht es aber so aus, das ich drüber nachdenke die Firma zu
> wechseln.
Frage einen Patentanwalt und klärt das schriftlich und zwar bevor du 
die Firma wechselst. Jetzt wo du noch da bist, werdet ihr euch schon 
einig werden, ihr arbeitet noch zusammen usw. wenn du wechselst kann 
(muss aber nicht) der Ärger aufkommen.
Frage 'nen guten Anwalt und regelt das schriftlich in einem Vertrag.

> Wie sieht es dann aus? Habe ich dann immer noch Anspruch auf
> diese Vergütungen?
Patentanwalt -> Vertrag. Aber Anspruch auf Vergütung hast du nur, wenn 
die Firma das Patent auch nutzt.

> Muss ich damit rechnen das die Firma das Patent garnicht erst anmeldet,
> sondern einfach "versickern lässt" und selber nutzt ohne Patent, oder
> gar auf den Namen von jmd. anderem anmeldet?
Das kann dir auch passieren, wenn du in der Firma bleibst. Wenn die 
Firma das Patent nur zum Blockieren braucht und für ihre Produkte nicht 
benötigt.

von Martin (Gast)


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Hast Du evtl. eine Idee was sowas ungefähr kostet?

Das Patent wird sicher genutzt. Hätte aber auch im Fall von blocken 
erwartet das das als "Gewinn" zählt...

von ... ... ... (Gast)


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Martin schrieb:
> Hast Du evtl. eine Idee was sowas ungefähr kostet?
Nein, überhaupt nicht, aber such mal nach "diensterfindung vergütung", 
da landest u.a. auf:
http://www.arbeitnehmererfindungsgesetz.de
http://www.ipwiki.de
das klingt ganz vernünftig. Als letztes würde ich immer einen 
Patentanwalt zu Rate ziehen und *immer alles ausnahmslos schriftlich 
machen*. Mündlich darf es da nicht geben, mündliche Vereinbarungen enden 
spätestens nach einem Jobwechsel vor Gericht.

von Verdrahtungskünstler (Gast)


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Gut, dass ich mir während des Studiums Patent-, Gebrauchsmuster und 
Arbeitnehmererfinderrecht reingefahren habe.

Erst mal zum Wesentlichen: Du kannst, wenn dir die Vergütung nicht passt 
dagegen klagen. Das kannst du entweder, wenn sie festgesetzt wird oder 
wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest (durch Kündigung, Rente...). 
Der erste Fall wäre nicht anzuraten, weil man nur ungern den eigenen 
Arbeitgeber verklagt. Der zweite Fall ist viel besser, weil man dann nur 
den ehemaligen Arbeitgeber verklagt und zu niedrig bemessene Ansprüche 
RÜCKWIRKEND zum Tag der Anmeldung zurückbekommt und natürlich auch nach 
dem Ausscheiden aus dem Betrieb weiterhin erhält. Das ist dann meistens 
ein ordentliches Sümmchen.

Zum Problem des "versickern" lassens lege ich dir ArbEG §13 (3) ans 
Herz: "Genügt der Arbeitgeber nach Inanspruchnahme der Diensterfindung 
seiner Anmeldepflicht nicht und bewirkt er die Anmeldung auch nicht 
innerhalb einer ihm vom Arbeitnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist, 
so kann der Arbeitnehmer die Anmeldung der Diensterfindung für den 
Arbeitgeber auf DESSEN NAMEN UND KOSTEN bewirken."

Selber nutzen ohne Patent darf sie die Erfindung nicht mehr. Sie muss 
sie entweder anmelden oder frei werden lassen. Im zweiten Fall darfst du 
dann auf deinen Namen anmelden und hast alle Rechte. Dann bestimmst du 
auch den Preis für Lizenzen aus deinem Patent und kannst diese auch 
wieder entziehen. Das wäre eher unangenehm für deinen Arbeitgeber.

Man nimmt dann natürlich nur die besten und teuersten Patentanwälte ;)

Generell ist das ArbEG sehr arbeitnehmerfreundlich, wenn man sich immer 
korrekt verhält. Wenn du einziger Erfinder bist, dann solltest du dir 
das schriftlich bestätigen lassen. Dann passieren bei einer eventuellen 
Gerichtsverhandlung über die Vergütung keine bösen Überraschungen.

Ich rate dir aber trotzdem zu einem Beratungsgespräch bei einem 
Patentanwalt. Geh nicht zu einem anderen Fachanwalt. Die haben von 
Patentrecht meistens keine Ahnung.

von Martin (Gast)


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Hmm, das Problem ist, ich habe die Erfindung unserem Patentmenschen 
"verbal" gemeldet, hab also nicht das offizielle 
Erfindungsmeldungsformular benutzt. Das sollte ich also dringend 
nachholen?!
Da war auch irgendwie von einer 4 Monatsfrist die Rede, danach muss die 
Firma wohl das Patent 100%ig anmelden oder so? Das ist wahrscheinlich 
was "Verdrahtungskünstler" schreibt, oder?
Weil wenn er es nicht anmeldet würde sonst der Arbeitnehmer deutlich 
besser dastehen.

von Martin (Gast)


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Sorry fürs pushen, ist mir aber wichtig :-)

von IGBT (Gast)


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Ja, so per Handschlag und mit Worten mit Vertrauen - das war früher bei 
den Indianern - wir machen das schriftlich!

Zitat von einem Bekannten der im Heuschreckenkapitalismus zu Hause ist.

1. Ja, alles schriftlich machen - einfach sagen: Wir sind doch Profis, 
wir machen das schriftlich!

2. Vorher deine Idee nicht offenlegen - andernfalls nimmt man sie dir 
einfach weg - zu oft erlebt...

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Martin schrieb:
> Hmm, das Problem ist, ich habe die Erfindung unserem Patentmenschen
> "verbal" gemeldet, hab also nicht das offizielle
> Erfindungsmeldungsformular benutzt. Das sollte ich also dringend
> nachholen?!

Hat dir die Firma in irgendeiner Form, möglichst schriftlich, was in die 
Hand gegeben, mit dem du notfalls nachweisen kannst, dass du die Meldung 
gemacht hast?

Wenn nicht, dann dürfte es sich anbieten (ich bin kein Anwalt), darauf 
zu spielen (oder einfach zu fragen) eine Bestätigung irgendeiner Art zu 
bekommen.

Bei diesem Spiel um eine Bestätigung kann es natürlich nützlich sein, 
nochmal den offiziellen Weg einzuschlagen, besonders, wenn der eine 
Eingangsbestätigung deiner Meldung vorsieht.

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