Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Probe und trotzdem Gewerbe anmelden


von Marco (Gast)


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Hallo allerseits,

seit 3 monaten bin als Ing beschäftigt (Maschinenebau), möchte aber 
trotzdem eine Gewerbe (nebenberuflich) anmelden, Entwicklung von 
Steuerungen, weit von den Produkten der Firma.

Da ich zurzeit noch nicht zum Chef rennen möchten und ihm die gute 
Nachricht bringe, frage ich mich ob er es irgendwie rauskriegen kann!

Werden die neuen Gewerbe irgendwo veröffentlicht? oder kann man sich 
erkundigen, ob ein Herr X eine Gewerbe hat?

von Mike H. (-scotty-)


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>seit 3 monaten bin als Ing beschäftigt (Maschinenebau), möchte aber
>trotzdem eine Gewerbe (nebenberuflich) anmelden, Entwicklung von
>Steuerungen, weit von den Produkten der Firma.
Und du glaubst dafür ausreichend qualifiziert zu sein um auf
den Märkten zu bestehen? Sorry die Frage, aber Maschinenbau UND
Steuerungen zu beherrschen scheint mir ganz schön mutig.
Umgekehrt genau so.

>Da ich zurzeit noch nicht zum Chef rennen möchten und ihm die gute
>Nachricht bringe, frage ich mich ob er es irgendwie rauskriegen kann!
Klar, Gewerbe ist öffentlich und kann beim Gewerbeaussichtsamt abgefragt
werden. Wenn schon dein Chef nicht, dann aber sein Anwalt.

>Werden die neuen Gewerbe irgendwo veröffentlicht? oder kann man sich
>erkundigen, ob ein Herr X eine Gewerbe hat?
Hängt von der Rechtsform ab. Freiberufler und Kleingewerbetreibende
wahrscheinlich nicht, was heißt, das ich es nicht verlässlich weiß.
Das wird dein Chef eher hinten herum erfahren, z.B. das er ein
zufälliges Telefonat aufschnappt. Die Gerüchteküche einer Firma
sollte man auch nie unterschätzen.
Grundsätzlich sollte dein Chef es wissen, du darfst im keine
Konkurrenz machen und deine Arbeitkraft/-Leistung darf darunter
nicht leiden. So eine Doppelbelastung packt nicht jeder.
Verbieten kann es es nicht wenn die oberen Regeln nicht verletzt
werden. Warte bis nach der Probezeit, außerdem brauchste einen
Schein erst dann wenn du viele Geschäftsvorfälle hast und das wird
wohl noch nicht der Fall sein, oder?

von Marco (Gast)


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Vielen Dank Mike,

es sind nicht meine ersten 3 Mon. im Beruf, ein paar Jahre in der 
Entwicklung habe ich schon.

> Warte bis nach der Probezeit, außerdem brauchste einen
> Schein erst dann wenn du viele Geschäftsvorfälle hast und das wird
> wohl noch nicht der Fall sein

Was meinst du mit dem Schein?

von Mike H. (-scotty-)


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Gewerbeschein und bei Freiberuf die Bestätigung des FA.

von Marco (Gast)


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Ok, deswegen habe ich gefragt, den Schein werde ich mir demnächst holen, 
aber wie gesagt nur als nebenberuf.

von Mine Fields (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
> außerdem brauchste einen
> Schein erst dann wenn du viele Geschäftsvorfälle hast und das wird
> wohl noch nicht der Fall sein, oder?

Schlimm, dass hier immer so rechtlich dunkelgrau bis schwarze 
Vorgehensweisen vorgeschlagen werden müssen...

von Mike H. (-scotty-)


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>Schlimm, dass hier immer so rechtlich dunkelgrau bis schwarze
>Vorgehensweisen vorgeschlagen werden müssen...

Wieso?  Marco kann das Gepostete doch recherchieren obs stimmig ist.
Wenn du zwei Anwälte mit dem gleichem Sachverhalt befragst, was
glaubste wie viele Antworten du bekommst und welche Güte die haben?

Rechtsgeschäfte zu tätigen begründen noch lange keine Anmeldung.
Man muss das Gesamtbild betrachten und auch etwas die Rechtssprechung
beachten. Jeder Fall kann da anders sein.

von Rene S. (Firma: BfEHS) (rschube)


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Hallo Marco,

wenn du ein Gewerbe anmelden willst kann dein Chef nix dagegen haben. 
Für die als Angestellter ist eine Nebenbeschäftigung höchstens 
'Anzeigepflichtig' und das nur wenn es im Vertrag extra angegeben ist. 
Nur für Beamte und Ärzte ist eine Nebenbeschäftigung 
'Genehmigungspflichtig'.

Veröffentlicht wird das nicht, nur das Finazamt wird per 'Amtshilfe' 
informiert.

Du solltest deinen Chef lediglich informieren, so nach dem Moto 'ich 
noch nebenbei eine Firma'. Es ist nur wichtig das du deine Aufgaben laut 
Arbeitsvertrag nicht vernachlässigst.

mfg Rene

von Mine Fields (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
> Wieso?  Marco kann das Gepostete doch recherchieren obs stimmig ist.
> Wenn du zwei Anwälte mit dem gleichem Sachverhalt befragst, was
> glaubste wie viele Antworten du bekommst und welche Güte die haben?

Genau aus diesem Grund sollte man sicher gehen und es richtig machen. 
Wenn man dann plötzlich eine Abmahnung im Haus hat, guggt man dumm aus 
der Wäsche. Einen Rechtsanwalt braucht man dazu gar nicht fragen, da die 
Sachlage klar ist.

Alles andere hier stets und ständig den Leuten zu empfehlen, ist einfach 
nur hinterhältig.

Wenn man natürlich ein Jahr für die Entwicklung für etwas braucht und 
dabei nur als Kunde auftritt, braucht man vielleicht nicht unbedingt 
einen Gewerbeschein. Sobald man aber als Lieferant auftritt (und das 
nicht nur für Freunde und Verwandte), ist die Situation klar.

In der Probezeit würde ich solche Späße natürlich nicht machen. Aber es 
spricht ja nichts dagegen, einfach die paar Monate noch abzuwarten. Der 
Arbeitgeber muss ja nicht die Nebenbeschäftigung als Grund für die 
Kündigung angeben.

Die Vorbereitungen kann man ja schon treffen.

Mike Hammer schrieb:
> Rechtsgeschäfte zu tätigen begründen noch lange keine Anmeldung.
> Man muss das Gesamtbild betrachten und auch etwas die Rechtssprechung
> beachten. Jeder Fall kann da anders sein.

Rechtsgeschäfte != gewerbliches Handeln.

von Mike H. (-scotty-)


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>Genau aus diesem Grund sollte man sicher gehen und es richtig machen.
>Wenn man dann plötzlich eine Abmahnung im Haus hat, guggt man dumm aus
>der Wäsche. Einen Rechtsanwalt braucht man dazu gar nicht fragen, da die
>Sachlage klar ist.

So klar ist das nie.

>Alles andere hier stets und ständig den Leuten zu empfehlen, ist einfach
>nur hinterhältig.

Wäre es, wenn ich ein Interesse, z.B. materieller Natur hätte.

>Wenn man natürlich ein Jahr für die Entwicklung für etwas braucht und
>dabei nur als Kunde auftritt, braucht man vielleicht nicht unbedingt
>einen Gewerbeschein.
Quatsch, als Kunde brauch ich keinen Gewerbeschein, es sei denn
ich möchte im Großhandel(Metro) einkaufen.

>Sobald man aber als Lieferant auftritt (und das
>nicht nur für Freunde und Verwandte), ist die Situation klar.

Schau mal wie viele bei ebay verkaufen ohne Gewerbeschein?
Bei gebrauchten Waren ist es sicher Grenzwertig aber manche verkaufen
auch Neuware wo dann die Rechtslage und nicht die Sachlage klar ist.

>In der Probezeit würde ich solche Späße natürlich nicht machen. Aber es
>spricht ja nichts dagegen, einfach die paar Monate noch abzuwarten.
Hab ich das nicht bereits sachgemäß erwähnt? Man sollte die vorherigen 
Posts mal lesen.
>Der Arbeitgeber muss ja nicht die Nebenbeschäftigung als Grund für die
>Kündigung angeben.
In der Probezeit sowieso nicht. Danach siehts anders aus.

Rechtsgeschäfte != gewerbliches Handeln.

Selbst wenn ich Brötchen beim Bäcker kaufe ist es ein Rechtsgeschäft
und wenn ich meinen alten Wagen verkaufe, auch. Für Rechtsgeschäfte
aller Art ist eben kein Gewerbeschein nötig. Erst wenn man ständig
Neuware (in der Regel) verkauft und damit eine Gewinnerziehlungsabsicht 
erkennen lässt ist über kurz oder lang eben der Gewerbeschein 
vorgeschrieben. Man sollte auch bedenken das es gewerbliche
Gebrauchtwagenhändler gibt wo die Neu-Regel dann nicht greift.
Daher hängt es eben immer vom Gesamtbild ab.

von Mine Fields (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
> So klar ist das nie.

Doch!

Mike Hammer schrieb:
> Wäre es, wenn ich ein Interesse, z.B. materieller Natur hätte.

Neid könnte ich mir gut vorstellen. Nach diesem Beitrag vermute ich aber 
eher Unwissen.

Mike Hammer schrieb:
>>Wenn man natürlich ein Jahr für die Entwicklung für etwas braucht und
>>dabei nur als Kunde auftritt, braucht man vielleicht nicht unbedingt
>>einen Gewerbeschein.
> Quatsch, als Kunde brauch ich keinen Gewerbeschein, es sei denn
> ich möchte im Großhandel(Metro) einkaufen.

Bitte richtig lesen.

Mike Hammer schrieb:
> Schau mal wie viele bei ebay verkaufen ohne Gewerbeschein?
> Bei gebrauchten Waren ist es sicher Grenzwertig aber manche verkaufen
> auch Neuware wo dann die Rechtslage und nicht die Sachlage klar ist.

Nur weil sich viele nicht an das Recht halten, bedeutet das noch lange 
nicht, dass die Rechtslage nicht klar ist. Davon abgesehen sind mir 
solche "Händler" schon lange nicht mehr aufgefallen. Da hat schon eine 
Bereinigung stattgefunden.

Mike Hammer schrieb:
> Selbst wenn ich Brötchen beim Bäcker kaufe ist es ein Rechtsgeschäft
> und wenn ich meinen alten Wagen verkaufe, auch. Für Rechtsgeschäfte
> aller Art ist eben kein Gewerbeschein nötig. Erst wenn man ständig
> Neuware (in der Regel) verkauft und damit eine Gewinnerziehlungsabsicht
> erkennen lässt ist über kurz oder lang eben der Gewerbeschein
> vorgeschrieben.

Absolut falsch! Es gibt sehr vielfältige Arten Rechtsgeschäfte, für die 
man einen Gewerbeschein braucht. Die Einschränkung auf Handel ist 
absolut daneben.

von Mike H. (-scotty-)


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Anscheinend verstehst du dein eigenes Geschreibsel nicht.
An deiner Stelle würde ich in den Ruhestand gehen weil deine
Ansichten total verquert sind. Ist sinnlos einem Querulanten
hier etwas zu erklären. Sehr unwahrscheinlich das du hier
Bestätigung erfährst. Soll sich Marco das was ihm hier plausibel
vorkommt als Grundlage nehmen um noch andere Informationsquellen
anzuzapfen (IHK oder Fachanwälte)bevor er einen Fehler macht
der nicht mehr umkehrbar ist. Meine Meinung steht jedenfalls
unerschütterlich. Widerlegt hast du nichts. Schönen Tag noch.
Ich bin jetzt raus aus den Thread.

von Mine Fields (Gast)


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Das, was du gerade geschrieben hast, trifft auf dich zu, nicht auf mich.

von Franz (Gast)


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Mike, ich glaube manchen Leute kann man es einfach nicht erklären, die 
wissen alles besser und immer anders.
Hat wohl jeder seine eigene Wellenlänge, nur muß man hier nicht bis ins 
kleinste immer Kommentare vom Vorgänger wiederholt zitieren ohne eine 
eigene Meinung dahinter zu erkennen.
Entweder man schreibt hier seine Ratschläge rein und kann die 
untermauern, oder man kann wohl nur an den Aussagen anderer etwas 
herummäkeln.
Kindergartenverhalten

von ede756 (Gast)


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Also !
Ich würde keine Gewerbe Anmelden sondern eine Ing-Büro eröffnen. Ein
Ing-Büro ist ein freier Beruf, das muss man nur beim Finazamt anmelden.

Vorteil:

Man zahlt keine Gerwerbesteuer und auch nix an die Abzocker von der
IHK. Der Chef kriegts auch nicht mit.

von Günther (Gast)


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Marco,
Du kanst das Geschäft ja auf Deine Oma, Opa, Freundin, Frau, Tochter 
etc. anmelden.
Wenn es mal richtig läuft und Du das haupberuflich machen willst, kannst 
DU den Laden immernoch "übernehmen", oder läßt Dich bei Deinem Oma, 
Opa......
als Geschäftsführer , Prokurist anstellen.
Hätte noch den Vorteil , dass bei einer Pleite Oma, Opa... haftet und 
das nur mit ihrer/ seiner kleinen, unpfändbaren Rente !

Gruß
Günther

von Marco (Gast)


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vielen Dank für die Antworten.

- Das mit der Oma ist keine ernste Idee.
- Darf ein Ing. Büro dann produzieren und Produkte verkaufen oder nur 
entwickeln?

von Shorty (Gast)


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>- Das mit der Oma ist keine ernste Idee.
Wenn du deine Oma vorzeitig ins Grab bringen willst, schon.
(Ich halte das auch für ne Schnapsidee).

>- Darf ein Ing. Büro dann produzieren und Produkte verkaufen oder nur
>entwickeln?
Ein Ing.-Büro darf zunächst mal alles was angemeldet ist und kann
freiberuflich einerseits oder gewerblich mit einer der vielen 
Rechtsformen GmbH, KG, GbR, usw. andererseits genutzt werden, deren Wahl 
man sich schon überlegen sollte ob es Sinn macht.
Gewerblich ist man selten irgend welchen Beschränkungen unterworfen.
Bei Freiberuflich muss es sich entweder um eine rein geistige,
künstlerische, kreative Tätigkeit ohne Warenbewegung handeln oder zu der 
Gruppe der durch Kammern geschützen Tätigkeiten(Katalogberufe) handeln. 
Zahnarzt ist z.B. eine freiberufliche Tätigkeit(Katalogberuf), die aber 
sowohl handwerklich wie auch künstlerisch und auch gewerblich 
(Dienstleistungen)ausgeübt wird. Darüber muss hier aber nicht
diskutiert werden. Das hat schon seit langem Bestand und ist nur ein 
Beispiel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

Andererseits prüft das selten jemand nach außer dem Finanzamt die ja
lieber Steuerzahler haben möchte und nicht das andere Extrem.

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