Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kuendigung aufgrund Firmen-Schließung


von Pepa D. (pepade)


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Hey,

ich weiß, dass es sich hierbei um keine rechtskonforme Beratung handelt, 
aber weiß jemand, wie es damit aussieht, wenn ein Betrieb schließt, ob 
Abfindungen bezahlt werden?
Von meinem logischen Verstand her wuerde ich sagen, dass keine 
Abfindungen bezahlt werden, weil der Betrieb beispielsweise nicht 
zahlungsfaehig ist.
Gibt es eine Frist die bei der Kuendigung eingehalten werden muss?

Vielen Dank im voraus erstmal...

von zipp (Gast)


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hi

eine frage die mich betroffen macht.

nur ein paar informationen wären hilfreich:
- wie viele beschäftigte
- branche
- industrie/ handwerk
- in einem tarifvertrag

sonst wird das kristall-kugel  gucken...

cu zipp

von Franz (Gast)


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Firmenzugehörigkeit wie lange ,
Status in der gewesenen Firma ,
wie lange bekannt das Zahlungsunfähigkeit absehbar ,
noch ausstehende Lonhforderungen ,
Firmenstandort - Tochtergesellschaften - Rechtsform

von Mike H. (-scotty-)


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Abfindungen sind kein Rechtsanspruch. Die werden in der Regel nur
gezahlt um einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, also auf den Anspruch
auf Weiterbeschäftigung zu verzichten. Mit der Insolvenz erlischt
die Firma, der Vertragspartner und somit verschwindet jeder
Rechtsanspruch automatisch. Wenn man Glück hat und noch Lohn/Gehalt
zu beanspruchen hat kann man vielleicht noch vom Insolvenzverwalter
eine Restzahlung erwarten aber ein Anspruch muss schon bestehen.
Wenn man Pech hat, kann der Insolvenzverwalter sogar drei Lohn/Gehalts-
zahlungen zurückverlangen um Gläubigerforderungen auszugleichen.
Das Geld sollte also möglichst schnell gesichert werden indem man es
vom Gehaltskonto entfernt.
Nicht vergessen, Insolvenzausgleichsgeld bei der Agentur zu beantragen
und sich Arbeitssuchend zu melden.

von paulus (Gast)


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Branche: Pharmazie/ Apotheke.
Groeße: 2 Apotheker, 3 Angestellte
Betriebszugehoerigkeit: ~1Jahr.

Die Apotheke wurde vom jetzigen Chef letztes Jahr uebernommen mit den 
Angestellten. Da die Eltern vom Besitzer einige Apotheken haben, kommen 
alle bis auf meine Bekannte in diesen unter.
Die Apotheke wird geschlossen, weil sie angeblich nicht rentabel ist.

von Daniel G. (daniel83)


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Meine einschätzung, ganz normale Betriebsbedingte Kündigung, also 
Gesetzliche oder Vertragliche Kündigungsfrist und gut.

von tsss (Gast)


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Eine Klage ist erstmal kostenlos (jeder trägt seine Kosten selbst auf 
der ersten Ebene) und kann auch ohne einen Anwalt in erster Instanz 
erfolgen!Bloß nichts hinnehmen!

von tsss (Gast)


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Kleiner Zusatz, wie der Vorredner schon sagte, es besteht kein 
Rechtsanpruch auf eine Abfindung. Bei einer Klage laufen nahezu 99% der 
Fälle auf einen Vergleich aus d.h. man einigt sich. Regelsatz den das 
Gericht vorschlägt liegt bei 1/2 Bruttogehälter pro Jahr 
Betriebszugehörigkeit plus evtl. offene Urlaubstage/Überstunden. Liegt 
alles im Verhandlungsgeschick der Parteien...

Viel Glück

Ne kostenlosen Rechtsberatung bekommste beim Amt bzw. beim Gericht

von tsss (Gast)


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achso und 3 Wochen haste Zeit nach Kündigung Deine Klage einzureichen...

so das wars ;-)

von Lexi (Gast)


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paulus schrieb:
> Die Apotheke wird geschlossen, weil sie angeblich nicht rentabel ist.

Wir haben schon sehr viele Apotheken.

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