Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vertragsfragen zu Überstunden


von Tempo (Gast)


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Hi,
in meinem Arbeitsvertrag steht:

"Die Dauer der Arbeitszeit entspricht der tarifvertraglichen 
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese beträgt ohne Pausen 40 
Stunden.

Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und 
tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet."

Was bedeutet das jetzt, wenn ich Überstunden mache? Steht ja gar nichts 
dabei ob ich die mit Zeitausgleich abbauen kann oder ausbezahlt bekomme? 
Oder mache ich die gratis für die Firma?

Tarifvertrag ist IG Metall BaWü.

Überhaupt steht oft im Vertrag: Es gelten die tariflichen Bestimmungen.

Diese wären dann in diesem Dokument nachzulesen? 
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=8592

von Salzle (Gast)


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@Zuckerle,

>Sie sind, soweit erforderlich, im Rahmen der gesetzlichen und
>tariflichen Bestimmungen zu Mehrarbeit verpflichtet."

>>Überstunden machst du Gratis für die Firma .

Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die 
Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich 
grundsätzlich aus?

von Tempo (Gast)


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Ich bin nicht ganz sicher ob in dem Forum alle Teilnehmer um die Uhrzeit 
noch nüchtern sind aber zurück zu meinem Problem:

Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.

von Mike H. (-scotty-)


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>Wie kommst Du auf das schmale Brett? Seit wann schließt die
>Verpflichtung Überstunden zu leisten die Bezahlung bzw. den Ausgleich
>grundsätzlich aus?

Grundsätzlich nicht wenn es ordentlich vereinbart ist.
Hier hat Zuckerle aber Recht. Das ist dann so ne Masche das der
Arbeitgeber sich Sonderprivilegien garantiert. Man sollte bei
solchen Verträgen immer skeptisch sein weil der Arbeitgeber
die eignen Rechte und die Pflichten des Arbeitnehmer vereinbart.
Das der Arbeitgeber aber auch Pflichten und der Arbeitnehmer
Rechte hat, wird da ganz kleinlich gehandhabt, manchmal findet
man dazu auch gar nichts im Vertrag.
Wichtig ist auch, das man sich seine geleisteten Stunden auch
irgendwie nachweisbar dokumentiert, sonst kann man da böse
Überraschungen erleben. Ansonsten sollte man die Üs ablehnen
wenn das nicht gewährleistet ist.
Wenn man Arbeitsverträge jedesmal juristisch auf seine Vor-
und Nachteile prüfen würde, würden hierzulande wohl kaum noch
Verträge geschlossen weil fast überall der Wurm drin ist.
Daher sind die Firmen auch am jammern wegen Fachkräftemangel,
denn viele AN wissen um diese Trickserei und gehen dann nicht
drauf ein weil die Firmen keinen Dummen finden. Ich hab das
schon selbst erlebt.
Drum prüfe erst, wer sich für lange Zeit binden will.

von Salzle (Gast)


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>Meine Frage ist leider nicht glaubwürdig beantwortet worden.

Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden 
ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt.

Wie der Ausgleich erfolgt (Geld oder Freizeit) ergibt sich aus dem 
gültigen Tarifvertrag. Ganz besonders raffinierte Zeitgenossen lesen 
dort nach.
In großen Firmen können dazu abweichend auch spezielle 
Betriebs-vereinbarungen vorliegen.

von Mike H. (-scotty-)


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>Die Formulierung, auch wenn sie von Zuckerle nicht verstanden worden
>ist, heißt einfach, daß du Überstunden leisten mußt.

Genau, aber nicht wie viele man leisten soll und für
welchen Ausgleich ist hier wohl die Kernfrage.
Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten
sind aber manchen Arbeitgeber ist das anscheinend wurscht und der
AN wird dann ausgequetscht wie ne Zitrone. Die Gründe können da
vielfältig sein. Der Fachkräftemangel zeigt dann solche Blüten.

von Zuckerli (Gast)


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Überstunden sind Karrierestunden, oder frei nach "Führer befiehl, wir 
folgen dir ... "

von Mike H. (-scotty-)


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Ob so ne braune Soße hier toleriert wird?

Ich würde auch vorsichtig sein mit Überstunden in der Probezeit.
Wenn, dann nur ganz wenige weil sonst die Gefahr besteht das die
Arbeit noch vor Ende der Probezeit erledigt ist und man dann
plötzlich ein anderes Problem hat. Nämlich das man dann überflüssig
wird(Ist mir auch schon passiert). Vor allem bei Projektarbeit.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn der Laden gross genug ist, um einen Betriebsrat zu haben, dann ist 
dieser zweifellos eine sinnvollere Ansprechstelle als ein 
Mikrocontroller-Forum, in dem sich zu solchen Fragen vorzugsweise die 
Frustrieren zu Wort melden.

von Salzle (Gast)


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@Mike Hammer,

>Der Gesetzgeber sagt das Überstunden NUR ausnahmsweise zu leisten
>sind

Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im 
ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden: 
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/

Oder sind solche Regelungen verfassungwidrig:

(2a) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer 
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 
und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne 
Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit 
regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder 
Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt 
wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

von (prx) A. K. (prx)


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Bereitschaftsdienst ist bekanntlich eine andere Baustelle. Falls "Tempo" 
sowas gemeint haben sollte, dann hat er es jedenfalls nicht erwähnt.

Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität.

von Mike H. (-scotty-)


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>Könntest Du Deine Aussage bitte durch einen Link belegen. Im
>ARbeitszeitgesetzt ist diese Einschränkung nicht zu finden:


Das sagt doch das Arbeitszeitgesetz in §3 unter anderem:
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht 
überschreiten".
Was darüber hinaus geht, ist eine Ausnahme. So kann der Arbeitgeber
keine Regelarbeitszeit von z.B. 10 Stunden vorschreiben.
Tarifverträge würde ich mal außen vor lassen und nur einfache
Arbeitsverhältnisse betrachten. Dazu sind Tarifverträge nur
in Betrieben wirksam für die Tarifvertragsbindung (meist durch
Bindung an einen Arbeitgeberverband) besteht.
Das ist eben nicht immer der Fall.

>Zu beachten wäre freilich der Unterschied zwischen Recht und Realität.
Das kann man auf allen Rechtsgebieten haben. Auf dem Arbeitsmarkt
ist das manchmal ganz besonders schlimm weil manche AN nur geduldet
sind.

von (prx) A. K. (prx)


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Mike Hammer schrieb:

> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten".

Interessanter ist der Folgesatz: "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur 
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht 
überschritten werden."

Freilich gelingt es manche Arbeitgebern, die Ausnahmen zur Regel werden 
zu lassen. Legal oder illegal - gemäss dem Prinzip, wo kein Kläger da 
kein Richter.

von Mike H. (-scotty-)


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Oder wer mault, fliegt.

von wa (Gast)


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Im Manteltarifvertrag ist die Mehrarbeit geregelt.
Für Mehrarbeit gibt es Zuschläge oder Freizeitausgleich.

http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5205

Höhe der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und 
Feiertagsarbeit
Folgende Zuschläge werden gezahlt:
10.1 Mehrarbeit
10.1.1 für die ersten 10 Mehrarbeitsstunden in der Woche 25 %
10.1.2 für die weiteren Mehrarbeitsstunden in der Woche 50 %
10.1.3 für die dritte und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde,
die vor oder nach der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet wird 50 %
10.1.4 für Mehrarbeit an Samstagen nach 12.00 Uhr 50 %
Dies gilt nicht für Beschäftigte nach §§ 7.2.1 und 7.2.2.
10.2 Spätarbeit
für jede Spätarbeitsstunde zwischen 12.00 Uhr und 19.00 Uhr
gemäß § 9.5 20 %
Ausgenommen sind alle Teilzeitbeschäftigten.
10.3 Nachtarbeit
10.3.1 für jede Nachtarbeitsstunde zwischen 19.00 Uhr und 6.00 Uhr
gemäß § 9.4 30 %
Ausgenommen sind Teilzeitbeschäftigte außerhalb der Fertigung.
Pförtner, hauptamtliche Sanitäter und hauptamtliche
Feuerwehrleute erhalten, soweit sie unter §§ 7.2.1 oder 7.2.2 fallen 20 
%
10.3.2 für Nachtarbeit von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr,
soweit sie Mehrarbeit ist 50 %
Der Anteil für Nachtarbeit beträgt 30 %,
der Anteil für Mehrarbeit beträgt 20 %
ungeachtet dessen, ob die Mehrarbeitsstunde mit 25 % oder mit 50 % zu
vergüten gewesen wäre, wenn nicht zugleich Nachtarbeit vorläge.
10.4 Sonntags- und Feiertagsarbeit
für die Arbeit an Sonntagen sowie am 24. und 31.12.,

von Tempo (Gast)


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Die Firma hat ca 4000 Mann.

Im Vorstellungsgespräch hieß es, dass im Monat nicht mehr als 15 
(Gedächtnis? vielleicht auch 16) Überstunden anfallen dürfen.

Es ist mein 1. AV.

von Tempo (Gast)


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Ah Danke, hatte doch das Gefühl, dass bei dem TV Entgelte Dokument was 
fehlt: Der Manteltarifvertrag. :-)

von (prx) A. K. (prx)


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Tempo schrieb:

> Die Firma hat ca 4000 Mann.

Sooo einseitig ist heute nicht mal mehr die Bundeswehr. Oder zählen 
Frauen für dich nicht? ;-)

Aber weshalb fragst du dann hier? Da sitzen nämlich ein Haufen 
Betriebsräte rum, die mit solchen Fragen auch firmenbezogen deutlich 
vertrauter sind.

von Salzle (Gast)


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>andere wie üblich nur Müll beigesteuert .

Preisfrage: zu welcher Kategorie zählst Du Deine "Beiträge"?

> das über eine eventuelle Bezahlung oder abfeiern nichts im Vertrag steht >hat 
seinen Grund !

Die Bezugnahme auf die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ist 
völlig ausreichend. Oder sollten nach Abschluß eines neuen 
Tarifvertrages alle Arbeitsverträge aktualisiert werden?

>Ich weiß von was ich Rede !

Da habe ich so meine ernsten Zweifel (s.o.)

>Wenn du mal bei ein paar Firmen rausgeflogen bist kommen dir
>derartige Patzer nicht mehr vor

Das erklärt vieles. Bestimmt hatten Deine Arbeitgeber und Kollegen nur 
Angst vor Deiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung.

von Zuckerlo (Gast)


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> Autor: Salzle (Gast)
> Datum: 15.08.2010 19:48

Na endlich .

Auf dich habe ich die ganze Zeit gewartet .

Willkommen !

von Salzle (Gast)


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>Auf dich habe ich die ganze Zeit gewartet .

Hab ich mir's doch gedacht, daß Du wieder spielen möchtest.

von Mike H. (-scotty-)


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Kindergarten?

von Zuckerletti (Gast)


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Komiker bei mikrocontroller hahahaha

von gästle (Gast)


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Tempo schrieb:
> Es gelten die tariflichen Bestimmungen.

Das ist im allgemeinen nicht schlecht für den AN. Ich weiss nicht ob es 
bei euch noch zusätzliche Vereinbarungen gibt. Ich würde dir zu einen 
Besuch beim Betriebsrat raten, wenn du organisiert bist kannst du auch 
deine Gewerkschaft fragen.

Dabei kommt mehr raus als in dieser Diskussion hier.

von Marx W. (Gast)


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Genauso wie gästle  es schreibt, würde ich vorgehen.
Dann aber auch bei der Personalabteilung vorbeischauen, um zu klären, 
wie die Mehrarbeit im Betrieb geregelt ist.

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