Forum: Offtopic Rechnung: Fälligkeit.


von Martin (Gast)


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Sind nach diesem Gesetz http://dejure.org/gesetze/BGB/641.html 
Handwerkerrechnungen (z. B. Fliesenleger) sofort fällig? Oder kann ich 
30-Tage warten?

In der Rechnung die ich erhielt steht als Zahlungsziel: sofort ohne 
Abzug.

: Verschoben durch Admin
von R. F. (rfr)


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Keine 30 Tage.
Sofort heisst unverzüglich, also 'ohne das Dazwischentreten weiterer 
Ereignisse.' Du solltest also den rechnungsbetrag am nächsten Werktag 
überweisen.

Dies gilt aber nicht, wenn du Reklamationen hast, diese solltest du 
schriftlich (!!) mahnen und einen Teilbetrag einbahalten.

Gruss

Robert

von Martin (Gast)


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Danke für deine Antwort.

Probleme gibt es nicht (toi, toi, toi) - nur eine Diskussion in kleiner 
Runde.

von Jens G. (jensig)


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Ich dachte, "sofort" in der Beziehung heist innerhalb von 5 Werktagen 
oder sowas in der Art (zumindest nicht sofort am selben Tag nach Erhalt 
der Rechnung).

von Arc N. (arc)


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Jens G. schrieb:
> Ich dachte, "sofort" in der Beziehung heist innerhalb von 5 Werktagen
> oder sowas in der Art (zumindest nicht sofort am selben Tag nach Erhalt
> der Rechnung).

Fälligkeit != Verzug!
Anders gesagt, der Betrag ist zwar "sofort" fällig, Zahlungsverzug tritt 
aber erst bei Mahnung bzw. autom. nach 30 Tagen (§§ 241 - 292 BGB).

p.s. dank BGB ist bei Geldschulden auch der Schuldner allein dafür 
verantwortlich, dass das Geld beim Gläubiger eintrifft (§270 (1) BGB)

von Wilhelm F. (Gast)


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Bei größeren Projekten, würde ich bei einer Rechnung mal einen 
angemessenen Teilbetrag begleichen. Und dann, stufenweise, je nach 
Arbeitsfortschritt. Niemals den vollen Preis. Völlig egal, wie auch 
immer Rechtsparagraphen sein mögen.

Ein entfernter Verwandter, fiel beim Hausbau voll auf die Schnauze. Er 
bezahlte alle Rechnungen sofort, und erledigt wurde im Gegenzug nichts. 
Letztendlich blieb er fast pleite auf einem halben Rohbau sitzen.

von Hannes (Gast)


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Geiler Verwandter. Und obendrein schön doof.

von Ferkel (Gast)


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>Bei größeren Projekten, würde ich bei einer Rechnung mal einen
>angemessenen Teilbetrag begleichen.

Das kann schwer nach hinten losgehen! Insbesondere beim Hausbau wird der 
AG alle Mängel und Verzögerungen damit begründen.

Wenn mir Einer die Rechnung nicht fristgerecht zahlt, hat er zukünftig 
schlechte Karten bezüglich Nachlieferungen und ggf. Instandsetzung.
Einmal der Dumme - immer der Dumme.

von Wilhelm F. (Gast)


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von Ferkel (Gast)


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@Wilhelm Ferkes

Meinst Du die Geschichte mit Deinem Verwandten?
Beim Bauen gibt es Verträge, wo gegen Vorkasse gezahlt werden muß und 
nicht eindeutig festgelegt ist, wann eine Leistung erbracht ist. Somit 
kann der Unternehmer locker Rechnungen schreiben und die Kohle verlangen 
- bevor irgendetwas 'Nachhaltiges' passiert ist.
Die Blödheit fängt da an, wo man solch einen Vertrag unterschreibt.

Aber wir sind ja hier bei der (professionellen) Elektronik; und da sind 
die Leistungen genauer zu beschreiben als z.B. ein 'schönes' Haus. 
Willkürlich nicht zu zahlen, dazu bedarf es schon triftiger Gründe.

von Thilo M. (Gast)


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Den Satz "Zahlbar sofort ohne Abzug" setzt man darunter, wenn man sagen 
will, dass es bei sofortiger Überweisung kein Skonto oder ähnlichen 
Rabatt gibt. Es wird keiner Irgendwelche Schritte einleiten, wenn du 
erst eine Woche später zahlst. In der Regel kommt nach zwei bis vier 
Wochen eine Zahlungserinnerung oder Mahnung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thilo M. schrieb:
> Den Satz "Zahlbar sofort ohne Abzug" setzt man darunter, wenn man sagen
> will, dass es bei sofortiger Überweisung kein Skonto oder ähnlichen
> Rabatt gibt.

Ohne dass er deshalb sinnvoller würde. ;-)  Wo kein "Skonto" draufsteht,
ist auch keins drin.  Es existiert ja schließlich kein Rechtsgrundsatz,
der es einem erlauben würde, vom Betrag etwas automatisch und nach
Gutdünken abzusetzen, nur weil man meint, besonders schnell zu zahlen.

Sinnvoller wäre eine exakte Festlegung einer (realistischen) Zahlungs-
frist, denn dann gerät der Schuldner ab diesem Zeitpunkt auch ohne
Mahnung automatisch in Verzug.

von Bernd F. (metallfunk)


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Also ich finde den Satz " Zahlbar sofort, ohne Abzug " doch
etwas unhöflich meinem Kunden gegenüber. Die haben ja auch meist
Monate auf mich warten müssen :)
( Auch, wenn diesr Satz bei Handwerkerrechnungen fast üblich ist.)

Ich mach das anders:
Zahlbar bis zum xx. xx. xx mit 2% Skonto ( 7 Tage nach Rechnungsdatum ).
Zahlbar bis zum YY. xx. xx ohne Abzug.( 20 Tage )

Es funktioniert zu 70% in der ersten Woche.

Leider gibt es auch Kunden, die nach 4 Wochen die 2% abziehen.
Da ist es dann eine Abwägung, ob man denen auf die Füße tritt.

von Bernd F. (metallfunk)


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Vergessen:
Ganz wichtig, wir rechnen die 2 % schon aus und schreiben
die mögliche Ersparniss auf die Rechnung.
Bei manchen Leuten ist 2 % nix, wenn da aber 570,- €
steht, werden die wach.

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