Hi! Ich habe eine Frage zum Thema technische Verbesserungsvorschläge. Teilweise wird ja auch im Arbeitnehmererfindungsgesetz darüber "geredet". Ich hätte konkret einen technischen Verbesserungsvorschlag, aber mein Unternehmen (ca. 500 Mitarbeiter) sagt, das es technischen Verbesserungsvorschläge nicht mehr gibt. Ansonsten gibt es das normale betriebliche Vorschlagswesen (wo es aber wenn man Glück hat ein paar EURO gibt, aber die Kosten für die Umsetzung abgezogen werden). Nun gut. Da ich einige Diensterfindungen gemeldet habe fragte ich mich ob ein Unternehmen nicht verpflichtet ist auf technische Verbesserungsvorschläge gemäßt dem Arbeitnehmererfindungsgesetzes einzugehen. Der Gesetzestext ist da, wie ich es sehe, nicht eindeutig. Weiss jemand genaues? Viele Grüße, Stefan
Na, das hört sich ja ganz nach einem Kölner Mediendienstleisterbetrieb an ;-)
Das Gesetz bezieht sich auf schutzfähige (z.B. patentfähige) Erfindungen, nicht auf Verbesserungsvorschläge. Bernhard
OK, und deswegen wird dort nur kurz (wahrscheinlich zur Abgrenzung zu schutzfähigen Ideen) auf technische Verbesserungsvorschläge eingegangen, oder?
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