Forum: Offtopic Kann ich die Ware zurückgeben ?


von Mario K. (Gast)


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Hallo

Ich habe den neuen Katalog von Reichelt bekommen und habe gesehen, dass 
der ATMEGA 48-20AU 1,25€ (Stück)inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. 
Versand kostet.

Auf der Webseite kostet er 1,90€ inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. 
Versand kostet.
Was ist wenn ich kein Internet hätte und würde mir aus dem Katalog die 
Faxbestellvorlage nehmenn und das darüber bestellen. Müsste man mir den 
Preis zusichern ( wurde ja so ausgeschrieben )? Oder kann ich die Ware 
per Nachnahme verweigern.

Mit freundlichen Grüßen
Mario

von Chris S. (-fx-)


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Bei einem Fax-Bestellformular trägt man ja auch die Preise mit ein.
Wird dir jetzt einfach so etwas zum höheren Preis zugesendet ist m.E. 
keine Vertrag zustande gekommen, weil sich die beiden Willenserklärungen 
nicht entsprechen.

Würde also behaupten du kannst die Annahme verweigern, hast aber auch 
kein Recht auf den geringeren Preis.

Keine Rechtsberatung, kein Anspruch auf Richtigkeit, u.s.w. :)

von Jürgen R. (hobbyloeter)


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Hm, gute Frage...

Wie heißt es doch schon in der "Feuerzangenbowle":
"Da stelle 'mer uns jetz' erst 'e mal janz dumm..."

Aber spaßohne, ich glaube bei Halbleitergedöns steht doch meistens in 
den Katalogen was von "aktuellen Tagespreisen". Damit ist "Tante 
Angelika" dann immer schön aus dem Schneider ;-). Information ist in 
diesem Fall eine Holschuld des Käufers...
Du gehst ja auch nicht mit den Sonderangebotsprospekten von vor 14 Tagen 
in den Supermarkt und beschwerst Dich dann beim Filialleiter, wenn die 
Preise für bestimmte Waren heute offensichtlich wieder angezogen 
haben...

...blöder Vergleich, ich weiß... ;-)

von Mario K. (Gast)


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Jürgen R. schrieb:
> Hm, gute Frage...
>
> Wie heißt es doch schon in der "Feuerzangenbowle":
> "Da stelle 'mer uns jetz' erst 'e mal janz dumm..."
>
> Aber spaßohne, ich glaube bei Halbleitergedöns steht doch meistens in
> den Katalogen was von "aktuellen Tagespreisen". Damit ist "Tante
> Angelika" dann immer schön aus dem Schneider ;-). Information ist in
> diesem Fall eine Holschuld des Käufers...
> Du gehst ja auch nicht mit den Sonderangebotsprospekten von vor 14 Tagen
> in den Supermarkt und beschwerst Dich dann beim Filialleiter, wenn die
> Preise für bestimmte Waren heute offensichtlich wieder angezogen
> haben...
>
> ...blöder Vergleich, ich weiß... ;-)

Das ist ja auch eine andere Situation deine Sonderpostengeschichte die 
läuft ja auch ab mit Ankündigung!Und Tagespreise wie bei Conrad gibt es 
hier nicht.

Aber war das nicht gesetzlich geregelt, wenn ich eine Ware zum Preis X 
ausschreibe muss sie auch dafür verkauft werden.

von Thi L. (flothi)


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Nein, ist es nicht; ein Angebot eines Verkäufers ist eine "invitatio ad 
offerendum", also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Du kannst 
das Angebot annehmen und bezahlen, der Verkäufer kann an der Kasse immer 
noch sagen "Mein Fehler, der Azubi hat das falsch ausgezeichnet"

Du hast per se kein Anrecht auf einen für 9,99 Euro ausgezeichneten 
42"-LED-TV.

von Mario K. (Gast)


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Hallo Florian

da war ich die ganze Zeit Falsch informiert. Hab mir das jetzt mal im 
Internet gesucht und genauer durchgelesen.
Finde das aber scheiße die Ware so günstig anzubieten und dann ein hören 
Preis verlangen. Wenn das mal nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

von Jeffrey L. (the_dude)


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Ich würde dennoch mal versuchen dort anzurufen und freundlich 
nachfragen, ob man den Preis nachlassen kann, Reichelt war bei solchen 
Sachen immer reht kulant.

Wegen einem µC würde ic da jetzt keinen Stress machen, aber wenn du 10 
oder 20 St. bestellt hast, dann frag doch mal höfflich nach!

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