Folgende Situation, Handy beim Ebay-Händler gekauft. Drei mal war das Gerät kaputt und wurde jedes Mal repariert. Nach dem dritten Mal vom Recht Gebrauch gemacht, das Handy zum Händler zurück geschickt und das Geld verlangt. Jetzt wartet meine Frau schon seit 2 Monaten auf die Kohle. Alle Anrufe enden in leeren Versprechungen, Ausreden und Lügen, als würde es dem Typen Spaß bereiten, Leute zu verarschen. Weiß jemand, was man da als Verbraucher für Rechte und Möglichkeiten hat, um endlich an das Geld ran zukommen? Er wohnt leider 600km von uns entfernt...
Erstmal mit offiziellem Schreiben eine Frist setzen und mahnen. Dann zum Anwalt. Die Frage ist, ob sich das bei dem Preis eines Handys lohnt.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kannste auch ohne Anwalt ausfüllen. Aber erstmal eine normale (schriftliche, per Einschreiben) Mahnung mit Frist, das ist allemal sinnvoll.
Gleich Anwalt, der Händler nimmt nämlich keinen ernst. Hatte ich auch schon mal und der Händler musste dann den Anwalt bezahlen. Bei manchen gehts nicht anders.
Mike Hammer schrieb: > Gleich Anwalt, der Händler nimmt nämlich keinen ernst. ..Nein,mache es so wie Jörg schrieb. Das sage ich aus Erfahrung! Edit: Einschreiben mache ich selten,dafür aber viele gleichlautende Briefe. Ist belastender und billiger.
>..Nein,mache es so wie Jörg schrieb. >Das sage ich aus Erfahrung! Und wenn der Händler Widerspruch einlegt sind bis 900Euro Streitwert erst mal 23 Euro futsch. Wenn man dann sein Recht durchsetzen kann kriegt man das Geld ja wieder und das kann dauern und wehe der Händler ist schon insolvent. Ein Anwalt kann das alles erst mal abchecken, kostet dann natürlich auch was, je nach Streitwert. Um welchen Streitwert gehts denn eigentlich?
Mike Hammer schrieb: > Und wenn der Händler Widerspruch einlegt sind bis 900Euro > Streitwert erst mal 23 Euro futsch. Ja, und? Dein Anwalt nimmt nichts vorab? Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie dargestellt, dann müsste der Händler ziemlich einen an der Waffel haben, Widerspruch einzulegen, denn er kann sich an allen 5 Fingern ausrechnen, dass es für ihn wirklich nur noch teurer wird. Dann kannst du dir natürlich in der Tat einen Anwalt nehmen. Ich verstehe diese "der Anwalt ist Gott, der kann das"-Mentalität nicht, zumindest nicht bei derart einfach gehaltenen Sachverhalten.
Wie schon vorher geschrieben:
>Erstmal mit offiziellem Schreiben eine Frist setzen und mahnen.
Ohne Frist wird auch der Anwalt erstmal genau so ein Schreiben
aufsetzen.
Alle Briefe, die keine eindeutige Frist enthalten mit der Androhung von
Massnahmen, sind vollkommen witzlos und werden entsprechend ignoriert.
Gruss
Axel
Informier doch auch mal ebay. Die können den dann gleich mal sperren, bevor der das öfter macht.
>Informier doch auch mal ebay. Die können den dann gleich mal sperren, >bevor der das öfter macht. Informier DU dich erst mal. Händler bei Ebay (vor allem Powerseller) werden da bevorzugt behandelt. Selbst wenn die hunderte von Negativbewertungen haben, passiert da gar nichts und wenn ein Händler keine negative Bewertung hat, dann war Ebay auf Antrag da gern behilflich. Als Kunde biste da voll in den A... gekniffen weil deine Beschwerde in der Regel im Papierkorb versenkt wird.
www.mahnung-online.de Toi toi toi musste ich das bisher einmal in Anspruch nehmen, aber da ging das ruckzucki mit dem Geldzurückerstatten, nachdem der händler erst stur gestellt hat. Ich musste dann auch keine Gebühren übernehmen, das musste der Händler da ich nachweislich im Recht war
Mike Hammer schrieb: > Informier DU dich erst mal. Händler bei Ebay (vor allem Powerseller) > werden da bevorzugt behandelt. Solange sich keiner beschwert hat ebay ja auch keinen Grund mal zu reagieren... Je mehr sich an ebay wenden, desto eher werden sie auch mal handeln.
>Solange sich keiner beschwert hat ebay ja auch keinen Grund mal zu >reagieren... Selbst wenn man den Vorgang der Ebay-Sicherheit meldet, Händler werden da gar nicht behelligt. Am besten man zahlt alles per Lastschrift über Paypal. Dann kann man sein Geld zurück buchen lassen. Hab bisher darauf verzichtet.
>Selbst wenn die hunderte von Negativbewertungen haben, passiert da >gar nichts und wenn ein Händler keine negative Bewertung hat, dann >war Ebay auf Antrag da gern behilflich. 500 negative Bewertungen bei 60000 Vorgängen oder so sind nun wirklich nicht der Rede wert. Kann man als Druckmittel nicht auch einfach Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung erstatten? Geht doch dann alles seinen Weg und kostet erst mal gar nichts.
hi, nee, Anzeige wegen Betrug is nicht, worin soll denn die Betrugsabsicht erkennbar sein? Unterschlagung ist auch was anderes, z.B. A beauftragt B mit der Überbringung von Geld an C, B bringt aber nicht, sondern unterschlägt es. Das Ganze ist bislang ein gewöhnlicher Vertragsrücktritt, nur mit der Rückerstattung der Kohle hapert's halt ein wenig. Ergo, wie oben schon erwähnt, ein Schreiben mit der Aufforderung zur Rückerstattung und einer Fristsetzung. Nach Ablauf derer können dann weitere Schritte eingeleitet werden, würde ich auch darauf hinweisen. Warum ist Anwalts Schreiben dennoch wirksamer? Weil Anwalt gleich diesem Schreiben seine Kostennote beilegt und darauf hinweist, dass der x.y. zur Begleichung vorgemerkt ist. Und falls das nicht funtzen sollte, geht das Ding gleich als Mahnbescheid raus, so der weitere Hinweis. Jetzt schnallt es unser Händler schon, bis dahin unangenehm und kostet vermeidbares Geld, alles weitere wird nur noch teurer. Meistens bezahlen die dann schon, ausser die sind bankrott, dann geht der Schuss in's Leere. Apropos Rechnung: die muss der Gegner bezahlen, der hat in diesem Fall ja auch das Einschreiten des Anwaltes zu verantworten, vorab musst du normalerweise nix löhnen. Blöd wird's halt bei bankrottem Händler, dann bleibst du auf der Rechnung sitzen. Aber für den Fall könnte ja ein Aufwandshonorar vereinbart werden, das ist friedlich für 'nen Standardbrief. Grüssens, harry
So, das Geld ist bei meiner Frau angekommen. Danke für den Tipp (Mahnbescheid) an Jörg Wunsch. Meine Frau hat es online erstellt, ausgedruckt und versendet. Paar Tage Später den Händler informiert, dass sie jetzt den Weg gegangen ist. Und schwuppdiwupp war das Geld da. Schön blöd, dass es mit dem Mahnbescheid wahrscheinlich schon im Gange ist :/
hi, macht ja nix, die Kosten kannste dem Händler auch auf's Auge drücken, wenn du das möchtest, er hat sie ja letztlich durch sein Verhalten verursacht. Anwalt tät das, wäre aber teurer. Grüssens, harry
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