Hallo, ich habe mal eine Frage: ich wohne in einer WG, in der es nun zwischen Hauptmieter und den Mitbewohnern(einschließlich mir) gehörig krieselt. => Auszug steht an(alle Mitbewohner bis auf den Hauptmieter ziehen aus) Der Hauptmieter will sich nun auf unsere Kosten die Wohnung sanieren lassen, da er die Wohnung weiter bewohnen wird. Bei einigen Forderungen wie Renovierung kennen wir unsere Rechte und Pflichten schon.(Wobei das in unserem Fall deutlich mehr Rechte als Pflichten sind) Ich habe bei mir im Zimmer aber einen Teppich drinne, in den ich auf 1m² Brandlöcher reingemacht habe(Stück Kohle ist mir runtergefallen und hat den Teppich versengt...das ist son Plasteteppich...ist geschmolzen und schwarz, aber nicht durch bis auf den Boden) Ich will mich da auch gar nicht aus der Schuld rausreden und sehe ein, das ich den von mir verursachten Schaden begleichen muss. Nur ist die Situation eskaliert als er aufeinmal vor mir stand, und mir verkündet hat das da auf meine Kosten Laminat verlegt werden soll, was ich nicht einsehe und auch nicht muss. Soviel weiß ich schon. Nur wie ist das mit dem Zeitwert eines Teppichs? Das Ding hatte bei meinem Einzug schon Flecken und war da schon nicht mehr taufrisch...ist also schon älter. Damals hab ich mich darum nicht weiter gekümmert da nicht abzusehen war das die Situation so eskaliert und es mich bei ner Studentenbude nun auch nicht weiter gestört hat. Soweit ich weiß geht man bei Teppichen von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus. Ich muss also definitiv keinen komplett neuen Teppich bezahlen. Aber wie ist es mit dem Verlegen eines neuen Teppichs? Das Mistding ist verklebt und macht dementsprechend Arbeit. Werden die Verlegekosten dann auch anteilig berechnet oder wie läuft sowas ab? Das tolle an der ganzen Sache ist, das ich und ein anderer Untermieter nicht mal einen Mietvertrag haben(die anderen Mieter sind bei der Wohungsgesellschaft im Mietvertrag eingetragen) Wir sind quasi nur "illegale" Untermeiter des Hauptmieters. Hat bis dato alles auf Zuruf funktioniert. Aber nun leider nicht mehr. Gibt es da so eine Art Standardmietvertrag von dem man erstmal ausgeht? Insbesondere was Mietfristen angeht? Er hat uns zum Beispiel mit zwei Monatsfrist gekündigt...was eigentlich ja nicht rechtens wäre, da es ja drei Monate sind soweit ich weiß...Ich will aber eher heute als morgen aus diesem Misthaufen ausziehen da es mich nur noch Stresst... Vielleicht hat jemand ja paar Erfahrungen mit sowas? Danke PS: Bitte nicht jeden Beitrag mit Floskeln wie " diese ist keine Rechtsberatung..." garnieren und bitte auch nicht mit irgendwelchen Vorträgen ala Mietnomaden-Asi anfangen...das ist nicht der Fall und ich will mich auch gar nicht aus meiner Verantwortugn stehlen...aber genug ist genug ;)
Äh - dies ist keine Rechtsberatung und das ist eigentlich auch schon das Problem, die Anwaltslobby hat durchgesetzt, dass wir das auch gar nicht dürfen. Also ist es recht klug, das immer nochmal dazuzuschreiben. Das richtet sich nicht gegen Dich, sondern gegen abmahnwütige Anwälte und ihre Helfershelfer. Ansonsten würde ich Dir raten, einen Anwalt Deines Vertrauens aufzusuchen, ein Brief von diesem Anwalt an Deinen "Vermieter" wirkt oft wahre Wunder, da der dann sieht, dass Du nicht den Molli mit Dir machen lässt. Viel zu wissen bringt Dir nichts, wenn es Dir keiner glaubt - oder glauben will. Und das wird hier auch so sein. Eine gute Alternative ist vielleicht auch der Mieterschutzverein, aber die ticken in jeder Stadt anders, in der einen Stadt sind sie gut und in der anderen ein Luschenladen. Ich weiß, dass Du das so wohl nicht hören wolltest, aber ab einem bestimmten Punkt hilft nun mal sonst nichts mehr ...
Wenn die Sache man nicht schon längst verjährt ist? Neu gegen Alt kann der Hauptmieter auch knicken insbesondere weil es sich um ein Verschleißobjekt handelt, das in den Geltungs- bereich des Vermieters gehört und allenfalls eine Reparatur, sofern wirtschaftlich vertretbar, zumutbar wäre. Jedenfalls erhält der Vermieter ja dafür Miete das der Mieter das Objekt abnutzt/abwohnt, selbst wenn so ein Brandfleck unter bestimmten Umständen mal so und mal so anders rechtlich betrachtet wird. Wenn schon unter Zeugen dummerweise die Schuld eingestanden wurde kann man wohl die Schadensregulierung durch die eigene Privathaftpflichtversicherung vergessen? Einen Vermögensschaden müsste der Hauptmieter im Streitfall mittels Sachverständigengutachten geltend machen den der Geschädigte auch vorfinanzieren müsste was man bei den geringen Erfolgs- aussichten kaum fürchten muss. Rechtsschutz könnte dem Geschädigten da von Nutzen sein und das Risiko trägt dann die Gesellschaft sofern die Deckungszusage erteilt, also Aussichten auf Erfolg sieht. Dazu hat der Hauptmieter noch das Problem das er für das Schadenereignis keinen Zeugen vorweisen kann. Sicherlich kann hier eine Anwalt besser Rechtsberaten, vor allem in dem er geltendes Recht zitiert aber garantieren kann die Richtigkeit niemand. Das erfährt man spätestens vor Gericht im Urteil. Da ist schon so mancher Anwalt mit seiner Meinung auf die Nase gefallen und der Mandant durfte für alles zahlen.
A. B. schrieb: > Gibt es da so eine Art Standardmietvertrag von dem man erstmal ausgeht? Ja, nennt sich BGB und ist eigentlich gar nicht so schlecht, weil Mietverträge sowieso nur alles mögliche einschränken, was einem laut BGB zusteht. Aber mit WG ist das so ne Sache. Geh doch mal beim AStA, oder wie das bei euch heißt, gucken, ob die eine Rechtsberatung für Studenten anbieten.
Frag Deinen Versicherungsfuzzi .. ist Privathaftpflicht abgedeckt imho.
Die Sache ist halt die, das ich momentan in der Schweiz bin und erstmal noch nicht weiß wie Mieterfreundlich hier die Gesetze sind. Naja und zu irgendwelchen Gerichtsverhandlungen wird es wohl hoffentlich nicht kommen...das wär der Teppich wohl kaum wert. Außerdem fehlt mir zu sowas auch der Anwalt meines Vertrauens...bin Student und konnte Gerichtsbesuche und Anwaltsstreitigkeiten bisher auf ein Minimum beschränken ;) Aber mal schauen ob es hier auch sowas wie einen lokal AsTA gibt
Du hast mit dem Teppich recht. Wenn der seine "Nutzungsdauer" erreicht hat, kann nichts mehr gefordert werden. Selbst wenn dann nur die zusätzliche Abnutzung aber bestimmt kein neuer Teppich Ich hab mir vor ein paar Jahren das Meiterlexikon gekauft. Da steht eigentlich alles Wichtige drin. Wie bereits erwähnt, die Studentenwerke bieten oft kostenlose Rechtsberatung. Die Kündigung ist OK. Die 3 Monate gelten nur bei normalen Mietverhältnissen. Untermietverträge in der selben Wohnung können mit Fristen von 2 Wochen gekündigt werden. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag. Da muss nichts schriftliches sein. Schriftform ist dann relevant, wenn man Vereinbarungen nachweisen muss. Interessant wäre eher, ob der Hauptmieter vom Vermieter eine Genemigung zur Untervermietung hat. Wenn es nichts schriftliches gibt hast du auch keine Kaution bezahlt? Wenn dem so ist, kläre das ganze bei einer Beratungsstelle noch einmal ab, such dir so schnell wie möglich etwas neues und dann raus. Da du nur 2 Wochen Kündigungsfrist hast, kannst du dem Hauptmieter hier zuvorkommen. PS: Dein Posting kam zwischendrin. Du hättest erwähnen müssen, dass du in der Schweiz wohnst. Die dortige Lage kenne ich nicht. Ich erwarte aber keine großen Abweichungen.
Dies ist vielleicht ganz interessant für dich: http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/privathaftpflicht_wer-zahlt-schaeden-in-der-mietwohnung/
naja, was für mich momentan die Hauptfrage ist wie das mit den Verlegekosten geregelt ist. Sowas ist ja immer noch Sache des Vermieters. Zahlt der Mieter dann nur für den Teppich oder können einem die Arbeitskosten dann auch im vollen Umfang aufs Auge gedrückt werden. Denn die Arbeitskosten dürften den Wert des Teppichs bei weitem übersteigen Aber hab hier schon ne Studentenberatung gefunden wo ich mal anfragen werde. Aber danke schonmal für die Tipps :)
@ A. B.: du bist maximal für das Entfernen des Teppichbodens zuständig, mehr aber auch nicht. Und das eigentlich auch nur dann, wenn es vereinbart wurde. Laminat oder einen neuen Teppich muss du sicherlich nicht bezahlen. Sag ihm, dass er dich nur noch über seinen Anwalt voll quatschen soll.
A. B. schrieb: > naja, was für mich momentan die Hauptfrage ist wie das mit den > Verlegekosten geregelt ist. Sowas ist ja immer noch Sache des > Vermieters. Zahlt der Mieter dann nur für den Teppich oder können einem > die Arbeitskosten dann auch im vollen Umfang aufs Auge gedrückt werden. > Denn die Arbeitskosten dürften den Wert des Teppichs bei weitem > übersteigen Also wie es in der Schweiz ist, weiß ich auch nicht. Aber ich habe gerade vor ner Woche von einem Urteil in Deutschland im Radio gehört, nachdem der Mieter für Schönheitsreparaturen (z.B. den Teppich erneuern) keine Fachkräfte beauftragen muss. Heißt: Wenn du den Teppich ersetzen musst, verleg ihn halt selbst. Das ist mit einem Kumpel in einem halben Tag erledigt. Der Vermieter kann dich (in Deutschland) nicht zwingen, die Kosten für Fachkräfte zu zahlen, wenn du ihm sagst, dass du die Sache selbst reparierst. (Und das dann natürlich auch machst). Außerdem denke ich, dass das ein guter Kompromiss ist. Du verlegst neuen Teppich, hast also nur die Kosten fürs Material. Der Vermieter hat wieder schicken Bodenbelag, alle sind glücklich. Meine gerichtlichen Erfahrungen mit Vermietern haben gezeigt, dass eine Kompromisslösung sehr viel Zeit/Geld/Nerven spart. Das ist keine Rechtsberatung und gilt nur für meine persönlichen Erfahrungen aus Deutschland.
Lord Ziu schrieb: > Der Vermieter hat wieder schicken Bodenbelag, alle sind glücklich. Na hoffentlich. Leider überschätzen viele Leute ihre Fähigkeiten in dieser Disziplin und liefern dann den letzten Murks ab.
Uhu Uhuhu schrieb: > Na hoffentlich. Leider überschätzen viele Leute ihre Fähigkeiten in > dieser Disziplin und liefern dann den letzten Murks ab. Natürlich setzt das voraus, dass man das halbswegs beherrscht. Dazu kenne ich die handwerklichen Fähigkeiten des Thread-Starters nicht. Aber einen Teppich in einem Zimmer verlegen ist ja nun vom Schwierigkeitsgrad deutlich einfacher als Tapezieren, Trockenbau, Heizungsinstallation, Dachdecken, ...
Lord Ziu schrieb: > Also wie es in der Schweiz ist, weiß ich auch nicht. Aber ich habe > gerade vor ner Woche von einem Urteil in Deutschland im Radio gehört, > nachdem der Mieter für Schönheitsreparaturen (z.B. den Teppich erneuern) > keine Fachkräfte beauftragen muss. Die Frage ist halt: Ist es eine Schönheitsreperatur, wenn er den Boden vorher abgefackelt hat? Wenn mir die Waschmaschine ausrinnt, dann zahlt die Haushaltsversicherung den neuen Boden. Wenn ich aber im Wohnzimmer ein Planschbecken aufstelle und die Kinder überschwemmen den Boden, dann wird mir die Versicherung was husten. Nur, wie ist das beim Vermieter? Das man normale Abnützungserscheinungen einer Wohnung als Mieter nicht mehr beseitigen muss, ist ja mitlerweile geregelt. Ist ein verschmorter Boden aufgrund eines Stücks glühende Kohle noch eine normale Abnützung oder ist das schon fahrlässige Sachbeschädigung?
Er hat doch geschrieben, dass der Brandfleck nicht durchgegangen ist... Also wirklich nur Teppich neu machen.
Lord Ziu schrieb: > Aber einen Teppich in einem Zimmer verlegen ist ja nun vom > Schwierigkeitsgrad deutlich einfacher Eben. Ist nicht wirklich ein Problem. Laminat verlegen ist auch keine große Kunst. Das hat dann auch den Vorteil, dass mir der Vermieter nicht das teuerste Laminat aufs Auge drücken kann, das er findet, sondern das ich das aussuche.
Karl heinz Buchegger schrieb: > > Das hat dann auch den Vorteil, dass mir der Vermieter nicht das teuerste > Laminat aufs Auge drücken kann, das er findet, sondern das ich das > aussuche. 5€ / m² bei POCO, damit dürfte man ziemlich günstig fahren
Gerry E. schrieb: > Laminat in einer Wohnung mit Kohleöfen ? Vielleicht ist im ja nur die Kohle von der Shisha gefallen :)
Lord Ziu schrieb: > Aber einen Teppich in einem Zimmer verlegen ist ja nun vom > Schwierigkeitsgrad deutlich einfacher als Tapezieren Das Zuschneiden von Nadelfilz - um den dürfte es sich hier wohl handeln - ist nicht so ganz ohne. Tapezieren ist deutlich einfacher.
Lord Ziu hats erkannt ;) Genau das wars :P Brandlöcher fallen generell nicht unter normale Abnutzung. Aber ich werde mal in Erfahrung bringen wie alt der Teppich ist. Normalerweise bin ich bei sowas auch nicht auf Krawall gebürstet und versuche mich gütlich zu einigen...aber hier ist jetzt einfach zu viel Zwischenmenschliches passiert und die Fronten sind verhärtet. Es gibt ja noch genug andere Diskussionspunkte die def. unberechtigt sind(betrifft nicht nur mich sondern auch die anderen Untermieter) Aber nach der Laminatforderung bin ich defintiv angepißt gewesen. Wie gesagt...das ich da was zahlen muss seh ich ein...aber ich seh nicht ein, dem nen neuen Boden zu finanzieren. Einige scheinen ja zu denken das der Teppich Model Luxusflokati ist...das ist aber eher ein zernudelter Ranzteppich ganz so wie man ihn sich in StudentenWGs vorstellt
A. B. schrieb: > Aber nach der Laminatforderung bin ich defintiv angepißt gewesen. :-) Kann ich verstehen. Aber häng dich nicht am Laminat auf. Normaler Teppichboden ist auch nicht billiger. Ganz im Gegenteil. Laminat kriegt man in den Bauhäusern oft um einiges billiger als Teppichboden. Und auch diese PVC-Böden ... sind nicht wirklich wesentlich billiger. Was nicht heissen sollst, das du dich nicht wehren sollst. Aber nicht, dass du wegen dem Laminat streitest und dann wirds erst recht mit Teppichboden teurer.
Ich würde erstmal versuchen, die Sache auszusitzen. Der Kerl tobt jetzt rum, aber wenn du ihn gegen die Wand der Gummizelle laufen läßt, dann wird er irgendwann einsehen, daß das wenig Zweck hat.
Uhu Uhuhu schrieb: > Ich würde erstmal versuchen, die Sache auszusitzen. Der Kerl tobt jetzt > rum, aber wenn du ihn gegen die Wand der Gummizelle laufen läßt, dann > wird er irgendwann einsehen, daß das wenig Zweck hat. Mal abgesehen davon halte ich die Sache für unjustiziabel er wird im Zweifels wegen Nichtigkeit verlieren, wenn die Klage nicht von vornherein abgewiesen wird. Teppich vor Ofen ohne feuerfestes Ofenblech ist sowieso grobfahrlässig und von daher nicht in deiner Verantwortung. Das Laminat auf deine Kosten kann er eh knicken. Biete im Entschädigung 100.- SFR für den Frieden Hand über Hand gegen schriftlichen Verzicht auf weitere Forderungen an. Nimmt er an bist du raus, sonst steht ihm der Klageweg offen. Er will was von Dir, lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Wenn Kaution aussteht verleben. Ansonsten so kurzfristig wie möglich ausziehen und ihn vor vollendete Tatsachen stellen. Nur jede Diskusionen meiden. In der Schweiz ganz besonders gilt bei Juristereien: Folgende Antwort schriftlich abgefasst als sinnvoll, Jedoch erst wenn du ein Anwaltsschreiben erhalten hast. Ansonsten bellen Lassen. Klagt er wird er das sowiso tun. Tut er es nicht schonst du deine Nerven. Ich nehme ihren standpunkt zur kenntniss, teile ihn aber nicht. in allen weiteren fragen wenden sie sich bitte an Anwalt ... . Grundsätzlich keine Stellungnahmen abgeben oder gar Einzelheiten diskutieren etc.pp Diesen Rat erhielt ich von einem Schweizer Aanwalt. und kann ihn jetzt bestätigen Viel Glück
Gib ihm unter Zeugen einen Hunni und gut ist. Dann klagt er schon nicht.
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