Hallo, Ich bin neu hier und hab mich eigentlich auch nur wegen diesem Beitrag hier angemeldet. Allerdings hatte ich auch vor bald mal ins Thema µCs einzusteigen, habe aber im Moment so gut wie 0 Plan davon. Normalerweise bin ich ctc-labs Forum und manchmal auch bei Mosfetkiller aktiv, da dort aber nicht genügend Leute Interesse haben wollte ich hier mal nach fragen ;-) Es geht um einen 25kg-Sack naps den ich ordern will und dann hier, im MFK und im CTC-labs verkaufen wollte. Preis ist 5€/kg, das ist weniger als die Hälfte als bei Reichelt :-) Bitte hier nur Fragen oder eindeutige Zusagen reinschreiben, nix alla ''ich würd n Kilo nehmen wenn...'' Am besten wäre es, wenn ihr nur ganze Kilos abnehmen würdet, also nich 278,5g xD Bezahlt würd per Vorkasse, am besten Paypal oder ne normale Überweisung. Wer was haben will schreibt es hier rein oder schickt mir ne PM, derjenige kommt dann hier auf die Liste. Ich bestell übrigens erst wenn die 25kg weg sind (oder besser 24kg, damit man in jedes Paket ein paar Gramm mehr reintun kann sodass niemand meckert wenn er 998g bekommt xD) Ich mach mal den Anfang: CTC: hv-friekie 2kg Matze 4kg MFK: Marvin 5kg Paul 2kg Gabbagândalf 2kg ----------------- Rest: 10kg Viele Grüße, Philipp
Das kommt auf das Gewicht an. Unter 2kg kostet der Versand 4,10 mit DHl. Ab 2kg Veschick ich es mit Hermes, dass kostet dann 4,30€ solange ich es in ein Paket bekomm, wo die kürzeste+längste Seite max. 50cm. Sollte das Paket noch größer werden kostet es 6,30€. Es kommt halt darauf an wieviel du bestellst ;-) Alles gilt übrigens innerhalb Deutschlands. Gruß, Philipp
AKTUALISIERUNG: CTC: hv-friekie 2kg Matze 4kg MFK: Marvin 5kg Paul 2kg Gabbagândalf 2kg µC: beddi 3kg ----------------- Rest: 7kg Viele Grüße, Philipp
Aktualisierung: CTC: hv-friekie 2kg Matze 4kg MFK: Marvin 5kg Paul 2kg Gabbagândalf 2kg Physikant 1kg µC: beddi 3kg ----------------- Rest: 6kg
Phillip, gut gemeinter Tipp von mir: Lass das. Die Ersparnis wiegt IMHO das Riskio nicht auf. Du begibst dich mit der Abgabe an Dritte auf das heikele Gebiet der Chemikalienverbotsverordnung (wg. O = Brandfördernd) und beim Versenden auf das Gebiet des Gefahrgutrechts.
Hallo Stefan, Ich habe deinen Tipp ernst genommen und mich kundig gemacht, guck dir das mal an: http://lernbau-bremen.de/index.php?Itemid=55&id=81&option=com_content&task=view Ich habe das Dokument mal nach ''brandfördernd'' durchsucht und bekam nur einen Treffer auf Seite 3 (§3). Dort steht, das man brandfördernde Stoffe abgeben darf, wenn der Abnehmer der Endabnehmer ist und diese zu einem legalen Verwendungszweck benötigt. Das ist hier der Fall. Hier die Aktualisierung: CTC: hv-friekie 2kg Matze 4kg MFK: Marvin 5kg Paul 2kg Gabbagândalf 2kg Physikant 1kg cereus 2kg chom 1kg µC: beddi 3kg -------------- Rest: 3kg Gruß, Philipp
Ich finde es gut, dass du dich selbst weiter informierst. Disclaimer: Die folgende Antwort hat keine rechtliche Bedeutung insbesondere ist es keine Rechtsberatung. Ich bin Laie! Du musst die ganzen Paragrafen im Zusammenhang lesen, nicht nur einen Satz am Anfang und einen am Ende. Der Mittelteil - die Voraussetzungen und die Einschränkungen - zählt auch :-) Beziehst du die 25 kg bereits als Endabnehmer/privater Endverbraucher? In diesem Fall würdest du ja eine Wiederveräußerung (Egal ob mit Gewinn oder ohne) von dir als Endabnehmer an andere Endabnehmer und zwar u.U. private Endverbraucher machen. Von dir als Endabnehmer wäre das immer eine unerlaubte Verwendung und könnte bei privaten Endabnehmern zusätzlich gegen das Versandhandelsverbot verstoßen. Oder trittst du rechtlich deinem Lieferanten gegenüber nicht als Endabnehmer auf sondern z.B. als Wiederverkäufer? Dann müsstest du zur Weitergabe die Sachkunde nachweisen können, wenn du den "O" Stoff an private Endverbraucher abgibst. Die Abgabe an diese dürfte keinesfalls per Versandhandel (Definition?) geschehen. Bei den anderen, zulässigen Abnehmern bräuchtest du z.B. eine Endverbleibserklärung. Und du bräuchtest eine Art Altersnachweis von allen deinen Abnehmern.
An unter 18 jährige ist es sogar verboten den Stoff zu verkaufen. Ausserdem muß eine Erklärung unterschrieben werden, über die Handhabung des Stoffes. Du bewegst dich hier auf sehr dünnen Eis. Schau dir mal Chemiekalienhändler im Internet an, da wirst du staunen, was du alles Unterschreiben mußt, bis du die Chemikalien bekommst.
Stefan B. schrieb: > Die Abgabe an diese > dürfte keinesfalls per Versandhandel (Definition? Wie machen es denn Conrad, Reichelt und Co? Sind das keine Versandhändler?
Hi, irgendwie wird hier eine Menge Halbwissen Verbreitet! Was stimmt ist, das man bei der Weitergabe von Chemikalien äusserst vorsichtig sein muss. Und es ist auch so, das diese Sammelbestellung als "In Verkehr bringen/gewerblich" angesehen werden kann, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. Ebenfalls ist es korrekt das NaPS einen Gefahrstoff darstellt (da Brandfördernd) bei dem besondere Regelungen hisichtlich des Versandes eingehalten werden müssen. Die Versender schreiben dazu einiges in Ihren Versandbedingungen. IMHO ist es aber durchaus möglich kleine MEngen dieses Stoffes (Einstelliger Kilobereich) problemlos zu versenden. Sonst hätte Reichelt ja auch ein Problem. Auf jeden Fall aber vorher Kundig machen. Für bestimmte Chemikalen ist es tatsächlich so, das diese nur von einer sehr eingeschränkten Personengruppe überhaupt an dritte weitergegeben werden dürfen. (Apotheker, Drogisten, PTAs usw. Alternativ nach Sachkundeprüfung). ICh meine das bezieht sich jetzt aber nur auf Stoffe die mit T / T+ (Giftig, Hochgiftig) gekennzeichnet sind. Da NaPs aber nur die Kennzeichnungen O und XN Trägt spielt es in dieser Liga nicht mit. Auch im Anhang der Chemieverbotsverordnung wird es nicht aufgeführt, so dass auch hier kein Verkaufverbot/Einschränkung besteht. Allerdings ist es tatsächlich so, das NaPS aufgrund der Einstufung als "Brandfördernd" (O) nur unter Auflagen abgegeben werden darf! Einschälgig ist hier der §3 ChemVerbotsV, Absatz 1. Du musst Sicherstellen das der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist und dich davon überzeugen das bestimmte Vorraussetzungen vorliegen. Dies kann z.B. durch eine Endverbleibserklärung dokumentiert werden. (ISt aber für NaPs soweit ich das im Kopf habe nicht vorgeschrieben.) Wobei es aber auch wieder für bestimmte Stoffe und Zubereitungen wieder Ausnahmen in form von Erleichterungen gibt wenn diese speziellen Zwecken dienen. Könnte auch für Ätzmittel der Fall sein, weiß es baer nicht. Also nicht verrückt machen lassen, aber gesunde Vorsicht walten lassen. Am besten selber noch einmal Schlau machen! Mit Chemikalien verstehen die Behörden in letzter Zeit keinen Spass mehr und neigen leider zu teilweise drastisch übertriebenen, teilweise lächerlichen Maßnahmen. ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html ) Gruß Carsten (Mit Kundenkonto bei mehreren Chemie-Großhändlern...)
> Wie machen es denn Conrad, Reichelt und Co? > Sind das keine Versandhändler? Die sind nicht ausschliesslich Versandhändler sondern haben auch Ladengeschäfte. Was den Versandteil betrifft, weiss ich es nicht, weil ich dort solche Sachen noch nicht bestellt habe. Wenn ich so einen Versandhandel hätte, würde ich mit meinem RA reden und mir bei reinem NaPS z.B. vom Kunden bei solchen Bestellungen die erforderlichen Erklärungen geben lassen z.B. in Form einer Gewerbenachweises (=> berufl. Verwender oder F&E-Einrichtungen etc.) und diesen Artikel nicht an private Endverbraucher abgeben, d.h. Sternchen und Text im Katalog bei dem Artikel... Statt des reinen Stoffes NaPS mit O Kennzeichnung, könnte man (als Hersteller!) auch versuchen eine Zubereitung mit weniger NaPS-Anteil und mehr inertem Füllstoff herzustellen, die in der durchzuführenden Prüfung nach Norm XYZ nicht mehr die Kriterien für O hinsichtlich Abbrandgeschwindigkeit erfüllt. Dieses Produkt namens "Stefans Super Schlunz" wäre dann ein anderes Thema...
Herrlich! Wenn jemand in diesem Land mal etwas unternimmt steht er schon mit einem Bein......
Carsten Sch. schrieb: > IMHO ist es aber durchaus möglich kleine MEngen dieses Stoffes > (Einstelliger Kilobereich) problemlos zu versenden. Sonst hätte Reichelt > ja auch ein Problem. Das Versenden setzt noch mal eins drauf. Bei NaPS mit O ist das Versenden in den genannten Mengen i.d.R. eine Gefahrgutsendung. Mit portionsweisem Abpacken und einer Obergrenze pro Paket könnte man da was Drehen, um in den Bereich Freigestellte Mengen zu kommen. Nevertheless heisst das in allen Fällen mindestens gefahrgutrechtliche Kennzeichnung der Sendung. Und unter Umständen ist noch mehr Aufwand nötig (Packmaterial, Papiere). Und bei dem geplanten Versand mit Hermes oder DHL (und UPS)... die nehmen Gefahrgut i.d.R. nicht an (AGBs für Briefe/Pakete lesen!).
knaller schrieb: > Herrlich! > Wenn jemand in diesem Land mal etwas unternimmt steht er schon mit einem > Bein...... Ja, wenn der "Unternehmer" blind ist und sich vorher nicht über die Risiken seines Geschäfts schlau macht. Die Höhe des Risikos spiegelt sich auch im Preis des Produkts. Aus Unkenntnis vollstes Risiko gehen und dann auch noch das Produkt zu verschleudern ist kein gutes Unternehmertum.
Hi, Stefan B. schrieb: > Carsten Sch. schrieb: > >> IMHO ist es aber durchaus möglich kleine MEngen dieses Stoffes >> (Einstelliger Kilobereich) problemlos zu versenden. Sonst hätte Reichelt >> ja auch ein Problem. > > Das Versenden setzt noch mal eins drauf. > > Bei NaPS mit O ist das Versenden in den genannten Mengen i.d.R. eine > Gefahrgutsendung. Mit portionsweisem Abpacken und einer Obergrenze pro > Paket könnte man da was Drehen, um in den Bereich Freigestellte Mengen > zu kommen. Deshalb schrieb ich genau den Inhalt deines Einwandes ja auch direkt vor dem von dir zitierten Text, wobei es statt "Versender" eigentlich "Versanddienstleister" heißen sollte. Habe es zu Spät bemerk: Carsten Sch. schrieb: > Ebenfalls ist es korrekt das NaPS einen Gefahrstoff darstellt (da > Brandfördernd) bei dem besondere Regelungen hisichtlich des Versandes > eingehalten werden müssen. Die Versender schreiben dazu einiges in Ihren > Versandbedingungen. > > IMHO ist es aber durchaus möglich kleine MEngen dieses Stoffes > (Einstelliger Kilobereich) problemlos zu versenden. Sonst hätte Reichelt > ja auch ein Problem. Auf jeden Fall aber vorher Kundig machen. Das "kleine Menge" bezog sich ja explizit auf die Freimenge. (Die Dosis macht das Gift! ;-) So auch bei vielen Stoffen aus "normalen" Waren ein Gefahrgut) Als Beispiel kann man ja mal Ausprobieren wass passiert wenn man mit einer Palette Tischtennisbälle im Sprinter erwischt wird... (Wer nicht weiß was ich meine soll mal unser altes Schulhofvergnügen ausprobieren. Halben TT Ball in Alufolie Wickeln und anzünden... Aber bitte Draußen ;-) TT Bälle bestehen aus Zelluloid, einen Produkt aus Nitrozelluose=Schießbaumwolle, rauchloses Schießpulver) Mit meinem Text ist daher genau das gemeint: Stefan B. schrieb: > Nevertheless heisst das in allen Fällen mindestens gefahrgutrechtliche > Kennzeichnung der Sendung. Und unter Umständen ist noch mehr Aufwand > nötig (Packmaterial, Papiere). Allerdings stimmt DAS hier nicht so ganz: Stefan B. schrieb: > Und bei dem geplanten Versand mit Hermes oder DHL (und UPS)... die > nehmen Gefahrgut i.d.R. nicht an (AGBs für Briefe/Pakete lesen!). DHL nimmt Gefahrgutsendungen auf jeden Fall an, es ist dann halt aber kein 6,90 Paket mehr... Sondern eine Gefahrgutsendung für die wieder eigene Vorschriften und Preise gelten. Gibt da verschiedene Formen... (Im allgemeinen fällt das unter DHL Express) Bei den anderen Versender und dem "normalen" DHL Paketversand muss man halt genau schauen. DHL verweist da zum beispiel auf die Einstufung nach ADR und da zählt bei vielen Stoffen "Die Menge macht das Gift", Bestimmte Waren gelten erst ab bestimmten Mengen oder Packungsdichten als Gefahrgut. Wird diese Menge unterschrtten ist es eine völlig normale Sendung.
Also ich denke nicht, dass es sich bei wenigen kg naps um eine Gefahrgutsendung handelt. Der Versand bei Reichelt kostet nur 5,60 und kommt mit DHL, gar kein Problem... Hier die Aktualisierung: CTC: hv-friekie 2kg Matze 4kg MFK: Marvin 5kg Paul 2kg Gabbagândalf 2kg Physikant 1kg cereus 2kg chom 1kg µC: beddi 3kg mütze1 1kg ----------------- Rest: 2kg Gruß, Philipp
Also, 1 Kilo Portionen kann man auch bein Conrad bestellen (Best.-Nr.: 539913 - 62), denke auch das hier mal wieder mit Kanone nach Spatzen geschossen wird. Vielleicht sind die 1 Kilo aber auch eine rechtliche Grenze?! - gerd
Hi, Natürlich wird hier zum Teil -oder auf jeden Fall- mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Einmal von bestimmten Mitschreibern, aber leider auch, teilweise in erheblichen Maße, vom Gesetzgeber und den Kontrollbehörden! Und ebend weil es nicht nur übertreibungen sind die hier genannt wurden ist ein gewisses MAß an Vorsicht angebracht. Einfach weil es hier ÖFFENTLICH, für jeden Sichtbar, stattfindet! Da reicht es ebend nicht das nach gesundem Menschenverstand eigentlich nichts passieren kann (Was ich bei "<10Kg NaPS im Elektronikforum"sofort unterschreiben würde) Gerade weil die Sanktionen im Bereich Chemie und Gefahrgut selbst bei geringen Verstössen so sind ist Vorsicht besser als NAchsicht. Das heist Sicher die Regeln einhalten! Und um diese einhalten zu können muss man diese kennen! Bei NaPs ist es ja gar nicht mal so schwer. Der VK (rechtlich ist der Sammelbesteller VK) MUSS Sicherstellen das der Besteller 18 Jahre alt ist, sowie sich vergewissern das der Empfänger über das nötige Wissen im Umgang verfügt und keine Illegalen Aktivitäten plant. Das ist z.B. mit einem Fax pro Person getan. Gibt auch andee Wege. Unterlässt er dies aber kann es wirklich Ärger geben. Die andere Frage ist der Versand: Natürlich MUSS es eine Freistellung für NaPS in bestimmten Gebindeformen für den Standartversand geben. Dies kann entweder rein Formaljuristisch aufgrund des Verwendungszweckes oder aber (wahrscheinlicher) aufgrund der Versandmenge sein. ICh kann mir nicht Vorstellen das so viele Versender incl. Chemiegroßhändler so lange gegen die Bestimmungen verstoßen. Aber ob das jetzt 1KG, 5KG oder vielleicht 25KG sind, das weiß ich nicht und momentand anscheinend der Sammelbesteller auch nicht. Das sollte man aber zumindest erfragen. Großhändler und Herstellr wissen soetwas in der Regel übrigends und das ist meistens dort schneller zu erfahren als über die Versanddienstleister, da man dort kaum kompetentes Personal ans Telefon bekommt... Einfach so blind darauf vertrauen "das wird schon gut gehen" und dies auch noch so öffentlich in einem Forum zu schreiben ist schon recht "mutig". Ergo: Sammelbestellung gut und auch nicht unmöglich! Aber bitte zu eigenen Sicherheit ein wenig mehr Recherche! Gruß Carsten BTW: ICh finde diesen ganzen Chemiekalienwahn wie er momentan gerade stattfindet auch nicht toll und arg Übertrieben. Ich habe aber auch die Zeiten erlebt wo wir als 9-10 Jährige NaClO3 aus der Apo geholt haben weil es noch billiger! war als das UnkrautEX aus dem Raifeisenmarkt, 500g Dosen Schwefel aus der Drogerie nebenan (Zur Bestäubung von Rosen gegen irgendeinen Schädling) und Grillkohle mit einem ELEKTRISCHEN Schleifstein zu Pulver vermahlen haben wobei hinterher mehr Staub in der LUFT!!! als in der Dose war... Natürlich habe ich in der Zeit viel Gelernt, mein Interesse für die Naturwissenschaften entdeckt und gesunden Respekt im Umgang mit Chemie erworben -> Aber unser Schutzengel hatte im Rückblick unheimlich viel zu tun. Und so einige hier aus der Gegend hatten nicht so viel Glück! Daher denke ich das gewisse Hürden doch da sein müssen und Ihre Berechtigung haben. (Mindestalter, NAchfrage wg. des Wissens usw.)
gerd schrieb: > Vielleicht sind die 1 Kilo aber auch eine rechtliche Grenze?! Kann man so sagen. Die 1 kg ist die Maximalgröße für eine "Innenverpackung" mit diesem Stoff bei Begrenzter Menge nach Kap. 3.4 ADR. Das ist eine Voraussetzung, um NaPS als nationales DHL Paket zu verschicken. Es muss trotzdem nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet werden und es muss eine zusammengesetzte Verpackung benutzt werden. Näheres http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-gefahrgutregelung-090101.pdf Interessant ist dabei auch folgender Hinweis: "Stoffe und Gegenstände, die nach gesetzlichen Bestimmungen oder anderen Rechtsvorschriften nur einer bestimmten, hierfür berechtigten Person ausgeliefert werden dürfen, sind unter „Identitäts- und Altersprüfung“ zu versenden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung ist allein der Absender verantwortlich." D.h. die Identitäts- und Altersprüfung könnte Philip durch den Zusteller machen lassen. ACHTUNG: Beim Versandhandelsverbot mit NaPS und privaten Endverbrauchern habe ich mich wahrscheinlich GEIRRT. Der Paragraf ist nur für bestimmte Stoffe (T/T+ und Begasungsmittel). Näheres ggf. beim RA. Ich bekomme von Gesetzestexten Hirnkrebs. Carsten Sch. schrieb in #1851464: > Natürlich wird hier zum Teil -oder auf jeden Fall- mit Kanonen auf > Spatzen geschossen. Einmal von bestimmten Mitschreibern, aber leider > auch, teilweise in erheblichen Maße, vom Gesetzgeber und den > Kontrollbehörden! Ich hoffe, du zählst mich nicht zu "bestimmten Mitschreibern". Ich gehe davon aus, dass genau diese Gesetze nicht aus Willkür sondern zum Schutz von Mensch und Umwelt gemacht wurden. Und dass es in vielen Fällen einen Anlass gegeben hat, solche Gesetze zu machen. Man könnte sich im Einzelfall darüber unterhalten, ob eine bestimmte Chemikalie so oder so zu behandeln ist. Wenn man das grundsätzlich so macht, würde das IMHO nach zu 1-2 Millionen Einzelregelungen führen. Ich finde es besser, allgemein definierte Regeln und Normen dafür aufzustellen (Flammpunkt/Siedepunkt => Endzündlich; Abbrandgeschwindigkeit => Brandfördernd usw.). Die Sonderfälle werden dann aufgrund einer Gefahrenlage rauf- (Wasserstoffperoxidlösungen >12 Gew.%) oder aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung runtergestuft (Benzin/Diesel/Heizöl als Kraftstoff) d.h. als Ausnahme in die VOs aufgenommen. NaPS hat es da halt nicht als Ausnahme geschafft. Das verarbeitende Gewerbe juckt das eh nicht. Und die Lobby der Privatverbraucher muss sich halt mehr anstrengen :-)
> Einfach so blind darauf vertrauen "das wird schon gut gehen"
Weisses rausrieselndes Pulver im Paketzentrum macht dem Absender
wahrscheinlich wenig Freude.
Aber hier hat ein Paketbote auch schon problemlos einen 25kg Sack
angeliefert aus dessen Umkarton es rausrieselt, aber schwarz :-)
@Stefan B Mein Kommentar wegen "Kanonen auf Spatzen" war jetzt nicht speziell gegen einzelne Mitschreiber gerichtet, eher gegen die Gesamtheit der Aussagen in diesem Threat. Eine Personalienfeststellung ist für NaPs nicht notwendig, die ist nach §2 Chemieverbotsverordnungnur für T/T++ notwendig. Bei "o" muss der Besteller nur 18 sein und darf offensichtlich nichts Rechtswidriges vorhaben. Interessanterweise ist der Zugang zu T(+) damit in den letzten Jahren sogar leichter geworden, da früher der "Käufer" einen Giftschein brauchte. Heute nur noch der VK (Wobei dieser auch den Einkauf leichter macht, spreche aus Erfahrung ;-) ) Denke also hier würde ein Hinweis -Nicht an Minderjährige Aushändigen- wie auf Medikamentensendungen ausreichen. Wenn ich den von dir verlinkten DHL Artikel richtig Deute, dann dürfte Phillip also pro Paket insgesamt maximal 3KG NaPs versenden, wobei diese aber wieder so verpakt sein müssen das maximal 1Kg in einem Gefäß sind? ISt lange her das ich mit den ADR Regeln auseinandersetzen musste, und da auch nur extrem rudimentär! Auch mit den Gesetzen gebe ich dir Recht. Diese sind hier in DL eigentlich auch im Bereich Chemie völlig in Ordnung. Wenn man von ein paar Stoffliche Ausnahmen absieht ist es für Privatpersonen insgesamt hier immer noch leichter an fast alles zu kommen. So kommt man in Ösiland zwar noch an UnkrautEx aus dem Baumarkt, aber sonst ist alles andere wohl angeblich schwerer zu bekommen. Und aus der Schweiz hört man auch nur Elektroniker klagen. Was überzogen ist, das ist die Auslegung! durch einige Behörden und die Reaktionen die daraus resultieren. Teilweise basierend auf dem neuen Sprengstoffrecht, das zur Folge hat das teilweise selbst das Befolgen von einigen Versuchsanleitungen aus legal Verkauften älteren Chemiekästen mit Mengen im mg Bereich schon eine Strafttat bedeutet! (Jeglicher Pyrotechnische Stoff, auch Selbst hergestellte Wunderkerzen, stellen eine Straftat da, eine Mindermenge/Freigrenze gibt es nicht) So habe ich ja z.B. oben den Heise Link gepostet wo die Aktion beschrieben wurde wo tausende Käufer von LEGALEN Chemiekalien eine HD hatten. U.a. ein Bekannter von mir der NUR NaPS, NaOH und Isopropanol bei einem angemeldeten Händler bestellt hatte. Ergebniss-> Polizeiaufgebot, HD, Computer und Laptop für Monate weg, RA Kosten, Strafanzeige u.a. Das ist nicht akzeptabel! OT: MaWin schrieb: >> Einfach so blind darauf vertrauen "das wird schon gut gehen" > > Weisses rausrieselndes Pulver im Paketzentrum macht dem Absender > wahrscheinlich wenig Freude. > > Aber hier hat ein Paketbote auch schon problemlos einen 25kg Sack > angeliefert aus dessen Umkarton es rausrieselt, aber schwarz :-) Ich habe es schon einmal geschafft das 2006 ein Paketzentrum (glaube Neustrelitz) geräumt wurde. Dienstliches Paket dringend von einer Dienststelle zur anderen (BOS Handfunkgeräte). Dienstpost war weg, habe es dann am Schalter aufgegeben. Dort war es dann mit 21Kg zu schwer (Dienstpost 31,5KG! Schalter 20KG) so dass ich zwei HFG vor ort entnehmen musste. Dabei hat sich wohl ein Funkgerät im Karton versehentlich eingeschaltet, Der Akku entlud sich und irgendwann Begann im zwei Sekundentakt ein rythmischer Doppelpieps ;-) Und da wir alle aus Filmen wo Bomben immer Piepen und viele viele bunte Kabel haben gechult sind hielt man es halt für einen Sprengsatz. ;-) Zum Glück stellte dann wohl jemand (die Polizei?) bei vorsichtiger Betrachtung fest das dies ein Dienstpaket "Behörde-Behörde" war, rief beim Empfänger an und der wusste, weil er es erwartete und auch den Pieps kannte sofort was es ist, gab Entwarnung ! Glücklicherweise ist (war damals?) es laut DHL nicht verboten Piepende Pakete zu Verschicken, sonst währe vieleicht teuer geworden. Zwar nicht für mich Privat, aber trotzdem. Wenn nun aber ein Paket beschädigt wird, dadurch weisses Pulver herausrieselt und dadurch eine Räumung mit Untersuchung veranlasst wird, dann KÖNNTE es aber richtig teuer werden. Wehe dem Absender wenn DHL dann feststellt das die Versandrichtlinien nicht eingehalten wurden! Dann können die ganz schnell sein mit Regressforderungen! Da kommen schnell ettliche K-Euro zusammen. (Sind die Richtlinien eingehalten passiert natürlich nichts!) Daher: @Phillip Ich kann es nur wiederholen: Das was du vorhast ist durchaus machbar auch ohne das du dich in Gefahr begibst evtl. viel Lehrgeld zu Zahlen. Aber dazu müssen bestimmte REgeln eingehalten werden! HAlte diese auf jeden Fall ein!!! Sonst hast du nachher gewaltige Probleme wenn etwas schiefläuft! Lasse dir das Alter und das der Stoff für die LP Herstellung ist bescheinigen (Fax, Brief, VIELEICHT Eingescannter unterschriebener Brief) Kannst auch ein Formblatt dafür fertigmachen! Dann bist du auf der sicheren Seite! Wenn ich den Text den Stefan verlinkt habe richtig verstanden habe kannst du bis zu drei Kilo pro Paket versenden wenn du 1KG Portionen daraus machst: Erkundige dich zur Sicherheit noch einmal und DANN HALTE DICH DRAN! Mache einen haufen 1KG Päckchen und verpake diese. Wenn jemand mehr als drei KG haben will muss er halt zweimal Porto zahlen! Missachtest du dies und da passiert etwas hast du ein Problem!!! Das ist beides noch ganz gut einhaltbar und sicher nichts was dein Projekt verhindern würde. Daher Befolge die Vorschriften zu deiner eigenen Sicherheit! Gruß Carsten P.S. Evtl währe es Sinvoll diesen Threat zu spalten und den Vorschriftenteil woanders hin zu verschieben. Im Sammelbestellungstreaht reicht dann ein Link dahin um zu erklären warum Phillip, wenn er es denn befolgt, es so macht wie er es macht!
Ach Ja, eine Ergänzung leider zum Ändern zu Spät: Um den Vorschriften zu genügen muss mittlerweile glaube ich auch noch bei jeder Sendung eine Kopie des Sicherheitsdatenblattes dabei sein! Aber auch das ist ja kein Problem, findet sich im Internet und ist schnell ausgedruckt! Gruß Carsten
Das Unkrautex ist nicht das Unkrautex was du meinst. Wurde entschärft. Genauso wie der Toilettenreiniger zur Entsorgung von Tieren nicht mehr kaufbar ist, usw. Ich bin dafür, dass Rollstühle wegen der Gefährdung umstehender Passanten auch verboten werden. Überhaupt nur noch erlaubt ist, was erlaubt wurde.
MaWin schrieb: > Weisses rausrieselndes Pulver im Paketzentrum macht dem Absender > wahrscheinlich wenig Freude. Naja, bemerken tun die aber nichts, ich habe mal KNO3 bekommen, da rieselte es raus (und das ist schon gefährlich), seit dem kaufe ich doch lieber in regionalen Läden...
Schei..... Lasst uns endlich diesen "Land" dicht machen, und alles das Ausland regeln. Wie War das mit Sarrazin? Bye, bye...........
DDT schrieb: > MaWin schrieb: >> Weisses rausrieselndes Pulver im Paketzentrum macht dem Absender >> wahrscheinlich wenig Freude. > > Naja, bemerken tun die aber nichts, ich habe mal KNO3 bekommen, da > rieselte es raus (und das ist schon gefährlich), seit dem kaufe ich doch > lieber in regionalen Läden... lol Fahr bloß nicht mehr hinter einem Bauern hinterher. Da rieseln gerne mal 100Kg ab. Aufs Feld auch mal einige Tonnen. Wenns auch nicht rein ist, sondern ein Düngergemisch. Und auch nicht beim Metzger vorbeischauen.
Ist mir zwar sehr peinlich, aber die Sache wird jetzt abgeblasen. Nach den Diskusionen hier hab ich nochmal einen Befreundeten Anwalt gefragt, der sich mi sowas auskennt und der hat mir auch dringlichst von der Aktion abgeraten. Sorry Leute, aber für sowas riskier ich meine weiße Weste nicht!
>Nach den Diskusionen hier hab ich nochmal einen Befreundeten Anwalt >gefragt, der sich mi sowas auskennt und der hat mir auch dringlichst von >der Aktion abgeraten. Hat er das auch begründet? Ich traue Anwälten nur so weit, wie ich sie werfen kann. (SCNR! Liebe Anwälte, bitte nicht böse nehmen, nach einem guten Gläschen Rowein zur selbstgebackenen Pizza vor einem ruhigen Wochenende bin ich halt ein wenig ausgelassen ;-)
Hi, High Performer schrieb: >>Nach den Diskusionen hier hab ich nochmal einen Befreundeten Anwalt >>gefragt, der sich mi sowas auskennt und der hat mir auch dringlichst von >>der Aktion abgeraten. > > Hat er das auch begründet? Ich traue Anwälten nur so weit, wie ich sie > werfen kann. Also was Anwälte angeht kann ich das gut verstehen - Natürlich gibt es viele gute und Seriöse Anwälte, keine Frage. Aber leider gibt es auch einen Teil fachlich eigentlich guter, aber absolut Skrupelloser Arschlöcher die nur Ihren eigenen Vorteil suchen und auch nicht davor zurückschrecken ihre eigenen Klienten ins Messer laufen zu lassen und vor allem ein riesigen Pulk von lustlosen Flaschen die nach dem gerade mit Ach und Krach geschafften Studium vor der Wahl standen entweder Taxifahrer oder eigene Kanzlei... Weil anstellen würde die keiner. Leider für Aussenstehende ohne etwas Erfahrung nicht so ohne weiteres Erkennbar was man für einen vor sich hat. Hatte sojemanden in einem Prozess als Gegenpartei - die reinste Comedyshow! Hat dementsprechend auch die volle Watsche bekommen. ;-) Aber BTT: Ich denke nach wie vor das es durchaus möglich ist diese Sammelbestellung so abzuwickeln das einem am Ende nichts passiert. Allerdings ist es mittlerweile gerade im Chemiebereich wenn es um Grundstoffe geht so voller Fallstricke das man höllisch Auspassen muss. Und wehe man macht doch nur einen kleinen Fehler, dann ist man im falle eines Falles dran. Und selbst wenn man alles richtig macht, dann kann es trotzdem passieren das etwas eintritt das dann dafür sorgt das man erst einmal Stress hat. Man muss ja erste einmal beweisen das man alles richtig gemacht hat... Daher kann ich den Rat des Anwalts gut nachvollziehen. Es kommen einfach zu viele Rechtsnormen hier zusammen. Chemikalienrecht, Gefahrstoffrecht, Versandbedingungen und damit Verbunden HAftbarkeit nach Zivilrecht, ggf. Strafrecht usw. Nicht zu vergessen dann die gewerbliche Seite des ganzen incl. Steuerrecht. Was natürlich nur zusätzlich zum ganzen Aufwand dazukommt. Aus Sicht des TE würde ich es genauso machen. Hilfsbereitschaft in Ehren, aber gerade in diesem Bereich für die nur sehr geringe Ersparniss. Es ist ja nicht so das es etwas ist was man sonst niemals bekommen könnte. Dann kostet das KG halt neun Euro statt sechs. Das Risiko das man dafür eingeht dankt einem Niemand! GRuß Carsten
>Daher kann ich den Rat des Anwalts gut nachvollziehen. Es kommen einfach >zu viele Rechtsnormen hier zusammen. Chemikalienrecht, Gefahrstoffrecht, >Versandbedingungen und damit Verbunden HAftbarkeit nach Zivilrecht, ggf. >Strafrecht usw. Nicht zu vergessen dann die gewerbliche Seite des ganzen >incl. Steuerrecht. Was natürlich nur zusätzlich zum ganzen Aufwand >dazukommt. Hallo, geht's noch? Es handelt sich um popeliges Natriumpersulfat, eine relativ harmlose Chemikalie, mit der man Platinen ätzen kann, und nicht um TNT! Also ich denke man sollte hier die Kirche mal im Dorf lassen. Ich habe vor Kurzem ein paar Liter Flussmittel bestellt, und der Hersteller machte nicht gerade den Eindruck, als sei das alles mit unüberwindlichen Hürden verbunden, mir das Zeug zu schicken. Lediglich die Sicherheitsdatenblätter mussten beigelegt werden. Ich glaube, das Paket war als Gefahrstoff deklariert, und trotzdem bezahlbar. Die steuerrechtliche Seite kommt wohl auch nicht zum Tragen, wenn hier lediglich eine Sammelbestellung getätigt wird. Alles zahlen in einen Topf ein, einer bestellt eine große Menge und verteilt die dann. Ich sehe darin keine gewerbsmäßige Handlung. Die Leute im Flussmittelthread hatten jedenfalls keinerlei Skrupel, das Flussmittel aufzuteilen und zu versenden. Und Flussmittel ist mit Sicherkeit nicht weniger gefährlich als Natriumpersulfat. Und bei Sammelbestellungen bei DigiKey macht sich auch keiner Gedanken wegen gewerblich und Steuer und so. Warum bei Natriumpersulfat hier plötzlich die Panik ausbricht, ist mir ein wenig unverständlich. Jedenfalls scheint die Einschüchterungskampagne durch hunderte Hausdurchsuchungen ein voller Erfolg gewesen zu sein! Und warum haben die Leute eigentlich Angst vor einer Hausdurchsuchung? Wenn ich Chemikalien kaufe, die ich für mein Chemiehobby, zum Ätzen und Entwickeln von Leiterplatten oder sonstwas benötige, und das Zeug dann zu Hause lagere, dann kann es mir doch (von den Unannehmlichkeiten mal abgesehen) völlig egal sein, wenn es eine Hausdurchsuchung gibt. Ich sehe nicht wodurch hier irgend ein Straftatbestand entstehen sollte. Klar sind solche massenhaften Hausdurchsuchungen eine totale Entgleisung der Exekutive, und man sollte zumindest nachträglich rechtliche Schritte gegen solche Massendurchsuchungen veranlassen. Das steht hier aber nicht zur Debatte. Ein Volk, dass sich durch die öffentlichen Organe in Angst und Schrecken versetzen lässt, ist sicher das falsche Zeichen auf derart dreiste Behördenwillkür. Da hilft nur klagen, klagen, klagen!
@High Performer, bevor Du hier Deine persönliche Revolution ausrufst, erstmal informieren. Stichwort "In-Verkehr-bringen": http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen Bei der Weitergabe an Dritte ist der Versender prinzipiell haftbar, unabhängig davon, ob das in Deine Weltsicht passt oder nicht.
Naja. Zwei Punkte vielleicht: 1. Gewerbsmäßig ist die WIEDERHOLTE Tätigkeit. Wenn man nur EINE Sammelbestellung macht, interessiert das das FA herzlich wenig. Die Unterverteilung der Ware ist da zweitrangig, da kein Gewinn erkennbar. 2. Die Hausdurchsuchung ist eigentlich harmlos, wenn es klar ist sie finden eh nix, aber: 1. gibt es die Nachbarn "Siehste, der war doch eh so komisch"... 2. kann der Beamte eventuell deine illegale Software finden zum Bleistift. Und was macht der dann? Richtig, dich anzeigen wegen der Software. Das sollte man Bedenken.
>2. kann der Beamte eventuell deine illegale Software finden zum >Bleistift. Und was macht der dann? Richtig, dich anzeigen wegen der >Software. isch ahbe gar keine illegale software ;-) Im Ernst: die machen eine Hausdurchsuchung wegen vermuteter unzulässiger Chemikalien und nehmen Dich dann hops, weil sie unerlaubt kopierte Software oder MP3-Downloads auf Deinem Rechner finden? Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen. Das wäre ja so als würden die sagen: wir suchen so lange, bis wir irgend etwas finden, mit dem wir den Beschuldigten vor den Kadi zerren können. Das wäre dann ja ein Polizeistaat par exellence. Ist dabei nicht auch noch die Unterscheidung zwischen zivil- und strafrechtlichem Tatbestand zu treffen? Also ehrlich: ich würde mich einer Hausdurchsuchung einfach stellen, auch wenn ich mir gut vorstellen kann, dass es bei mir einen bleibenden physischen Schaden verursachen würde, wenn morgens um sechs, während ich gerade im Bad bin und die Zähne putze, eine Hundertschaft der Polizei die Wohnung stürmt ;-)
Hi, Abdul K. schrieb: > Naja. Zwei Punkte vielleicht: > > 1. Gewerbsmäßig ist die WIEDERHOLTE Tätigkeit. Wenn man nur EINE > Sammelbestellung macht, interessiert das das FA herzlich wenig. Die > Unterverteilung der Ware ist da zweitrangig, da kein Gewinn erkennbar. > > 2. Die Hausdurchsuchung ist eigentlich harmlos, wenn es klar ist sie > finden eh nix, aber: > 1. gibt es die Nachbarn "Siehste, der war doch eh so komisch"... > 2. kann der Beamte eventuell deine illegale Software finden zum > Bleistift. Und was macht der dann? Richtig, dich anzeigen wegen der > Software. > > Das sollte man Bedenken. Genau das ist es. Und selbst wenn es keine Illegale SW ibt ist es immer noch mehr als Unangenehm. (Was sowiso nur solange zu garantieren ist wie keine Kinder im Haus sind.)Im schlechtesten Fall ist dein PC trotzdem erst einmal auf Wochen und Monate weg ohne das dafür eine Entschädigung kommt. Es gibt genug fälle wo dann der NAgeneue High-End Laptop beschlagnahmt wurde und nachdem innerhalb von drei Jahren nichts gefunden wurde durfte er dann wieder abgeholt werden. Wer dann nach Entschädigung fragt bekommt nur zu hören: Was wollen se denn, da haben sie den doch jetzt wieder. Der Ruf ist zerstört und wenn du das nächste Mal einen Kanister Dest. Wasser aus dem Kofferraum holt mobilisiert gleich wieder einer die gesamte NAchbarschaft zwecks Prostesten! Dazu kommt noch das eine HD je nach gesuchtem Material mehr oder weniger Gründlich ist. Bei Suche nach Akten o.ä. mag es vieleicht noch für einen Unschuldigen ertragbar sein, aber bei der Scuhe nach Sprengstoff wird wirklich in jeder Ecke gesucht und ein haufen Fremde die in Ihrer Unterwäsche rumfühlen findet die Frau ganz sicher nicht toll. Natürlich - es ist NUR Natriumpersulfat/Ätzmittel. Aber es ist auch Natriumpersulfat, Bestandteil des alten Blitzpulvers ;-) und damit in den Augen der Behörden evtl. eine Pyrochemikalie. Da hilft auch nichts das es nach einhaltung der Regeln eigendlich keine Probleme, geschweige denn aufgrund einer solchen Bestellung eine HD geben dürfte. Solange sich einzelne Behörden so über geltendes Recht hinwegsetzen und selbst gegenüber anderen Dienststellen derselben Gleiderung welche mittels Falschinformation ebenfalls zu übertriebenen Handlungen verleitet werden sollen nicht korrekt arbeiten, hilft einen das nicht weiter. Den Ärger hat man dann. Es ist nun einmal eine Chemikalie/ein Grundstoff der unter besondere Vorschriften zählt. Es gibt eine Gefahrstoffeinstufung und eine Illegale Pyroverwendung. Damit Verbunden sind ein haufen Pflichten bei der Weitergabe. Das ist mit Flussmitteln und anderen gar nicht zu vergleichen, denn das sind Zubereitungen, fertige Produkte die zu bestimmten Zwecken hergestellt sind und wo eine Missbräuchliche Zweitverwendung (vom brennbaren Lösungsmittel dsman in Reinform zum Bruchteil des Preises in jedem Supermarkt bekommt mal abgesehen) nicht gegeben ist. Das ist wie Äpfel mit Erbsen zu vergleichen. Und natürlich Steuer- und Handelsrecht sind das allerkleinste Problem. Und niemand aus den Fachbehörden wird deshalb den Anfangsverdacht auf etwas illegales feststellen wollen und anfangen zu ermitteln. Aber wenn einmal eine Behörde, insbesondere die Staatsanwaltschaft, angefangen hat wird jeder mögliche -noch so kleine- Rechtsbruch ermittelt und an die Fachbehörden weitergemeldet welche dann erst einmal ermitteln müssen. Wird zwar in solchen Fällen tatsächlich oft nichts am ende herauskommen, aber wer garantiert das... Und zumindest Aufwand hast du damit. Aufgrund der ganzen Pflichten ist es also eine menge Aufwand die man treiben muss. Das fängt schon mit der Altersfeststellung an udn geht mit dem Versand weiter. Und macht man Mist hat man eine Menge Ärger. NAtürlich, die Chance das was NAchkommt beträgt 1-100, aber jeder muss doch für sich selbst entscheiden welches Risiko er eingeht. Und nur, damit ich mein Kilo NaPS für 4 Eur. weniger kaufe würde ICH das Risiko nicht eingehen wollen. Man darf ja nicht vergessen das zum Beispiel selbst unter Apothekern, deren Fachgebiet das ja ist und die dazu von vielen NAchweisen befreit sind, Mittlerweile beim Verkauf von Reinchemikalien eine so große Unsicherheit herscht, das diese das gar nicht anbieten! Aber als Laie soll man sich da in das Wespennest setzen? Letztendlich ist aber jeden selbst überlassen. Der TE hat sich entschieden das er das nicht machen will und wie man sieht geht er damit in der Meinung mit den meisten hier Konform. Wenn jemand nun meint das sei alles Übertrieben und Unsinn und hier wurde eine große Chance vertan, dann wird der TE sicher die Bezugquelle nennen und jemand anderes kann die Sammelbestellung dan Organisieren. Also "High Performer" Wie soll die Sammelbestellung laufen? Gruß Carsten
>Bei der Weitergabe an Dritte ist der Versender prinzipiell haftbar, >unabhängig davon, ob das in Deine Weltsicht passt oder nicht. Das ist mir schon klar. Nach BGB hat jeder für den Schaden, den er einem anderen zufügt, aufzukommen. Beispiel: ich schreinere für einen Verwandten einen Stuhl, den ich ihm dann zum Geburtstag schenke. Leider bricht nach einiger Zeit ein Stuhlbein ab, und der Verwandte verletzt sich dabei schwer: ich bin dann AFAIK haftbar zu machen. Ob dann allerdings der Verwandte tatsächlich gegen mich vorgeht, steht auf einem anderen Blatt. Wenn ich eine Chemikalie an jemanden versende, von dem ich weiß, dass er das entsprechende Alter hat, die entsprechenden Gefahrenhinweise auf der Verpackung aufbringe und evtl. noch ein Sicherheitsdatenblatt beilege, glaube ich kaum, dass mir da irgend jemand einen Strick draus drehen kann. Mit welcher Begründung auch? Wird ja wohl auch kein Messerhersteller dafür haftbar gemacht, wenn sich der Koch damit beim Gemüseschneiden in den Finger schneidet. Wie gesagt, man darf durchaus gewisse Vorsicht walten lassen. Ich selbst gehöre auch eher der vorsichtigen und vorausschauenden, evtl. sogar ängstlichen Art an ;-) Aber wenn man sich vorm jeder Eventualität schützen möchte, darf man eigentlich morgens das Bett nicht mehr verlassen. Im Übrigen gibt es noch die private Haftpflichtversicherung, die evtl im Falle eines Falles einspringt, wenn man nicht gerade grob fahrlässig gehandelt hat. Wie immer alles AFAIK und IMHO.
High Performer schrieb: >>2. kann der Beamte eventuell deine illegale Software finden zum >>Bleistift. Und was macht der dann? Richtig, dich anzeigen wegen der >>Software. > > isch ahbe gar keine illegale software ;-) > > Im Ernst: die machen eine Hausdurchsuchung wegen vermuteter unzulässiger > Chemikalien und nehmen Dich dann hops, weil sie unerlaubt kopierte > Software oder MP3-Downloads auf Deinem Rechner finden? Kann ich mir > ehrlich gesagt kaum vorstellen. Das wäre ja so als würden die sagen: wir > suchen so lange, bis wir irgend etwas finden, mit dem wir den > Beschuldigten vor den Kadi zerren können. Das wäre dann ja ein > Polizeistaat par exellence. Ist dabei nicht auch noch die Unterscheidung > zwischen zivil- und strafrechtlichem Tatbestand zu treffen? > NEIN, das gibt es nicht? DAS HAT ES GEGEBEN - vor drei bis vier JAhren! Da haben selbst Spiegel, Focus usw. drüber berichtet! Einen Link dazu habe ich ja schon gepostet, hier noch einmal: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html Und hier mal ein Link zu einem Forum wo viele Betroffene sind. http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=4513&postdays=0&postorder=asc&start=15&sid=4dd1c6829a925576ea381144812b3d33Inbesondere auch der dessen Keller auf dem Focus Bild abgebildet ist. (Der jetzt anscheinen beim Bund ist und somit mit Bundeseigenem Sprengstoff speilen darf - Wird also doch wohl nicht so schlimm gewesen sein) Naja, immerhin haben se bei dem ja Pikrinsäure gefunden welche getrocknet gefährlich explosiv ist. Ungefähr die Menge die jeder legal kaufen darf wenn sie mit 25% Wasser angefeuchtet ist...(wird zum Präparieren in der Mikroskopie verwendet). Das war dann wohl so gefährlich das se das gleich Publikumswirsam mit einem Haufen Plastiksprengstoff im Garten vernichtet haben wobei es einen Krater gegeben hat. (der -welch Wunder- ziemlich genau der bei dieser Menge als Zündmittel verwendeten Sprengstoff entspricht) GRuß Carsten
High Performer schrieb: >>2. kann der Beamte eventuell deine illegale Software finden zum >>Bleistift. Und was macht der dann? Richtig, dich anzeigen wegen der >>Software. > > isch ahbe gar keine illegale software ;-) > > Im Ernst: die machen eine Hausdurchsuchung wegen vermuteter unzulässiger > Chemikalien und nehmen Dich dann hops, weil sie unerlaubt kopierte > Software oder MP3-Downloads auf Deinem Rechner finden? Kann ich mir > ehrlich gesagt kaum vorstellen. Das wäre ja so als würden die sagen: wir > suchen so lange, bis wir irgend etwas finden, mit dem wir den > Beschuldigten vor den Kadi zerren können. Das wäre dann ja ein > Polizeistaat par exellence. Ist dabei nicht auch noch die Unterscheidung > zwischen zivil- und strafrechtlichem Tatbestand zu treffen? Die Sache ist die: Polzist werden will meistens jemand, der ans Gute glaubt. Danach ist er einer und wartet dann Jahre darauf, das die vor ihm endlich aufrücken oder wegsterben. Dann kann er nämlich weiterkommen. Und so kommt es, daß du unter Polizisten leider viele Schweine findest. Von den Innereien will ich nicht und ist wohl auch besser so, kann ich nicht berichten. Habe keine Lust auf ne Klage... Also was macht der Polizist, der doch einige 'erfolgreiche' Ermittlungen vorweisen will, damit er endlich ne Gehaltsstufe höher kann? Ja, alles mitnehmen was er kann!! Und die kennen sich aus! Die wissen wo man die schmutzigen Sachen findet! Hinzu kommt noch, das die irgendwann alles gewöhnt sind. Meine bessere Hälfte wurde tatsächlich im Dienst von einer Klientin verflucht! Andere aus Afrika wollten erschossen werden. Was dann geschah, darf ich leider wieder nicht erzählen. Es ging aber unschön weiter. Und dann die ewige Lügerei "Ich war unschuldig!!". Können die nicht mehr hören!! Ganz viele Polizisten sitzen beim Psychologen. > > Also ehrlich: ich würde mich einer Hausdurchsuchung einfach stellen, > auch wenn ich mir gut vorstellen kann, dass es bei mir einen bleibenden > physischen Schaden verursachen würde, wenn morgens um sechs, während ich > gerade im Bad bin und die Zähne putze, eine Hundertschaft der Polizei > die Wohnung stürmt ;-) Tja. Ich kenne beide Seiten. Deswegen kann ich dir tröstend mitteilen, daß es selbst für eine Hausdurchsuchung Vorschriften gibt, die eine Mindestuhrzeit vorschreiben. Genauso übrigens auch bei Abschiebungen...
>Und so kommt es, daß du unter Polizisten leider viele Schweine findest.
Hmm, das klingt jetzt ein wenig drastisch. Ich hatte noch nie
"negativen" Kontakt zu einem Polizisten und habe auch welche im
Bekanntenkreis. Aber bei jedem Kontakt mit fremden Polizisten wirken die
auf mich oft irgend wie überheblich, machohaft, leicht aggresiv. Es gibt
da sicher Unterschiede. Aber irgend wie ist das Auftreten der
Staatsgewalt, welbst in völlig harmlosen Situationen (dummes Beispiel:
nach dem Weg fragen oder eine seit Minuten laufende Autoalarmanlage
melden) irgend wie manchmal ein wenig martialisch.
@High performer >Wenn ich eine Chemikalie an jemanden versende, von dem ich weiß, dass er >das entsprechende Alter hat, die entsprechenden Gefahrenhinweise auf der >Verpackung aufbringe und evtl. noch ein Sicherheitsdatenblatt beilege, >glaube ich kaum, dass mir da irgend jemand einen Strick draus drehen >kann. Mit welcher Begründung auch? Erst informieren, dann behaupten. Stichwort "Sachkundenachweis" http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/good_practice/faq/sachkunde/sachkunde.htm
>Erst informieren, dann behaupten. Stichwort "Sachkundenachweis" > >http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/good_practice/... OK, dann würde auch ich dem TE empfehlen, die Sammelbestellung abzublasen ;-) Erstaunlich, welchen riesigen Fragenkatalog man da lernen muss! Interessant auch, dass viele der Fragen nicht fachliche, sondern rechtliche Punkte abfragen. Aber es ist schon enorm, wie sehr der Umgang mit Chemikalien reglementiert ist. Wirkt auf mich irgend wie ein wenig bizarr, vor allem, wenn ich dran denke, was ich in meiner Jugend im Rahmen meines kurzen Ausflugs in die Hobby-Chemie so alles aus der Apotheke geholt habe. Meine Haus-und-Hof-Apotheke war noch so eine mit einer Regalwand voller Apothekerflaschen, in der vom Kochsalz bis zur konzentrierten Salpetersäure alles enthalten war. Heute haben die Apotheken ja nur noch ein seeehr begrenztes Angebot an Chemikalien. Aber in einem Land, in welchem jeder Hobby-Chemiker schon mit einem Bein im Gefängnis steht und Hausdurchsuchungen im großen Stil an der Tagesordnung sind, braucht man sich nicht zu wundern.
Ja, ja die Demokratie bricht zusammen, weil nicht Kreti und Pleti Gefahrstoffe durch die Gegend schicken dürfen. Alternativ könntest Du darüber nachdenken, wie Du reagieren würdest, wenn Dein Nachbar einen schwunghaften Chemikalienhadel aus seiner Wohnung heraus betreibt. Es gibt auch Leute, die sich in ihrerr Freiheit eingeschränkt sehen, weil sie nicht mit Tempo 100 am Kindergarten vorbeifahren dürfen weil sie ja sichere Fahrer sind und außerdem die Kleinen auch aufpassen können. Übrigens, der Apotheker hat einen Sachkundenachweis und darfGefahrstoffe in Verkehr bringen.
Naja, zurück zum zweiten Thema: In welchen Ländern ist es nicht so reglementiert? Würde mich mal interessieren.
Hi, Abdul K. schrieb: > Naja, zurück zum zweiten Thema: In welchen Ländern ist es nicht so > reglementiert? Würde mich mal interessieren. so ganz genau wird dir das hier wahrscheinlich im Moment nur jemand sagen können desses Täglich Brot der Versand von Chemikalien in das Ausland ist. Es hat sich einfach in den letzten Jahren verdammt viel getan! In vielen Nachbarländern ist es, vom Wortlaut des Gesetzes her, sogar viel strenger als hier, auch wenn das nicht so wahrgenommen wird weil bestimmte Einzelstoffe dort noch legal im Einzelhandel sind die hier seit Jahren nur mit enormen Papieraufwand zu bekommen sind! Wobei ich glaube die NL sind immer noch relativ gemäßigt. In Östereich zum Beipiel bekommt man das hier seit Jahren im Einzelhandel verbotene (ursprüngliche) Unkraut-EX aus hoch dosiertem Natriumchlorat welches hier bereits seit geschätzt ende der 80er/Anfang der 90er nicht mehr verkauft werden darf problemlos in jedem Baumarkt. (Das heute in DL erhältliche UnkrautEX ist was anderes...) Aber wenn es wirklich um Chemische Grundstoffe geht hört man immer wieder Klagen das selbst unsere "Elektronik Standartchemie" nur schwer von Privat zu beschaffen ist. Gleiches hört man aus der Schweiz. In einigen Foren habe ich gelesen das dort angeblich Chemiekalien als solches gar nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. Ob das stimmt? K.A. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es hier in DL ja durchaus OK. Wenn man es braucht kann man an alles herankommen. Der reine Empfänger braucht ausser dem Verwendungszwecks nicht nachweisen, auch Privat bekommt man alles was man braucht (sofern Verwendung legal!) Das einzige was der Gesetzgeber verbockt hat ist die Bagatellgrenze im Sprengstoffrecht, das selbst einige Chemiekastenversuche im mg MAßstab zum Verbrechen erklärt, während man kurz vorm Jahreswechsel beliebig große Mengen von Schwarzpulver kaufen kann! Da muss nachgebessert werden und wenn es nur eine Grenze im oberen zweistelligen Grammbereich ist. Auch wenn es hier im Threat evtl. Falsch rübergekommen ist. Die meisten Mitarbeiter in eigendlich allen Überwachungsbehörden, incl. Polizei und Staatsanwaltschaft, aber auch Finanzamt und. Co. versehen Ihren Dienst ordentlich und im Sinne des Bürgers. Ich selbst kann da viele viele Beispiele nennen wo Ermessenspielraum zu gunsten der Bürger voll ausgenutzt wird. Es ist nur ein kleiner Teil der aus der Rolle fällt. Im Bereich der Polizei ist wahrscheinlich schon fast jeder mal an so einen geraten, wobei die aber auch innerhalb der Gruppe oft unbeliebt/bekannt sind. Bei den anderen hält man die eher hinter verschlossenen Türen. Aber gerade diese wenigen "Oberkorrekten" sind es die immer wieder auffallen. Oft persöhnlich von Ihrer Sichtweise überzeugt führen die da manchmal einen Kleinkrieg gegen alles was in Augen "Unrecht" ist oder was die nicht verstehen. Bei der oben verlinkten Durchsuchungswelle mit 1200 Hausdurchsuchungen ging die ganze Initiative ja auch nur von einer kleinen Gruppe aus, die sich da was zusammengereimt hat. Die Urheber sind bekannt. Von den Mitgliedern dieser Gruppe sind dann die NAmen auf der Kundenliste an die örtlichen Ermittlungsbehörden mit Hahnebüchenden Vorwürfen (Kupfersulfat als Bombengrundstoff gekauft -UNMÖGLICH!) mit Bitte um Amtshilfe weitergeleitet worden. Wenn dann in den Örtlichen Behörden keine Fachkenntniss vorhanden war hat man das so für bare Münze genommen und ist vorgegangen als hätte man tatsächlich einen Terroristen vor sich. Was soll man auch anders machen. Es ist NICHT Aufgabe slebst noch einmal die auf dem Dienstweg gekommenden Informationen noch einmal durch Sachverständige zu Prüfen! Was da nicht steht, ist das vielfach aber ebend doch Sachkenntnis da war, in diesen Fällen wurde ebend NICHT durchsucht sondern das mit einer einfachen Befragung (Telefonat/Besuch OHNE HD Beschluss) geklärt. Sonst währe die Zahl der Durchsuchungen noch deutlich höher als 1200! Hintergrund war hier wohl Aktionismus mit der Hofnung viele viele Fälle durch die eigene federführende Staatsanwaltschaft erfolgreich zum abschluss bringen zu können um der Karriere zu nützen. (Meiner Meinung gehören diese Personen sofort aus dem Dienst entfernt!) Aber gerade weil es bekannt ist das im Bereich Chemie so ein paar Karrieregeile Weltverbesserer aktiv sind, muss man hier immer vom Schlimmsten ausgehen und mehr als vorsichtig sein. Das hat nicht mit Polizeistaat, (unberechtigten) grundsätzlichen Misstrauen gegen die Behörden oder ähnlichen zu tun. Und ist auch nicht die Folge von übertriebenen Gesetzen Gruß Carsten
Ja, der Beitrag ist gut. Es ist aber wieder so wie immer. Die die ihn lesen sollten, lesen ihn nicht. Kein Staatsanwalt wird hier je lesen.
Hi Was ist aus der Sammelbestellung geworden? War die nun ilegal oder legal oder abgeblasen oder durchgeführt? Ihr habt ja den TO ganz schön zugerichtet, dass er nicht mehr aktualisiert hat. ;-)
Bei den Vorräten haben die wohl die letzten 5 Jahre gereicht (alter Thread). Bei TME bekommst Du das Zeug quasi nachgeworfen also lohnt es sich überhaupt nicht da irgendwelche schrägen Aktionen zu machen.
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