Forum: Ausbildung, Studium & Beruf persönliche Steuererklärung nach Gmbh-Gründung


von Martin (Gast)


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Hallo,

angenommen jemand gründet ein Unternehmen, z.B. eine Gmbh, und 
angenommen die Firma erwirtschaftet im ersten Jahr ein Jahresgewinn von 
1 Million Euro.

Angenommen der Besitzer und Gründer dieser Firma möchte kein Geld an 
sich auszahlen lassen, rührt das Vermögen des Unternehmens also nicht 
an,
muss er dann in seiner persönlichen Steuererklärung Angaben zu dem 
Unternehmen, bzw. zu der finanziellen Situation des Unternehmens machen?

Martin

von soso (Gast)


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also die Firma ist doch eine eigene Rechtsperson und hat imho mit dem 
Steuerpflichtigen recht wenig zu tun, oder?

In deiner Frage geht es unter anderem auch darum, inwiefern der Gewinn 
der Firma gehört oder dem  Gründer.... bin gespannt auf weitere 
Antworten, weil mich das auch interessiert.

von Mike H. (-scotty-)


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Du kannst, aber musst dir kein Gehalt zahlen. Auch auf Privatentnahmen
die zu versteuern wären, kann man verzichten, aber wäre das sinnvoll?
Je mehr Einnahmen und damit mehr Gewinne erwirtschaftet werden erhöht
sich logischerweise bei fehlenden Ausgaben das Betriebsvermögen was
dann der Körperschaftsbesteuerung unterliegt, oder? Ich weiß jetzt
nicht was schwerer wiegt aber einen goldenen Mittelweg dürfte sich
da doch sicherlich finden lassen um die Ausgaben gering zu halten.
Besser könnte dieses Problem ein Steuerberater klären(klar das der 
kostet)
aber wenn man nur 10 Mille (10k)angibt kostet das auch nur für 10 Mille
Gebühren und dürfte dann auf eine Million übertragbar sein(ohne Gewähr).
Ein Steuerberater müsste dann auch Möglichkeiten kennen Steuern
zu sparen. Das ist keine Steuerberatung.

Frage: Kann man bei dem Goldesel noch einsteigen?

von Martin (Gast)


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Das dürfte ein sehr komplexes Gebiet sein, das in die Hände eines 
fähigen Steuerberaters gehört. U. a. könnte die Gmbh bilanzpflichtig 
sein usw. usf.

von Georg A. (Gast)


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Wer mit einer kleinen GmbH bilanztechnisch einen Gewinn macht, scheffelt 
entweder wie blöd und weiss gar nicht, wohin mit dem Geld oder er hat 
einen schlechten Steuerberater... Ausgaben sind da immer gut, es ist 
aber durchaus nicht so einfach, den Mittelweg zwischen "Gewinn 
eindampfen" und Insolvenzverschleppung zu finden. Gerade bei einer Firma 
mit sehr dynamischem Projektgeschäft ist das schwer. Das FA hat was 
gegen allzu dynamisch angepasste Gehälter, auch bei den 
GEschäftsführern...

von Franz (Gast)


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Georg A. schrieb:
> Wer mit einer kleinen GmbH bilanztechnisch einen Gewinn macht, scheffelt
> entweder wie blöd und weiss gar nicht, wohin mit dem Geld oder er hat
> einen schlechten Steuerberater... Ausgaben sind da immer gut, es ist
> aber durchaus nicht so einfach, den Mittelweg zwischen "Gewinn
> eindampfen" und Insolvenzverschleppung zu finden. Gerade bei einer Firma
> mit sehr dynamischem Projektgeschäft ist das schwer. Das FA hat was
> gegen allzu dynamisch angepasste Gehälter, auch bei den
> GEschäftsführern...

Ich verstehe kein Wort! Vielleicht nochmal etwas präziser ausformuliert.

von Georg A. (Gast)


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Gewinn muss versteuert werden, und das typischerweise höher, als wenn 
man das Geld zB. in das Gehalt der Geschäftsführer steckt. D.h. die 
Kunst bei der Geschäftsführung bzw. des Steuerberaters ist es, für das 
FA so wenig Gewinn wie möglich zu erzeugen, aber noch soviel, dass es 
nach Gewinnerzielungsabsicht und nicht nach Liebhaberei aussieht. 
Ausgaben sind also immer gut, aber legal müssen sie halt sein ;)

Die Ausgaben, von denen man etwas hat (wenn man GF ist...), ist das 
Gehalt für den GF. So ein Gehalt muss aber in einem Arbeitsvertrag mit 
den Gesellschaftern geregelt sein. Und das ist zunächst das Problem: Man 
kann/darf diese Verträge nicht so schnell/häufig adaptieren, um 
einerseits die Gewinne im Falle plötzlicher Einnahmen niedrig zu halten 
und andererseits für die Firma bei fehlenden Einnahmen noch genügend 
finanziellen Spielraum zu lassen. Sicher kann man Gehälter mal 
kurzfristig stunden wenn's knapp wird, aber langfristig wird das von FA 
als Insolvenzverschleppung gedeutet.

von High Performer (Gast)


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>U. a. könnte die Gmbh bilanzpflichtig
>sein usw. usf.

Selbstverständlich ist eine GmbH immer bilanzierungspflichtig.

Der (in diesem Fall geschäftsführende) Gesellschafter muss sich kein 
Gehalt zahlen. Dann wird der Gewinn halt mit Körperschaftsteuer belegt. 
Zahlt er sich ein Gehalt (als Geschäftsführer) oder eine 
Gewinnbeteiligung (als Gesellschafter), dann muss er das "privat" ganz 
normal als Einkommen versteuern.

Alles AFAIK und IMHO.

von High Performer (Gast)


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> Wer mit einer kleinen GmbH bilanztechnisch einen Gewinn macht, scheffelt
> entweder wie blöd und weiss gar nicht, wohin mit dem Geld oder er hat
> einen schlechten Steuerberater...

Das höre ich immer wieder, nur konnte mir bislang niemand tatsächlich 
sagen, wie es anders gehen soll.

Aussagen wie:

> Ausgaben sind da immer gut, es ist
> aber durchaus nicht so einfach,

sind natürlich Schmarrn, denn Ausgaben sind immer schlecht. Ich glaube 
kaum, dass jemand so dumm ist und denkt, Ausgaben würden irgend etwas 
bringen außer halt den Gewinn schmälern. Aber das ausgegebene Geld ist 
nach dem ausgeben dann halt weg. Man kan nie mehr Steuern sparen wie 
die Summe der Ausgaben. Besser ich gebe das Geld nicht aus und zahle 
Steuern, denn dann habe ich immerhin noch was übrig, nämlich den 
versteuerten Gewinn. Immer noch besser als gar kein Gewinn.

von High Performer (Gast)


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>Die Ausgaben, von denen man etwas hat (wenn man GF ist...), ist das
>Gehalt für den GF.

Da freut sich das Finanzamt evtl., denn der GF muss für das Gehalt 
Einkommensteuer etc. abführen.

von Marko B. (glagnar)


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Man koennte in einem Steuerparadies eine Holding gruenden, dieser 
Markenrechte, Softwarelizenzen etc. uebertragen, und dann die dt. GmbH 
regelmaessig saftige Lizenzgebuehren zahlen lassen ...

Hier gibts auch ein paar lustige Infos: 
http://www.jarass.com/Steuer/A/IKEA-Steuertricks.pdf

von Tom (Gast)


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Glagnar, FU!

von Walter (Gast)


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High Performer schrieb:
>> Ausgaben sind da immer gut, es ist
>> aber durchaus nicht so einfach,
>
> sind natürlich Schmarrn, denn Ausgaben sind immer schlecht. Ich glaube
> kaum, dass jemand so dumm ist und denkt, Ausgaben würden irgend etwas
> bringen außer halt den Gewinn schmälern. Aber das ausgegebene Geld ist
> nach dem ausgeben dann halt weg.

so einen odern ähnl. Schmarrn glauben leider viele,
ein Bekannter, Geschäftsführer, freut sich wenn er nach der 
Umsatzsteuervoranmeldung Geld vom Finanzamt zurück bekommt!
Bei mir schrillen in so einem Fall die Alarmglocken.

von Georg A. (Gast)


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> sind natürlich Schmarrn, denn Ausgaben sind immer schlecht.

Das "immer" ist auch Schmarrn, es kommt auf die Ausgaben bzw. deren Typ 
an, auch auf deren Abschreibbarkeit. Nicht umsonst kann man inzwischen 
jeden Pups leasen, selbst wenn die Leasingkosten an sich höher als die 
einmaligen Kosten dafür wären. Aus dem Grund splitten sich ja auch 
grössere Firmen auf (Holdings, Tochtergesellschaften, etc.), damit sie 
sich gegenseitig Rechnungen schreiben können. Wenn man das geschickt 
macht (dafür gibts ja Steuerberater...) sind die Gewinne gut verschoben, 
nur das FA sieht keine.

> Aber das ausgegebene Geld ist nach dem ausgeben dann halt weg.

Man muss dafür sorgen, dass das ausgegebene Geld maximalen Einfluss auf 
den Gewinn hat, mit dem das FA seine Steuer berechnet.

> Besser ich gebe das Geld nicht aus und zahle Steuern, ...

Such dir einen Steuerberater und lerne ;) Für einen technisch/logisch 
denkenden Menschen steht dieses Steuerzeug senkrecht zur Realität. 
Verlust ist gut. Punkt.

von Mike (Gast)


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GmbH - Körperschaftssteuer. 25% auf Gewinn = Einnahmen - Aufwendungen 
(sowas wie Abschreibungen und Dein Gehalt nicht vergessen).

Dein Gehalt, Tantiemen unterliegen aber Deinem persönlichem Steuersatz.

Ist er kleiner als 25% ists besser, den Gewinn aus der GmbH rauszuholen.

Ist er höher als 25%, ist es besser ihn in der GmbH zu belassen. Es 
sammelt sich an und erhöht die Bonität. Eines Tages willst Du das Geld 
haben, dann passierts eben dann: Dein Steuersazt kommt wieder zum 
Tragen.

Echte Gewinnmitnahmen: Kapitalertragssteuer.

Der Gesetzgeber will es mit den 25% Prozent attraktiv machen, das Geld 
drinnen zu lassen und evtl. sogar zu investieren (denk ausserdem an 
Rückstellungen).

Vergiss nicht die Gewerbesteuer = Hebesatz auf die Körperschaftssteuer.

Das ganze ist so heftig kompliziert dass Deine Frage darauf hindeutet: 
Du stehst da ganz am Anfang. Da ist tatsächlich noch viel recherche 
nötig, falls Du das autodidaktisch erledigen willst.

Grüße,
Mike

von Walter (Gast)


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Georg A. schrieb:
>> sind natürlich Schmarrn, denn Ausgaben sind immer schlecht.
>
> Das "immer" ist auch Schmarrn, es kommt auf die Ausgaben bzw. deren Typ
> an, auch auf deren Abschreibbarkeit. Nicht umsonst kann man inzwischen
> jeden Pups leasen, selbst wenn die Leasingkosten an sich höher als die
> einmaligen Kosten dafür wären. Aus dem Grund splitten sich ja auch
> grössere Firmen auf (Holdings, Tochtergesellschaften, etc.), damit sie
> sich gegenseitig Rechnungen schreiben können. Wenn man das geschickt
> macht (dafür gibts ja Steuerberater...) sind die Gewinne gut verschoben,
> nur das FA sieht keine.
>
>> Aber das ausgegebene Geld ist nach dem ausgeben dann halt weg.
>
> Man muss dafür sorgen, dass das ausgegebene Geld maximalen Einfluss auf
> den Gewinn hat, mit dem das FA seine Steuer berechnet.
>
>> Besser ich gebe das Geld nicht aus und zahle Steuern, ...
>
> Such dir einen Steuerberater und lerne ;) Für einen technisch/logisch
> denkenden Menschen steht dieses Steuerzeug senkrecht zur Realität.
> Verlust ist gut. Punkt.

Leasing hat nur noch den Vorteil dass ich eine Anschaffung nicht 
finanzieren muss, ansonsten siehe z.B. Wikipedia:
20 % der Leasingraten für bewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1d) GewStG) 
und 65 % der Leasingraten für unbewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1e) 
GewStG) sind seit der Unternehmenssteuerreform 2008 von gewerblichen 
Leasingnehmern dem Gewinn zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die 
Gewerbesteuer wieder hinzuzurechnen. Die gewerbesteuerlichen Vorteile 
von Leasing sind damit praktisch entfallen, zumal gleichzeitig die 
Einbeziehung von bezahlten Zinsen für Kredite in den Gewerbeertrag 
reduziert wurde. In einer Publikation des Forschungsinstitut für Leasing 
an der Universität zu Köln wird eine Benachteiligung von Leasing 
festgestellt

Also such dir einen Steuerberater und lerne. Ausrufezeichen,

von Bürovorsteher (Gast)


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Da die GmbH (wie bereits oben gesagt) bilanzpflichtig ist, brauchst du 
für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss ohnehin einen 
Steuerberater,
weil du es als Techniker selbst nicht auf die Reihe bekommst.
Der wird dir dann ganz von alleine sagen, was du tun und lassen 
solltest.
Er/sie kennt dann auch die aktuelle Rechtslage.
Der Steuerberater ist der Profi in der Sache und kostet erheblich 
weniger als du annimmst bzw. weniger, als wenn du es selbst machen 
wolltest.
Alles andere sind hier nur Mutmaßungen.

von Flocki (Gast)


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Ich stimme dem Bürovorsteher zu. Ich habe 3 Kumpels, die schon lange mit 
mehreren kleinen und großen GmbHs hantieren. Die sagen, nach 2-3 Jahren 
mit Steuerberater-Fullservice hat man es selber auch kapiert, und dann 
braucht man den nur noch für die "Pflichtaufgaben". Aber gemeinsam haben 
alle, dass ihr GF-Vertrag sinnvolle Bestimmungen für Boni enthält, damit 
die Anpassung an das aktuelle Geschäft fast von alleine geht. Und 
natürlich haben alle einen Firmenwagen und ausreichend technische 
Geräte, über die man sich auch privat freut. Das sagt dir dann der 
Steuerberater genauer.

von High Performer (Gast)


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>Das "immer" ist auch Schmarrn, es kommt auf die Ausgaben bzw. deren Typ
>an, auch auf deren Abschreibbarkeit.

Das ist völlig egal, denn die steuerlichen Vorteile können niemals mehr 
als 100% der Ausgaben betragen. Somit schmälert jede Ausgabe mein 
Einkommen. Ich denke, daran gibt es nichts zu deuten. Es wäre ja auch 
etwas seltsam, wenn mehr Ausgaben gleichzeitig auch mein Einkommen 
erhöhen würden.

>Für einen technisch/logisch denkenden Menschen steht dieses Steuerzeug >senkrecht 
zur Realität.

Absolut nicht. Wieso auch?

> an, auch auf deren Abschreibbarkeit. Nicht umsonst kann man inzwischen
> jeden Pups leasen, selbst wenn die Leasingkosten an sich höher als die
> einmaligen Kosten dafür wären.

Ich habe mal einen GF gefragt, warum alle Autos geleast seien. Antwort: 
"Damit die Kosten besser verteilt sind. Einen finanziellen Vorteil gibt 
es nicht."

Und Leasing für eine Privatperson ist sowieso Unfug, es sei denn, man 
kann das Geld für die Anschaffung nicht sofort aufbringen. Trotzdem 
machen es einige und halten das für "cool". Ich jedenfalls würde niemals 
etwas leasen. so lange ich sofort bezahlen kann.

von Walter (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Da die GmbH (wie bereits oben gesagt) bilanzpflichtig ist, brauchst du
> für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss ohnehin einen
> Steuerberater,
> weil du es als Techniker selbst nicht auf die Reihe bekommst.

so ein Techniker bekommt dann aber auch die Technik nicht auf die Reihe.
Das funktioniert durchaus auch ohne Steuerberater. Eine Bilanz ist keine 
Geheimwissenschaft und im Finanzamt wohnen keine Götter.

Von den 3 Steuerberatern mit den ich zu tun hatte, waren zwei Pfeifen 
die von Tuten und Blasen keine Ahnung hatten (einer davon auch noch RA) 
und der dritte mit Ahnung ist inzwischen tot.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Das funktioniert durchaus auch ohne Steuerberater. Eine Bilanz ist keine
> Geheimwissenschaft und im Finanzamt wohnen keine Götter.

Im Prinzip ja. Aber:
Was kostet eine Fibu-Software einschließlich der jährlichen 
Updatekosten?
Das sind ca. 250 € (Haufe Lexware)
Wie ist dein monatlicher Zeitaufwand (laufende Geschäftsvorfälle) dafür?
Wieviel Zeit brauchst du für die Erstellung dees Jahresabschlusses?
Wieviel Zeit brauchst du für Schriftverkehr mit dem FA?

Mein Steuerberater macht das für 70 € im Monat plus ca. 1000 € für die 
Bilanz.

Für die 70 € im Monat müsste ich die monatliche FiBu innerhalb von 35 
min
erledigen, wenn ich dabei keine Nassen machen will und meinen 
Durchschnittsstundensatz (den ich auch erreiche) ansetze.

Schmarrn.

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