Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Probleme mit dem Studium


von Georg I. (dschi-ai)


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Ich hab ein großes Problem:

Ich befinde mich gerade im 2. Urlaubssemester (Ich pflegte bis vor 
kurzem einen Angehörigen) und habe morgen eine Prüfung, und das im 3. 
Versuch. Diese bestandene Prüfung wäre Voraussetzung zum 
weiterstudieren. Ich bin nach einem Unfall gerade recht angeschlagen und 
wuerde morgen ungern die Prüfung schreiben, fühle mich einfach nicht 
wohl.

Nur wie wuerde das dann aussehen. Ich kann kein weiteres Urlaubssemester 
nehmen, gibt nur 2.

Wer hat etwas Ahnung davon: Kann ich einer Exmatrikulation irgendwie 
entgehen? Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wäre kein Problem aufgrund 
meines Zustands.

: Verschoben durch Admin
von Wilhelm F. (Gast)


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Für wirkliche Notfälle, gibt es vielleicht noch die Krankschreibung beim 
Arzt.

von ich (Gast)


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Ich weis ja nicht an was für einer Uni du studierst, aber dafür ist das 
Prüfungsamt zuständig und kein Forum im Internet .....

Und außerdem ist es 21 Uhr am Tag vor der Prüfung. Ähm ein bisschen 
früh, um sich darüber Gedanken zu machen oder?

von Tilo (Gast)


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Ansonsten, wie viel von deinem Studium hast du bereits hinter dir?
Es gibt Härtefallregelungen, die in deinem Fall greifen sollten. 
Allerdings solltest du dir ernsthaft überlegen, was du willst und was 
Sinn macht.

von Hc Z. (mizch)


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Für hämische Kommentare ist es jedenfalls nie zu spät, irgend jemand 
findet sich immer, der einen absondert.  Mein Studium ist allerdings zu 
lange her, als dass ich einen Rat geben könnte.

von Markus (Gast)


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Georg Ious schrieb:
> Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wäre kein Problem aufgrund
> meines Zustands.

Wo ist dann das Problem? Attest abgeben, neuen Prüfungstermin geben 
lassen.

von Mark B. (markbrandis)


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Genau, unbedingt ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt vorlegen, so 
schnell wie möglich.

von Marvin (Gast)


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Da hier alle nach einem Arzt rufen: Es gibt Situationen, in denen ein 
Attest nicht viel bringt. Zumindest in Goettingen ist es ueblich, dass 
man gewisse Module bis zu einem bestimmten Semester bestanden haben 
muss.

Gruesse

Marvin

von Mike H. (-scotty-)


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Das wäre aber keine Chancengleichheit und
das ist doch wohl Gesetz, oder?

Das mit dem Arzt würde ich morgen ruhig durchziehen.

von mano (Gast)


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Beim dritten Anlauf wirst Du dich nie gut fühlen, wegen letzter Versuch. 
Also einfach mitschreiben, vier gewinnt. Ansonsten mal mit dem 
Prüfungsamt reden.

von Wilhelm F. (Gast)


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mano schrieb:

>Beim dritten Anlauf wirst Du dich nie gut fühlen, wegen
>letzter Versuch.

Und dann gibt es noch die mündliche. Nur keine Panik, mir erging es auch 
ein einzelnes mal so.

von Mark B. (markbrandis)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Und dann gibt es noch die mündliche.

In Baden-Württemberg zum Beispiel gibt's die nicht mehr.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Solche Fragen wie Krankheit vor einer Prüfung regelt die Prüfungsordnung 
der jeweiligen Hochschule bzw. des Fachbereichs. Die kannst du 
heutzutage online einsehen. Hier ein Beispiel

http://www3.mathematik.tu-darmstadt.de/index.php?id=48

"Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt in der aktuellen 
Fassung"

Auch Änderungen beachten!

Nichtteilnahme muss beantragt werden. Dort steht was von 4 Wochen vor 
der Prüfung OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN und danach im zuständigen 
Prüfungssekretäriat nur beim Vorliegen gesundheitlicher oder ähnlich 
schwerwiegender Gründe AUF ANTRAG.

Wenn du morgen bereits Prüfung hast wird das mit dem Antrag womöglich 
nicht mehr gehen, aber das weiß ich nicht.

Event. gelingt es dir noch heute jemanden von der Fachschaft zu 
kontaktieren. Vielleicht wissen die was.

Oder aber du schreibst einfach mal mit. Alles oder nichts.

Viel Glück! ;)

von eklige Tunke (Gast)


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Georg Ious schrieb:
> Ich kann kein weiteres Urlaubssemester
> nehmen, gibt nur 2.
Keine Ahnung, wie das bei euch läuft, aber an meiner FH konnte man 
Urlaubssemester nur vor dem Semesterbeginn bzw. ganz am Anfang nehmen.

Marvin schrieb:
> Zumindest in Goettingen ist es ueblich, dass
> man gewisse Module bis zu einem bestimmten Semester bestanden haben
> muss.
Bei Bachelor-Studiengängen müsste das überall so sein, bei uns mussten 
die Bachelors eine gewisse Anzahl an Credits (oder so) in einer 
bestimmten Zeit im Grundstudium erlangen.

Hc Zimmerer schrieb:
> Für hämische Kommentare ist es jedenfalls nie zu spät, irgend jemand
> findet sich immer, der einen absondert.
Naja, Recht hat. Bildung ist Ländersache und selbst mit Bundesland und 
Hochschulnamen entscheidet immer noch die Hochschule/Prüfungsordnung 
bzw. die dafür vorgesehenen Personen die die Prüfungsordnung auslegen, 
was wie zu handhaben ist.

Hc Zimmerer schrieb:
> Mein Studium ist allerdings zu
> lange her, als dass ich einen Rat geben könnte.
Siehe oben, Bildung ist Ländersache usw. usf.

Ruf morgens in der Hochschule an, dass du krank bist und zum Arzt musst, 
die erklären dir schon, was mit dir passiert buw. was du tun musst.

von Kevin K. (nemon) Benutzerseite


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achte darauf, ein AMTSärztliches Attest zu bekommen.

von Marvin (Gast)


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eklige Tunke schrieb:
> Georg Ious schrieb:
>> Ich kann kein weiteres Urlaubssemester
>> nehmen, gibt nur 2.
> Keine Ahnung, wie das bei euch läuft, aber an meiner FH konnte man
> Urlaubssemester nur vor dem Semesterbeginn bzw. ganz am Anfang nehmen.
Bei uns ungefaehr bis zum Ende der Vorlesungszeit, macht auch Sinn - ob 
du studiert hast oder nicht, entscheidet sich ja anhand der Klausuren. 
Oftmals merkt man ja auch erst im Semester, dass es mal garnicht geht 
und man voellig andere Dinge zu tun hat.

Gruesse

Marvin

von Paul (Gast)


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>>Beim dritten Anlauf wirst Du dich nie gut fühlen, wegen
>>letzter Versuch.

>Und dann gibt es noch die mündliche. Nur keine Panik, mir erging es auch
>ein einzelnes mal so.

Wo gibt' so ein Schlaraffenland? Man hat i. d. R. einen 
Wiederholungsversuch, den 2. bekommt man nur auf Gutdünken des 
Prüfungsausschusses. Danach ist wirklich die Exma angesagt. Als 
Rettungsanker kann man auch über einen Fachrichtungswechsel im 
Hauptstudium nachdenken, wenn dadurch die Prüfung umgangen werden kann. 
Das muß aber vor dem Versieben der letzten Chance passieren.

>achte darauf, ein AMTSärztliches Attest zu bekommen.

So leicht geht das nicht. Eine Untersuchung beim Amtsarzt muß angeordet 
werden. Meist macht das die Krankenkasse oder der Arbeitgeber/die 
Hochschule. Also gehe erst mal zum Arzt und laß dich krank schreiben. 
Falls die Hochschule Zweifel hat, wird sie die amtsärztliche 
Untersuchung anordnen.

von Justus S. (jussa)


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Paul schrieb:
> Wo gibt' so ein Schlaraffenland? Man hat i. d. R. einen
> Wiederholungsversuch, den 2. bekommt man nur auf Gutdünken des
> Prüfungsausschusses.

düfte sich Bachelor nennen..davor gab es bei uns auch nur eine 
Wiederholung, durch den neuen Bachelor, der ja angeblich so viel 
schwerer und härter und gemeiner und... sein soll darf man jetzt aber 
beliebig oft wiederholen, solange man dafür genug andere Fächer 
besteht..die ganzen 'harten' Grenzen sind extrem aufgeweicht worden. 
Wäre doch ein Unding, die armen Studenten irgendwie zu fordern...

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