Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Daten beim Dienstleister löschen lassen


von Loonix (Gast)


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Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen wertvollen Tip geben. Ich suche 
einen Gesetzestext/Paragraph auf den ich verweisen kann, wenn ich will 
dass ein Vermittler meine Daten bei sich löscht. Kennt jemand das 
passende Gesetz?

Bin zuletzt mit "Lockvogel-Angeboten" mehrmals um meine Daten gebracht 
worden, jetzt reichts mir!

von Frank E. (ffje)


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Hallo,
Auskunft, woher die ID bezogen wurde: §34 BDSG
Löschung veranlassen: $35 BDSG = BundesDatenSchutzGesetz

Und ?, durch das Kontaktieren zwecks Arbeitssuche deine ID
erlangt ?, und dann Papier- und email-Post zu Hauf
von irgendwelchen Hyper-Super-Power-Hochleistungs-Blechträumen
mit Sofort-Kreditvertrag.

Hast Du den Vermittler freiwillig kontaktiert ?,
oder hat Dich die ARGE zur Bloßstellung vor einer
Verbrecherorganisation gezwungen ?

Meine ARGE-Vermittlerin scheint so unterbelichted,
die schickt mir nur so'n Müll, dem muss ich auch noch
nachgehen; Allerdings kümmere ich mich ständug selbst
um 'nen Arbeitsplatz, das ist mit 'ner Bewerbung
schreiben oft nicht getan - hat einer reagiert,
muss der nach Einarbeitung in die Materie bearbeitet
werden = sachliche Fragen / Antworten per Telefon...
Das Alles kostet Zeit, Überlegungen, Aktivitäten...
und dann kommt meine Yvonne Betzold mit 'nem Sack
voll Müll... (5xPV) ca. einmal die Woche ???

Auch sonst ist die Qualität der ARGE-Leute nicht von
dem Niveau, 15-jährige Kinder zu toppen zu können.
sh. f-w-eppers.homepage.t-online.de/Antr_Dir/Antrag.html

mfG  ffje

von dagger (Gast)


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Loonix schrieb:
> Bin zuletzt mit "Lockvogel-Angeboten" mehrmals um meine Daten gebracht
> worden, jetzt reichts mir!
Meiner Meinung nach brauchst du das nicht. Die meisten Dienstleister 
löschen die Daten, wenn du es verlangst, die, die dich über 
Lockvogel-Angebote krallen, werden die Paragraphen kennen und es wird 
ihnen einfach egal sein.
Das ist wie mit dem Spam, du hast Rechte, kannst sie aber nicht oder nur 
sehr schwer durchsetzen.

http://www.juraforum.de/gesetze/bdsg/34-auskunft-an-den-betroffenen
http://www.juraforum.de/gesetze/bdsg/35-berichtigung-loeschung-und-sperrung-von-daten

@ Frank Eppers (ffje)
Entschuldigung, aber du plenkst. Bitte lass das...

von archie (Gast)


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Nach dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz haben Sie ein Recht auf 
un­ent­gelt­li­che Aus­kunft über Ihre ge­spei­cher­ten Daten, sowie 
ggf. ein Recht auf Be­rich­ti­gung, Sper­rung oder Lö­schung die­ser 
Daten.

von Loonix (Gast)


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dagger schrieb:
> Meiner Meinung nach brauchst du das nicht. Die meisten Dienstleister
> löschen die Daten, wenn du es verlangst, die, die dich über
> Lockvogel-Angebote krallen, werden die Paragraphen kennen und es wird
> ihnen einfach egal sein.
> Das ist wie mit dem Spam, du hast Rechte, kannst sie aber nicht oder nur
> sehr schwer durchsetzen.

Ja, so siehts wohl leider aus. Allerdings habe ich in der Wortwahl etwas 
überzogen, ich habe die Daten schon freiwillig eingereicht, das hätte 
ich erwähnen sollen. Es geht mehr darum, den Überblick zu behalten und 
ich möchte lediglich sachlich auf das Recht auf Löschung hinweisen, 
nicht den Dienstleister beleidigen oder so.

von Loonix (Gast)


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@dagger

Danke für die Links!

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