Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik IAR: 30-Tage-Testversion. Zweites mal - startet jetzt nicht.


von Hans (Gast)


Lesenswert?

Hallo!

Mal eine Frage: Für ein größeres Projekt habe ich mir mal die 
30-Tage-Testversion von IAR besorgt (gibt es ja frei auf der HP gegen 
Registrierung).

Dann hatte ich das eine Zeit lang nicht benutzt und jetzt ist die 
Testversion abgelaufen.

Also bin ich nochmal auf die HP und habe mich mit den selben Daten da 
nochmal gemeldet und einen weiteren Key + Download-Link bekommen.

Wenn ich das jetzt installiere und kompilieren will, dann sagt er trotz 
neuem Schlüssel, dass meine Lizenz abgelaufen ist.

Aber ich habe doch mit den SELBEN DATEN da einen NEUEN Key bekommen...


Wo verankert sich das IAR denn im System? Ich tue ja nichts illegales, 
habe den Key offiziell von IAR.


Kan man das lösen?

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Dir ist aber schon klar, dass es nicht Sinn der Sache ist, sich jedes 
Monat einfach einen neuen Key für eine Demo Version zu holen und das 
immer weiter zu machen.
30 Tage sind normalerweise ausreichend um zu entscheiden, ob man eine 
Software kaufen will oder nicht.

Zweck der 30 Tage Version ist es ja nicht, dir 1 oder 2 größere Projekte 
zu ermöglichen, sondern dir eine Vollversion zur Verfügung zu stellen um 
dir eine ordentliche Evaluierung zu ermöglichen, was du da Eionkaufen 
wirst.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


Lesenswert?

VMware :-)

von Hans (Gast)


Lesenswert?

Karl heinz Buchegger schrieb:
> Dir ist aber schon klar, dass es nicht Sinn der Sache ist, sich jedes
> Monat einfach einen neuen Key für eine Demo Version zu holen und das
> immer weiter zu machen.

Klar! Nur dann würde ich den Key doch erst garnicht ein zweites Mal 
rausgeben, wenn die eMail-Adresse schon registriert ist.

von Karl H. (kbuchegg)


Lesenswert?

Hans schrieb:
> Karl heinz Buchegger schrieb:
>> Dir ist aber schon klar, dass es nicht Sinn der Sache ist, sich jedes
>> Monat einfach einen neuen Key für eine Demo Version zu holen und das
>> immer weiter zu machen.
>
> Klar! Nur dann würde ich den Key doch erst garnicht ein zweites Mal
> rausgeben, wenn die eMail-Adresse schon registriert ist.


Bis dann die ganz Schlauen kommen und eine andere EMail angeben.

Aber maile IAR an, erklär ihnen die Situation. Wenn, dann können die dir 
helfen.

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?

Ein ordentliches Backup wäre auch eine Idee gewesen?

Zweck einer Testversion ist, daß der Käufer nicht die Katze im Sack 
kaufen muß. Wie gut der Verkäufer seine Erfindung gegen Mißbrauch 
schützen muß, hängt vom Wert der Ware ab.

Frage wäre eher ob das Programm sich wieder sauber entfernen lässt oder 
hinterher lästige Reg-Einträge das System bremsen.

von Hans (Gast)


Lesenswert?

oszi40 schrieb:
> Frage wäre eher ob das Programm sich wieder sauber entfernen lässt oder
> hinterher lästige Reg-Einträge das System bremsen.

Das tut es scheinbar!

von Kasler L. (kasler_k)


Lesenswert?

da kannste nix machen außer kaufen oder was anderes nehmen

von U.R. Schmitt (Gast)


Lesenswert?

Hans schrieb:
> oszi40 schrieb:
>> Frage wäre eher ob das Programm sich wieder sauber entfernen lässt oder
>> hinterher lästige Reg-Einträge das System bremsen.
>
> Das tut es scheinbar!
>
Was denkt ihr denn wie die verhindern, daß man ein Testprogramm immer 
wieder neu installieren kann. Man schreibt einen möglichst kryptischen 
Key in die Registry, möglichst an eine Stelle die man nicht vermuten 
würde, und speichert dort verschlüsselt das Install-Datum ab.
Also die Version nochmal in einer sauberen VM installieren, davor und 
danach die Registry als Text extrahieren und mit Diff herausfinden wo 
der Schlüssel ist. Hab ich schon vor 10 Jahren so gemacht.

Und nein 1 (oder auch 10) Schlüssel mehr in der Registry machen das 
System nicht merklich langsamer, da sauen manche bekannten Programme 
deutlich mehr rum.

von Markus F. (5volt) Benutzerseite


Lesenswert?

Hans schrieb:
> Wo verankert sich das IAR denn im System? Ich tue ja nichts illegales,
> habe den Key offiziell von IAR.

Ob das legal ist oder nicht hängt von den Lizenzbestimmungen ab.
Generell ist es rechtlich schwer zu sagen, woran eine zeitbegrenzte 
Testversion einer Software gebunden ist.
Es kann sein, dass die Testversion rechtlich an die nutzende Person 
gebunden ist: Ich darf also nur einmal die 30-Tage-Version von Programm 
XY Version 2.0 installieren und 30 Tage lang nutzen.
Damit wäre es illegal, z.B. nach einer Betriebssystem-Neuinstallation 
die 30-Tage-Version erneut zu installieren.

Soweit ich weiß, ist das aber meist nicht so.

Damit wäre dann die Nutzung von VMs auch zulässig. Vermutlich ist es 
aber illegal, z.B. die Registry-Einträge, die das Installationsdatum 
speichern absichtlich zu manipulieren.
Vermutlich ist es auch nicht erlaubt, die Systemzeit vor dem Start der 
Software absichtlich zurückzustellen.

von Hans (Gast)


Lesenswert?

U.R. Schmitt schrieb:
> Hab ich schon vor 10 Jahren so gemacht.

Und kannst mir dann hier zufällig sagen, welcher es ist?

von Klaus B. (Gast)


Lesenswert?

Markus F. schrieb:
> Vermutlich ist es
> aber illegal, z.B. die Registry-Einträge, die das Installationsdatum
> speichern absichtlich zu manipulieren.
> Vermutlich ist es auch nicht erlaubt, die Systemzeit vor dem Start der
> Software absichtlich zurückzustellen.

Du willst mir allen Ernstes erzählen, das es illegal ist, wenn ich an 
MEINEM PC Registry-Einträge oder die Systemzeit ändere? Darf ich mal 
lachen?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Klaus B. schrieb:
> Du willst mir allen Ernstes erzählen, das es illegal ist, wenn ich an
> MEINEM PC Registry-Einträge oder die Systemzeit ändere? Darf ich mal
> lachen?
Nein, aber es ist illegal, die Testversion mehr als 30 Tage zu 
verwenden. Mein Auto läuft schliesslich auch 190. Aber es ist illegal, 
so schnell in der Stadt zu fahren. Was ich kann und was ich darf sind 2 
Paar Stiefel.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.