Hallo, habe gerade folgendes gefunden: http://cgi.ebay.de/Audio-System-Subwoofer-X-ION-12-Gehause-Bassbox-TOP-/300444898342?cmd=ViewItem&pt=CE_Auto_Hi_Fi_Autosubwoofer&hash=item45f3e95426 Mich wundert das hier: "Verkauft für: EUR 12.500,00" "Neupreis mit Kiste war 349,- Euro!!" Erklärt mir das mal!
Erklär mir lieder das mal: http://cgi.ebay.de/Leader-8060-Oscilloscope-Oszilloskope-424-/180479442014?cmd=ViewItem Kaputtes Oszi vollkommen überteuert, selbst für ein funktionierendes Gerät. Sieht man häufiger, dass alte Messtechnik für teuer Geld vertickt werden soll, Keine Ahnung was da das Geschäftsmodell ist.
Ich könnte jetzt auch noch ein paar Links einfügen, z.B. ECC Speicher für 4000 bzw. 1200 Euro, usw. die Liste kann man wohl endlos fortsetzen. Früher konnte man bei der Bucht sein Gebot noch zurückziehen, heute geht das kaum noch. Ist schon traurig, daß sowas vom Gesetzgeber toleriert wird ... andererseits wundert es mich nicht mehr.
S. B. schrieb: > Ist schon traurig, daß sowas vom Gesetzgeber toleriert wird ... > andererseits wundert es mich nicht mehr. Hast du eigentlich jemals einen Blick ins BGB geworfen (oder auch nur ins GG)? Oder wirfst du hier nur deinen allgemeinen Frust raus und hast leider den falschen Anlass dazu gefunden? Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html.
Ich stelle mir das so vor, entweder ist im das Komma verrutscht (125,00) oder die Alte hat gesagt das Ding muß weg. Na gut ich versuche es bei e-bähh. Tut mir leid Schatzi hat keiner genommen wir müssen es behalten. :-)))
Stimmt, die Box wurde innerhalb von wenigen Tagen dreimal reingestellt und wieder storniert. Beim ersten Mal wohl mit Kommafehler, aber bei den nächsten Versuchen ist kein Grund erkennbar. Vielleicht war's ja genau andersrum: Sein Schatzi hat es reingestellt (so jetzt langt es, das Krawalldings kommt weg!) und er hat das postwendend gecancellt (das kann doch wohl nicht wahr sein, du verschenkst meine heilige ...!).
A. K. schrieb: > Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu > zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html. Wo liegt denn "Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen" vor, wenn jemand im Artikeltext sogar den ursprünglichen Neupreis reinschreibt, dann aber jemand erheblich mehr dafür bietet? Für diesen Fall ist denke ich eher §119 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) angebracht, Anfechtung wegen Irrtums. Andreas
Andreas Ferber schrieb: > Für diesen Fall ist denke ich eher §119 > (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) angebracht, Anfechtung > wegen Irrtums. Ich hatte nicht gleich gesehen, dass die Auktion zurückgezogen wurde. Smoerre wohl auch nicht, es sei denn er will Tippfehler per Gesetz bestrafen ;-). Paragraphenbedarf entsteht höchstens, wenn man sich nun um die 4,80€ Einstellgebühr streiten will. Es sind immerhin für die 3 Anläufe zusammen schon 11,20€ aufgelaufen.
Richtig hinschauen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300444924814 Da wurde weder drauf geboten, noch ist das Teil überhaupt verkauft worden, sondern wieder eingestellt. Vermutlich wollte der Verkäufer 125Euro und hat sich vertan.
Ja, nehme ich ja auch an, aber blöderweise steht "Verkauft für:" dran, bei 2 der 3 Anläufen. Bischen verwirrend ist das schon. Alle drei Auktionen der gleichen Artikels sind beendet, zweimal "verkauft", einmal nicht, nirgends findet sich eine Biethistorie oder eine Käufer. Daher auch meine Annahme des Rückzugs, aber warum steht dann "verkauft" dran - aber nicht immer. Irgendwie werde ich nicht wirklich schlau draus was da gelaufen ist.
>aber wer klickt freiwillig auf 12500€ Festpreis?
Käme wohl auf die eigenen Vermögensverhältnisse
und den Artikel an. Da gibts noch ganz andere
Summen, z.B. wenn es um Immobilien geht.
Jedenfalls scheint der Verkäufer bei 135Euro
die Lust verloren zu haben, was solls.
Mike Hammer schrieb: > Käme wohl auf die eigenen Vermögensverhältnisse > und den Artikel an. Da gibts noch ganz andere > Summen, z.B. wenn es um Immobilien geht. Schon klar, aber hier besteht ja keine auch nur ansatzweise erkennbare Täuschung und der viel geringere Neuwert steht im Text drin. Nichtmal sauerstoffreie Kabel werden erwähnt. ;-)
>Nichtmal sauerstoffreie Kabel werden erwähnt. ;-)
Hab ich noch nie gehört und selbst wenn, wären
die wohl auch nicht so viel wert?
Theoretisch kannst du alles zu jedem Preis verkaufen.
Jeden Morgen steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden.
Erinnert euch an das Papstauto.
Mike Hammer schrieb: >>Nichtmal sauerstoffreie Kabel werden erwähnt. ;-) > Hab ich noch nie gehört und selbst wenn, wären > die wohl auch nicht so viel wert? http://www.poppi-electronic.de/high_end-kabel4.htm Den Audio-Freaks also offenbar schon. http://www.netzwelt.de/news/76521-land-audio-wunderkabel.html
Eine Firma, die mir ein 1m Kabel für 2000 kröten verscheuern will, deren Firmenseite aus einer Vorlage von Frontpage 2000 stammt?! Ich werd nicht mehr....
Manche Audio-Freaks legen auch beim Stromkabel grossen Wert auf Qualität: http://www.erni-hifi.ch/Isotek.htm Sehen aber nicht annähernd so eindrucksvoll aus, wie Poppis antike Pumphosenkabel.
> Hast du eigentlich jemals einen Blick ins BGB geworfen? aber sicher doch ... nur Du hast offensichtlich keinen Blick in die AGB-Gesetzgebung geworfen. Ein Jura-Prof., den ich kannte, hat das mal sehr pikant formuliert: Die AGBs sind wie eine Atombombe für das BGB. > Der Verkäufer wird den Käufer kaum zwingen können, diesen Preis zu > zahlen. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__138.html. Ach ja ? Du hast erst einmal den Aufwand am Hals, Du mußt Dir Rechtshilfe suchen, nachweisen, daß es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt, usw. Weshalb zahlen denn die Leute - um sich den ganzen Streß, Zeit & Kosten zu ersparen. Wucherpreis, etc. - ist mittels eigener AGB abgesegnet und als solcher per se auch nicht strafbar - Du mußt schon auf eigene Kosten dagegen vorgehen.
> Für diesen Fall ist denke ich eher §119 > (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) angebracht, Anfechtung > wegen Irrtums. hoffentlich hast Du eine gute Rechtsschutzversicherung, die dich bei derlei Sachlagen auch absichert :-)
S. B. schrieb: > Ach ja ? Du hast explizit nach dem Gesetzgeber gesucht - das Recht ist da. Die Rolle des Gesetzgebers ist damit erfüllt. > Du hast erst einmal den Aufwand am Hals, Du mußt Dir Rechtshilfe suchen, > nachweisen, daß es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft handelt, Das ist das normale Rechtssystem. Suchst du also garnicht das Recht, sondern die strenge Exekutive, die im Internet präventiv handelt und verbietet, blockiert, protokolliert, jede ebay-Auktion kontrolliert. Den Polizeistaat, den viele hier (du auch?) bei jeder anderen Gelegenheit schon sehen oder befürchten. Oder was hattest du dir vorgestellt?
>Eine Firma, die mir ein 1m Kabel für 2000 kröten verscheuern will, deren >Firmenseite aus einer Vorlage von Frontpage 2000 stammt?! Tja, da können selbst eingefleischte BWLer und Drogenhändler nicht mehr mithalten, mit der Gewinnspanne.
So eine Eintagsfliege macht noch keine Gewinnspanne. Bei nächster Gelegenheit ist der Gewinn wieder futsch.
> Das ist das normale Rechtssystem. Für das normale Rechtsgeschäft im Rahmen des An- und Verkaufs würde das BGB völlig ausreichen. > Du hast explizit nach dem Gesetzgeber gesucht - das Recht ist da. Die > Rolle des Gesetzgebers ist damit erfüllt. Der Gesetzgeber mischt sich in weit belanglosere Bereiche ein - da darf die Frage schon gestattet sein, wieso nicht auch hier? > Suchst du also garnicht das Recht, sondern die strenge Exekutive, die im > Internet präventiv handelt und verbietet, blockiert, protokolliert, jede > ebay-Auktion kontrolliert. Es geht nicht um Kontrolle oder Bevormundung im Internet - die haben wir bereits zu genüge, sondern um Rechtsverständnis. In dieser Beziehung läuft einiges schief und der Staat kann Fakten schaffen ... macht er ja an anderer Stelle auch (Waffengesetzgebung, etc.). Man braucht in diesem Fall auch gar keine Exekutive mehr - solche Wucherangebote würde ganz automatisch verschwinden ... die Abmahnindustrie freut sich über neue Aufträge und könnte auf die Weise ihr Image aufbessern. Wenn ich im umgekehrten Fall einen Inseratsfehler mache, werde ich ja auch gleich gegrillt - also was soll's ? Warum Schutz für solche Zeitgenossen. Kann ich nicht nachvollziehen. > Den Polizeistaat, den viele hier (du auch?) > bei jeder anderen Gelegenheit schon sehen oder befürchten. den haben wir doch schon längst, daran wird auch nichts mehr geändert, daran haben wir uns längst hier alle gewöhnt.
Stefan Helmert schrieb: > Hallo, > > habe gerade folgendes gefunden: > http://cgi.ebay.de/Audio-System-Subwoofer-X-ION-12-Gehause-Bassbox-TOP-/300444898342?cmd=ViewItem&pt=CE_Auto_Hi_Fi_Autosubwoofer&hash=item45f3e95426 > > Mich wundert das hier: > "Verkauft für: EUR 12.500,00" > "Neupreis mit Kiste war 349,- Euro!!" > > Erklärt mir das mal! Vielleicht ist ja ein ganz Oberschlauer mit seinem Bietagent da höllisch auf die Fresse gefallen. :D :D
> Oder was hattest du dir vorgestellt?
Es wird sich sowieso diesbezüglich nichts ändern, kannst also beruhigt
sein - Du wirst auch weiterhin solche Angebote finden ;-)
> Vielleicht ist ja ein ganz Oberschlauer mit seinem Bietagent da höllisch > auf die Fresse gefallen. :D :D das kann gut sein, vielleicht bietet die Bucht auch noch ein paar Preisänderungsmöglichkeiten für den Verkäufer vor Auktionsende ?! Dumm gelaufen :-)
S. B. schrieb: > Der Gesetzgeber mischt sich in weit belanglosere Bereiche ein - da darf > die Frage schon gestattet sein, wieso nicht auch hier? Er hat sich einmischt und der §138 kam dabei raus. Der Gesetzgeber macht Gesetze. Für die Durchsetzung ist der Gesetzgeber nicht zuständig. > Wenn ich im umgekehrten Fall einen Inseratsfehler mache, werde ich ja > auch gleich gegrillt Aber nicht vom Staat. Ein potentieller Konkurrent kann dich abmahnen. Suchst du ein Gesetz, nachdem du jeden, der deiner Ansicht nach zu hohe Preise verlangt, abmahnen erfolgreich kannst? Wer definiert dann "Preis zu hoch"? Im Übrigens musst in solchen Fällen nicht du klagen, sondern derjenige, der an dein Geld will. Der Verkäufer muss also den Käufer verklagen, um an seine 12500€ ranzukommen. Also wo ist eigentlich dein Problem? Aber ich weiss, der Staat hat an allem Schuld. Wenn er was tut, wenn er was nicht tut, wenn der Nachbar nachts zu laut hustet oder dir die Freundin davonläuft, Schuld hat immer der Staat und die Regierung, ...
> Aber nicht vom Staat. > Ein potentieller Konkurrent kann dich abmahnen. richtig, also eine indirekte Exekutive, wenn man so will - denn die Gewinnaussicht liegt bei nahezu 100% > Suchst du ein Gesetz, > nachdem du jeden, der deiner Ansicht nach zu hohe Preise verlangt, > abmahnen erfolgreich kannst? ich suche nach gar nichts - mir fällt nur auf, daß der §138 zumindest in Bezug auf diese seltsamen Inserate fehlschlägt, weil kein Geld im Spiel ist so wie beim Abmahnwesen. Würde es Geldstrafen beim $138 geben, würde sich die Sache ganz schnell von selbst regeln. Es geht hier nicht mehr um fairen Verkauf, sondern um einen Betrugsversuch - natürlich wird das anders gesehen, das defekte Oszi, etc. hat ja Patina angesetzt und ist jetzt besonders wertvoll ;-) > Wer definiert dann "Preis zu hoch"? so wie man Wucher definiert, da geht es ja, logischerweise der Gesetzgeber ... es gibt ja auch sogenannte ortsübliche Preise, wie sind die denn definiert? > Aber ich weiss, der Staat hat an allem Schuld. Wenn er was tut, wenn er > was nicht tut, wenn der Nachbar nachts zu laut hustet oder dir die > Freundin davonläuft, Schuld hat immer der Staat und die Regierung, ... dazu könnte ich jetzt auch noch was schreiben, aber das schweift zu sehr in die Politik ab, bringt nichts und ist in diesem Forum mittlerweile nicht mehr erlaubt. > Im Übrigens musst in solchen Fällen nicht du klagen, sondern > derjenige, der an dein Geld will. Der Verkäufer muss also den Käufer > verklagen, um an seine 12500€ ranzukommen. na ja, 12000 € ist ja noch harmlos - aber häng mal noch eine Null dran, dann wird es schon interessanter. Wo ist die Grenze, was wenn dieser idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das angeklickt hat, etc. Irgendwie wäre das nach normalen Rechtsempfinden schon absurd, oder? Solange man selbst nicht betroffen ist, ist es ein Lacher - ansonsten kann es bitter werden. In anderen Fällen gibts extrem viel Schutz durch den Gesetzgeber, hier eben etwas weniger. Insofern hast Du recht - ist nicht mein Problem.
S. B. schrieb: > dann wird es schon interessanter. Wo ist die Grenze, was wenn dieser > idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das > angeklickt hat, etc. Wenn der Betrag wie hier in keinem Verhältnis zur Leistung steht ist der Vertrag nichtig aufgrund §138. Wurde von einem Gericht in einem Fall eines der berüchtigten Verpackungsauktionen so entschieden. Auch ohne Kind. http://www.ksta.de/html/artikel/1277385915887.shtml
S. B. schrieb: > Wo ist die Grenze, was wenn dieser > idiotische Klickvertrag zustande kommt, weil z.B. Dein Kind das > angeklickt hat, etc. Wenn dein Kind das anklickt, dann ist überhaupt kein Vertrag zustandegekommen, da das Kind nicht geschäftsfähig ist. Du könntest höchstens zu Schadensersatz verpflichtet sein, da du hättest verhindern müssen, dass dein Kind da draufklicken kann. Der Schaden ist dann aber mitnichten der Kaufpreis, sondern eher in der Grössenordnung der entstandenen zusätzlichen Ebay-Gebühren, wenn der Verkäufer die Ware erneut einstellt. Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen. Andreas
Andreas Ferber schrieb: > Wenn dein Kind das anklickt, dann ist überhaupt kein Vertrag > zustandegekommen, da das Kind nicht geschäftsfähig ist. Klar. Aber das kann bei der Beweislast etwas haarig werden, wenn dein Kind nämlich nicht mit einem eigenen Account rumgeklickt hat, sondern mit deinem. > Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und > "Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen. Eben.
> Allerdings könnte hier der kleine Unterschied zwischen "Recht haben" und > "Recht bekommen" eine gewisse Relevanz erlangen. wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
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