Forum: Offtopic Mietwohnung: Garten nicht fertig


von Matthias .. (chillin)


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Hallo zusammen,

Ich bin vor etwa einem Jahr in eine Mietwohnung eingezogen (Neubau)
bis jetzt hat es unser Vermieter nicht geschafft den Garten anzulegen.
D.h. Pflaster und Terasse sind fertig, aber da wo der Rasen sein sollte 
ist halt nur erde...

Bisher habe ich des Frieden willens die Miete nicht gekürzt.

Nachdem ich mich mit meinem Vermieter am Telefon nun einige male wegen 
dieser Sache gestritten habe möchte ich das nun endlich erledigt haben.

Meine Frage: Ist es rechtlich möglich die Miete rückwirkend zu kürzen?
und wie viel kann man bei einem nicht fertigen Garten kürzen?

Gibt es eine andere Möglichkeit dem Vermieter druck zu machen?
z.B. schriftlich eine Frist setzen und dann von einer Firma die arbeiten 
machen lassen?

Wie sieht es generell mit dem Garten aus, muss der Vermieter nur den 
Rasen machen oder auch Pflanzen? Im Mietvertrag steht nichts genaueres 
drin...

Muss der Vermieter eigentlich einen Rasenmäher zur Verfügung stellen 
oder muss den der Mieter kaufen wenn nichts vereinbart ist?

Hoffe mir kann hier jemand helfen, bevor ich meinem Vermieter noch an 
die Gurgel gehe ;-)

von Icke ®. (49636b65)


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Der bessere Ansprechpartner für dieses Thema:

http://mieterbund.de/suche_plz_v.html

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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wenn ich mich nicht irre, muss man sowas direkt schriftlich bemängeln 
und die Miete unter Vorbehalt zahlen.
nur dann kann man sie rückwirkend mindern.

Wenn der Mangel längere Zeit schon besteht und nix von deiner Seite 
unternommen wurde, heißt das, dass du diesen geduldet hast.

Sicher bin ich mir aber nicht

von Lord Z. (lordziu)


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Icke ®. schrieb:
> Der bessere Ansprechpartner für dieses Thema:
>
> http://mieterbund.de/suche_plz_v.html

Würde ich auch so sehen.

Das Einzige was ich dir sagen kann, ist dass du die Miete nur dann 
rückwirkend kürzen dürftest, wenn du sie "unter Vorbehalt" gezahlt hast.

Also: Brief an den Vermieter (bsp im Juni), dass du ab Juli die Miete 
nur "unter Vorbehalt" zahlst. Dann darfst du später die Miete 
rückwirkend ab Juli kürzen.


Das würde ich mir aber gut überlegen, sowas zerstört das Verhältnis zum 
Vermieter und endet nicht selten im Rechtsstreit. Überleg es dir gut, ob 
du sowas machen willst! Sprich mit dem Mieterbund, da habe ich bisher 
sehr gute Erfahrungen gemacht.

von Matthias S. (da_user)


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Mal ne ganz einfache Frage:

was hält dich davon ab, in den nächsten Baumarkt zu maschieren, nen Sack 
Grasssamen zu kaufen und den auszustreuen?
Wenn wirklich kannst du ja die Rechnung deinen Vermieter vorlegen.

Aber ich denke mal, dass ist die beste Lösung um das Mitverhältnis nicht 
zu schädigen.

Und ganz ehrlich:
Wenn ich nen Garten hätte, würde ich den auch gerne selbst gestalten 
wollen und nicht so, wie es der Vermieter gerne hätte.

Vergleiche es doch mal mit der Wandfarbe, da würdest dir auch nicht vom 
Vermieter vorschreiben lassen, welche du gerne hättest, zahlst sie im 
Gegenzug aber i.d.R. dafür selbst.

von Axel L. (axel_5)


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>Sprich mit dem Mieterbund, da habe ich bisher
>sehr gute Erfahrungen gemacht.

Ich nicht. Ich würde gleich zum Anwalt gehen. Ist letztlich billiger.

Denn beim Mieterbund musst Du erstmal Mitglied werden, und dann bist Du 
mit mindestens einem Jahresbeitrag dabei.  Und eine Rechtsberatung 
bekommst Du dann immer noch nicht. Dafür eine, wie ich fand, extrem 
Vermieterfeindliche Attitüde, die einem nicht weiterhilft.

Ich würde auch einfach einen Sack Rasensamen kaufen und aussäen. Ist das 
billigste.

Gruss
Axel

von Mike H. (-scotty-)


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>was hält dich davon ab, in den nächsten Baumarkt zu maschieren, nen Sack
>Grasssamen zu kaufen und den auszustreuen?

Aber den Boden bitte vorher mit ner Walze gut einebnen damit
sich der Rasenmäher nicht in jedem Schlagloch eingräbt.
Ansonsten kann man das Mähen nämlich vergessen wie mein Nachbar.
(Der hat auch keine Walze benutzt und macht häufiger aus Unkenntnis
solche Torheiten).

>Wenn wirklich kannst du ja die Rechnung deinen Vermieter vorlegen.

Kannste nur machen wenn ein Rechtsanspruch bestünde und das
möchte ich mal anzweifeln. Besteht ein Rechtsanspruch muss dem
Vermieter erst die Möglichkeit der Einsicht und Behebung mit
Fristsetzung gewährt werden, ansonsten kann der Schuss nach
hinten los gehen. Manche Dinge die man nutzen kann sind nämlich
nur geduldet. Wo ich meine Kindheit verbracht habe war das
betreten des Rasens sogar verboten. Jedenfalls können solche
sekundären Nutzungsrechte vom Eigentümer leicht wieder entzogen
werden. Ich hatte mal allein einen Prozess wegen des Dachbodens,
in dem Haus, wo ich wohne, geführt, der von den Mietern als
Abstellraum genutzt werden durfte.
Stand so auch im Mietvertrag und ich dachte, klarer Fall. Denkste,
der Vermieter beanspruchte Eigenbedarf was aber nur vorgeschoben war
(Ist heute noch ein Dachboden) und gewann trotzdem den Prozess. Kann 
natürlich vor anderen Gerichten ganz anders ausgehen aber so ist
das Leben.

Ich finde Matthias Vorschlag auch am besten, aber ich würde das heimlich 
machen wenn mit der Erlaubnis des Vermieters nicht zu rechnen ist, nicht
das der Vermieter spinnt und Schadenersatz für die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands verlangt und blöder weise auch noch bekommt.

von Weingut P. (weinbauer)


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Wenn der Vermieter n Privatmann und nicht irgendein Konsortium ist 
sollte doch mit dem zu reden sein.

"Hallo Herr xy, ich würde den Garten gerne mit Gras ein sähen um
da was Ordnung rein zu bringen, würden Sie die Kosten für den
Samen übernehmen?"

von Mike H. (-scotty-)


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Wenn die schon Streit hatten, sehe schwarz.
Da könnte höchstens noch ne Mediation helfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation

von Matthias .. (chillin)


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Danke schon mal für die Infos.

den Garten kann ich leider nicht selbst anlegen, es muss noch einiges an 
Erde aufgefüllt werden. Und die kann ich nicht transportieren...

Habe mich entschlossen noch einmal mit meinem Vermieter zu sprechen.

was ich noch gerne wissen würde:

Muss der Vermieter nur den Rasen sähen oder auch Sträucher oder 
ähnliches anpflanzen?

Kann man ihm für die Anlegung eine frist setzen?

von Mike H. (-scotty-)


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>Muss der Vermieter nur den Rasen sähen oder auch Sträucher oder
>ähnliches anpflanzen?

DER MUSS GAR NICHTS MACHEN. Das ist sein Eigentum und solange keine
Gefahr davon ausgeht kann keiner was machen. Bei Gefahr ist der
Eigentümer Verkehrssicherungspflichtig und dann kann das Bauamt
Druck machen, was dem Verhältnis Vermieter-Mieter auch nicht gerade
gut tun wird.
Eine Möglichkeit, außer dem bereits Vorgeschlagenen, ist eben
die Unwilligkeit des Vermieters mit der Unwilligkeit des Mieters
aufzuwiegen. In der Praxis heißt das wohl Mobbing und das geht selten
gut. Sicher ist ein Gespräch die vernünftigste Methode aber wenn
der Wille fehlt?
Eine Möglichkeit wäre noch anzubieten den Garten herzurichten wenn
der Vermieter das Material stellt. Dann hat der Vermieter keine Mühe
und auch geringere Kosten. Notfalls sollte man das schriftlich machen,
weil Reden ist nur Schall und Rauch.

Eine Frist kann man nur setzen wenn man ein Recht durchsetzen will
und man verpflichtet ist, dem Vertragspartner(?) Gelegenheit zu geben
sich wohlzuverhalten. Danach erst könnte man sofern ein Recht vorhanden
ist, Rechtsmittel einlegen. Das sehe ich hier aber nicht.

kein Rechtsrat, das kann ein Anwalt besser.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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die zu klärende Frage ist ersteinmal die jenige, in wie fern der Garten 
bestandteil der mietsach ist und ob es sich überhaupt um zu erbringende 
Leistung des Vermieters handelt.

von Matthias .. (chillin)


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Winfried J. schrieb:
> die zu klärende Frage ist ersteinmal die jenige, in wie fern der Garten
> bestandteil der mietsach ist und ob es sich überhaupt um zu erbringende
> Leistung des Vermieters handelt.

Es steht im Mietvertrag, dass ein Garten Teil der vermieteten Sache ist.
Ein Recht auf einen Garten habe ich also.

von Florian *. (haribohunter)


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Warum Stress machen?

Frag den Vermieter obs ihm nichts ausmacht und dann gestaltest Du Dir 
die Flaeche so wie Du moechtest.
Ein Rasen ist schnell eingesaeht, ein bisserl Gruenzeug verbuddelt.
Das gibt ein gutes Gefuehl mal selbst ne Hacke in der Hand zu halten.

von Wilhelm F. (Gast)


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Florian *.* schrieb:

>Ein Rasen ist schnell eingesaeht, ein bisserl Gruenzeug
>verbuddelt. Das gibt ein gutes Gefuehl mal selbst ne Hacke
>in der Hand zu halten.

Manch ein Mieter würde sich über ein Stück Land außerhalb der Wohnung 
freuen. Auch wenn es noch nicht wie im Bilderbuch aussieht. Wenn der TE 
nicht dazu verpflichtet ist, sich um das weitere Grundstück um das Haus 
zu kümmern, ist doch alles im grünen Bereich. Wie es außerhalb meiner 
Wohnung draußen aussieht, ist mir völlig Wurst. Ich würde da mal Salat 
pflanzen, Petersilie und einige andere Kräuter, um sie zu genießen. 
Keinen Rasen. Ob ein selbst angepflanzter Salatkopf und Kräuter gegen 
Gesetze verstoßen, weiß ich nicht.

von Mike H. (-scotty-)


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Ihr solltet auch mal die oberen Posts lesen. Der TO hat geschrieben:
>den Garten kann ich leider nicht selbst anlegen, es muss noch einiges an
>Erde aufgefüllt werden. Und die kann ich nicht transportieren...
Anscheinend ein unüberwindbares Hemmnis für den Mieter.

Was die vertragliche Regelung über den Garten angeht wäre ich sehr
vorsichtig. Die Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Bei so
Sachen wie Garten und Garage sieht das dann schon anders aus (Hab
ich weiter oben auch schon geschrieben). Da gilt dann nur
Vertragsrecht. Da kann sich der Eigentümer sogar Sonderrechte
vertraglich sichern was bei der Wohnung nicht möglich ist.
>um zu erbringende Leistung des Vermieters handelt.
Eine Leistung ist es meiner Meinung nach ohnehin nicht, sondern
eine Nutzungsgewährung.
Wenn im Vertrag keine genauen Angaben gemacht wurden über die Größe
und die genaue Lage des Gartens könnte es Probleme geben.
Z.B. steht oft drin das ein Keller zur Wohnung gehört, aber
wo der genau ist, meist nicht. Wo ich wohne ist z.B. ein Keller
im Nebengebäude, das dem Eigentümer auch gehört.
Wenn mal eine Versicherungsfall eintritt könnte es Probleme
geben wenn so ein Keller nicht in dem Gebäude vorhanden ist
wo auch die Wohnung sich befindet. Es hängt also oft vom
Einzelfall ab.
>Ob ein selbst angepflanzter Salatkopf und Kräuter gegen
>Gesetze verstoßen, weiß ich nicht.
Salat nicht, aber Marihuana schon.
Wenn du keine Erlaubnis hast, hast du auch kein Recht und jeder
kann, was du gepflanzt hast, ernten. Nicht sehr erfreulich, oder?
Auch könnte, in Ermangelung ordentlicher Regeln Sachen Pflanzen
die dir missfallen und dann?


Kein Rechtsrat.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Mike Hammer schrieb:
> Was die vertragliche Regelung über den Garten angeht wäre ich sehr
> vorsichtig. Die Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Bei so
> Sachen wie Garten und Garage sieht das dann schon anders aus

Was hat das mit der Verfassung zu tun? Ob Garten, Wohnung oder Garage, 
Mietsache ist Mietsache, und wenn die nicht dem Vertrag entspricht 
(Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle), dann muss der Vermieter 
die Mängel beheben, und solange die Mängel bestehen ist die Miete 
gemindert. Ist eigentlich ganz einfach. Bezüglich der Details (z.B. wie 
lange rückwirkend) kann man sich an einen Mieterverein wenden, da gibt 
es oft eine kostenlose Rechtsberatung (die gibt es hier im Forum nicht, 
das nur der Vollständigkeit halber).

von Mike H. (-scotty-)


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@ Andreas Schwarz
>kann man sich an einen Mieterverein wenden, da gibt es
>oft eine kostenlose Rechtsberatung
Stimmt nur zum Teil. Zunächst mal muss du Mitglied sein
und das kostet wegen zwei Jahresbeiträgen auch zweimal
auch wenn man den Laden nur einmal braucht (Erfahrungswert).
Dann sind die Anwälte die da abhängen nur darauf aus Mandanten
zu ködern mit schwammigen, häufig nicht zutreffenden Rechtsberatungen
die auch nicht vollständig und umfassend sind (was aber deren
Pflicht wäre). Weitergehende Mandantschaften werden dann
(kostenpflichtig) von der Kanzlei aus erledigt und da hat dann
der Mieterverein dann nichts mehr mit zu tun wenn es nicht über die
Mietvereinsrechtschutz abgerechnet wird. Früher war man ja
mit der Mitgliedschaft auch gleich Rechtsschutzversichert und
musste sich auch nicht ums Anwaltshonorar Sorgen machen wenn der
sich gründlich geirrt hat. Heutzutage muss man schon vor dem
Schadensereignis Rechtsschutzversichert(und Mitglied) sein was
in der Versicherungsbranche längst üblich ist. Die frühere
Verbraucherfreundlichere Möglichkeit ist irgendwann mal
abgeschafft worden. Ich habe das selbst erlebt und zwei
Jahresbeiträge für den örtlichen Mieterverein berappen müssen.
Die Anwältin war eine Null und hat versucht ihr eigenes Ding
durchzuziehen. Anstatt meinen Wünschen und Weisungen folge zu
leisten hat sie das Mandat aufgegeben. Ein anderer Anwalt hat die
Angelegenheit dann nach meinen Wünschen und Weisungen zu meiner
vollsten Zufriedenheit erledigt. Ich war dann über zehn Jahre
bei dieser Kanzlei.

>Was hat das mit der Verfassung zu tun?
Das, mein lieber Andreas hat damit zu tun das die Wohnung vom Vermieter
nur mit der Erlaubnis des Mieters (Hausrecht) betreten werden kann.
Auch kann der Vermieter keine wirkliche Wirkung (z.B. Baumaßnahmen 
o.ä.)auf sein Eigentum ausüben ohne auf den Mieter Rücksicht zu nehmen.
Beim Garten dürfte das anders aussehen. Da kann der Vermieter von seinem
Besitzstandsdenken Gebrauch machen, egal was im Vertrag steht, solange
der Mieter in seinen Rechten nicht wirklich oder wesentlich gehemmt ist.
Jetzt klar?
>(Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle)
Das ist nur eine variable Interpretation aber kein klarer Zustand.
Hängt wohl auch damit zusammen ob im Vertrag ein bestimmter Zustand
vereinbart wurde und zu wann der Zustand vertragswirksam zugesichert
wurde. Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches
vereinbart haben. Ich habe schon mal sowas ähnliches vereinbart was dann
vom Vermieter nicht erfüllt wurde und mir die Möglichkeit für die 
Nichterfüllung das Recht auf fristlose Kündigung einräumte was auch das 
Gericht so sah.

Sind meine Lebenserfahrungen, kein verbindlicher Rechtsrat.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Mike Hammer schrieb:
> Das, mein lieber Andreas hat damit zu tun das die Wohnung vom Vermieter
> nur mit der Erlaubnis des Mieters (Hausrecht) betreten werden kann.

Das ist doch nur ein technisches Detail, das das Wie, nicht das Ob 
der Mängelbeseitigung betrifft.

> Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches
> vereinbart haben.

Matthias P. schrieb:
> Es steht im Mietvertrag, dass ein Garten Teil der vermieteten Sache ist.

PS: einfach mal nach "Mietminderung Garten" googeln. Z.B.: LG Darmstadt, 
NJW-RR 1989, S. 1498 (Nicht angelegter Garten (Garten gleicht einer 
Baustelle) -> 10% 
(http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm)

von Mike H. (-scotty-)


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Dann soll der TO doch die Miete mindern. Mal sehen wie
weit der damit kommmt.

von Axel L. (axel_5)


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>>(Garten ist kein Garten sondern eine Baustelle)
>Das ist nur eine variable Interpretation aber kein klarer Zustand.
>Hängt wohl auch damit zusammen ob im Vertrag ein bestimmter Zustand
>vereinbart wurde und zu wann der Zustand vertragswirksam zugesichert
>wurde. Ich glaube nicht das Vermieter und Mieter da etwas verbindliches
>vereinbart haben.

Sorry, aber das ist ziemlicher Bulllshit. Wenn der Garten Teil der 
vermieteten Sache ist, muss der auch in einem nutzbaren Zustand 
übergeben werden. Das braucht dann nicht explizit vereinbart werden.

Und wenn der Vermieter sich stur stellt, würde ich auch nicht mehr lange 
den Netten geben. Schriftliche Mahnung mit der Androhung die Miete zu 
kürzen wäre nach mehreren fruchtlosen Telephonaten sicher der richtige 
Weg. Dabei unbedingt eine Frist setzen, bis wann der Vermieter antworten 
muss. Ohne Frist ist der ganze Brief nutzlos. Ich würde die Frist für 
eine Antwort (nicht für die Behebung, das kann der nicht schaffen) auf 
Ende des Monats setzen und dann direkt die nächste fällige Miete kürzen.

Schliesslich müssen beide sich an den Vertrag halten. Und manche 
verstehen es eben nur so.

Gruss
Axel

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