Hallo Leser, bin diese Woche gekündigt worden am Dienstag um 9 Uhr mündlich. Danach fragte mich mein Chef ob ich bis 10:30 noch arbeiten könnte. Ich hab den Job zur Not noch gemacht. Dann hab ich um ein Zeugnis gefragt und er sagte das könnte ich mir ja selber schreiben und ihm einreichen. Wie sieht das Rechtlich aus. Kann ich die 1,5 Stunden und die Erstellung eines Zeugnisses nach der Kündigung in Rechnung stellen oder nicht? Wie lang muss ich auf die Steuerkarte warten. Wie lang auf eine Arbeitsbescheinigung bzw. auf meine Entgeltabrechnung. Die Kündigung ist am 4.7.2010 aktiv bis dahin Freistellung wobei ich alle privaten Dinge am Tag mitgenommen habe und alle firmendinge wie Ausweiss und .. abgegeben habe.
Versuche mal, das Arbeitszeugnis zu beschleunigen, denn du brauchst es schließlich für neue Bewerbungen. Bei mir war das damals so, daß die Firma das Zeugnis noch 3 Monate als Trumpfkarte in der Hand behielt, wohl weil sie nicht wußten, welche (rechtlichen) Schritte ich noch unternehme. Entgeltabrechnung, Steuerkarte, Papiere, laufen aber in einer seriösen Firma korrekt und schnellstmöglich. Vielleicht bist du jetzt ein geeigneter Kandidat hier: Beitrag "Wer von euch ist arbeitslos?"
Arbeitssuchender schrieb: > mündlich Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam. > Kann ich die 1,5 Stunden und die Erstellung > eines Zeugnisses nach der Kündigung in Rechnung stellen oder nicht? Bist du wirklich so naiv? Du bist noch bis zum 4.7. beim AG beschäftigt, somit musst du ganz normal für den AG arbeiten. Wenn er dich nicht oder erst zum 1.7. freigestellt hätte, könntest du auch nichts dagegen machen. Da du ja aber freigestellt bist, hast du ja auch Zeit, das Arbeitszeugnis zu schreiben. Es ist mittlerweile offenbar üblich, sich das Zeugnis selbst zu schreiben. Lasse es aber von jemanden kompetentes Korrektur lesen, z.B. BR oder Gewerkschaft.
Arbeitssuchender schrieb: > Kann ich die 1,5 Stunden und die Erstellung > eines Zeugnisses nach der Kündigung in Rechnung stellen oder nicht? Äh, nein, du bist ja (wohl) noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Ob freigestellt oder nicht. Arbeitssuchender schrieb: > Dann hab ich um ein Zeugnis gefragt und er > sagte das könnte ich mir ja selber schreiben und ihm einreichen. Wie lang warst du den in der Firma? Bei einer kurzen Beschäftigung lohnt das Einfügen in die Bewerbung vielleicht gar nicht, da die Zeit für eine vernünftige Beurteilung sowieso zu kurz ist. Arbeitssuchender schrieb: > Die Kündigung ist am 4.7.2010 aktiv Ähm, du meinst dein letzter Arbeitstag ist am 04.07.? Du bist in der Probezeit? Arbeitssuchender schrieb: > Wie > lang muss ich auf die Steuerkarte warten. Wie lang auf eine > Arbeitsbescheinigung bzw. auf meine Entgeltabrechnung. Das dürfte spätestens am letzten Arbeitstag (04.07.) dir ausgehändigt werden. Meist klappt das auch... außer beim Arbeitszeugnis, da klappt das oft nicht, aber das liegt ja auch in deiner Hand. Vergiss nicht, du musst dich sofort arbeitslos bei der ARGE melden. Arbeitssuchender schrieb: > wobei ich alle privaten Dinge > am Tag mitgenommen habe und alle firmendinge wie Ausweiss und .. > abgegeben habe. Glückwunsch, du musst also nie wieder hin... Und nochmal: Vergiss nicht, du musst dich sofort arbeitslos bei der ARGE melden.
Jens schrieb: >Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie >unwirksam. Auch richtig. Auf jeden Fall kann man sich bei der Arbeitsagentur wegen der richtigen Einhaltung der Formalitäten erkundigen. Nicht, daß da noch Wartezeiten bezüglich Arbeitslosengeldes entstehen. Dort am Amt, brauchst du auf jeden Fall irgendwann den Kündigungsschrieb. Und wenn man erfährt, daß man arbeitslos wird, muß man ohnehin unverzüglich zum Amt.
Arbeitssuchender schrieb: > Hallo Leser, > bin diese Woche gekündigt worden am Dienstag um 9 Uhr mündlich. Nein, bist Du nicht: "§ 623 Schriftform der Kündigung Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen." http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BGB_p623.html http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung.html#tocitem13 Sofern Du (noch) nichts Schriftliches bekommen hast, ist die Kündigung nichtig, mit allen Folgen für die einzuhaltenden Fristen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Arbeitgeber derartig dumm agieren?!
Hallo, sicherlich ist die Kündigung so nicht wirksam. Jetzt gilt es doch zu prüfen, was man daraus machen kann. Im ungünstigsten Fall holt der Arbeitgeber die schriftliche Kündigung einfach nach und der Delinquent sitzt doch auf der Strasse. Ein günstiger Fall wäre, wenn der Arbeitgeber eine wichtige Frist durch seine Schlamperei versäumen würde, z.B. das Ende der Probezeit. Darauf sollte man ihn natürlich nicht hinweisen, sondern im falschen Glauben lassen, dass man die Kündigung akzeptieren würde. Wenn es dann zu spät ist muss man einfach wieder kommen und seine Arbeitskraft anbieten. Dann muss der Arbeitgeber auch weiter Gehalt bezahlen. Fazit: Einfach mal ein bischen mitdenken. Die Frage nach Bezahlung für das Zeugnis zeugt eher von ein wenig Dummheit. Viele Grüsse, Jo
>Dann hab ich um ein Zeugnis gefragt und er >sagte das könnte ich mir ja selber schreiben und ihm einreichen. Damit tuste dir keinen Gefallen. Das ist sein Job. Erfahrungsgemäß wird ein Entwurf von dir dann zusammengestrichen das dir die Augen tränen. Lass es also. Wenn seine Version nichts taugt muss dein Boss nachbessern aber höchstens zweimal und danach könnte es die Gerichte beschäftigen. >Kann ich die 1,5 Stunden und die Erstellung >eines Zeugnisses nach der Kündigung in Rechnung stellen oder nicht? Nur wenn das während der Arbeitszeit passiert und du den Mehraufwand beweisen kannst. Ich würde es bei Freistellung verneinen. Haste eigentlich keine Kündigungsfrist? Eine Freistellung ist wie Arbeitszeit ohne Sonderzahlungen zu behandeln. Hauptsache die Arbeitsbescheinigung wird zügig bereitgestellt und der TS meldet sich unverzüglich beim AA arbeitslos, egal ob noch Resturlaub (Urlaubsbescheinigung) Restgehalt, Überstunden abzugelten sind oder weiß der Geier was da noch an Details aus dem Vertragsverhältnis auftreten. Bei Verzug könnte sonst eine Sperre verhängt werden. Die Behörde zahlt übrigens vor dem Beginn eines Monats ALG und das auch nur wenn die dafür erforderlichen Papiere vorliegen. Sollte die Firma Fiesematenten machen, Anwalt einschalten. Kündigungsschutzklage muss 3 Wochen nach der Kündigung beim Gericht eingereicht sein. Sollte der Betrieb ohne vernünftigen Grund erforderliche Papiere nicht raus rücken wollen, machen die sich wahrscheinlich für finanzielle Verluste des TS schadensersatzpflichtig. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist vorgeschrieben, ansonsten wird eine mündliche Kündigung unwirksam sein. Korrespondenz mit der Firma möglichst beweiskräftig mittels Zeugen oder schriftlich per Einwurfeinschreiben und Fristsetzung. Wichtig ist auch das die Kündigung ausreichend BEGRÜNDET ist. Unter bestimmten Bedingungen sind Kündigungen auch so schon unzulässig und sollte man auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Wenn man unter eine gewissen zu geringe Einkommensgrenze fällt und keinen Rechtsschutz hat kann man sich auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zum Anwalt gehen. Alle vorprozessualen Tätigkeiten werden damit abgegolten, auch wenn der Wisch nur 100 Euro wert ist. Zahlt die Landeskasse. (Die 10Euro Eigenbeteiligung kann man sich vom Anwalt erlassen lassen). Das Arbeitszeugnis sollteste, sofern dir das komisch vorkommt hier prüfen lassen ob es nicht irgend welche Fallstricke enthält. Gewöhnlich hat man nur ein halbes Jahr es gerichtlich korregieren zu lassen wenn mit dem Arbeitgeber nicht zu reden ist. Ein Zeugnis muss vom verständigen Wohlwollen beseelt, muss wahr sein und das fällt vielen Arbeitgebern ziemlich schwer. Schon die Begründungen sind meistens Murks und halten einer gerichtlichen Prüfung oft nicht stand. Dann heißt es Lohn nachzahlen und evtl. Abfindung. Aber auf dem Teppich bleiben, weil das ein steiniger Weg ist.
Mike Hammer schrieb: >>Dann hab ich um ein Zeugnis gefragt und er >>sagte das könnte ich mir ja selber schreiben und ihm einreichen. > Damit tuste dir keinen Gefallen. Das ist sein Job. Erfahrungsgemäß > wird ein Entwurf von dir dann zusammengestrichen das dir die Augen > tränen. Wenn der Arbeitgeber sich die Mühe machen würde, alles zusammen zu streichen, könnte er es auch gleich selber schreiben. Mike Hammer schrieb: > Lass es also. Wenn seine Version nichts taugt muss dein Boss > nachbessern aber höchstens zweimal und danach könnte es die Gerichte > beschäftigen. Niemand hindert den Arbeitgeber seine Version auch gleich mies zu gestalten. Ich vermute eher, das Arbeitssuchender noch in der Probezeit ist und kein Arbeitgeber der Welt, sich auch nur ein wenig für ein Arbeitszeugnis interessiert, welches für einen Zeitraum von weniger als 6 Monaten ausgestellt worden ist. @Mike Hammer Ich habe das Gefühl, dass du mal richtig schlechte Erfahrung mit einem Arbeitgeber gemacht hast. Zum Thema mündliche Kündigung: ich würde daraufhinweisen, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Alles andere nützt dir sowieso nicht wirklich. Soll er einfach weitere bis zum Ende der Probezeit heimlich zur Arbeit gehen? Oder wegbleiben und am Ende der Probezeit wieder auftauchen? Klingt alles eher unwirklich. Zumal er spätestens sofort nachdem das falsche Spiel raus kommt, er eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung bekommen wird. Ja, er holt ein wenig Zeit raus, aber Gehalt wird er nur noch bis zum 04.07. bekommen und den ihm vermeintlich noch zustehende Rest? Soll er den im Nachhinein erklagen? Ich habe starke Zweifel das er damit durchkommt...
Wenn man in der Probezeit entlassen wird, kann ja ein Arbeitszeugnis ohnehin nicht positiv ausfallen. Ja, was macht man da? Es ganz bleiben lassen? Der TE hat sich übrigens nicht wieder zu Wort gemeldet. Wir spekulieren hier nur im Dunkeln.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Der TE hat sich übrigens nicht wieder zu Wort gemeldet. Wir spekulieren > hier nur im Dunkeln. Ich würde auch auf ein Feedback warten...
@dagger >Ich habe das Gefühl, dass du mal richtig schlechte Erfahrung mit einem >Arbeitgeber gemacht hast. Mit einem Arbeitgeber? Mit allen! Glaubst du Beschäftigungen hierzulande sind für Arbeitnehmer ein Vergnügen? Selten das man von sich aus kündigt, meist ist es umgekehrt mit einer vorgeschobenen Begründung. Wenn man was bekommt weicht der Anfangseuphorie schnell die Ernüchterung. Probleme kann es immer geben und dann kommt es darauf an wie sich das Umfeld dabei verhält. Ellbogenmentalität dürfte dir ein Begriff sein aber Neulinge haben es in einem Unternehmen oft doppelt schwer. Auch gibt es manchmal Kollegen und Vorgesetzte, die glauben die Weisheit und Sozialkompetenz mit Löffeln gefressen zu haben. Für mich ist das Thema Job gelaufen und für die Zukunft habe ich andere Pläne. Zumindest bin ich dann nicht mehr das schwächste Glied in der Kette betrieblicher Hierarchien und Launen, egal ob flach oder nicht.
Hallo Mike, >und Sozialkompetenz mit Löffeln gefressen zu haben. Für mich >ist das Thema Job gelaufen und für die Zukunft habe ich andere >Pläne. Zumindest bin ich dann nicht mehr das schwächste Glied >in der Kette betrieblicher Hierarchien und Launen, egal ob >flach oder nicht. Das klingt ja spannend. Was sind deine Pläne? Selbstständigkeit im Lotto gewinnen reich heiraten Banküberfall Prostitution organisiertes Verbrechen Bitte kläre uns auf. Viele Grüsse, Jo
für was was brauchst du mit Hartz4 ein Arbeitszeugnis?
@Jo
Erstes und letztes, denn Selbständige sind nur Kriminelle mit
staatlicher Erlaubnis. Schließlich kassiert der Staat mit.
Nur das mit der Förderung ist noch nicht zufriedenstellend
geklärt. Auch sind noch Vorarbeiten zu erledigen. Übrigens hab
ich mir sagen lassen das für die meisten die diesen
Schritt wagten die Unzulänglichkeiten in früheren abhängigen
Beschäftigungen die Entscheidungshilfe waren und nicht
"aus der Not heraus" wie das manchmal angenommen wird.
Je besser man sich vorbereitet, was man nie wirklich ist, desto
eher könnte es klappen, denn trotz großer Begeisterung muss
man auch aufpassen das es nicht zum Supergau kommt.
@Der Bong
>für was was brauchst du mit Hartz4 ein Arbeitszeugnis?
Warum nicht? Wenn sich doch mal eine Trendwende abzeichnet
und man auf diesen Pool zugreifen will weil der 1.Arbeitsmarkt
ausgetrocknet ist, kann ein H4er so ein Zeugnis doch wieder
gebrauchen. Solange allerdings genug Leute noch freigesetzt
werden ist das nur ein frommer Wunsch und das ist das Dilemma.
Mike Hammer schrieb: > Erstes und letztes, denn Selbständige sind nur Kriminelle mit > staatlicher Erlaubnis. Daß dich keiner einstellen will, wundert mich nicht mehr...
>Daß dich keiner einstellen will, wundert mich nicht mehr...
Uhu, du bist fast wie Einstein. Der gab aber zu, das er nichts wusste.
Es gehören immer zwei dazu.
Haste es wieder mal geschafft das durch deine aggressive Art
ein Thread gesperrt wird. Solltest dir Abschussmarken zulegen
und hinter deinem Namen kleben.
Auf deinen Einwand mit der Häme wollte ich dich noch fragen:
Meinst du
-eine Landschaft in Südfinnland?
-eine danach benannte Provinz von 1832-1997?
-oder eine eisenhaltige Porphyrin-Komplexe-Stoffgruppe?
-eine Form des Spottes unter Einschluss von Schadenfreude?
Wobei ich dir letzteres aufgrund deiner wohl gestörten
Persönlichkeitsstruktur am ehesten zutrauen würde.
Man sollte nicht so viel mit Fremdwörtern rum schmeißen
nur um seiner eigenen Eitelkeit zu schmeicheln.
Lass es doch sein. Ich gebe auch gern zu das du gebildeter bist.
Mehr Lob bekommste aber nicht für einen Tag. Das würde das Forum
auch gar nicht ertragen können.
Schließlich ist das hier kein Popularitätswettbewerb nach DSDS-
Machart.
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