Hallo Leute! Da ich meiner Freundin vor etwa einem Jahr ein ausgefallenes Geschenk machen wollte, bin ich auf oben genannte Seite gestoßen, um mit Ihr einen Rundflug mit einem Heißluftballon zu machen. Nachdem ich dort Karten kaufte und sie mir die Karten zugeschickt haben, wollte ich damals (war in der Herbstzeit) einen Termin zum Fliegen vereinbaren. So wurde mir gesagt, dass erst wieder im Frühjahr geflogen wird, zwecks Wetterlage. Ok dachte ich mir, vertröste ich mich bis Frühjahr... Im Frühjahr dann die böse Erwachung: Beim Anruf hieß es, das Unternehmen ist insolvent gegangen, und man würde mir die Hälfte (!) des eigentlichen Kaufpreises zurückerstatten, sobald ich ihnen die Karten zurückschicken würde. - Natürlich eine reine Vera****ung. Nach langer Debatte am Telefon überwies man mir dann die Hälfte des damaligen Kaufpreises der Tickets wieder zurück auf mein Konto. Man vertröstete mich ebenfalls mit folgender Ausrede : "Da momentan ein Gerichtsverfahren zwecks Insolvenz läuft und die Entscheidung erst in 2 Monaten darüber erfolgt, soll ich mich bitte bis dahin gedulden." Gestern rief ich bei der Firma an, " Die gewählte Rufnummer ist nicht mehr verfügbar". Wie gehe ich am besten weiter vor? Danke!
Unter Verlust verbuchen und draus lernen. Falls die Firma tatsächlich insolvent ist, hast du Schweineglück, daß überhaupt noch was zurückerstattet wurde.
> Wie gehe ich am besten weiter vor?
Neues Ballonfahrtunternehmen suchen.
Sei froh, daß du wenigstens die Hälfte zurück kriegst. In den meisten derartigen Fällen geht man mehr oder weniger leer aus.
Wenn die Firma insolvent ist, warum gibt es dann noch den Internetauftritt, der potenziellen Käufern suggeriert, den Laden mit Geld zu füttern?
Johannes Knöller schrieb: > Wenn die Firma insolvent ist, warum gibt es dann noch den > Internetauftritt, der potenziellen Käufern suggeriert, den Laden mit > Geld zu füttern? Bist du schon mal auf den naheliegenden Gedanken gekommen, dass dort schlicht keiner mehr ist, der sich darum kümmern möchte, den Hoster zu beauftragen, die Seite offline zu nehmen?
-Nächstes mal Zahlung erst nach Leistungserfüllung vornehmen, oder anderen Anbieter wählen. -Wenn Zahlungszwang vorab, dann erst unmittelbar vor Leistungserbringung und nur unter Vorbehalt. -Anwalt nehmen, wenn der Betrag hoch genug ist und den mal machen lassen. Wenn der Ballonbetreiber schon wegen Betrug verurteilt wurde, also vorbestraft ist, bestehen gute Chancen den Restbetrag über die Gerichte noch zu erzwingen wenn der nicht in den Bau will. Ist bei den Juristen wenig bekannt, funktioniert aber. Thema Insolvenz: Wenn es eine GmbH war kann das Geld wirklich weg sein, sofern der Laden mangels Masse wirklich geschlossen wurde.
Johannes Knöller schrieb: > Da ich meiner Freundin vor etwa einem Jahr ein ausgefallenes Geschenk > machen wollte, bin ich auf oben genannte Seite gestoßen, um mit Ihr > einen Rundflug mit einem Heißluftballon zu machen. Hm, warum regst du dich auf? Es war doch ein ausgefallenes Geschenk, oder nicht?
Was soll der Quatsch? Wenn die in Insolvenz sind, dann bist du mit deinem Flug eine kleine Nummer unter ferner liefen. Der Hauptgläubiger ist die Bank. Und der wird zuerst zufrieden gestellt, da kann sich dein Anwalt Kopf stellen. Die einzige Frage die bleibt: Sind sie wirklich in Insolvenz oder hat das nur irgendjemand am Telefon behauptet?
Man beachte mal den folgenden Satz unter 'Firmeninfos' der o.g. Seite. >Gefahren wird bei Pegasus Ballonfahrten GmbH nur bei guten, geeigneten >Wetterlagen. Es finden keine Starts (Fahrten) statt, bei Regen, Thermik und >Wind mit einer Stärke über den Betriebsgrenzen des Luftfahrtzeuges >(Ballon). >Es finden keine Starts (Fahrten) statt, Wenn das mal kein bewusst falsch gesetzes Komma ist.
z.B. wenn man seinem Namen mit den Anfangsbuchstaben abkürzt? Sorry, konnte es mir nicht verkneifen.
Von der genannten Seite: >Wann fährt man Ballon? >Ballonfahren kann man grundsätzlich das ganze Jahr über. Jede Jahreszeit >hat ihren eigenen, besonderen Reiz. In den Sommermonaten startet man in der >Regel mit dem Sonnenaufgang oder ca. 2 1/2 Stunden vor Sonnenuntergang. >Während den Wintermonaten ist,je nach Witterung, das Ballonfahrenganztägig >möglich.
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