Nachdem ich am Wochenende meinen Rappel bei der Transferübung steuerlich relevante Unterlagen vom Wäschekorb => Aktenordner/OOCalc-Liste hatte (immer wieder "erhebend" wenn man die Zwischenbilanzen erstellt) nun die Gralsfrage: Gibt es speziell für Techniker den einen oder anderen Steuerspartip, den man bisher vor Offenkundigkeit doch glatt übersehen hat? Welche Erfahrungen habt ihr mit der Anrechenbarkeit von diversen Dingen als "Ausbildungskosten"? Was sind speziell für uns gute Posten für die Rubrik "Werbungskosten"? Welche Vergnügungen sponsert der Fiskus?
Zu Werbungskosten (z.B. Weitewrbildung): Fachzeitschriften, Fachbücher, STK500, AVR Dragon, ... PC u.ä. selbstverständlich auch, Software (EDA) ebenfalls, kurzer Schrieb beigelegt, daß nahezu ausschließlich für eigene Weiterbildung benutzt, da im Büro keine Zeit dafür. Am wichtigsten ist die formale Ordnung: schön gliedern, mit PC schreiben, Verbrauchsmaterial nicht vergessen, Geräte oberhalb der Abschreibungsgrenze jeweils abschreiben (AfA Dauer: 3 Jahre). Eins ist sehr wichtig: maßvoll bleiben! Ich habe bei ca. 1.500 ... 2.000 € "gebremst", um keine "schlafenden Hunde" zu wecken. Hierbei sollte man folgendes sehen: Bereits vor 40 Jahren wurde die Einkommensteuererklärung eines normalen Arbeinehmers innerhalb 10 Minuten vom zuständigen Finanzbeamten bearbeitet. Diese Zeit reichte kaum aus, um Unterschrift und formale Vollständigkeit der Steuererrklärung zu prüfen. Heute sind wir weiter: Es gibt Elster! BTW: Diese ganzen Hardwaredinge waren für mich als Softwareentwickler für meine Weiterbildung im Bereich "Hardware" erforderlich. Bernhard edit: Belege schön sortiert beilegen, falls vorhanden; andernfalls einfach in der Liste aufführen (ohne Beleg).
Tja, da müsste man wissen, wie Du arbeitest und wohnst. Eigene Wohnung, Mietwohnng, Angestellt, öffentlicher Dienst, weit weg von der Wohnung, nah dran, Freiberufler, Nebengewerbe etc. Wenn Du Baugruppen bei Ebay "privat" vertickst, dann solltest Du die ATmegas dafür vielleicht nicht mit auf die Steuererklärung schreiben, wenn Du ein Nebengewerbe hast, sind es dagegen Betriebsausgaben...
Bei mir wäre es Software-Entwickler. Gehen Zeitschriften problemlos durch? Wie werden Telefonkosten als Werbungskosten gesehen? Hat jemand ein "Studierzimmer" als Arbeitszimmer angerechnet bekommen? Und Kosten für elektronische Bauteile zu Selbststudiumszwecken gehen wirklich? Das wäre schon mal ein Punkt :-)
@ Rüdiger Knörig: Du warst gestern abend wohl recht müde! Bis auf die Telefonkosten und das Arbeitszimmer findest Du die Antwort auf Deine Fragen in meinem Beitrag: Das geht alles - wegen fehlender Belege für Kleinkram kein Drama machen! Zum Thema Arbeitszimmer: Hier ist die Rechsprechung am Kippen - in den letzten 30 Jahren ging es seltenst, aber das könnte sich ändern. Zum Thema Telefonkosten: Warum nicht? Liste mit Datum, Dauer, Ortsvorwahl! Bernhard
>Warum nicht? Liste mit Datum, Dauer, Ortsvorwahl!
...und mit wem und zu welchem Zweck gesprochen.
Privatgespräche werden nicht und Bewerbungsgespräche
könnten anerkannt werden. Nur wie die Flatrate da
anteilig geltend machen? Einzelgesprächsnachweis könnte
hilfreich sein.
Fachzeitschriften(Stern, Spiegel, Bunte etc.sind keine)
und nachvollziehbare Fachbücher können in voller Höhe
geltend gemacht werden.
Arbeitszimmer immer geltend machen.
Steuerbescheide sind meist vorläufig oder vorbehaltlich gültig.
Kann noch nach Jahre noch mal Geld bringen.
Und nicht vergessen: Wer nicht über dem Werbungskostenfreibetrag ist, kann den ganzen Aufwand vergessen. Was ich denn auch regelmässig tue. Denn meine Zeit ist mir zu Schade, um mich mit dem Finanzamt zu streiten und dutzende Belege zu sammeln, zu erfassen und anzugeben. Gruss Axel
Telefonkosten gehen definitv auch pauschal. Schliesslich muss ich ja nicht zwingend von Büro aus arbeiten... Mein Steuerberater setzt immer 10% der Telefonrechnung für Arbeit von zuhause pauschal ab. Das wäre im übrigen auch mein Tipp an Euch: Es geht fast alles durch, wenn es von einem Steuerberater eringereicht wird ... Die Kosten hat man schnell wieder raus
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