Forum: Offtopic Pegasus-Ballonfahrten.de - Betrug


von Johannes K. (anamollo)


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Hallo Leute!

Da ich meiner Freundin vor etwa einem Jahr ein ausgefallenes Geschenk 
machen wollte, bin ich auf oben genannte Seite gestoßen, um mit Ihr 
einen Rundflug mit einem Heißluftballon zu machen.

Nachdem ich dort Karten kaufte und sie mir die Karten zugeschickt haben, 
wollte ich damals (war in der Herbstzeit) einen Termin zum Fliegen 
vereinbaren. So wurde mir gesagt, dass erst wieder im Frühjahr geflogen 
wird, zwecks Wetterlage.
Ok dachte ich mir, vertröste ich mich bis Frühjahr...
Im Frühjahr dann die böse Erwachung:

Beim Anruf hieß es, das Unternehmen ist insolvent gegangen, und man 
würde mir die Hälfte (!) des eigentlichen Kaufpreises zurückerstatten, 
sobald ich ihnen die Karten zurückschicken würde. - Natürlich eine reine 
Vera****ung.

Nach langer Debatte am Telefon überwies man mir dann die Hälfte des 
damaligen Kaufpreises der Tickets wieder zurück auf mein Konto.
Man vertröstete mich ebenfalls mit folgender Ausrede : "Da momentan ein 
Gerichtsverfahren zwecks Insolvenz läuft und die Entscheidung erst in 2 
Monaten darüber erfolgt, soll ich mich bitte bis dahin gedulden."

Gestern rief ich bei der Firma an, " Die gewählte Rufnummer ist nicht 
mehr verfügbar".



Wie gehe ich am besten weiter vor?


Danke!

von Icke ®. (49636b65)


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Unter Verlust verbuchen und draus lernen. Falls die Firma tatsächlich 
insolvent ist, hast du Schweineglück, daß überhaupt noch was 
zurückerstattet wurde.

von Bernd G. (Gast)


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> Wie gehe ich am besten weiter vor?

Neues Ballonfahrtunternehmen suchen.

von Uhu U. (uhu)


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Sei froh, daß du wenigstens die Hälfte zurück kriegst. In den meisten 
derartigen Fällen geht man mehr oder weniger leer aus.

von Johannes K. (anamollo)


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Wenn die Firma insolvent ist, warum gibt es dann noch den 
Internetauftritt, der potenziellen Käufern suggeriert, den Laden mit 
Geld zu füttern?

von Johannes S. (demofreak)


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Johannes Knöller schrieb:
> Wenn die Firma insolvent ist, warum gibt es dann noch den
> Internetauftritt, der potenziellen Käufern suggeriert, den Laden mit
> Geld zu füttern?

Bist du schon mal auf den naheliegenden Gedanken gekommen, dass dort 
schlicht keiner mehr ist, der sich darum kümmern möchte, den Hoster zu 
beauftragen, die Seite offline zu nehmen?

von Mike H. (-scotty-)


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-Nächstes mal Zahlung erst nach Leistungserfüllung vornehmen,
oder anderen Anbieter wählen.
-Wenn Zahlungszwang vorab, dann erst unmittelbar vor
Leistungserbringung und nur unter Vorbehalt.
-Anwalt nehmen, wenn der Betrag hoch genug ist und den mal
machen lassen. Wenn der Ballonbetreiber schon wegen Betrug
verurteilt wurde, also vorbestraft ist, bestehen gute Chancen
den Restbetrag über die Gerichte noch zu erzwingen wenn der
nicht in den Bau will. Ist bei den Juristen wenig bekannt,
funktioniert aber.

Thema Insolvenz: Wenn es eine GmbH war kann das Geld wirklich
weg sein, sofern der Laden mangels Masse wirklich geschlossen
wurde.

von Uhu U. (uhu)


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Johannes Knöller schrieb:
> Da ich meiner Freundin vor etwa einem Jahr ein ausgefallenes Geschenk
> machen wollte, bin ich auf oben genannte Seite gestoßen, um mit Ihr
> einen Rundflug mit einem Heißluftballon zu machen.

Hm, warum regst du dich auf? Es war doch ein ausgefallenes Geschenk, 
oder nicht?

von Karl H. (kbuchegg)


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Was soll der Quatsch?
Wenn die in Insolvenz sind, dann bist du mit deinem Flug eine kleine 
Nummer unter ferner liefen. Der Hauptgläubiger ist die Bank. Und der 
wird zuerst zufrieden gestellt, da kann sich dein Anwalt Kopf stellen.

Die einzige Frage die bleibt:
Sind sie wirklich in Insolvenz oder hat das nur irgendjemand am Telefon 
behauptet?

von Johannes K. (anamollo)


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Man beachte mal den folgenden Satz unter 'Firmeninfos' der o.g. Seite.

>Gefahren wird bei Pegasus Ballonfahrten GmbH nur bei guten, geeigneten 
>Wetterlagen. Es finden keine Starts (Fahrten) statt, bei Regen, Thermik und >Wind 
mit einer Stärke über den Betriebsgrenzen des Luftfahrtzeuges >(Ballon).


>Es finden keine Starts (Fahrten) statt,

Wenn das mal kein bewusst falsch gesetzes Komma ist.

von A. B. (funky)


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ja, also man kann auch paranoid sein ...

von Mike H. (-scotty-)


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z.B. wenn man seinem Namen mit den Anfangsbuchstaben abkürzt?
Sorry, konnte es mir nicht verkneifen.

von Michael S. (Firma: www.das-labor.org) (laborsauron)


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Von der genannten Seite:

>Wann fährt man Ballon?
>Ballonfahren kann man grundsätzlich das ganze Jahr über. Jede Jahreszeit
>hat ihren eigenen, besonderen Reiz. In den Sommermonaten startet man in der
>Regel mit dem Sonnenaufgang oder ca. 2 1/2 Stunden vor Sonnenuntergang.
>Während den Wintermonaten ist,je nach Witterung, das Ballonfahrenganztägig
>möglich.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Wichtig ist das Wort "grundsätzlich"!
http://de.wikipedia.org/wiki/Grunds%C3%A4tzlich

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